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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2234 27.01.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hauboldt (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums Probleme bei Sicherungsverwahrung in Zusammenarbeit Thüringen - Sachsen-An- halt? Die Kleine Anfrage 1118 vom 10. Dezember 2010 hat folgenden Wortlaut: Einer Meldung des Radiosenders \"MDR INFO\" am 9. Dezember 2010 war zu entnehmen, dass die Justiz- ministerin des Landes Sachsen-Anhalt davon ausgeht, dass die neuen Richtlinien für die Unterbringung von Sicherungs-Verwahrten für Sachsen-Anhalt teuer werden könnten. Die bisherige Unterbringung der Betrof- fenen in der Haftanstalt Burg stehe in Frage. Das Gebäude müsste umgebaut werden, um die Hafträume zu vergrößern oder den Gefangenen zwei Zimmer anbieten zu können. Das sei kaum möglich, denn das Gefängnis gehöre nicht dem Land. Die Justizministerin geht davon aus, dass für die Sicherungsverwahrten ein neuer Standort gefunden wer- den muss. Da Thüringen im Bereich der Sicherungsverwahrung mit dem Land Sachsen-Anhalt zusammenar- beitet und in diesem Rahmen die Thüringer Justiz auch Plätze in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Burg nutzt, betreffen etwaige Probleme in bzw. mit der JVA auch den Freistaat Thüringen und seinen Justizbereich. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann, aus welchen Gründen und auf welchen rechtlichen und verwaltungstechnischen Grundlagen arbeitet der Freistaat Thüringen im Bereich der Sicherungsverwahrung mit dem Land Sachsen-Anhalt zusammen? 2. Wie viele Sicherungsverwahrte waren bzw. sind seitdem in der JVA Burg untergebracht (gewesen) und wie viele der betreffenden Personen waren bzw. sind \"Fälle\" aus Thüringen? Wann wurden bzw. wer- den die Betroffenen (voraussichtlich) entlassen? 3. Welche Kosten sind dem Freistaat Thüringen im Zeitraum der Zusammenarbeit mit Sachsen-Anhalt im Bereich der Sicherungsverwahrung entstanden (bitte nach \"Kategorien\" wie z.B. Haftkosten, gegebe- nenfalls Beteiligung an Baukosten usw. und in entsprechender Höhe sowie nach Jahresscheiben auf- geschlüsselt ausweisen)? 4. Inwiefern und aus welchen Gründen mussten bzw. wurden die Richtlinien für die Sicherungsverwahrung (in der JVA Burg) verändert? Wie wurde dabei das Thüringer Justizministerium einbezogen? 5. Was bedeuten die baulichen Probleme in der JVA Burg für die Sicherungsverwahrten aus Thüringen bzw. die Nutzbarkeit für \"Fälle\" aus Thüringen? 6. Inwiefern ist vorgesehen, dass die Thüringer Landesregierung bzw. das Justizministerium in Vorberei- tung bzw. Durchführung notwendiger Umgestaltungsmaßnahmen einbezogen wird? In welcher Höhe Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2011",
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"content": "Drucksache 5/ 2234 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode könnten auf Thüringen Kostenverpflichtungen zukommen, z. B. über Erhöhung des Haftkostenbeitrags oder Beteiligung an Neubaukosten? 7. Bedeutet die o. g. Aussage der Justizministerin, die JVA Burg gehöre nicht dem Land, dass es sich hier um ein \"Privatisierungsmodell\" handelt? Sieht die Landesregierung vor diesem Hintergrund Anlass, ihre ablehnende Haltung zu Privatisierungen im Strafvollzug zu überdenken? Welche Konsequenzen zieht sie hieraus für Thüringen? 8. Wie sind nach Ansicht der Landesregierung rechtliche Notwendigkeit, Sinnhaftigkeit für die untergebrach- ten Personen und Wirtschaftlichkeit von Umgestaltungen in der JVA Burg mit Blick auf die anstehende (Struktur-)Reform im Bereich der Sicherungsverwahrung zu bewerten? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. Januar 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Zusammenarbeit zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen im Bereich der Sicherungsverwahrung er- folgt auf der Grundlage einer am 20. November 2008 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung, der sich auch Sachsen angeschlossen hat. Danach werden die männlichen Sicherungsverwahrten der drei beteilig- ten Länder zentral in der JVA Burg in Sachsen-Anhalt untergebracht. Die Zusammenarbeit ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten, insbesondere bei der Behandlung und Betreuung der Verwahrten. Zudem wäre die Schaffung einer eigens für Thüringer Sicherungsverwahrte zuständigen Einrichtung aufgrund der wenigen Fälle wirtschaftlich nicht vertretbar. Zu 2.: Nach Mitteilung der Landesjustizverwaltung Sachsen-Anhalt befinden sich derzeit insgesamt 16 Sicherungs- verwahrte in der JVA Burg, darunter lediglich ein Betroffener aus Thüringen. Über etwaige Entlassungster- mine lassen sich keine Angaben machen. Zu 3.: Bislang hat der Freistaat Thüringen dem Land Sachsen-Anhalt Kosten in Höhe von 7 979,51 Euro erstattet. Es handelt sich dabei um Kosten für die Unterbringung des einzigen Sicherungsverwahrten für den Zeit- raum vom 16. Juni 2010 bis zum 31. August 2010. Erstattungsgrundlage ist der für Sachsen-Anhalt jeweils geltende Tageshaftkostensatz, der zurzeit 103,63 Euro beträgt. Die Abrechnung erfolgt jeweils für den Zeit- raum von vier Monaten. An Baukosten hat sich Thüringen nicht beteiligt. Zu 4.: Das für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in der JVA Burg erarbeitete Konzept wird dahingehend über- prüft, ob es den Standards für die Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung genügt. Die Überprüfung wird zurzeit durch eine aus Vertretern der Justizministerien aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gebil- dete Arbeitsgruppe vorgenommen. Zu 5.: Zunächst sind die Ergebnisse der zuvor erwähnten Arbeitsgruppe abzuwarten und auf dieser Grundlage gegebenenfalls erforderliche Konsequenzen zu prüfen. Sollte sich erweisen, dass die Standards hinsichtlich der Unterbringung und Behandlung bzw. Betreuung von Sicherungsverwahrten in der JVA Burg nicht zu erreichen sind, muss nach Alternativlösungen gesucht werden. Zu 6.: Über möglicherweise entstehende Kosten lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Angaben machen. Hierzu bleiben die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 7.: Bei der JVA Burg handelt es sich um ein Projekt, das in Öffentlich-Privater Partnerschaft (ÖPP) errichtet wurde. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2234 Die Landesregierung sieht im Übrigen keinen Anlass, ihre bisherige grundsätzlich zurückhaltende Bewer- tung von Privatisierungen im Strafvollzug zu ändern. Zu 8.: Auch insoweit bleiben die Ergebnisse der Arbeitsgruppe abzuwarten. In Vertretung Prof. Dr. Herz Staatssekretär 3",
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