GET /api/v1/document/228147/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228147/",
    "id": 228147,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/228147-anderung-der-technologie-der-raba-zella-mehlis/",
    "title": "Änderung der Technologie der \"RABA\" Zella-Mehlis",
    "slug": "anderung-der-technologie-der-raba-zella-mehlis",
    "description": "",
    "published_at": "2010-06-01T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cf/f9/df/cff9df847b544f4d9fc6f4c5605cd4cd/c7fe2c540cb04a354b9d87fbd03f5aa0a5e81aa3.pdf",
    "file_size": 145078,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cf/f9/df/cff9df847b544f4d9fc6f4c5605cd4cd/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cf/f9/df/cff9df847b544f4d9fc6f4c5605cd4cd/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/37621/aenderung_der_technologie_der_raba_zella_mehlis.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Adobe InDesign CS4 (6.0.4)",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe PDF Library 9.0",
        "publisher": "Thüringer Landtag",
        "reference": "5/1061",
        "foreign_id": "th-5/1061",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.thueringer-landtag.de"
    },
    "uid": "cff9df84-7b54-4f4d-9fc6-f4c5605cd4cd",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "th",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "5"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=228147",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 22:01:30.950112+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228147/",
            "number": 1,
            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     1061 01.06.2010 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kummer (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Änderung der Technologie der \"RABA\" Zella-Mehlis Die Kleine Anfrage 505 vom 8. April 2010 hat folgenden Wortlaut: Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 14/2010 ist der Antrag des Zweckverbandes für Abfallwirtschaft Südwest- thüringen (ZASt) auf Erteilung der Genehmigung einer wesentlichen Änderung der bestehenden thermi- schen Restabfallbehandlungsanlage (RABA) in Zella-Mehlis veröffentlicht. Antragsgegenstand soll u. a. \"die Änderung der Bewertung bzw. Einstufung der Rückstände aus der Rauchgasreinigung hinsichtlich der Störfallrelevanz\" sein. In diesem Zusammenhang wird ebenfalls bekannt gegeben, dass \"im Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung ... nach § 3c UVPG ... keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind und somit kei- ne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.\" Deshalb frage ich die Landesregierung: 1. Welche konkreten technischen und technologischen Veränderungen im Anlagenbetrieb wurden vom ZASt beantragt? 2. Welche Erkenntnisse bzw. Datenerhebungen haben dazu geführt, dass die Störfallrelevanz der entste- henden Rückstände aus der Rauchgasreinigung neu bewertet bzw. eingestuft werden? 3. Sind diese Erkenntnisse auch für die Zukunft, z. B. für den Fall anderer Abfallartenzusammensetzun- gen, als gesichert anzusehen? 4. Welche Änderung nachfolgender Entsorgungswege für die Rückstände ist mit dieser Neubewertung ver- bunden? 5. Woher rührt die Sicherheit, dass auf Grund des Ergebnisses der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 c UVPG keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind und somit auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann? Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 28. Mai 2010 wie folgt beantwortet: Mit Datum vom 28. Januar 2010 wurde vom Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) ein Antrag auf wesentliche Änderung der bestehenden thermischen Restabfallbehandlungsanlage in Zel- la-Mehlis entsprechend § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) gestellt. Zuständige Genehmi- gungsbehörde ist das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA). Druck: Thüringer Landtag, 8. Juni 2010",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cf/f9/df/cff9df847b544f4d9fc6f4c5605cd4cd/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228147/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 5/       1061                                      Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 1.: Die beantragte technische Änderung betrifft nach Information des TLVwA eine Umstellung der Absaugung des anfallenden Wasserdampfes (Brüden) im Bereich des Schlackenaustrags und Schlackentransports in der Anlage. Das hat Veränderung in der \"Kessel-Verriegelung\" zur Folge. Insoweit werden auch sicherheits- technische Belange der Kesselanlage berührt. Technologische Veränderungen wurden nicht beantragt. Zu 2.: Die ursprüngliche Bewertung bzw. die Einstufung der entstehenden Rückstände erfolgte im Zuge des Ge- nehmigungsverfahrens zur Errichtung und Betrieb der thermischen Restabfallbehandlungsanlage (Neuge- nehmigung 44/03 vom 31. März 2005) auf der Basis entsprechender Prognosen. Danach waren Rückstän- de aus der Kessel- und Abgasreinigung (gefährliche Abfälle) als umweltgefährlich (N) in Verbindung mit dem Gefahrenhinweis R 51/53 (giftig für Wasserorganismen…, nach Gefahrstoffverordnung) einzustufen. Im Ergebnis von Beprobungen im Zeitraum vom 2. Februar 2009 bis 13. März 2009 und anschließender analytischer Untersuchung durch die akkreditierte Prüfstelle \"Thüringer Umweltinstitut Henterich GmbH & Co. KG\" konnte eine Neubewertung der besagten Abfälle vorgenommen werden. Danach entfällt die Ein- stufung als umweltgefährlich (N); der Gefahrenhinweis ändert sich in R 52/53 (schädlich für Wasserorga- nismen..., nach Gefahrstoffverordnung). Es verbleibt die Zuordnung als gefährlicher Abfall. Die untersuchten Abfälle sind somit nicht mehr dem Anhang I der Störfallverordnung (12. BImSchV) zuzu- ordnen. Zu 3.: Als Brennstoff für die thermische Restabfallbehandlungsanlage sind die in der Anlage 1 zum Genehmigungs- bescheid 44/03 vom 31. März 2005 aufgelisteten Abfälle zugelassen. Dabei handelt es sich ausschließlich um nicht gefährliche Abfälle. Die in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Erkenntnisse und Schlussfolgerun- gen gelten nur für dieses Abfallspektrum. Änderungen beim Input gegenüber dem zugelassenen Abfallspektrum bedürften einer erneuten Prüfung des Sachverhalts, gegebenenfalls im Rahmen eines Änderungsgenehmigungsverfahrens entsprechend § 16 BImSchG. Zu 4.: Änderungen der Entsorgungswege der beim Betrieb der thermischen Restabfallbehandlungsanlage anfal- lenden Rückstände (gefährliche Abfälle) sind mit der Neubewertung nicht verbunden. Zu 5.: Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um die Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Be- triebs einer technischen Anlage im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Gemäß § 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG war eine Vorprüfung des Einzelfalls im Sinne des § 3 c Abs. 1 Satz 1 und 3 UVPG durchzuführen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll unterbleiben, wenn das Vorhaben aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 des UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Aufgrund der Ergebnisse der den Antragsunterlagen beigefügten Prüfberichte der Prüfstelle \"Thüringer Um- weltinstitut Henterich GmbH & Co. KG\" vom 20. März 2009 sowie unter Berücksichtigung der Einbeziehung relevanter Fachbehörden war davon auszugehen, dass mit der beantragten Änderung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen verbunden sind. Die Merkmale hinsichtlich der Nutzung und Gestaltung von Wasser, Boden, Natur und Landschaft, der Ab- fallerzeugung (anfallende Menge und Entsorgungswege) sowie Umweltauswirkungen entsprechen weiter- hin der mit Bescheid 44/03 genehmigten Anlagenplanung. Somit konnte durch das TLVwA auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden. Reinholz Minister 2",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/cf/f9/df/cff9df847b544f4d9fc6f4c5605cd4cd/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}