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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1079 4. Wahlperiode 27.07.2005 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (PDS) und Antwort des Thüringer Kultusministeriums Nachgefragt zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 291 \"Bauvor- haben Michaelisstraße 11, Bad Salzungen\" Die Kleine Anfrage 387 vom 13. Juni 2005 hat folgenden Wortlaut: In Auswertung der Antwort der Landesregierung vom 24. Mai 2005 (Drucksache 4/909) auf die Kleine Anfra- ge 291 haben sich offensichtliche Widersprüche und Unvollständigkeiten herausgestellt. So sind in der Antwort auf die Frage 1, welche Bauvorhaben seit 1992 im Denkmalensemble \"Historische Altstadt\" Bad Salzungen realisiert und bei welchen dieser Bauvorhaben archäologische Untersuchungen angeordnet und durchgeführt wurden, eine Reihe von Bauvorhaben, die in unmittelbarer Nähe der Michae- lisstraße 11 erfolgten, nicht benannt. Hierzu zählen: • Architekturbüro Wetzel, Kickelhahnsecke 9, • Wohn- und Geschäftshaus \"Haus am Goethepark\", Kickelhahnsecke 5, • Wohn- und Geschäftshaus, Michaelisstraße 9, • Geschäftshaus, Michaelisstraße 22, • Volks- und Raiffeisenbank, Pestalozzistraße 15, • Wohn- und Geschäftshaus, Nappenplatz 13, • Wohn- und Geschäftshaus, Kickelhahnsecke 7, • Wohn- und Geschäftshaus, Niederborn 6. Bei den meisten der vorgenannten Bauvorhaben wurden Kellergeschosse ausgebaut, die eine Erdaushub- tiefe von mehr als drei Metern erforderlich gemacht haben. In einem Fall (Niederborn 6) wurde eine Tiefga- rage unmittelbar an der Stadtmauer errichtet. Bei den genannten Bauvorhaben wurden offenbar keine Kos- tenerstattungsforderungen für archäologische Untersuchungen erhoben. In Kenntnis dieser Tatsachen stellt sich erneut die Frage, weshalb ausgerechnet beim Bauvorhaben \"Michaelisstraße 11\" hohe Kostenerstat- tungsansprüche für archäologische Untersuchungen geltend gemacht werden sollen und inwieweit hier ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz vorliegt. Bei der Kostenerstattung im Rahmen des Bauvorhabens \"Haunscher Hof\" (einziger Fall der Kostenerstat- tung seit 1992) ist anzumerken, dass hier die Stadt Bad Salzungen Investor war und dieses Bauvorhaben auch durch das Land gefördert wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung, dass offenbar die Frage 1 der Kleinen Anfrage 291 unvollständig beant- wortet wurde und kann die Landesregierung bestätigen, dass die vorgenannten Projekte sich im Denk- malensemble \"Historische Altstadt\" Bad Salzungen befinden? Druck: Thüringer Landtag, 8. August 2005 1",
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"content": "Drucksache 4/ 1079 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 2. Welche Kostenerstattungsansprüche für archäologische Untersuchungen wurden bei den vorgenannten Projekten durch das Land in welcher Höhe geltend gemacht? Weshalb wurde möglicherweise bei den vorgenannten Projekten auf diese Kostenerstattungsansprüche seitens des Landes verzichtet und wes- halb erfolgt ein solcher Verzicht nicht beim geplanten Bauvorhaben \"Michaelisstraße 11\"? 3. Weshalb wurde beim Bauvorhaben \"Haunscher Hof\" eine Kostenerstattung für archäologische Untersu- chungen in Höhe von 12 500 Euro geltend gemacht, trat doch hier die Stadt Bad Salzungen als Investor auf und wurde das Vorhaben zudem durch das Land gefördert? Inwieweit kann es dabei sein, dass die Kostenerstattung für archäologische Untersuchungen letztlich durch Fördermittel des Landes finanziert wurden? 4. Wie soll künftig gesichert werden, dass bei der Erhebung von Kostenerstattungsansprüchen für archäo- logische Untersuchungen ein einheitlicher Rechtsvollzug unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes erfolgt? Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In der Beantwortung zu Frage 1 der oben genannten Kleinen Anfrage wurden die Bauvorhaben aufgeführt, bei denen das Thüringische Landesamt für Archäologie im Rahmen denkmalschutzrechtlicher Auflagen beteiligt wurde. Dies wurde in der Antwort auch ausdrücklich angemerkt. Bei den in der Nachfrage genannten Bauvorhaben - Kickelhahnsecke 9, - Michaelisstraße 9, - Michaelisstraße 22, - Pestalozzistraße 15, - Nappenplatz 13 und - Kickelhahnsecke 7 hat die zuständige Untere Denkmalschutzbehörde im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens eine Betei- ligung des Landesamtes für Archäologie nicht für notwendig erachtet, da entweder keine Erdarbeiten bzw. Unterkellerungen vorgesehen waren oder bereits existierende Kelleranlagen jüngeren Baudatums das Vor- handensein archäologischer Funde ausschlossen. Auf das Objekt Kickelhahnsecke 5 wurde bereits in der Antwort zur Kleinen Anfrage 291 unter der Bezeich- nung \"Stadtmauer Kickelhahnsecke und Am Solbad\" eingegangen. Das Wohn- und Geschäftshaus Niederborn 6 befindet sich außerhalb des historischen Stadtbereichs, so dass entsprechende archäologische Befunde nicht zu erwarten waren. Im Rahmen des Bauvorhabens \"Amtsgericht Bad Salzungen, Kirchplatz 6 bis 8\" wurde bei Sanierungsar- beiten (Hangsicherung) am Burgseefelsen ein bis dahin nicht bekannter Gewölbekeller entdeckt und gesi- chert. Die Kosten für die Sicherungsmaßnahmen betrugen ca. 20 000 Euro. Archäologische Grabungen wurden nicht durchgeführt. Zu 2.: Bei den unter Frage 1 genannten Objekten wurden keine Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht, da Erdarbeiten im Sinne des § 13 Abs. 3 des Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThürDSchG) nicht vorge- nommen wurden. Die Frage eines Verzichts des Landes auf eine Kostenerstattung stellt sich somit nicht. Sollten bei der Durchführung des Vorhabens Michaelisstraße 11 umfangreiche Erdarbeiten oder Unterkelle- rungen vorgesehen sein, hat der Verursacher gemäß § 13 Abs. 3 ThürDSchG die Kosten für die denkmal- fachliche Begleitung sowie die Sicherung und Dokumentation der Funde zu tragen. Zu 3.: Zur fachlichen Notwendigkeit der archäologischen Untersuchungen beim Objekt \"Haunscher Hof\" wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 291 verwiesen. Die Baugenehmigung aus dem Jahre 2003 enthielt entsprechende Auflagen der Unteren Denkmalschutzbehörde zur Untersuchung des Baugrundes. Zwischen der Stadt Bad Salzungen als Verursacher und dem Landesamt für Archäologie wurde eine Grabungsverein- 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1079 barung geschlossen. Wie die Stadt die Kosten der archäologischen Untersuchungen finanziert hat, ist auf- grund der vom Land getrennten kommunalen Haushalte nicht bekannt. Hierauf kommt es letztendlich auch nicht an, da die Pflicht zur denkmalfachlichen Untersuchung unabhängig von haushaltsrechtlichen Abgren- zungen besteht. Zu 4.: Die Unteren Denkmalschutzbehörden und auch das Landesamt für Archäologie halten die notwendigen Aufwendungen des Bauherren im Rahmen des Denkmalschutzes so gering wie möglich. So werden beispielsweise bei Bauvorhaben ohne Unterkellerung oder bei Anlage von Streifenfundamenten notwendi- ge bodendenkmalpflegerische Maßnahmen von Mitarbeitern der Denkmalbehörden - eventuell mit techni- scher Unterstützung durch den Bauherren - durchgeführt. Grabungsvereinbarungen werden grundsätzlich nur dann abgeschlossen, wenn aufgrund des Umfangs der beabsichtigten Eingriffe vor Baubeginn umfangreichere Untersuchungen erforderlich sind. In diesen Fällen regelt § 13 Abs. 3 ThürDSchG die Kostentragung durch den Verursacher im Rahmen des Zumutbaren. Prof. Dr. Goebel Minister 3",
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