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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 28.09.2012 5042 Kleine Anfrage des Abgeordneten Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Staatsanwaltliche Ermittlungen u. a. wegen des Vorwurfs der Bestechung von Mit- gliedern des Stadtrates der Stadt Eisenach im Rahmen eines Bebauungsplanver- fahrens Die Kleine Anfrage 2510 vom 7. August 2012 hat folgenden Wortlaut: Im Bereich des Eisenacher Ortsteils Stregda plant die TUPAG Holding AG die Ansiedelung eines Einzelhan- delsunternehmens (MediaSaturn) mit einer Verkaufsfläche von etwa 3 000 Quadratmetern. Der bestehen- de Bebauungsplan erlaubt Einzelhandelsneuansiedlungen bis zu einer maximalen Fläche von 400 Quad- ratmetern. Die Stadt Eisenach strebt dahin gehend eine Änderung des entsprechenden Bebauungsplanes Nr. 40 SD \"Bau- und Heimwerkermarkt Stregda\" an. Aus mehreren Gutachten geht hervor, dass die Ansiedelung einer solchen Verkaufsfläche in Stregda raum- ordnungsrechtliche Grundsätze verletzt, den Grundsätzen der Landesplanung widerspricht und zu einer er- heblichen Verdrängung in der Eisenacher Innenstadt führen würde; lediglich aus Betreibersicht sei die An- siedelung am Stadtrand lohnend. Die Stadt Gotha befürchtet dadurch starke negative Auswirkungen auf die Innenstadtentwicklung und be- klagt die nicht erfolgte Abstimmung zwischen den Kommunen bei der Vorplanung. Gegen die Ansiedelung gab es im Rahmen der Auslegung des Bebauungsplanes erhebliche Einwendungen. Entgegen aller Einwendungen und Vorbehalte fasste der Stadtrat der Stadt Eisenach am 30. März 2012 den entsprechenden Abwägungsbeschluss. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann erfolgte die notwendige Bestätigung der Planreife durch das Landesverwaltungsamt bzw. wann wird diese vorliegen und welche Würdigung hat das Vorhaben erhalten? 2. Wann ist durch die Stadt Eisenach der Antrag des Vorhabenträgers auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Feststellung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens positiv beschieden worden und wer hat den Bescheid erteilt? 3. Wäre die Erteilung eines solchen Bauvorbescheides ohne die Bestätigung der Planreife nach Bauge- setzbuch durch das Landesverwaltungsamt rechtswidrig? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, warum und welche Konsequenzen ergäben sich daraus? Druck: Thüringer Landtag, 8. Oktober 2012",
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"content": "Drucksache 5/ 5042 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 4. Ist es zutreffend, dass im Zusammenhang mit dem o. g. Vorhaben die Staatsanwaltschaft gegen einen ehemaligen ehrenamtlichen Beigeordneten der Stadt Eisenach und die für die Erstellung des Bebauungs- planes verantwortliche TUPAG Holding AG wegen Bestechung, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung ermittelt und wie ist der Stand der Ermittlungen? 5. Was hat die Landesregierung in dieser Angelegenheit, insbesondere seit dem 21. Juni 2012, unternom- men? Gab es ein behördliches Einschreiten; wenn ja, was ist konkret erfolgt? Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. September 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine Bestätigung der Planreife ist nicht erforderlich, da die entsprechende Regelung durch die am 1. Mai 1993 in Kraft getretene Änderung des Baugesetzbuchs aufgehoben wurde. Zu 2.: Der Vorbescheid wurde am 18. April 2012 durch die untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Eisenach erteilt. Zu 3.: Nein, hierzu wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Ja, die Staatsanwaltschaft Erfurt führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen ehemaligen Beigeordneten der Stadt Eisenach und einen Verantwortlichen der TUPAG Holding AG wegen des Verdachts der Bestechung und Bestechlichkeit im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung unter anderem eines Elektronikfach- markts am Standort Eisenach-Stregda. Die Ermittlungen dauern an. Zu 5.: Ein Einschreiten durch die Landesregierung war und ist nicht veranlasst. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4. Carius Minister 2",
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