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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 129 4. Wahlperiode 21.09.2004 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Fuchs (PDS) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Gesundheitsreform vernachlässigt Kinder- und Jugendgesundheit Die Kleine Anfrage 20 vom 20. Juli 2004 hat folgenden Wortlaut: Nach Ansicht des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte sind Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien bei der Gesundheitsreform nicht genügend berücksichtigt worden. Nach der Kinder- rechtskonvention der UNO gehört zu den Grundrechten eine bestmögliche Förderung der Gesundheit aller Kinder und Jugendlichen. Ich frage die Landesregierung: 1. Die Thüringer Landesregierung hat im Bundesrat dieser Gesundheitsreform zugestimmt. Wie hält es die Landesregierung mit der Verwirklichung des Grundrechts für Kinder und Jugendliche, eine bestmögliche Förderung der Gesundheit zu gewährleisten? 2. Wie viele Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren haben im Zeitraum Januar 2004 bis Juni 2004 Arztpra- xen in Thüringen aufgesucht im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres? 3. Wie reagiert die Landesregierung auf die Tatsache, dass chronisch kranke Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre von Zuzahlungen befreit sind, dafür aber auch von Bonusprogrammen ausgeschlossen sind? 4. Wie werden Präventionsmaßnahmen in diesen Altersgruppen kompensiert, die durch die Lockerung des Arzt-Patienten-Verhältnisses entstehen? 5. Sieht die Landesregierung Handlungsbedarf, Gesundheitsförderung/Gesundheitserziehung an den Schu- len zu verstärken? 6. Wie wird mit der wachsenden Bedeutung von Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes gesehen? 7. Welche Bedeutung misst die Landesregierung den Schuleingangsuntersuchungen bei? 8. Wie wird das gesetzliche Früherkennungsprogramm für Kinder und Jugendliche in Thüringen umge- setzt? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. September 2004 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz schränkt die Grundrechte von Kindern und Jugendlichen auch hinsichtlich der bestmöglichen Förderung ihrer Gesundheit nicht ein. Kinder und Jugendliche bis zur Vollen- dung des 18. Lebensjahres sind von sämtlichen Zuzahlungen befreit. Für sie fällt keine Praxisgebühr an und bestimmte Leistungen, die für Erwachsene aus der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversiche- Druck: Thüringer Landtag, 27. September 2004 1",
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"content": "Drucksache 4/ 129 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode rung ausgeschlossen sind, werden für Kinder und Jugendliche von der Gesetzlichen Krankenversicherung auch weiterhin vollständig getragen. Dazu gehören Sehhilfen sowie nicht verschreibungspflichtige Arznei- mittel bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Letztere werden auch Kindern nach Vollendung des 12. Le- bensjahres ersetzt, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Thera- piestandard gelten oder der Arzt dies für Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Entwicklungs- störungen geltend macht. Zu 2.: Laut Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen haben im I. Quartal 2004 85 977 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren (41,9 Prozent der Altersgruppe) einen Allgemeinmediziner bzw. praktischen Arzt sowie 37 205 Kinder und Jugendliche (18,1 Prozent der Altersgruppe) einen Kinderarzt aufgesucht. Im I. Quartal 2003 waren beim Allgemeinmediziner/praktischen Arzt 114 234 Kinder und Ju- gendliche (51,4 Prozent) sowie beim Kinderarzt 45 660 Kinder und Jugendliche (20,5 Prozent). Zahlen für das II. Quartal 2004 liegen noch nicht vor. Zu 3.: Kinder und Jugendliche sind von Bonusprogrammen nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Bonuspro- gramme richten sich an Versicherungsnehmer/-innen und an deren Familienangehörige. Sie sollen ein ge- sundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten fördern. Einige Krankenkassen setzen einen besonderen Schwerpunkt auf die Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen. So nehmen bei der Innungskrankenkasse Thüringen auch Kinder und Jugendliche an den Bonusprogrammen teil. Hinsichtlich der Gestaltung von Bonusprogrammen ist den Krankenkassen im gesetzlichen Rahmen Gestaltungsfreiheit gegeben. Zu 4.: Es ist allgemein bekannt, dass die regelmäßigen Besuche beim Kinderarzt ab dem 12. Lebensjahr zurück- gehen. Der Öffentliche Gesundheitsdienst führt bei allen Schulanfängern und Schülern von mindestens zwei weite- ren Klassenstufen, in der Regel bei Schülern der 4. und 8. Klassen, eine ärztliche Vorsorgeuntersuchung sowie bei allen Schulkindern jährlich eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung durch. Schülern mit sonder- pädagogischem Förderbedarf sowie Schülern an Sportgymnasien gilt darüber hinaus noch eine besondere Fürsorge. Sie werden mindestens im Abstand von zwei Jahren schulärztlich untersucht. Zu 5.: Nein; Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung sind bereits ein permanentes Anliegen der Thürin- ger Landesregierung. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Bildungs- und Erziehungsauftrags und deshalb auch fächerübergreifende Themen in allen Schularten der Thüringer Schulen. Über die reine Unterrichtsver- mittlung hinaus werden auch zukünftig Programme, Kampagnen und Projekte zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung mit regionalen und überregionalen Partnern, so insbesondere mit dem Öffentli- chen Gesundheitsdienst, durchgeführt. Zu 6.: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass die Rolle des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in dem Maße wächst, wie Gesundheitsförderung und Prävention im medizinischen Versorgungssystem gegenüber Akut- behandlung, Rehabilitation und Pflege an Gewichtung zunehmen. Zu 7.: Die im Thüringer Schulgesetz § 18 Abs. 2 und 3 in Verbindung mit der Thüringer Schulordnung § 120 festgeschriebene Schuleingangsuntersuchung ist wesentlicher Bestandteil des Thüringer Einschulungsver- fahrens. Die schulärztliche Untersuchung dient der Feststellung des physischen und psychischen Entwick- lungszustands des Kindes und in diesem Zusammenhang der Beratung von Eltern und Schule über die Aufnahme des Kindes in die Schule. Zu 8.: Aus den Zahlen der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen von 2002 geht hervor, dass Eltern das Früher- kennungsprogramm der Gesetzlichen Krankenversicherung (Vorsorgeuntersuchungen U 1 bis U 6) bis zum 1. Lebensjahr ihrer Kinder mit mehr als 90 Prozent annehmen. Die Inanspruchnahme verringert sich auf 85 Prozent bei der U 7, auf 74 Prozent bei der U 8 und auf 72 Prozent bei der U 9. Die U 10 fällt mit nur 27 Prozent deutlich ab. Dr. Zeh Minister 2",
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