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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/    8197 12.09.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin und Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Erhebung von Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Jena Die Kleine Anfrage 4023 vom 18. Juni 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Stadtverwaltung Jena vertritt die Auffassung, dass die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ineffizi- ent ist. Gemessen am Verwaltungsaufwand für die Erhebung und Beitreibung der Straßenausbaubeiträge, sind die erzielten Einnahmen sehr gering (vgl. Thüringische Landeszeitung vom 13. Mai 2014). Die Stadt Jena hatte sich in diesem Zusammenhang an das Landesverwaltungsamt als Rechtsaufsichtsbehörde ge- wandt und beantragt, einen (zeitweiligen) Verzicht auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu erlau- ben. Das Landesverwaltungsamt hat diesen Antrag abgelehnt. Wir fragen die Landesregierung: 1. Für welche Verkehrsanlagen hat die Stadt Jena nach dem Kenntnisstand der Landesre­gierung bisher wann und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge festgesetzt und vereinnahmt (bitte Einzelaufstellung)? 2. Für welche grundhaft ausgebauten Verkehrsanlagen beabsichtigt die Stadt Jena nach dem Kenntnisstand der Landesregierung noch Straßenausbaubeiträge in welcher Höhe zu erheben? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass das Landesverwaltungsamt den Antrag der Stadt Jena auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten, abgelehnt hat? 4. In welchen konkreten Fällen wurde mit welcher Begründung in welchen Gemeinden des Freistaats Thü- ringen auf Grundlage des § 7 Abs. 1 Satz 4 Thüringer Kommunalabgabengesetz auf die Erhebung von Beiträgen verzichtet (bitte Einzelaufstellung)? 5. Unter welchen konkreten Voraussetzungen kann ein solcher Verzicht in der Stadt Jena erfolgen? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung? Kann ein solcher Verzicht auf ein Haushaltsjahr be- schränkt sein und wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 10. September 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es wird auf die Antwort zu der Frage 4 der Kleinen Anfrage 2384 (Drucksache 5/4807) verwiesen. Zu 2.: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde liegen keine Informationen darüber vor, für welche grundhaft aus- gebauten Verkehrsanlagen die Stadt Jena Straßenausbaubeiträge zu erheben beabsichtigt. Druck: Thüringer Landtag, 30. September 2014",
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