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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1398 4. Wahlperiode 01.12.2005 Kleine Anfrage der Abgeordneten Becker (SPD) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Berufliche Perspektiven der Absolventen des Studiengangs \"Öffentliche Betriebs- wirtschaft/Public Management\" an der Fachhochschule Nordhausen Die Kleine Anfrage 525 vom 21. September 2005 hat folgenden Wortlaut: Auf die Kleine Anfrage 243 vom 10. Februar 2005 (Drucksache 4/830) antwortete die Landesregierung, sie könne nicht gewährleisten, dass allen Absolventen des Studiengangs \"Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management\" an der Fachhochschule Nordhausen die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nicht tech- nischen Dienst im gesamten Bundesgebiet zuerkannt wird. Die Landesregierung räumt ein, sie habe bereits in den Sitzungen am 5. November 2002 und 20. Mai 2003 eine Konzeption beschlossen, dass die Absolven- ten dieses Modellstudiengangs an der Fachhochschule neben dem \"Bachelor-Abschluss\" zugleich die Lauf- bahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erwerben sollen. Die Standards für die Anerkennung von Studiengängen, die eine Laufbahnbefähigung vermitteln, sind bun- deseinheitlich festgelegt. Aus der Antwort der Landesregierung lässt sich der Schluss ziehen, dass nach überwiegender Einschätzung der anderen Bundesländer Thüringen die rechtlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Laufbahnbefähigung nicht beachtet hat. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Bemühungen hat die Landesregierung zwischenzeitlich unternommen, um die Anerkennung der Laufbahnbefähigung herbeizuführen? Welche Länder haben die Laufbahnbefähigung bisher anerkannt bzw. nicht anerkannt? Ist wenigstens für Thüringen die Laufbahnbefähigung zuerkannt worden? 2. Auf welche konkreten Gesichtspunkte stützen diejenigen Länder, die die Laufbahnbefähigung nicht an- erkannt haben, ihre ablehnende Haltung? 3. Hat die Landesregierung vor der Einrichtung des Studiengangs prüfen lassen, ob die bundesweit gelten- den laufbahnrechtlichen Standards eingehalten werden? Welches Ressort war für die laufbahnrechtli- che Prüfung verantwortlich und wie erklärt sich die davon abweichende Beurteilung anderer Bundeslän- der? 4. Welche Studiengänge an externen Fachhochschulen, die die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst mit einem betriebswirtschaftlichen Schwerpunkt vermitteln sollen, gibt es in anderen Bundesländern und welche davon sind im Bund-Länder-Verfahren anerkannt bzw. nicht anerkannt worden? 5. Sind die Studenten des Studiengangs \"Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management\" darüber un- terrichtet worden, dass entgegen von Verlautbarungen der Landesregierung und der Fachhochschule die Anerkennung ihrer Laufbahnbefähigung nicht gewährleistet ist? Wenn ja, in welcher Form? Druck: Thüringer Landtag, 15. Dezember 2005 1",
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"content": "Drucksache 4/ 1398 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 23. November 2005 (Eingang: 1. Dezember 2005) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksache 4/830) dargelegt, ist der erfolgreiche Abschluss eines Bund-Länder-Verfahrens nach § 13 Abs. 3 Satz 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes Voraussetzung dafür, dass mit dem Absolvieren eines Studienganges an einer nichtverwaltungsinternen Fachhochschule zugleich die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst erworben wird. Am 24. Juni 2005 wurden die Standards für die Anerkennung von Studiengängen, die eine Laufbahnbefähigung vermitteln (Positionspapier der Innenministerkonferenz zur inhaltlichen Gleichwertig- keit von Bachelor-Studiengängen und -abschlüssen an Fachhochschulen im Rahmen einer Ausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst) festgelegt. Bund und Ländern wurde dann Gelegenheit gegeben, bis zum 10. Oktober 2005 erneut zur Studien- und Prüfungsordnung des Studiengangs \"Öffentli- che Betriebswirtschaft/Public Management\" Stellung zu nehmen. Von einigen Ländern und dem Bund wur- den Änderungen angeregt. Die Landesregierung geht derzeit davon aus, dass nach der Übersendung der überarbeiteten Studien- und Prüfungsordnung an die Länder und den Bund die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechni- schen Verwaltungsdienst bundesweit anerkannt wird. Sollte dies dennoch nicht der Fall sein, wird die Laufbahnbefähigung auf Basis der überarbeiteten Studien- und Prüfungsordnung zumindest für den Freistaat Thüringen anerkannt werden. Zu 2.: Da das Bund-Länder-Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, gibt es derzeit noch kein Bundesland, wel- ches die Laufbahnbefähigung abschließend nicht anerkannt hat. Zu 3.: Das Konzept des Studienganges wurde durch eine interministerielle Arbeitsgruppe aus Vertretern der Thü- ringer Staatskanzlei, des Thüringer Finanzministeriums, des Thüringer Innenministeriums, des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, der Fachhochschule Nordhausen sowie der Verwal- tungsfachhochschule Gotha unter Berücksichtigung der Standards zur Anerkennung der Laufbahnbefähi- gung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes für Diplom-Studiengänge erarbeitet. Vor Aufnahme des Studienbetriebes wurde auch die Studien- und Prüfungsordnung zwischen dem für die Hochschulen und dem für das Dienstrecht zuständigen Ministerium auf dieser Grundlage abgestimmt. Standards für die Anerkennung der Laufbahnbefähigung des gehobenen nichttechnischen Verwaltungs- dienstes für Bachelor-Studiengänge lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Einige Bundesländer hatten im Verfahren nach § 13 Abs. 3 Satz 4 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gebeten, die Abstimmung sol- cher Standards abzuwarten. Das Bund-Länder-Verfahren war daher - wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksache 4/830) dargestellt - bis zum Vorliegen dieser Standards ausgesetzt wor- den. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 4.: An der Hochschule Harz im Bundesland Sachsen-Anhalt wird ein externalisierter Studiengang \"Verwal- tungsökonomie/Öffentliches Dienstleistungsmanagement\" mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt ange- boten, der die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst vermittelt. Auch in der Frei- en und Hansestadt Hamburg ist die Ausbildung im gehobenen nichttechnischen Dienst im Studiengang \"Public Management\" an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg mit einem wirtschafts- wissenschaftlichen Schwerpunkt möglich. In beiden Fällen wird neben den betriebswirtschaftlich orientier- ten Studiengängen jeweils auch ein (ebenfalls externalisierter) rechtswissenschaftlich orientierter Studien- gang an den Hochschulen angeboten, der die Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst vermittelt. Die in Bremen externalisierte Ausbildung für die Funktionsebene des gehobenen allgemeinen Verwaltungs- dienstes wird an der Hochschule Bremen in dem \"Europäischen Studiengang Wirtschaft und Verwaltung\" 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1398 durchgeführt. Bremen bietet daneben - im Unterschied zu Sachsen-Anhalt und Hamburg - keine im Schwer- punkt rechtswissenschaftlich orientierte Ausbildung für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst mehr an. Es handelt sich in allen Fällen um Diplom-Studiengänge. Der Landesregierung ist kein Fall bekannt, bei dem ein Verfahren zur Anerkennung der Laufbahnbefähi- gung für einen externalisierten Bachelor-Studiengang mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt betrieben wurde. Insoweit kommt dem Bachelor-Studiengang \"Öffentliche Betriebswirtschaft/Public Management\" an der Fachhochschule Nordhausen eine bundesweite Vorreiterrolle zu. Zu 5.: Die Anerkennung der Laufbahnbefähigung wird - zumindest für den Freistaat Thüringen - auf jeden Fall gewährleistet. Die Studierenden sind per E-Mail und in der Vorlesung über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert worden. Dies geschah zuletzt Ende September 2005. Dr. Gasser Minister 3",
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