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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4269 02.04.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hitzing (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Gründung einer Fakultät für Jüdische Studien an der Universität Erfurt, Teil II Die Kleine Anfrage 2128 vom 2. Februar 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen ihrer Israelreise im Dezember 2011 kündigte Frau Ministerpräsidentin Lieberknecht an, dass der Auftrag zur Gründung einer Fakultät für Jüdische Studien an der Universität Erfurt im Januar 2012 er- teilt werde. Bereits im Vorfeld der Reise habe sie sich mit dem Thüringer Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur darauf geeinigt, dass in Erfurt ein Zentrum für Jüdische Studien entstehen solle. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Planungen anderer Landesregierungen zur Gründung von Fakultäten für Jüdische Studien wa- ren der Thüringer Landesregierung zum Zeitpunkt der oben genannten Ankündigung bekannt, fanden gegebenenfalls länderübergreifend Verhandlungen zwischen den jeweils zuständigen Ministerien statt, welche konkreten Ergebnisse resultieren aus diesen Verhandlungen und wie begründet die Landesre- gierung ihr diesbezügliches Vorgehen? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Konkurrenzsituation der Fakultät für Jüdische Studien an der Uni- versität Erfurt mit ähnlichen Forschungs- und Lehreinrichtungen in Deutschland und wie begründet sie ihre diesbezügliche Auffassung? 3. Befand sich die Landesregierung ihrer Ansicht nach in einem Wettbewerb mit anderen Bundesländern hinsichtlich der Ergreifung von Maßnahmen mit dem Ziel der Errichtung einer Fakultät für Jüdische Stu- dien, um welche Bundesländer handelte es sich gegebenenfalls und wie begründet die Landesregie- rung ihre diesbezügliche Auffassung? 4. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Positionen der Jüdischen Gemein- den zur Neugründung einer Fakultät für Jüdische Studien vor, welche Rolle haben diese Erkenntnisse bei der Entscheidungsfindung zu ihrer Errichtung gespielt und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen? 5. Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Positionen bestehender Forschungs- und Lehreinrichtungen in Deutschland zu einer neuen Fakultät für Jüdische Studien an der Universität Erfurt vor, teilt sie diese und wie begründet die Landesregierung ihre diesbezügliche Haltung? 6. Welche konkreten Planungen hat die Landesregierung unternommen, um das reichhaltige kulturelle Erbe jüdischen Lebens in Erfurt zu wissenschaftlichen Zwecken an der neugegründeten Fakultät zu nutzen, welche konkreten Vorhaben werden wann umgesetzt und wie begründet die Landesregierung ihr dies- bezügliches Vorgehen? Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2012",
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"content": "Drucksache 5/ 4269 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Ist eine Kooperation zur wissenschaftlichen Nutzung des reichhaltigen kulturellen Erbes der Stadt Erfurt durch die neue Fakultät für Jüdische Studien mit kulturellen Einrichtungen der Stadt Erfurt geplant, wel- che konkreten Maßnahmen sollen hierzu ergriffen werden und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen? 8. Plant die Landesregierung, die neue Fakultät für Jüdische Studien einer bestimmten Denomination des jüdischen Glaubens entsprechend inhaltlich auszurichten und wie begründet sie ihr diesbezügliches Vor- gehen? 9. Müssen dem zuständigen Landtagsausschuss im Zusammenhang mit der Neugründung der Fakultät für Jüdische Studien stehende Änderungen rechtlicher Grundlagen zur Bearbeitung zugeleitet werden (wenn ja, welche)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 2. April 2012 (Eingang) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung ist bekannt, dass zwischen dem Abraham-Geiger-Kolleg und der Universität Potsdam sowie unter Beteiligung des Wissenschaftsministeriums des Landes Brandenburg Gespräche zur Weiter- entwicklung der Kooperation zwischen Hochschule und Abraham-Geiger-Kolleg geführt werden, die eine Jüdische Fakultät nicht ausschließen. Zu 2.: Da bislang keine Entscheidung über den Ausbau der Jüdischen Studien in Erfurt gefallen ist und auch die Entscheidung der Universität Potsdam noch offen ist, kann zu einer Konkurrenzsituation keine Aussage ge- troffen werden. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Zu 4.: Die Jüdische Landesgemeinde Thüringen K.d.ö.R. hat sich öffentlich positiv zu den Anstrengungen der Lan- desregierung geäußert. Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2127 dargelegt, werden gegenwär- tig gemeinsam mit der Universität Erfurt die Möglichkeiten für eine Stärkung der Jüdischen Studien an der Hochschule geprüft. Zu 5.: Bei den Überlegungen für ein Zentrum für Jüdische Studien kann sich die Landesregierung auf die Stel- lungnahme des Wissenschaftsrates zur \"Weiterentwicklung von Theologien und religionsbezogenen Wis- senschaften an deutschen Hochschulen\", Drucksache 9678-10 vom 29. Januar 2010 stützen. Zudem liegt eine Stellungnahme der Hochschule für Jüdische Studien Heidelberg vom Januar 2012 vor, die in die Mei- nungsbildung eingeflossen ist. Die Stellungnahme begrüßt das Engagement für eine Stärkung der Jüdischen Wissenschaften, verneint jedoch unter Hinweis auf den Bedarf der ca. einhundert Jüdischen Gemeinden in Deutschland die Notwendigkeit für die Einrichtung einer Jüdisch-Theologischen Fakultät. Zu 6.: Der Freistaat Thüringen hat am 9. Februar 2011 einen Kooperationsvertrag mit der Jüdischen Landesge- meinde und der Landeshauptstadt Erfurt geschlossen, der den Erhalt, die Erschließung und die Erforschung sämtlicher Zeugnisse jüdischen Lebens in Erfurt vom Mittelalter bis zur Gegenwart zum Ziel hat. Insbeson- dere sollen die Einrichtungen Alte Synagoge Erfurt, Begegnungsstätte Kleine Synagoge, Mittelaltermik- we sowie Alter Jüdischer Friedhof und Neuer Jüdischer Friedhof für folgende Generationen erhalten und der Erfurter Schatz - Silbermünzen, Silberbarren und Goldschmiedearbeiten aus dem 14. Jahrhundert, die 1998 bei Grabungsarbeiten entdeckt wurden - angemessen präsentiert werden. Die Interessen zur wissen- schaftlichen Nutzung unterfallen im Übrigen dem Selbstverwaltungsrecht der Hochschule gemäß § 7 Thü- ringer Hochschulgesetz (ThürHG). 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4269 Zu 7.: Die Gestaltung von Forschungs- bzw. Lehrkooperationen unterfällt dem Selbstverwaltungsrecht der Hoch- schulen gemäß § 7 ThürHG. Zu 8.: Der weltanschaulich-neutrale Staat hat kein Mandat, die von binnentheologischer Sicht getragenen An- schauungen über religiöse Bedingungen von richtiger Lehre zu beurteilen. Zu 9.: Soweit bekenntnisgebundene jüdische Lehre und Forschung an einer staatlichen Thüringer Hochschule in Betracht käme, wäre unter Einbeziehung der Jüdischen Landesgemeinde Thüringen K. d. ö. R. eine hoch- schulrechtliche Regelung zu treffen. Matschie Minister 3",
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