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"content": "Drucksache 4/ 1020 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juni 2005 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Freistaat Thüringen für Schwangerschaftsabbrüche nach dem Gesetz zur Hilfe für Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen betrug: Euro 2002 1 177 370 2003 1 010 505 2004 1 007 890 Zu 2.: Es gibt diesbezüglich keine Überlegungen. Zu 3.: Das Gesetz räumt keine Möglichkeit ein, auf den Beitragszuschlag für Kinderlose zu verzichten, auch wenn erfolglose Reproduktionsmaßnahmen nachgewiesen werden. Zu 4.: Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben über die durch das Gesetz zur Modernisierung der Gesetz- lichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) vom 26. September 2003 und zum 1. Ja- nuar 2004 in Kraft getretenen leistungsrechtlichen Änderungen beraten. Die dabei erzielten Ergebnisse, einschließlich der geänderten Vorschriften der künstlichen Befruchtung nach § 27 a des Fünften Buchs Sozialgesetzbuch, sind in einem Rundschreiben vom 26. November 2003 zusammengefasst worden. Der Inhalt des Rundschreibens bezüglich der Kostenübernahme einer künstlichen Befruchtung ist in der Anlage beigefügt. Eine Verbesserung der Situation der ungewollt kinderlosen Paare lässt sich ausschließlich über eine ent- sprechende Änderung der gesetzlichen Grundlagen (gegebenenfalls im Rahmen einer zukünftigen Ge- sundheitsreform) und nicht durch Verhandlungen mit den Krankenkassen erreichen. Dr. Zeh Minister Anlage 2",
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