GET /api/v1/document/228542/?format=api
HTTP 200 OK
Allow: GET, PUT, PATCH, HEAD, OPTIONS
Content-Type: application/json
Vary: Accept

{
    "resource_uri": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228542/?format=api",
    "id": 228542,
    "site_url": "https://fragdenstaat.de/dokumente/228542-keine-regenwassergebuhr-im-wasser-und-abwasserzweckverband-ilmenau-wavi/",
    "title": "Keine Regenwassergebühr im Wasser- und Abwasserzweckverband Ilmenau (WAVI)",
    "slug": "keine-regenwassergebuhr-im-wasser-und-abwasserzweckverband-ilmenau-wavi",
    "description": "",
    "published_at": null,
    "num_pages": 2,
    "public": true,
    "listed": true,
    "allow_annotation": true,
    "pending": false,
    "file_url": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/69/6c/e4696c3757b64ff5b45355ce495648f4/60769c06c1cee31f3f7b312b78fc7bbb67d9ea28.pdf",
    "file_size": 8525,
    "cover_image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/69/6c/e4696c3757b64ff5b45355ce495648f4/page-p1-small.png",
    "page_template": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/69/6c/e4696c3757b64ff5b45355ce495648f4/page-p{page}-{size}.png",
    "outline": "",
    "properties": {
        "url": "http://parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/31290/keine_regenwassergebuehr_im_wasser_und_abwasserzweckverband_ilmenau_wavi.pdf",
        "title": "drs43658",
        "author": "Eichel",
        "_tables": [],
        "creator": "Adobe PageMaker 7.0",
        "subject": "drs43658",
        "producer": "Acrobat Distiller 5.0 (Windows)",
        "publisher": "Thüringer Landtag",
        "reference": "4/3658",
        "foreign_id": "th-4/3658",
        "_format_webp": true,
        "publisher_url": "https://www.thueringer-landtag.de"
    },
    "uid": "e4696c37-57b6-4ff5-b453-55ce495648f4",
    "data": {
        "category": null,
        "publisher": "th",
        "document_type": "minor_interpellation",
        "legislative_term": "4"
    },
    "pages_uri": "/api/v1/page/?document=228542",
    "original": null,
    "foirequest": null,
    "publicbody": null,
    "last_modified_at": "2022-09-21 22:05:02.223594+00:00",
    "pages": [
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228542/?format=api",
            "number": 1,
            "content": "THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                             Drucksache 4/     3658 4. Wahlperiode                                                        13.12.2007 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Keine Regenwassergebühr im Wasser- und Abwasserzweckverband Ilmenau (WAVI) Die Kleine Anfrage 2163 vom 30. Oktober 2007 hat folgenden Wortlaut: Der WAVI sieht entgegen der zuständigen Kommunalaufsichtsbehörde keine Veranlassung für die Einfüh- rung einer gesplitteten Abwassergebühr. Der Zweckverband begründet dies damit, dass Berechnungen ergeben hätten, dass der Kostenanteil für die Behandlung des Niederschlagswassers unter zwölf Prozent der Gesamtkosten für die Abwasserbehand- lung liegt. Dem widerspricht die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde bzw. das Landesverwaltungsamt. Zudem sieht der WAVI für sein Verbandsgebiet eine so genannte homogene Bebauung als gegeben an. Auch daraus würde sich ergeben, dass keine gesplittete Abwassergebühr eingeführt werden müsste. Aus Sicht des Verbandes würden die hohen Kosten für die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in keinem Verhältnis zu den Wirkungen stehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründen die zuständige Kommunalaufsicht bzw. das Thüringer Landesverwaltungsamt die Not- wendigkeit der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr im WAVI? 2. Mit welchen Methoden und Ergebnissen haben die zuständige Kommunalaufsichtsbehörde bzw. das Thüringer Landesverwaltungsamt im WAVI die zwingende Einführung der gesplitteten Abwassergebühr geprüft? Wann erfolgte diese Prüfung? Wer war konkret mit dieser Prüfung beauftragt? 3. Wie bewerten die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. das Thüringer Landesverwaltungsamt die Auffas- sung des WAVI, wonach der Kostenaufwand für die Behandlung des Oberflächenwassers weniger als zwölf Prozent der Gesamtkosten für die Abwasserbehandlung beträgt? 4. Wie bewerten die zuständige Aufsichtsbehörde bzw. das Thüringer Landesverwaltungsamt die Auffas- sung des WAVI, wonach im Verbandsgebiet eine homogene Bebauung vorliegt und demnach die Einfüh- rung einer gesplitteten Abwassergebühr nicht zwingend erfolgen muss? 5. Ab wann muss der WAVI aus Sicht der Aufsichtsbehörde bzw. des Thüringer Landesverwaltungsamtes in welcher Höhe eine Oberflächenwassergebühr erheben? Welche Gebühreneinnahmen erzielt dadurch der WAVI voraussichtlich jährlich? In welchem Umfang verändert sich zeitgleich die Abwassergebühr im WAVI? 6. Wie wird begründet, dass zur Frage 5 möglicherweise keine Informationen vorliegen, aber trotzdem die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr seitens des Landes vom WAVI gefordert wird? Druck: Thüringer Landtag, 8. Januar 2008 1",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/69/6c/e4696c3757b64ff5b45355ce495648f4/page-p1-{size}.png"
        },
        {
            "document": "https://fragdenstaat.de/api/v1/document/228542/?format=api",
            "number": 2,
            "content": "Drucksache 4/     3658                                       Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Prüfung der Notwendigkeit der Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr ist noch nicht abgeschlos- sen. Zu 2. bis 6.: Auf die Beantwortung zu Frage 1 wird verwiesen. Dr. Gasser Minister 2",
            "width": 2480,
            "height": 3509,
            "image": "https://media.frag-den-staat.de/files/docs/e4/69/6c/e4696c3757b64ff5b45355ce495648f4/page-p2-{size}.png"
        }
    ]
}