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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     2915 14.06.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Kosten für Gutachten zur Kreisgebietsreform in Thüringen Die Kleine Anfrage 1449 vom 18. April 2011 hat folgenden Wortlaut: Unter Beteiligung des Innenministeriums wurde eine Kommission gebildet, die das weitere Vorgehen der Landesregierung hinsichtlich einer im Koalitionsvertrag vereinbarten Untersuchung zu einer Kreisgebiets- reform bearbeiten soll. Zwischenzeitlich wurde bekannt, dass innerhalb der Kommission noch Unklarhei- ten über die Auswahl der möglichen Gutachter bestehen sollen (vgl. u.a. \"Thüringer Allgemeine\" und \"Frei- es Wort\" vom 9. April 2011). Ich frage die Landesregierung: 1. Anhand welcher Kriterien ist die Kommission derzeit damit befasst, geeignete Gutachter für eine Unter- suchung zu einer möglichen Kreisgebietsreform in Thüringen zu finden? Wie wurde die Auswahl dieser Kriterien bestimmt? 2. Welche Gutachter wurden bisher mit welchen Ergebnissen hinsichtlich einer möglichen Bereitschaft zur Erstellung eines Gutachtens zur Untersuchung einer möglichen Kreisgebietsreform in Thüringen ange- fragt? Wie wurde die Auswahl dieser angefragten Gutachter begründet? 3. Welche Haushaltsmittel stehen der Kommission im Haushaltsjahr 2011 für welche Maßnahmen zu Ver- fügung? 4. Mit welchen angefragten Gutachtern wurde bisher ein Vertrag zur Erstellung bzw. Mitwirkung an einem Gutachten zur Untersuchung einer möglichen Kreisgebietsreform abgeschlossen? Was waren dabei die vertraglich festgehaltenen Untersuchungsgegenstände? Welches Honorar wurde dabei mit welchen Gut- achtern vereinbart? Welche Rechte zur Verwertung der Gutachten hat sich dabei die Landesregierung vertraglich gesichert? 5. Bis zu welchem Zeitpunkt will die Kommission die Auswahl und vertragliche Bindung der Gutachter ab- geschlossen haben? In wie vielen Fällen stehen dabei noch vertragliche Bindungen von angefragten möglichen Gutachtern aus? 6. Wann soll das nachgefragte Gutachten fertig gestellt und der Landesregierung bzw. ihrer Kommission übergeben werden? 7. Inwieweit ist durch die Landesregierung eine Zuleitung des Gutachtens an den Thüringer Landtag be- absichtigt? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? Druck: Thüringer Landtag, 27. Juni 2011",
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