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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 4901 4. Wahlperiode 17.02.2009 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Methodik zur Berechnung des Kommunalen Finanzausgleichs zweifelhaft? Die Kleine Anfrage 2654 vom 7. Januar 2009 hat folgenden Wortlaut: Der Innenminister des Landes Sachsen-Anhalt hat in einem Interview auf die Frage zur Datenerhebung und -berechnung des Finanzbedarfs der Thüringer Kommunen geantwortet, dass \"eine Vollkostenerhebung keinen Sinn macht. Stattdessen haben wir uns mit den kommunalen Verbänden darauf verständigt, so etwas wie Warenkörbe zu bilden, etwa für die Ausgaben auf der Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Es stellte sich heraus, dass etwa 90 Prozent der kommunalen Ausgaben mit solchen 'Körben' ermittelbar sind, nur der Rest muss durch Schätzung oder Rundung bestimmt werden.\" (Quelle: rathausconsult, Magazin für kom- munale Wirtschaftstätigkeit, Ausgabe Dezember/2008) Ich frage die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher durch die Thüringer Landesregierung zur Verfügung gestellten Informationen und Da- ten musste die Landesregierung Sachsen-Anhalt zu der Einschätzung gelangen, dass eine Vollkosten- erhebung zur Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs keinen Sinn machen würde? 2. Welche weiterführenden Erläuterungen und zusätzlichen Erklärungen zur Methodik der Ermittlung des kommunalen Finanzbedarfs in Thüringen hat die Thüringer Landesregierung der Landesregierung Sach- sen-Anhalt gegeben? Aus welchen Gründen konnte dennoch die Landesregierung Sachsen-Anhalt nicht vom Sinn der Berechnungsmethodik ausreichend unterrichtet werden? 3. Inwieweit nimmt die Thüringer Landesregierung die Zweifel am Sinn der Berechnungsmethodik durch die Landesregierung Sachsen-Anhalt zum Anlass, die Berechnungsmethode zu erneuern? Was soll sich dabei möglicherweise an der Berechnungsmethode mit Blick auf die erforderliche Novellierung des Thü- ringer Finanzausgleichsgesetzes 2010 verändern? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassun- gen? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Februar 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Thüringer Landesregierung ist nicht in den Entscheidungs- und Meinungsbildungsprozess der Landes- regierung Sachsen-Anhalt eingebunden, anhand welcher Kriterien bzw. Methodik die Höhe der Finanzaus- gleichsleistungen des Landes an die sachsen-anhaltinischen Kommunen bestimmt werden. Insofern ist es der Thüringer Landesregierung weder möglich, die zitierte Aussage des Innenministers des Landes Sach- sen-Anhalt zu bewerten, noch eine Aussage darüber zu treffen, worauf dessen Einschätzung beruht. Druck: Thüringer Landtag, 23. Februar 2009 1",
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"content": "Drucksache 4/ 4901 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Die Landesregierung empfiehlt dem Anfragesteller, sich zur Beantwortung seiner Fragen direkt an die Lan- desregierung in Sachsen-Anhalt zu wenden. Zu 2.: Auf Einladung der Finanzstrukturkommission des Landes Sachsen-Anhalt am 23. Januar 2008 in Magde- burg hat Herr Staatssekretär Hütte - unter Bezugnahme auf den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz (Landtags-Drucksache 4/3160) sowie der Broschüre des Thüringer Innen- ministeriums zum Thüringer Modell des kommunalen Finanzausgleichs - die Systematik des kommunalen Finanzausgleichs in Thüringen erläutert. Bezüglich der zweiten Frage in der Frage 2 wird auf die Antwort auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage verwie- sen. Zu 3.: Die Landesregierung vermag in der vom Antragsteller zitierten Aussage des Innenministers des Landes Sachsen-Anhalt weder eine Bewertung noch etwaige Zweifel an der in Thüringen angewandten Methodik zur Ermittlung der angemessenen Finanzausstattung der Thüringer Kommunen erkennen. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der Antwort zur Frage 1 verwiesen. Scherer Minister 2",
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