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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/      3184 23.08.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Wolf (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Zwischenlagerung von Kalilauge im Bergwerk Springen Die Kleine Anfrage 1638 vom 8. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Oktober 2007 genehmigte das Thüringer Landesbergamt, vorerst befristet, die Zwischenspeicherung von 500 000 Kubikmetern Kalilauge als Produktionsabwässer des Konzerns K + S in einem Bereich des ehe- maligen Bergwerks Springen (Wartburgkreis). Dieser Zwischenspeicher wurde notwendig, da es mit dem Ende der Laugenverpressung in Gerstungen zu Entsorgungsengpässen kam. Das Unternehmen K + S selbst teilte am 20. Oktober 2007 in einer Pressein- formation mit, dass es den Entsorgungsweg nicht dauerhaft für geeignet hält. Trotzdem sind weitere Anträ- ge des Unternehmens auf Verlängerung der Genehmigung sehr wahrscheinlich. Ein Presseartikel im \"Frei- en Wort\" vom 30. September 2008 lässt zumindest eine Vermutung zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel Lauge wurde bis zum heutigen Zeitpunkt insgesamt im Bergwerk Springen zwischengespei- chert? Durch welche Genehmigungen ist dies legitimiert? 2. Wie viel Lauge aus Produktionsabwässern wurde in den Jahren 2008, 2009 und 2010 (jeweils zum Stich- tag 31. Dezember) im Bergwerk Springen eingelagert? 3. In welchen Sohlen wurden bzw. werden diese Laugen zwischengespeichert? Zu welchen existieren Ge- nehmigungen, seit wann und für welchen Zeitraum? 4. Wie viel Lauge wurde in welchen Zeiträumen inzwischen wieder ausgelagert? 5. Wann soll nach Kenntnis der Landesregierung die zwischengespeicherte Lauge wieder komplett ausge- lagert sein? 6. Welche Mengen an ungesättigten Laugen aus dem Gestein werden aus der Grube Springen jährlich ab- gepumpt? 7. Welche Kenntnis hat die Landesergierung über PIäne von K + S zur weiteren Nutzung des ehemaligen Bergwerks? Ist beispielsweise angedacht, diesen Grubenbereich langfristig als Pufferspeicher zu nut- zen? 8. Welche Kenntnis hat die Landesregierung über die Sicherheit der Notstapelräume? Welche Bedeutung wurde dieser im Zusammenhang mit der jeweiligen Erteilung der Genehmigung der Zwischenspeiche- rung beigemessen? Druck: Thüringer Landtag, 30. August 2011",
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