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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2957 20.06.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten KuscheI (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Brand in der Müllverbrennungsanlage (MVA) Heringen/Werra - Auswirkungen in Thüringen? Die Kleine Anfrage 1470 vom 4. Mai 2011 hat folgenden Wortlaut: Im hessischen Heringen/Werra unweit der Landesgrenze Hessen - Thüringen wurde eine Müllverbrennungs- anlage errichtet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden auch Gemeinden aus dem Wartburg- kreis beteiligt und Bürgerinnen und Bürger konnten Einwendungen vorbringen. Nach Informationen der Onlinezeitung \"osthessen-news\" soll es in der MVA Heringen am 4. Mai 2011 ein Brandereignis an technischen Anlagen gegeben haben. An der Brandbekämpfung sollen auch Thüringer Feuerwehren beteiligt gewesen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung zu einem möglichen Brandereignis an technischen An- lagen in der MVA Heringen am 4. Mai 2011? 2. Welche umweltrelevanten Auswirkungen hatte nach Kenntnisstand der Landesregierung das nachge- fragte Brandereignis, insbesondere für Thüringer Gebiete? 3. In welcher Art und Weise und in welchem Umfang wurden Thüringer Behörden und Kommunen über das nachgefragte Brandereignis informiert? Inwieweit sind hessische Behörden verpflichtet, über welche Er- eignisse in der MVA Heringen Thüringer Behörden und Kommunen zu informieren? 4. Welche Pläne oder vergleichbare Dokumente bestehen, um die Bevölkerung in Thüringer Kommunen über bestimmte Schadensereignisse in der MVA Heringen zu informieren und erforderliche Schutzmaß- nahmen einzuleiten? Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfra- ge namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Juni 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Informationen zu einem Brandereignis am 4. Mai 2011 liegen der Landesregierung nicht vor, dafür jedoch über Brandereignisse am 3. Mai 2011. Gegen 18:45 Uhr wurde durch das Schichtpersonal ein Trichterrückbrand an der Verbrennungslinie 1 fest- gestellt. Die nach Alarmierung umgehend eingetroffene Werksfeuerwehr der Firma Kali und Salz (K+S) stand für den Fall eines Übergreifens des Brandes auf den Ersatzbrennstoffbunker bereit und unterstützte das Personal der (Müllverbrennungsanlage) MVA bei der Aktivierung des Hilfsgreifers zur Trichterräumung. Druck: Thüringer Landtag, 29. Juni 2011",
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"content": "Drucksache 5/ 2957 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Nachdem der Rückbrand zunächst gelöscht wurde, kam es um 19:30 Uhr zu einem nochmaligen Trichter- brandalarm, bei dem nochmals die Feuerwehr alarmiert wurde. In beiden Fällen erfolgte die Brandbekämp- fung ausschließlich mit dem Equipment (Ausrüstung) der Anlage. Zu einem weiteren Feueralarm kam es in der Nacht um 23:20 Uhr, diesmal im Annahmebereich des Ersatz- brennstoffbunkers. Auslöser war offensichtlich eine am Abend angenommene Abfallanlieferung. Eine Zu- ordnung zu einem Anlieferer war nicht möglich. Auch hier gelang es, die alarmauslösende Wärmequelle mit der MVA-eigenen Brandbekämpfungstechnik abzulöschen. Zu 2.: Nach Mitteilung des zuständigen Regierungspräsidiums (RP) Kassel traten im Zusammenhang mit den in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Ereignissen weder Schäden noch Schadstofffreisetzungen auf. Staubniederschlagsmessungen einschließlich der Bestimmung der Gehalte an Blei, Arsen, Cadmium und Nickel werden von der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) an den vier benachbar- ten Standorten in Gerstungen, Dippach, Dankmarshausen und Unterbreizbach durchgeführt. Die Sammelbehälter wurden am 28. April 2011 erneuert, am 27. Mai 2011 wieder abgenommen und danach ausgewertet. Die entsprechenden Ergebnisse werden in ca. ein bis zwei Monaten zur Verfügung stehen. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass ein relativ kurzzeitiges Brandereignis zu deutlichen, über der norma- len Schwankungsbreite liegenden Veränderungen bei den benannten Parametern an den Messpunkten führen wird. Zu 3.: Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage 2915 des Abgeordneten Kuschel vom 24. August 2009 dar- gestellt wurde, besteht eine Verpflichtung des Anlagenbetreibers auf Information nur gegenüber den hessi- schen Behörden in deren Funktion als zuständige Überwachungsbehörden. In dieser Antwort ist auch berichtet worden, dass seitens des damaligen Thüringer Ministeriums für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Bitte um Sicherstellung eines zeitnahen behördlichen Informations- austausches bei signifikanten Ereignissen in der MVA Heringen an das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz herangetragen wurde. Dieser Bitte hat die hessische Sei- te entsprochen. Auf dieser Grundlage hat das RP Kassel dem Thüringer Landesverwaltungsamt auch den unter der Antwort zu Frage 1 aufgeführten Sachverhalt übermittelt. Darüber hinaus wären im Ereignisfall die hessischen Einsatzkräfte verpflichtet, die thüringische Seite ent- sprechend zu unterrichten, wenn infolge dieses Ereignisses signifikante Auswirkungen auf das benachbar- te Thüringer Gebiet zu befürchten wären. Dann hätte die hessische Seite die erforderlichen Informationen an das Lagezentrum im Innenministerium zu richten. Von dort aus würden diese Informationen umgehend an die zuständigen Thüringer Behörden weitergeleitet werden. Zu 4.: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2915 des Abgeordneten Kuschel wurde bereits darauf verwiesen, dass sich aus dem Immissionsschutzrecht keine Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit und somit auch der benachbarten Thüringer Kommunen über Betriebsstörungen in der MVA ableiten lässt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die rechtlichen Anforderungen zum Brand- und Katastrophenschutz durch das RP Kassel innerhalb des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zur Errichtung und zum Betrieb der MVA Heringen entsprechend berücksichtigt und umgesetzt wurden und damit auch die erforderlichen Einsatzdokumente vorhanden sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Reinholz Minister 2",
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