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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/    5791 28.02.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Korschewsky (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Bilanz des Tourismusjahres 2012/Ausblick auf das Tourismusjahr 2013 Die Kleine Anfrage 2815 vom 15. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen einer Pressekonferenz am 11. Januar 2013 stellte der Thüringer Wirtschaftsminister Matthias Machnig fest, dass der Tourismus in Thüringen im letzten Jahr gut vorangekommen ist, was sich insbeson- dere in der Steigerung der Gästeankünfte und Übernachtungen in den Thüringer Kur- und Erholungsorten zeigt. Des Weiteren gab der Minister einen Ausblick auf das Tourismusjahr 2013. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Kur- und Erholungsorten Thüringens sind im vergangenen Jahr die Gäste- und Übernach- tungszahlen gestiegen, gleichbleibend oder gesunken (bitte Darstellung getrennt nach Städtetourismus, Kur- und Erholungsorten)? 2. Wie stellt sich die Verweildauer der Gäste Thüringens im Jahr 2012 dar und welche Entwicklung ist gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen? 3. Durch welchen Träger sollen die durch das Kompetenzzentrum der Thüringer Tourismus GmbH (TTG) angekündigten 20 Prüfer für Barrierefreiheit ausgebildet werden, nach welchen Kriterien werden die Prüfer ausgewählt und wie werden die Kompetenzen dieser Prüfer ermittelt und bescheinigt (Zertifikate)? 4. Handelt es sich bei den auszubildenden Prüfern für Barrierefreiheit um haupt- oder ehrenamtlich Be- schäftigte? Bei welchen Unternehmen sind diese angestellt? 5. Sollen Vertreter von Sozialverbänden und -vereinen in die Prüfungen der Barrierefreiheit einbezogen werden? Wenn ja, in welcher Weise? 6. Welche Kriterien werden zur Überprüfung der Barrierefreiheit in Ansatz gebracht, und mit welchen Kon- sequenzen hat ein Leistungsträger zu rechnen, falls er diese Kriterien nicht erfüllt? 7. Welche Stellung nimmt künftig das Kompetenzzentrum der TTG hinsichtlich der Qualitätssicherung aller Thüringer Gastgeber ein? 8. Welche Mindest-Qualitätskriterien wurden entwickelt, die als Grundlage für die anberaumten Qualitäts- überprüfungen und die anschließende Einordnung der Gastgeber Thüringens dienen sollen? 9. Wie und durch wen erfolgt die Auswertung der Qualitätsüberprüfungen und mit welchen Konsequenzen haben geprüfte Unternehmen zu rechnen, welche die vorgegebenen Qualitätsstandards nicht erfüllen? Druck: Thüringer Landtag, 7. März 2013",
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            "content": "Drucksache 5/       5791                                       Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 26. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Hinsichtlich der Frage 1 wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen. Die Informationen wurden durch das Thüringer Landesamt für Statistik übermittelt. In Anlage 1 sind die vorliegenden Informationen über die Veränderung der Gäste- und Übernachtungszah- len in den Städten der Thüringer Städtekette bis zum November 2011 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum enthalten (ohne Camping). In Anlage 2 werden die zur Verfügung stehenden Informationen über die Veränderung der Gäste- und Über- nachtungszahlen der Kur- und Erholungsorte zur Kenntnis gegeben. Die Kurorte sind fettgedruckt. Das Thüringer Landesamt für Statistik weist mit Blick auf die Auswertung der Daten auf folgende Aspekte hin: Aus Gründen der Geheimhaltung können Informationen zu den Gäste- und Übernachtungszahlen für Ge- meinden mit weniger als drei berichtspflichtigen Betrieben nicht veröffentlicht werden. Die jeweiligen Ge- meinden sind mit einer Punktierung gekennzeichnet. Orte, die als nicht eigenständige Gemeinden klassifiziert sind, können nicht in die Auswertung einbezogen werden. Es handelt sich um die Erholungsorte Fehrenbach, Haubach, Ilfeld, Manebach, Mengersgereuth- Hämmern, Schnett, Steinheid, Suhl-Goldlauter, Suhl-Vesser, Sülzhayn und Wintzingerode. Sie sind in der Anlage mit einem x gekennzeichnet. Zu 2.: Die Aufenthaltsdauer betrug für den Zeitraum von Januar bis November 2012 durchschnittlich 2,7 Tage. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Jahr 2011 ist bezüglich der Aufenthaltsdauer keine Veränderung festzustellen. Zu 3.: Die erste am 18. und 19. September 2012 durchgeführte Schulung wurde durch die Thüringer Tourismus GmbH in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der Thüringer Landesregierung für Menschen mit Behin- derungen durchgeführt. Die inhaltliche Ausbildung der Prüfer erfolgte durch die Nationale Koordinations- stelle \"Tourismus für Alle e.V.\" (NatKo). Teil der Schulung war eine Praxiseinheit, in welcher bei konkreten Einrichtungen die relevanten Daten erhoben wurden. Den Teilnehmern wurde nach der Schulung ein Zer- tifikat verliehen. Ausgebildet wurden Vertreter von Tourist-Informationen, von Tourismusverbänden und des Verbandes Aktiv- LebenKonzept e.V. sowie Mitglieder der 2012 gegründeten Kompetenzgruppe \"Barrierefreier Tourismus\" und Mitarbeiter der TTG. Weiterhin wurden Behindertenbeauftragte der Städte und Landkreise ausgebildet. Die Teilnehmer der Schulung verfügten bereits über Erfahrungen mit anderen Klassifizierungen (z.B. der Ster- neklassifizierung des Deutschen Tourismusverbandes) bzw. über Erfahrungen im Bereich Barrierefreiheit. Zu 4.: Die bisher ausgebildeten Prüfer sind weitestgehend bei den Städten oder Tourismusverbänden angestellt. Vier Prüfer sind Mitarbeiter der TTG. Ebenfalls wurden hauptamtlich tätige Behindertenbeauftragte, Mitglie- der eines Betroffenenverbandes und ein Mitglied eines Seniorenbeirates zum Prüfer ausbildet. Die Prüfer erhalten für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung. Zu 5.: Ja; Mitglieder des Vereins AktivLebenKonzept e.V. sind aktiv in die Datenerhebung eingebunden. Die Ge- schäftsführerin des Vereins ist qualifiziert, Vereinsmitglieder zu Datenerhebern auszubilden. Vertreter von Sozialverbänden und Vereinen können sich für eine Ausbildung zum Datenerheber bei der TTG anmelden. Zu 6.: Ziel der Prüfung ist es nicht, die umfassende Barrierefreiheit für alle Behinderungsarten zu bescheinigen. Es geht in erster Linie darum, eine möglichst genaue Beschreibung des Ist-Zustandes zu dokumentieren 2",
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