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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6970 02.12.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Schulbauempfehlungen mit Raumprogrammempfehlungen für allgemeinbildende Schulen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3454 vom 8. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: In Beantwortung der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Stange (Drucksache 5/4492) teilte der Thürin- ger Minister für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der 88. Landtagssitzung am 1. Juni 2012 mit, dass die Schulbauempfehlungen mit Raumprogrammempfehlungen für allgemeinbildende Schulen zeitnah über- arbeitet wird. Der Abstimmungsprozess mit den Schulträgern habe gerade begonnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Verfahrensstand der Überarbeitung der o.g. Empfehlungen, wann werden die Emp- fehlungen voraussichtlich erlassen und wo werden diese veröffentlicht? 2. Welche Thüringer Ministerien arbeiten mit welchen bisherigen Ergebnissen bzw. Entwürfen an den Schulbauempfehlungen? 3. Worin bestehen bei den räumlichen Anforderungen des Entwurfs/der Entwürfe des/der verantwortlichen Ministeriums/Ministerien die wesentlichen Unterschiede zu den bisherigen Schulbauempfehlungen? 4. Wann wurden die Schulträger über den Entwurf/die Entwürfe der Schulbauempfehlungen informiert und bis wann hatten diese Gelegenheit zur Stellungnahme? 5. Welche konkreten Hinweise und Änderungswünsche haben die Schulträger im Rahmen der Überarbeitung der Schulbauempfehlungen abgegeben und welche davon wurden in den Empfehlungen berücksichtigt? 6. Welche Vereine und Verbände der Vertreter von Menschen mit Behinderung haben an der Erarbeitung des Entwurfs/der Entwürfe der o.g. Empfehlungen mitgewirkt und welche konkreten Vorschläge wurden von Seiten dieser Vereine und Verbände abgegeben und welche davon in die Empfehlungen aufgenommen? 7. Falls die Vereine und Verbände der Vertreter für Menschen mit Behinderung bisher nicht die Möglichkeit hatten, sich an der Erarbeitung der neuen Schulbauempfehlungen zu beteiligen, was sind die Gründe dafür und wann ist eine Beteiligung dieser Vereine und Verbände vorgesehen? Druck: Thüringer Landtag, 2. Januar 2014",
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"content": "Drucksache 5/ 6970 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Die Überarbeitung der Schulbauempfehlungen erfolgt durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesent- wicklung und Verkehr (TMBLV) als federführendes Ressort unter Beteiligung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), des Thüringischen Landkreistags und des Gemeinde- und Städtebundes Thüringen e. V. im Rahmen einer zu diesem Zweck gegründeten Arbeitsgruppe. Bislang wurden vom TMBLV in Abstimmung mit dem TMBWK auf Arbeitsebene Vorentwürfe für die Raum- programmempfehlungen der Schularten Grundschule, Regelschule, Gymnasium, Gesamtschule und För- derschule erarbeitet. Zu der Schulart Gemeinschaftsschule steht ein solcher noch aus. Eine Überarbeitung des Textteils der Schulbauempfehlungen liegt noch nicht vor, da sich dieser auch auf die Raumprogrammempfehlungen der einzelnen Schularten bezieht und somit erst im Anschluss an das Vorliegen der Raumprogrammempfehlungen überarbeitet werden kann. Die Vorentwürfe der Raumprogrammempfehlungen formulieren einen schülerbezogenen Flächenbedarf. Zur Berücksichtigung der inklusiven Beschulung von Kindern mit besonderem Förderbedarf werden für die einzelnen Schularten Differenzierungsflächen/-räume sowie ein Sanitäts- und Pflegeraum zusätzlich auf- genommen. Da die Ganztagsbetreuung bislang noch keinen Eingang in die Schulbauempfehlungen gefun- den hatte, wurden erstmalig auch spezielle Flächen zur Ganztagsbetreuung ausgewiesen. Aufgrund des noch andauernden Abstimmungsprozesses wird davon ausgegangen, dass die Überarbei- tung der Schulbauempfehlungen im Laufe des Jahres 2014 abgeschlossen werden kann. Im Anschluss da- ran erfolgt die Veröffentlichung im Thüringer Staatsanzeiger. Zu 4. und 5.: Über die Mitarbeit der kommunalen Spitzenverbände in der genannten Arbeitsgruppe fließen die Erfahrun- gen der Schulträger in den Prozess der Erstellung eines Entwurfs der Schulbauempfehlungen ein. Darü- ber hinaus ist eine förmliche Beteiligung der Schulträger vorgesehen, sobald sich die Arbeitsgruppe auf ei- nen Entwurf verständigt hat. Zu 6. und 7.: Für die Überarbeitung der Schulbauempfehlungen ist kein förmliches Verfahren vorgeschrieben. Zur Wahrung der Interessen der Menschen mit Behinderungen ist eine Beteiligung des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen vorgesehen. Die von den Schulbauempfehlungen betroffenen Schulträger werden am Überarbeitungsprozess beteiligt bzw. arbeiten aktiv an der Überarbeitung mit. Weiterhin können die Mitglieder der Arbeitsgruppe in eigener Verantwortung weitere Betroffene beteiligen. Darüber hinaus erfolgt keine Beteiligung von weiteren Verei- nen und Verbänden durch das TMBLV. Carius Minister 2",
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