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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6832 04.11.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Rückzahlungen infolge der Verlängerung bestehender KULAP-Verpflichtungen Die Kleine Anfrage 3411 vom 20. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Das \"Programm zur Förderung von umweltgerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Na- turschutz und Landschaftspflege in Thüringen\" (KULAP 2007) mit einer Laufzeit von fünf Jahren wurde für die Antragsteller aus 2007 im März 2012 um ein Jahr verlängert. Die andauernden Verhandlungen auf EU- Ebene um die Ausgestaltung der kommenden Förderperiode 2014 bis 2020 machen weitere Verlängerun- gen notwendig. Landwirtschaftsbetrieben, deren KULAP-Verpflichtung im Jahr 2012 endete, wurde die Möglichkeit eröff- net, ein weiteres Verpflichtungsjahr in Anspruch zu nehmen (sogenannte 5+1-Regelung). Verlieren Betrie- be, die dies realisieren, im sechsten Verpflichtungsjahr prämienberechtigte Fläche, so müssen diese nicht nur die Förderung für das 6. Jahr, sondern für den gesamten Verpflichtungszeitraum (5+1 Jahre) zurück- zahlen. Gleiches gilt für weitere zusätzliche Verpflichtungszeiträume (z. B. 2013+1). Ich frage die Landesregierung: 1. In wie vielen Fällen (Anzahl der Antragsteller) kam es in dieser Förderperiode zu oben beschriebenen Rückzahlungsforderungen? 2. In welchen Spannen bewegen sich diese Rückzahlungsforderungen für die betroffenen Betriebe? 3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage verfährt die Landesregierung wie oben beschrieben? 4. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass Landwirtschaftsbetriebe sanktioniert werden können, obwohl sie unverschuldet in die Situation einer notwendigen Verlängerung gekommen sind? 5. Kann die Landesregierung nachvollziehen, dass Betriebe zum Zeitpunkt der Entscheidung für den zu- sätzlichen Verpflichtungszeitraum möglicherweise nicht absehen können, was mit ihren angepachteten Flächen im Laufe des darauf folgenden Jahres geschieht? Welche Auffassung vertritt sie vor dem Hin- tergrund der oben beschriebenen Praxis? 6. Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die oben beschriebene Praxis für die Akzeptanz und Umsetzung des KULAP, wenn Agrarbetriebe vorsorglich Flächen aus der Förderung nehmen müssen, um nicht für den Gesamtverpflichtungszeitraum mit Rückzahlungsforderungen konfrontiert zu werden? 7. Wie steht die Landesregierung zu einer Änderung der Rechtslage, in dem Rückzahlungen nur für den Zeitraum eingefordert werden können, der vom Unternehmen zu verantworten ist? 8. Wird die Landesregierung dazu aktiv und wenn ja, in welcher Weise? Druck: Thüringer Landtag, 25. November 2013",
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