GET /api/v1/document/228497/
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228497/",
    "id": 228497,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/228497-20-konferenz-der-gleichstellungs-und-frauenministerinnen-und-minister-senatorinnen-und-senatoren-gfmk-in-dresden-konsequenzen-fur-thuringen/",
    "title": "20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren (GFMK) in Dresden: Konsequenzen für Thüringen",
    "slug": "20-konferenz-der-gleichstellungs-und-frauenministerinnen-und-minister-senatorinnen-und-senatoren-gfmk-in-dresden-konsequenzen-fur-thuringen",
    "description": "",
    "published_at": "2010-08-13T00:00:00+02:00",
    "num_pages": 4,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/c461b013934ba155fb247d6edca217397440e54d.pdf",
    "file_size": 194445,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/38352/20_konferenz_der_gleichstellungs_und_frauenministerinnen_und_minister_senatorinnen_und_senatoren_gfmk_in_dresden_konsequenzen_fuer_thueringen.pdf",
        "title": null,
        "author": null,
        "_tables": [],
        "creator": "Adobe InDesign CS4 (6.0.4)",
        "subject": null,
        "producer": "Adobe PDF Library 9.0",
        "publisher": "Thüringer Landtag",
        "reference": "5/1349",
        "foreign_id": "th-5/1349",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.thueringer-landtag.de"
    },
    "uid": "5826217f-b024-426c-8908-ddc15a3de168",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "th",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "5"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=228497",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 22:04:27.215471+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228497/",
            "number": 1,
            "content": "Thüringer LandTag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     1349 13.08.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit 20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -sena- torinnen und -senatoren (GFMK) in Dresden: Konsequenzen für Thüringen Die Kleine Anfrage 690 vom 25. Juni 2010 hat folgenden Wortlaut: Die 20. GFMK fand am 10. und 11. Juni 2010 in Dresden statt und hat sich u.a. mit den Schwerpunkten Geschlechtsspezifische Aspekte der medizinischen Versorgung, Gesundheitsförderung und Prävention, Frauen in Aufsichtsräten und Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern beschäftigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Vertreterin bzw. welcher Vertreter der Landesregierung hat an der 20. GFMK für Thüringen teil- genommen? 2. Welche Schlussfolgerung zieht die Landesregierung aus der Erkenntnis, dass eine geschlechtergerech- te Gesundheitsversorgung, -förderung und -prävention sowie die Forschung von der GFMK als wichti- gen Faktor für ein funktionierendes und zukunftsfähiges Gesundheitssystem angesehen wird und wie wird sie diese in konkrete landespolitische Maßnahmen umsetzen? 3. Wie gedenkt die Landesregierung der von der GFMK geäußerten Bitte zu entsprechen, das genderme- dizinische Fachwissen mit Prüfungsrelevanz in die ärztliche Aus- und Weiterbildung und in die Ausbil- dung zu nichtärztlichen medizinischen Berufen zu integrieren? 4. Welche Pläne hat die Landesregierung, um mehr Ärztinnen für die Niederlassung in Thüringen zu ge- winnen? 5. Beabsichtigt die Landesregierung einen Frauengesundheitsbericht in Auftrag zu geben, wenn ja: bis wann/wenn nein: warum nicht? 6. Welchen Beschluss hat die GFMK zur Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern gefasst, wie hat sich die Vertreterin/der Vertreter aus Thüringen dazu verhalten und welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung für ihr eigenes politisches Handeln? 7. Wie verhält sich Thüringen zu dem Beschluss - der mittlerweile von der Justizministerkonferenz bestätigt wurde - dass eine Quotierung der Aufsichtratssitze in börsennotierten Unternehmen angestrebt wird? 8. Wer vertritt Thüringen in den nachfolgend aufgeführten Arbeitsgruppen der GFMK und welche politischen Positionen vertritt der Freistaat in diesen Arbeitsgruppen: - Arbeitsmarkt für Frauen, - Familienrecht und Familienpolitik, - Soziale Sicherung von Frauen, - Frauenförderung im Bereich der Wissenschaft, - Genderindikatoren? Druck: Thüringer Landtag, 25. August 2010",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228497/",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 5/       1349                                       Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. August 2010 wie folgt beantwortet: Zu 1.: An der 20. GFMK am 10. und 11. Juni 2010 in Dresden nahm Frau Ministerin Heike Taubert teil. Zu 2.: Maßnahmen der geschlechtergerechten Gesundheitsversorgung, -förderung und -prävention gewinnen zu- nehmend an Bedeutung für ein leistungsfähiges und nachhaltig ausgerichtetes Thüringer Gesundheitssys- tem. Der konzeptionelle Ansatz der Berücksichtigung einer geschlechterbezogenen Perspektive ergänzt die bisher verfolgte Strategie einer verhaltens- und verhältnisbezogenen Prävention und Gesundheitsför- derung, wie auch die einer bedarfsgerechten und angemessenen gesundheitlichen Versorgung in Thürin- gen. Die Beachtung von geschlechterspezifischen Besonderheiten kann somit einen wirkungsvollen Beitrag zu einer höheren Effizienz entsprechender Maßnahmen in den in der Frage genannten Bereichen leisten. Seinen Niederschlag wird der konzeptionelle Ansatz der Berücksichtigung einer geschlechterbezogenen Perspektive bei der weiteren Ausgestaltung des Thüringer Gesundheitszieleprozesses finden. Insbesonde- re im Zielfeld 5: \"Entwicklung von bedarfsgerechten Strukturen und qualitätssichernden Angeboten in der Gesundheitsförderung\" können genderbezogene Indikatoren künftig u. a. als Kriterium für die Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit von gesundheitsfördernden Maßnahmen herangezogen werden. Aber auch in den anderen Zielfeldern, z. B. \"Depression\", \"Vermeidung von Suchtverhalten\" oder dem \"gesund Altwerden\", kommt einer geschlechterbezogenen Bewertung und Planung eine zunehmend stärkere Bedeutung zu. Dieser Prozess bildet sich auch in der Krankenhausplanung ab. Zu 3.: Vor dem Hintergrund, dass die Vermittlung gendermedizinischer Kenntnisse und Perspektiven in der Aus- , Weiter- und Fortbildung der akademischen Heilberufe und der medizinischen Fachberufe künftig weiter an grundlegender Bedeutung gewinnen wird, hat die GFMK die Bundesregierung gebeten, die geschlech- terspezifische Wissensvermittlung stärker in die entsprechenden Ausbildungscurricula zu integrieren. Die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern wurden gebeten, die Gendermedizin noch stärker in der ärztlichen Weiter- und Fortbildung zu berücksichtigen. Zielsetzung ist die Entwicklung von Konzepten, die sicherstellen, dass präventives diagnostisches und the- rapeutisches Wissen in Bezug auf die Geschlechterunterschiede zeitnah Eingang in die Aus-, Weiter- und Fortbildung findet. Daher wurde die Bundesregierung ebenfalls gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften in ihren Leitlinien die notwendigen Aussagen zur Gendermedizin aufnehmen. Thüringen unterstützt die diesbezügliche Entschließung der GFMK und begrüßt die Aktivitäten des Bundes- ministeriums für Gesundheit hinsichtlich der Novellierung der entsprechenden Bundesgesetze mit dieser Zielrichtung. Ebenso wird das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Heilberufe- kammern bei der Etablierung der Gendermedizin in der heilberuflichen Weiter- und Fortbildung unterstützen. Zu 4.: Die Beschlusslage der 20. GFMK, dass kassenärztliche Vereinigungen und Ärztekammern Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils bei niedergelassenen Ärzten ergreifen sollen, geht auf einen Antrag Hes- sens zurück. Ausgangspunkt war die Tatsache, dass nach Angaben der Bundesärztekammer (BÄK) im Jahr 2009 der Frauenanteil unter den Studierenden in der Medizin 60 Prozent betrug, der Anteil der bei der BÄK erfass- ten Ärztinnen zum 31. Dezember 2008 bei 43 Prozent lag, hingegen der Anteil der niedergelassenen Ärz- tinnen lediglich bei 36 Prozent lag. Für Thüringen stellt sich die Situation nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zum Stichtag 1. Juni 2008 wie folgt dar: Der Anteil der niedergelassener Ärztinnen (ohne Psychologen und Psy- chotherapeuten) betrug 54,5 Prozent, so dass u. a. auch aufgrund der besseren Rahmenbedingungen, wie besserer Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, derzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf mit Bezug auf diesen Beschluss der GFMK in Thüringen besteht. 2",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/page-p2-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228497/",
            "number": 3,
            "content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode                                                  Drucksache 5/        1349 Zu 5.: Geschlechterspezifische Aspekte und Fragestellungen finden zunehmend in der Gesundheitsberichterstat- tung Beachtung. Aufgrund einer in den vergangenen Jahren aufgebauten Ländergesundheitsberichterstattung unter Thürin- ger Beteiligung in Form aktueller Online-Datenbanken auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten Indikatoren- satzes, dessen Anwendung in der Folge eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglicht, ist die Herausga- be eines gesonderten Frauengesundheitsberichts auch künftig nicht vorgesehen. Über den Indikatorensatz werden geschlechtsspezifische Sachverhalte der gesundheitlichen Situation von Frauen und Männern ab- gebildet, die entsprechende Schlussfolgerungen ermöglichen. Zu 6.: Der Beschluss, der auch über den Internetauftritt des Vorsitzlandes Sachsen eingesehen werden kann (http:// www.soziales.sachsen.de/7137.html) ist als Anlage beigefügt. Aufgrund des hohen Stellenwertes, den die Landesregierung diesem Thema zumisst, hat Thüringen diesem Beschluss zugestimmt. Welche Position die Landesregierung zu diesem Thema vertritt, kann den Ausführungen der Vertreterin der Landesregierung anlässlich der 16. Sitzung des Thüringer Landtags am 26. März 2010 (Plenarproto- koll 5/16, S. 1291-1292) zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN \"Für ein Ende der Lohndis- kriminierung - gleicher Lohn für gleiche Arbeit!\" (Drucksache 5/621 - dazu Drucksachen 5/680 und 5/676) entnommen werden. Zu 7.: Auf der Tagesordnung der 20. GFMK stand ein Entschließungsantrag zum Thema \"Erhöhung des Frau- enanteils in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen\". Trotz Zustimmung Thüringens fand dieser Beschluss nicht die erforderliche Mehrheit von 13 Stimmen. Zu 8.: Thüringen arbeitete bis zum IV. Quartal 2008 in den GFMK Arbeitsgruppen \"Arbeitsmarkt für Frauen\" und \"Genderindikatoren\" mit. Derzeit arbeitet Thüringen, vertreten durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, in der Arbeitsgruppe \"Frauenförderung im Bereich der Wissenschaft\" mit. Diese Arbeitsgruppen, in denen in der Regel auch der Bund und/oder nachgeordnete Behörden des Bun- des, wie z.B. die Bundesagentur für Arbeit, mitarbeiten, dienen vor allem dem fachlichen Informationsaus- tausch zwischen den Ländern auf der einen Seite und dem Bund bzw. dessen nachgeordneten Behörden sowie der Wissenschaft auf der anderen Seite. Diese Informationen oder Materialien werden auch den an- deren Ländern zur Verfügung gestellt und münden u. a. in die Einbringung von Beschlussvorlagen in der Regel durch das Vorsitz führende Land in die jeweils jährlich stattfindende GFMK. Erst hier erfolgt dann eine politische Positionierung zu den vorliegenden Beschlussvorlagen. Taubert Ministerin Anlage  *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennum- mer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3",
            "width": 2481,
            "height": 3508,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/page-p3-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228497/",
            "number": 4,
            "content": "10\n\n15\n\n20\n\n25\n\n30\n\n_ Aulage -\n\n20. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen,\n\n-minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder\nHauptkonferenz am 10. und 11. Juni 2010 in Dresden\n\n \n\n \n\n \n\n \n\nTOP 9.1\nEntgeltgleichheit\n\nBeschluss:\n\n1.\n\nDie GFMK stellt fest: Mit dem aus der Schweiz übernommenen Lohntestverfahren\nLogib-D, das die Bundesregierung für Deutschland angepasst hat, wurde Betrieben\nein erstes Analyseinstrument zur Verfügung gestellt und damit ein wichtiger Schritt in\n\nRichtung betriebliche Entgeltanalysen getan.\n\nDie GFMK begrüßt, dass nach der Pilotphase, an der zwölf Unternehmen teilgenom-\nmen haben, Logib-D nunmehr allen Unternehmen als download bereitgestellt worden\nist und 200 Betriebe mit einem zusätzlichen Beratungspaket unterstützt werden sol-\n\nlen.\n\nDie GFMK weist darauf hin, dass mit Logib-D zwar aufgrund von Personaldaten die\nprozentualen Entgeltunterschiede anhand objektiver Merkmale wie zum Beispiel\nAusbildung, Berufsjahre, Erwerbsunterbrechungen errechnet werden können. Diese\nMerkmale zeigen aber nur einen Teil der Entgeltunterschiede auf, geben aber keine\n\nHinweise, inwieweit sie ihrerseits Diskriminierungspotential enthalten.\n\nDie GFMK hält deshalb weitere Schritte für erforderlich und bittet die Bundesregie-\nrung zu prüfen, inwieweit andere Instrumente — zum Beispiel der aktuell diskutierte\nEntgeltgleichheitscheck (eg-check.de), der nach eigenen Angaben die gesonderte\nPrüfung jedes Entgeltbestandteils ermöglicht — in das Beratungspaket mit einbezogen\n\nwerden können.\n\nDie GFMK bittet die Bundesregierung außerdem zu prüfen, wie für die Durchführung\n\nvon Lohntestverfahren in Betrieben eine höhere Verbindlichkeit erreicht werden kann.\n\nDie GFMK hält es darüber hinaus für erforderlich, die Öffentlichkeitsarbeit zum The-\nma Entgeltungleichheit fortzuführen und bittet daher die Bundesregierung, den Equal\n\nPay Day weiterhin zu unterstützen.",
            "width": 2480,
            "height": 3505,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/58/26/21/5826217fb024426c8908ddc15a3de168/page-p4-{size}.png"
        }
    ]
}