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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/    7508 18.03.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Personalsituation und Entwicklungsperspektiven an berufsbildenden Schulen Die Kleine Anfrage 3722 vom 29. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Verwaltungsvorschrift zur Organisation des Schuljahres 2013/2014 gibt klare Mindestgrößen für Berufs- schulklassen vor. So ist im Bereich der Wahlschulformen eine Mindestklassengröße von 20 Schülerinnen und Schülern vorgeschrieben. Für die Berufsschule gilt die Mindestschülerzahl von 15. Aufgrund stark zu- rückgegangener Schülerinnen- und Schülerzahlen an Berufsschulen gibt es in Thüringen jedoch eine be- trächtliche Anzahl an unterfrequentierten Klassen. So wurden allein im Schuljahr 2011/2012 185 unterfrequentierte Klassen gemeldet, wovon 158 genehmigt worden seien. In Gesprächen wurde uns mitgeteilt, dass für unterfrequentierte Klassen jedoch auch gerin- gere Stundenzuweisungen je Schüler erfolgen. Diese Stundenzuweisung sei oft so gering, dass mit dieser oft die Stundentafel entsprechend den Lehrplanvorgaben nicht erfüllt werden kann. Kritisch werden auch die Vorgaben zum Einsatz der sog. Fachpraxislehrkräfte beurteilt. Zudem ist fraglich, inwiefern das Land eine Fürsorgepflicht gegenüber den Lehramtsanwärterinnen und -an- wärtern hat, die zum Einstellungstermin 1. Februar des Jahres eingestellt werden und zwei Jahre später folg- lich am 31. Januar des Jahres das Referendariat abschließen. Da die Schulen Ihr Personal systembedingt jedoch zum 1. August bis 31. Juli planen, haben die Referendare und Referendarinnen die zum 31. Januar abschließen, kaum Möglichkeiten direkt in den Schuldienst eingestellt zu werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche grundsätzlichen Entwicklungsperspektiven und Strategien verfolgt die Landesregierung bezüglich der Aufrechterhaltung eines qualitativ hochwertigen, wohnortnahen und den Bedarfen der Auszubildenden sowie der Wirtschaft gerecht werdenden Berufsschulnetzes und welche Maßnahmen sind dazu geplant beziehungsweise derzeit in der Umsetzung? 2. Wie viele unterfrequentierte Berufsschulklassen sind im Schuljahr 2013/2014 gemeldet worden und wie viele davon wurden genehmigt? 3. Welche grundsätzlichen Regelungen und welche einzelnen Berechnungsvariablen werden zur Berech- nung der Stundenzuweisung für Berufsschulklassen herangezogen? 4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Stundenzuweisungen für unterfrequentierte Klassen so bemessen sind, dass die Lehrplanvorgaben und die Stundentafel erfüllt werden können (bitte an einem nachvollziehbaren Berechnungsbeispiel für eine unterfrequentierte Klasse darlegen)? 5. Warum wird bei genehmigten unterfrequentierten Klassen nicht die entsprechende Stundentafel gemäß gültigem Lehrplan als Mindestsockel an Stundenzuweisung zugrunde gelegt? Druck: Thüringer Landtag, 8. April 2014",
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