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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 351 4. Wahlperiode 11.11.2004 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann (PDS) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Dienst-PC-Missbrauch bei der Polizei? Die Kleine Anfrage 110 vom 28. September 2004 hat folgenden Wortlaut: Laut Computermagazin \"tomorrow\" werden 24 Polizisten in Bremen verdächtigt, über ihre Dienstcomputer pornographische Fotos per E-Mail verbreitet zu haben. Nach Darstellung der Zeitschrift sagte ein Polizeisprecher, gegen die Beamten ermittle die Staatsanwalt- schaft. Noch 56 weitere Polizisten erwarteten Disziplinarverfahren. Sie sollen sexistische Darstellungen weitergeleitet haben. Der Bremer Polizeipräsident Eckard Mordhorst kündigte an, derartige Verstöße hart zu bestrafen und auch arbeitsrechtlich zu ahnden. Ich frage die Landesregierung: 1. Gibt es bei der Thüringer Polizei vergleichbare Vorkommnisse? 2. Wurden in Thüringen interne oder staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen des Bezugs oder der Ver- breitung pornographischer oder sexistischer Darstellungen über Dienstrechner der Polizei eingeleitet? 3. Wurden in Thüringen arbeitsrechtliche oder disziplinarrechtliche Schritte gegen Polizeibedienstete we- gen des Bezugs oder der Verbreitung pornographischer oder sexistischer Darstellungen mittels eines Dienstrechners unternommen? 4. Werden Dienstrechner bei der Thüringer Polizei gegebenenfalls unter Zuhilfenahme technischer Vor- richtungen gegen den Bezug oder die Verbreitung pornographischer oder sexistischer Darstellungen geschützt? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. November 2004 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 29. Juli 2004 ging im Thüringer Innenministerium ein anonymes Schreiben mit dem Hinweis ein, dass in drei Dienststellen der Thüringer Polizei auf den dort eingesetzten Dienstcomputern pornografische Fotos gespeichert sind. Druck: Thüringer Landtag, 22. November 2004 1",
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"content": "Drucksache 4/ 351 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Eine erste stichprobenartige Durchsicht ergab, dass durch namentlich bekannte Polizeibeamte Dateien mit pornografischem Inhalt aus dem Internet in das polizeiinterne Netz (Intranet) eingestellt worden sind. Die weitere Durchsicht der Beweismittel ließ auf eine Weiterverbreitung der Dateien innerhalb der Thüringer Polizei schließen. Zu 2.: Die gesicherten Beweismittel wurden der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Diese leitete Ermittlungen ein. Zu 3.: Neben der Prüfung der strafrechtlichen Relevanz ist auch festzustellen, inwieweit Dienstrechtsverletzungen begangen wurden. Die betroffenen Beamten haben gegebenenfalls mit Disziplinarmaßnahmen zu rechnen. Mit den entsprechenden Vorbereitungen wurde bereits begonnen. Die Einleitung von Disziplinarmaßnahmen erfolgt jedoch erst nach Prüfung der gesamten Datenbasis. Auf diese Weise wird eine einheitliche und vollständige Beweisaufnahme sichergestellt. Außerdem wurden bereits im September Auswirkungen des laufenden Verfahrens auf den Beförderungs- termin 1. Oktober 2004 geprüft. Zu 4.: Mittels technischer Sicherungen werden beim Versand von E-Mails Überprüfungen der Dateianhänge auf Schadprogramme wie beispielsweise Viren bzw. nicht zugelassene Dateiformate oder ausführbare Dateien vorgenommen. Handelt es sich um solche, erfolgt die Ausfilterung und die Zustellung der E-Mail einschließlich der Datenanhänge an den Administrator der Meldekopfstelle der Thüringer Polizei. Der Administrator ent- scheidet dann im Einzelfall über die Weiterleitung bzw. Löschung der E-Mail mit Dateianhängen. Bei zugelassenen Dateiformaten erfolgt keine Prüfung auf den Inhalt. Das bedeutet, dass für Dateien, die unzulässige oder verbotene Inhalte, jedoch keine Viren enthalten und im zugelassenen Dateiformat vorlie- gen, keine technischen Sperrvorrichtungen greifen. Dr. Gasser Minister 2",
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