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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1099 4. Wahlperiode 29.07.2005 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann (PDS) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Neonazikonzert und Gegenaktivitäten am 11. Juni 2005 Die Kleine Anfrage 408 vom 17. Juni 2005 hat folgenden Wortlaut: Nach einhelliger Meinung stellten die Verlegung des von der NPD veranstalteten Neonazikonzerts an den Jenaer Stadtrand und die breiten und gut besuchten Protestveranstaltungen bzw. Gegendemonstrationen einen großen Erfolg für das zivilgesellschaftliche Engagement gegen Rechtsextremismus in der Universi- tätsstadt Jena dar. Trotzdem entstanden nach dem Einsatz Fragen zu Entscheidungen der Stadt und Maß- nahmen der Einsatzkräfte. Die Fragen sollen einer Diskussion dieser Vorgänge dienen mit dem Ziel, hieraus Anregungen für zukünftige Vorgehensweisen abzuleiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde die Entscheidung getroffen, den Neonazis das Gelände auf dem Gries für die Durchführung ihrer Veranstaltung zuzuweisen, obwohl auf diesem Platz seit Februar die Anmeldung einer antifaschistischen Gedenkveranstaltung vorlag und der Erstanmelder bereits am 10. Juni 2005 das zuständige Gericht zur Wahrung seiner Interessen angerufen hatte? 2. Welche Einschätzung und rechtliche Begründungen lagen einer Ingewahrsamnahme von 46 Personen durch eine Hessische Abteilung der Bundespolizei in der Nähe des Platzes \"Am Gries\" zugrunde, obwohl der anwesende Polizeiinspektionsleiter sich gegen diese Maßnahme ausgesprochen hatte und die Perso- nen gerade damit beschäftigt waren, Überreste einer Blockade von der Straße zu räumen? 3. Welche Einschätzung und rechtliche Begründungen lagen einem Platzverweis gegen den Fragesteller zugrunde? 4. Ist der Platz im Gewerbegebiet, auf dem letztendlich das Neonazikonzert stattfand, in städtischem oder privatem Besitz, und wurde gegebenenfalls beim privaten Besitzer eine Erlaubnis eingeholt? 5. Wieso stellten die städtischen Verkehrsbetriebe den Neonazis einen Shuttle, bestehend aus mehreren Bussen, aus der Innenstadt zum Konzertgelände zur Verfügung und wer übernahm hierfür die Kosten? 6. Wie hoch waren die Kosten des Polizeieinsatzes? Druck: Thüringer Landtag, 10. August 2005 1",
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"content": "Drucksache 4/ 1099 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Verlegung des von der NPD angemeldeten Kundgebungsorts vom Markt zum Parkplatz \"Am Gries\" erfolg- te aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts vom 9. Juni 2005 (Az.: 3 EO 709/05). Es hatte im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens nach Erörterungstermin festgestellt, dass zwingende Gründe der Ge- währleistung von Sicherheit und Ordnung es erforderlich machen, den Kundgebungsort zu verlegen. Die Stadt Jena - als zuständige Versammlungsbehörde - hatte daraufhin diesen Versammlungsort nach § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz im diesbezüglichen Auflagenbescheid vom 10. Juni 2005 festgelegt. Der hiergegen gestellte Antrag eines Vertreters der \"Netzwerkstelle gegen Rechtsextremismus\" nach § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung wurde durch Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gera vom 10. Juni 2005 (Az.: 1 E 551/05 Ge) abgelehnt. Die gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gera eingelegte Beschwerde hatte ebenfalls keinen Erfolg. Zu 2.: Die vorläufige Festnahme von 45 Personen nach § 127 Abs. 2 StPO erfolgte aufgrund des Verdachtes strafbarer Handlungen gemäß § 240 (Nötigung) und § 304 (Gemeinschädliche Sachbeschädigung) StGB. Die Personen hatten am Morgen des 11. Juni 2005 in der Nähe des Parkplatzes \"Am Gries\" Barrikaden errichtet und somit die Zufahrten zum Veranstaltungsort der NPD blockiert. Zum Barrikadenbau verwendeten sie unter anderem Gegenstände, die Eigentum von Anwohnern waren, sowie Mülltonnen, Gullydeckel und ähnliches Material. Auch nach mehrfacher Aufforderung durch die Polizei verließen sie die Barrikaden nicht. Die vorläufige Festnahme war somit zur Beendigung der strafbaren Handlung und zur Gewährleistung des Strafverfolgungsanspruches erforderlich. Die Äußerung des anwesenden Leiters der Polizeiinspektion als Einsatzabschnittsleiter der Gegendemons- tration war Bestandteil der internen Beratung zweier Abschnittsleiter über die Verhältnismäßigkeit der Ver- bringung zur Gefangenensammelstelle. Zu 3.: Herrn Dr. Hahnemann wurde durch die Polizei kein Platzverweis erteilt. Offensichtlich wurde der zunächst verweigerte Zutritt zum Veranstaltungsort der NPD als Platzverweis angesehen. Nach Rücksprache mit dem Polizeiführer konnte Herr Dr. Hahnemann sein Anliegen, die Veranstaltung der NPD zu beobachten, mit 3 weiteren Personen von Mobit (Mobile Beratungsteams gegen Rechtsextremis- mus in Thüringen) verwirklichen. Zu 4.: Der Platz ist im städtischen Besitz. Zu 5.: Die Bereitstellung von Bus-Shuttles zum Transport der Teilnehmer der NPD-Veranstaltung wurde durch die Versammlungsbehörde der Stadt Jena veranlasst. Da der Zugang zum Parkplatz \"Am Gries\" blockiert war, musste kurzfristig ein neuer Veranstaltungsort festgelegt werden. Um Konfrontationen beider Seiten zu verhindern, hat sich die Versammlungsbehörde für diesen Buseinsatz entschieden. Die Kosten für den Transport werden durch die Stadt Jena getragen. Zu 6.: Kosten entstehen dem Freistaat Thüringen auf Grund der Unterstützung durch die Polizei des Bundes und anderer Bundesländer gemäß den bestehenden Vereinbarungen. Diese Kosten belaufen sich nach derzei- tiger Schätzung auf zirka 230 000 Euro. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1099 Des Weiteren sind Kosten für Verpflegung, Unterbringung, Betriebskosten für die Einsatzmittel und sonstige Sachkosten in Höhe von zirka 100 000 Euro entstanden. Demzufolge hat der Freistaat Thüringen mit Gesamtkosten von zirka 330 000 Euro zu rechnen. In Vertretung Baldus Staatssekretär 3",
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