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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 2378 4. Wahlperiode 12.10.2006 Kleine Anfrage des Abgeordneten Huster (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Verkäufe von \"Faulen Krediten\" durch Thüringer Sparkassen? Die Kleine Anfrage 978 vom 25. August 2006 hat folgenden Wortlaut: Berichten des Handelsblatts vom 7. August 2006 zufolge verkaufen viele deutsche Kreditinstitute Kredite, die nicht mehr bedient werden oder kurz vor dem Ausfall stehen (so genannte \"Faule Kredite\"), um ihre Eigenkapitalbasis gemäß der Basel II-Vorschriften zu stärken. Die Vergangenheit zeigte, dass insbesondere die hohen Renditeerwartungen von Hedgefonds zu aggressiven Verwertungen gegenüber den Kreditneh- mern führen. Das Volumen der \"Faulen Kredite\" wird allein bei den Sparkassen auf 60 bis 100 Milliarden Euro geschätzt. Als Käufer wollen neben privaten Banken und Hedgefonds jetzt auch Landesbanken auftre- ten. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Thüringer Sparkassen verkauften seit dem Jahr 2005 \"Faule Kredite\" mit welcher jeweiligen Kredithöhe und zu welchem Preis? 2. Wer waren die jeweiligen Käufer? 3. Welchen Nutzen ziehen die Käufer aus dem Kauf \"Fauler Kredite\"? 4. Hat sich die Helaba in der Vergangenheit am Kauf bzw. Verkauf so genannter \"Fauler Kredite\" beteiligt? 5. Plant die Helaba, sich künftig am Kauf bzw. Verkauf so genannter \"Fauler Kredite\" zu beteiligen? 6. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung in den Gremien der Helaba zu Verkäufen von \"Faulen Krediten\" durch öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, insbesondere bezüglich der Auswirkungen auf die betroffenen Kreditnehmer? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Oktober 2006 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Sparkassen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts. Als solche unterliegen sie der Rechtsaufsicht (nicht der Fachaufsicht) des Freistaats Thüringen. Diese erstreckt sich darauf, dass Geschäftsführung und Verwaltung der Sparkassen den Gesetzen, der Satzung und den aufsichtsbehördli- chen Anordnungen entsprechen. Die Überwachung einzelner Bankgeschäfte obliegt hingegen dem Verwal- tungsrat. Druck: Thüringer Landtag, 19. Oktober 2006 1",
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"content": "Drucksache 4/ 2378 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Er bestimmt die Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. Der Verkauf notlei- dender Kredite ist eine geschäftspolitische, nicht der Staatsaufsicht und damit auch nicht dem parlamenta- rischen Auskunftsanspruch unterliegende Entscheidung. Nach Mitteilung des Sparkassen- und Giroverbandes haben die Thüringer Sparkassen nur in wenigen Ein- zelfällen Kreditforderungen in sehr geringem Umfang verkauft. Die Thüringer Sparkassen begleiten in Verfolgung ihres öffentlichen Auftrags ihre Kreditnehmer auch durch allgemein oder individuell wirtschaftlich schwierige Zeiten, soweit und solange dies unter risiko- und bank- aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten vertretbar ist. Ist diese Schwelle überschritten und befindet sich ein Engagement in der Abwicklung, sind die Sparkassen zur Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit und die han- delnden Personen zur Vermeidung straf- und zivilrechtlicher Folgen gehalten, eine bestmögliche Verwer- tung herbeizuführen. Hierzu kann ggf. auch ein Verkauf von Forderungen aus Abwicklungsfällen gehören. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1 Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1 Zu 4.: Die Landesbank Hessen-Thüringen hat in der Vergangenheit in geringem Umfang Einzelkredite im Rahmen von Konsortialbeteiligungen sowie in sehr wenigen Fällen kleinere Forderungsportfolien verkauft. Dabei handelt es sich um den Verkauf bereits abgeschriebener Altforderungen bzw. gekündigter Immobilienkredi- te. Käufe wurden nicht getätigt. Zu 5.: Auch für die Zukunft behält sich die Landesbank Hessen-Thüringen vor, Forderungen im Einzelfall zu veräu- ßern. Zu 6.: Die Beantwortung der vorstehenden Fragen zeigen nach Auffassung der Landesregierung, dass sowohl die Sparkassen als auch die Landesbank Hessen-Thüringen ihrer Verantwortung für die Versorgung der Thü- ringer Wirtschaft mit Kreditmitteln und dem damit verbundenen öffentlichen Auftrag in hohem Maße gerecht werden. In Vertretung Dr. Spaeth Staatssekretär 2",
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