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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5038 4. Wahlperiode 25.03.2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kaschuba (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in For- schung und Entwicklung Die Kleine Anfrage 2699 vom 11. Februar 2009 hat folgenden Wortlaut: Die oben genannte Richtlinie wurde mit ihrer Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52 am 29. De- zember 2008 in Kraft gesetzt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Zielstellungen hinsichtlich der Deckung des Fachkräftebedarfs in Thüringen werden durch den Einsatz dieser Förderrichtlinie verfolgt? 2. Wie viele Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie liegen der Thüringer Aufbaubank derzeit vor (bitte getrennt nach Antragsteller/Fördergegenstand/Förderzeitraum/Fördervolumen angeben)? 3. Welche der unter Frage 1 genannten Antragsteller erhielten bereits einen Zuwendungsbescheid bzw. die Erlaubnis zum vorzeitigen Maßnahmebeginn und gab es bereits Ablehnungsbescheide? Wenn ja, aus welchen Gründen erfolgte gegebenenfalls die Ablehnung vorliegender Anträge? 4. In welcher Höhe ist der Einsatz von Landesmitteln und Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds für die Umsetzung der oben genannten Richtlinie im Zeitraum 2009 bis 2013 pro Fördergegenstand: a) Ausgaben für Thüringen-Stipendien, b) Personalausgaben für neueinzustellende Innovationsassistenten, c) Ausgaben für Thüringen-Stipendium Plus, d) Ausgaben für die Ausleihe von hoch qualifiziertem Personal für Forschung und Entwicklung (FuE), e) Ausgaben für die Entsendung von FuE-Personal, f) Ausgaben für die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen vorgesehen (bitte getrennt nach Jahresscheiben)? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Richtlinie zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung (FuE) ist Bestandteil des Pro- gramms Thüringen-Technologie, mit dem das Thüringer Wirtschaftsministerium die Innovationstätigkeit der Thüringer Wirtschaft fördert. Druck: Thüringer Landtag, 2. April 2009 1",
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"content": "Drucksache 4/ 5038 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode In Zeiten des demografischen Wandels wird es für die Unternehmen in Thüringen immer schwieriger, genü- gend gut ausgebildetes FuE-Personal zu gewinnen. Ziel ist es, vor allem die kleinen und mittleren Unterneh- men (KMU) bei der Einstellung von neuem sowie der Weiterbildung des vorhandenen FuE-Personals zu unterstützen. Deshalb wurden die bisherigen Regelungen zum Thüringen-Stipendium gründlich überarbei- tet, die Förderung von Innovationsassistenten im Wesentlichen beibehalten und neue Möglichkeiten für die Förderung geschaffen. Die schon bekannten Fördergegenstände \"Thüringen-Stipendium\" und \"Innovationsassistent\" dienen der Gewinnung von neuem FuE-Personal. Darüber hinaus ist es jetzt möglich, unter der Bezeichnung \"Thürin- gen-Stipendium Plus\" sowohl ein Firmenstipendium als auch die anschließende Einstellung des Stipendia- ten in das Unternehmen als Innovationsassistent zu fördern. Um die Innovationsfähigkeit der Unternehmen zu fördern wurden zwei neue Fördergegenstände eingeführt: Für KMU kann die zeitweise Ausleihe von FuE-Personal aus Forschungseinrichtungen (dazu zählen auch die Universitäten und Fachhochschulen) oder Großunternehmen gefördert werden. Wenn KMU ihr eigenes FuE-Personal an Forschungseinrichtungen weiterqualifizieren wollen, dann kann die zeitweise Entsendung an eine Forschungseinrichtung gefördert werden. Die Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen ist ebenfalls neu. Forschungsein- richtungen können bei der Schaffung der Stelle eines Netzwerkkoordinators unterstützt werden. Ziel ist es, das bei den Forschungseinrichtungen vorhandene Wissen möglichst frühzeitig für neue Produkte von Un- ternehmen nutzbar zu machen. Zu 2.: Es gibt mit Stand 28. Februar 2009 folgenden Antragsstand: • 16 Anträge auf Förderung eines Innovationsassistenten von elf Unternehmen mit einem beantragten Fördervolumen von 449 458,67 Euro; • zwei Anträge auf Förderung eines Thüringen-Stipendiums von zwei Unternehmen mit einem beantrag- ten Fördervolumen von 33 840 Euro; • ein Antrag auf Förderung eines Thüringen-Stipendiums Plus mit einem beantragten Fördervolumen von 37 920 Euro. Solange keine Bewilligung erfolgt ist, sind die Daten der Antragsteller nach § 30 des Thüringer Verwaltungs- verfahrensgesetzes vertraulich zu behandeln. Insofern ist eine Benennung der Antragsteller zurzeit nicht möglich (siehe auch Antwort auf Frage 3). Zu 3.: Bei 15 von 19 Projekten wurde ein vorzeitiger Maßnahmebeginn genehmigt. Aktuell liegen zwei Projekte vollständig vor und können bewilligt werden. Ablehnungen sind bisher noch nicht erfolgt. Zu 4.: In der Prioritätsachse B \"Verbesserung des Humankapitals\", Aktion B.3 \"Förderung des Humankapitals in Forschung und Innovation sowie der Netzwerktätigkeit zwischen Hochschulen und Forschungseinrichtun- gen, Technologiezentren und Unternehmen\" des ESF-OP 2007-2013 stehen insgesamt 30 Millionen Euro ESF-Mittel zur Förderung zur Verfügung. Diese müssen mit zehn Millionen Euro Landes- oder Eigenmitteln kofinanziert werden. Eine Aufteilung auf einzelne Fördergegenstände ist nicht vorgesehen. Im Haushalt 2009 sind folgende Mittel eingestellt: Landesmittel ESF-Mittel 2009 1.287.000 € 3.861.000 € VE 2010 772.200 € 2.316.600 € VE 2011 514.800 € 1.544.400 € VE 2012 257.400 € 772.200 € 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5038 Über die Ausstattung mit Landesmitteln für die folgenden Jahre kann zurzeit noch keine Aussage gemacht werden, da es dafür keinen verabschiedeten Haushalt gibt. Die ESF-Mittel können flexibel auf die einzelnen Jahre je nach Bedarf und bereitgestellter Kofinanzierung aufgeteilt werden. Reinholz Minister 3",
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