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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 964 4. Wahlperiode 13.06.2005 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert (PDS) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Denkmale im Eigentum des Landes - Schloss Wilhelmsthal (Gemeinde Eckartshau- sen, Wartburgkreis) Die Kleine Anfrage 322 vom 28. April 2005 hat folgenden Wortlaut: Das Schloss wurde nach seinem Erbauer, dem Eisenacher Herzog Johann Wilhelm (1660 bis 1729) be- nannt. Dieser ließ sich zwischen 1712 und 1715 eine barocke Sommerresidenz errichten. An dem Bau und dem angrenzenden Park haben weltbekannte Architekten, wie Gottfried Heinrich Krohne und Max Littmann, und Gartenbauingenieure, wie Herrmann Fürst von Pückler-Muskau, Eduard Petzold oder der Hofgartenin- spektor Hermann Jäger, Spuren ihres Wirkens hinterlassen. Die Anlage ist Eigentum des Landes, steht nach Aussage der Landesregierung in der Antwort auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Wolf, PDS- Fraktion (Drucksache 4/525), derzeit leer und wird \"… für landeseigene Zwecke nicht benötigt\". Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Nutzung durch wen erfuhr seit 1990 die Immobilie bis zum Leerstand? 2. Wie beurteilt die Landesregierung den historischen und architekturgeschichtlichen Wert dieses unge- nutzten Denkmals? 3. Welche konkreten Maßnahmen zur Sicherung dieses ungenutzten Denkmals wurden durch die Landes- regierung in den letzten 15 Jahren getroffen? 4. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Sanierungsbedarf für das Objekt ein? 5. Welche Aussagen kann die Landesregierung zum Wertumfang der Immobilie treffen? 6. Welche Chancen und Möglichkeiten sieht die Landesregierung, bezogen auf die Nutzung und Veräuße- rung? 7. Wie und wann wurde bei Neubauvorhaben der Landesregierung geprüft, ob dieses Objekt für eine Nut- zung (anstatt eines Neubaues) in Frage käme? 8. Wie wurde im Zusammenhang mit den gegenwärtigen Plänen der Landesregierung zur Umstrukturie- rung der Landesverwaltung und Landesbehörden die Nutzung dieser Immobilie geprüft? Druck: Thüringer Landtag, 24. Juni 2005 1",
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"content": "Drucksache 4/ 964 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juni 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bis Ende 1993 wurde das Schloss Wilhelmsthal als Kinderheim genutzt. Zurzeit sind vier Gebäude an das benachbarte Berufsbildungszentrum vermietet, ein Gebäude wird als Wohnhaus bzw. für gewerbliche Zwe- cke genutzt. Zu 2.: Der historische und architekturgeschichtliche Denkmalwert ist sehr hoch. Zu 3.: Für Sicherungsmaßnahmen wurden in den vergangenen Jahren 49 132 Euro verausgabt. Zu 4.: Nach einer Nutzungsstudie mit Kostenschätzung vom 20. Februar 1998 wurde ein Sanierungsbedarf von insgesamt rund 22 Millionen Euro ermittelt. Der tatsächliche Sanierungsaufwand ist abhängig von der künf- tigen Nutzung der Liegenschaft und kann deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht beziffert werden. Zu 5.: Der Verkehrswert wurde zum 3. April 2000 mit 400 000 Euro ermittelt. Zu 6.: Die Liegenschaft wurde mehrfach öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben und auf den Internetseiten des Freistaats Thüringen angeboten. Die Verkaufsbemühungen blieben bisher wegen des erheblichen Sanie- rungsbedarfs erfolglos. Zu 7.: Das Objekt ist aufgrund seiner ländlichen Lage und Größe nicht als Behördenstandort geeignet. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 7. Diezel Ministerin 2",
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