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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4696 10.07.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Potenzial der Thüringer Kreativwirtschaft im Internet und ihre Förderung Die Kleine Anfrage 2335 vom 29. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: Die Kultur- und Kreativwirtschaft ist auch in Thüringen ein Wirtschaftszweig, dem ein Wachstumspotenzi- al vorausgesagt wird. Quer durch alle seine Teilbranchen spielen dabei zunehmend moderne Informations- technologien insbesondere das Internet eine wachsende Rolle. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchem Umfang basieren nach Erkenntnissen der Landesregierung die Geschäftsmodelle in der Kul- tur- und Kreativwirtschaft auf Angeboten im Internet oder greifen diese auf das Internet zum Beispiel als Vertriebsplattform zurück? 2. In welchen Bereichen der Kultur- und Kreativwirtschaft ist der Anteil der Nutzung des Internets nach Er- kenntnissen der Landesregierung am intensivsten? 3. Welche wirtschaftliche Bedeutung misst die Landesregierung dem Teil der Kultur- und Kreativwirtschaft in Thüringen bei, der ausschließlich auf Angeboten im Internet basiert? 4. Welches Entwicklungspotenzial sieht die Landesregierung speziell in diesem Bereich in den nächsten fünf Jahren? 5. Worin sieht die Landesregierung die größten Hemmnisse bei der Entfaltung des Potenzials im Moment? 6. Welche Belastungen kommen nach Auffassung der Landesregierung auf die Thüringer Kultur- und Kre- ativwirtschaft durch ein geplantes Leistungsschutzrecht zu? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, gezielt solche Kulturschaffenden zu fördern, die das Internet als maßgebliche Plattform nutzen? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Juli 2012 (Eingang: 10. Juli 2012) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Unternehmen in den elf Teilmärkten der Kreativwirtschaft nutzen das Internet in unterschiedlicher Wei- se und Intensität für die eigene wirtschaftliche Betätigung. In jedem der Teilmärkte gibt es Geschäftsmo- delle, die überwiegend oder sogar ausschließlich auf Angeboten im Internet basieren bzw. auf das Internet Druck: Thüringer Landtag, 20. Juli 2012",
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"content": "Drucksache 5/ 4696 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode als Vertriebsweg zurückgreifen. Gerade im Bereich Software und Werbung kann der Freistaat Thüringen diesbezüglich auf besondere Stärken verweisen, hier insbesondere im Bereich des E-Commerce, der Ent- wicklung von Applikationen für soziale Netzwerke und mobile internetfähige Geräte wie Smartphones oder Tablets. Aber auch in traditionellen Bereichen wie etwa dem Buchmarkt gewinnt das Internet innerhalb der Geschäftsmodelle an Bedeutung. Über den genauen Umfang der Nutzung liegen der Landesregierung indes keine Erkenntnisse vor. Zu 2.: Dazu wird zunächst auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Eine fortschreitende Digitalisierung kann in allen Teilmärkten der Kreativwirtschaft beobachtet werden. Am intensivsten ist der Anteil der Nutzung im Bereich Medien und im Bereich der Software-/Games-Industrie. Diese Bereiche dienen dabei auch als Dienstleis- ter für andere Teilmärkte der Kreativwirtschaft und andere Wirtschaftsbranchen. Zu 3.: Auf Angeboten im Internet basiert in Thüringen insbesondere der Bereich E-Commerce mit seinen weitrei- chenden Dienstleistungsangeboten und der Bereich der Softwareentwicklung für mobile Endgeräte (Smart- phones, Tablets u.ä.). Gemäß der Potenzialanalyse zur Thüringer Kreativwirtschaft aus dem Jahr 2011 stellt dieser Bereich den umsatzstärksten Teil der Thüringer Kreativwirtschaft dar. Ihm kommt zudem als Dienst- leister für andere Wirtschaftsbranchen eine in Zukunft noch steigende Bedeutung zu. Zu 4.: In diesem Bereich sieht die Landesregierung erhebliche Entwicklungspotenziale sowohl hinsichtlich der Stei- gerung der Anzahl der Erwerbstätigen als auch hinsichtlich der Höhe des jährlichen Umsatzes. Zu 5.: Hemmnis ist die in Europa - im Vergleich etwa zu den USA - allgemein fehlende Verfügbarkeit von Venture Capital zur strategischen Entwicklung von zukunftsweisenden Geschäftsmodellen. Wichtig für eine Entfaltung der wirtschaftlichen Potenziale in den genannten Bereichen ist zudem eine gute Verkehrsanbindung Thüringens für die überregional und international agierenden Unternehmen, die Siche- rung des Fachkräftebedarfs und eine positive Standortwahrnehmung in den überregionalen und internati- onalen Märkten. Zu 6.: Leistungsschutzrechte als dem Urheberrecht verwandte Rechte dienen dem Schutz der wirtschaftlichen Basis kreativwirtschaftlicher Betätigungen. Aus den bestehenden Leistungsschutzrechten (§ 72 ff. Urheber- rechtsgesetz) lassen sich keine Erkenntnisse ableiten, die Rückschlüsse auf Belastungen für die Thüringer Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft durch zusätzliche Leistungsschutzrechte erlauben. Erkennt- nisse über solche Belastungen liegen der Landesregierung aktuell auch nicht vor. Zu 7.: Die Nutzung des Internets allein ist aus Sicht der Landesregierung kein hinreichendes Kriterium zur Begrün- dung eines gesonderten Förderbedarfs. Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Kunst und Kultur wird anhand von bestimmten Förderkriterien und auf Grundlage von Beiratsempfehlungen Kultur in ihrer Breite und Vielfalt gefördert. Einbezogen sind dabei auch Kulturschaffende, die das Internet als maßgebliche Plattform für ihre kulturellen, künstlerischen und kulturgeschichtlichen Projekte nutzen. Machnig Minister 2",
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