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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5499 4. Wahlperiode 08.09.2009 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sedlacik (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien Stadtentwicklungsbericht 2008 Die Kleine Anfrage 2926 vom 22. Juli 2009 hat folgenden Wortlaut: Im Mai dieses Jahres hat die Bundesregierung den Stadtentwicklungsbericht 2008 vorgestellt. Der Bericht dokumentiert die Entwicklung der Städte und Gemeinden in Deutschland zwischen 2004 und 2008 und benennt die aktuellen und vor allem die künftigen Herausforderungen. Auf Seite 4 des Berichts heißt es: \"Die Zunahme sozialer Unterschiede und der räumlichen Segregation un- terschiedlicher Bevölkerungsgruppen erfordern Interventionen der Stadtentwicklungspolitik, um die soziale Stabilität und Integrationsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen. ... Ressortübergreifendes Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung ist mehr denn je gefordert.\" Auf Seite 50 des Berichts sind als Kennzeichen der sozialen Stadt Chancengleichheit, soziale Gerechtigkeit, Sicherung der sozialen Infrastruktur, Verbindung von Innovation und Kreativität sowie Ökologie und Baukultur aufgeführt. Auf Seite 51 des Berichts heißt es weiter, dass die Zukunft der Stadt die Region (Regionalisierung) und regionale Kooperation kein Selbstläufer sei, sondern sich gegen bestehende Denkweisen und Routine durchsetzen müsse. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Zeichnen sich auch in Thüringen derartige sozialräumlichen Polarisierungsprozesse von Bevölkerungs- schichten innerhalb der Städte ab, wenn ja, in welchen Städten bzw. Stadtteilen? 2. Welche Handlungsansätze zur Vermeidung unerwünschter Segregation sieht die Landesregierung? 3. Durch welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung, darauf hinzuwirken, dass dem Bedarf an verstärkter ressortübergreifender Zusammenarbeit und verstärkter interkommunaler Zusam- menarbeit hinsichtlich nachhaltiger und integrierter Stadtentwicklung Rechnung getragen wird? 4. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Aussage, dass die Zukunft der Stadt die Region sei und welche Handlungsnotwendigkeiten für die Landesentwicklung in Thüringen leitet sie daraus ab? 5. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Bericht insgesamt für die Entwicklung im Freistaat und welche künftigen Schwerpunkte setzt die Landesregierung in der Stadtentwicklungspolitik des FreistaatsThüringen? 6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus dem Bericht hinsichtlich einer Neuausrichtung der Förderprogramme im Wohnungs- und Städtebau? 7. Gab und gib es hinsichtlich des Berichts Gespräche und Abstimmungen mit der Thüringer Wohnungs- wirtschaft, wenn ja, wie stellen sich diese dar und wenn nein, warum erfolgt bzw. erfolgte keine Einbe- ziehung? Druck: Thüringer Landtag, 15. September 2009 1",
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"content": "Drucksache 4/ 5499 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. September 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Segregation (im Sinne der in der Wissenschaft verwendeten Definitionen) geht von einer weitgehenden Entmischung sozialer Gruppen aus. Eine solche ist in den Städten Thüringens bislang nicht zu beobachten, obgleich in einigen Städten Stadtteile in der Folge von \"Ausdifferenzierungsprozessen\" räumliche Beson- derheiten aufweisen. Beispielsweise wird im \"Monitoringbericht 2007\" auf eine erhöhte Anzahl von \"Hartz- IV-Empfängern\" in den Großwohnsiedlungen hingewiesen. Dennoch ist die befürchtete Umzugswelle nach Einführung von \"Hartz IV\" ausgeblieben, auch große soziale Verwerfungen wie Obdachlosigkeit oder \"Get- toisierung\" der ärmeren Bevölkerungsschichten sind nicht zu beobachten. Um Segregation nach dem sozialen Status von Bevölkerungsschichten in unseren Städten zweifelsfrei nachweisen oder weitgehend ausschließen zu können, sind über längere Zeiträume und nach Stadtteilen erhobene statistische Angaben zu Bildung, beruflicher Stellung, Einkommen etc. erforderlich. Solche Da- tensätze liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 2.: Zur Vermeidung unerwünschter Segregation werden durch die Wohnungs- und Städtebauförderung sowie die Wohnungsunternehmen verschiedene Ansätze praktiziert. Mit der Aufwertung der Großwohnsiedlun- gen, die zu den Quartieren mit Segregationspotenzialen zählen, werden mit den städtebaulichen Program- men, Initiativen und Maßnahmen, wie z.B. \"Soziale Stadt\", \"Stadtumbau-Ost\", \"GENIAL zentral\" Anreize dafür geschaffen, dass auch Menschen mit höherem Einkommen dort wohnhaft bleiben. Flankiert werden diese Ansätze durch das Engagement der Wohnungsunternehmen, das vielfach über den Kernauftrag der Wohnungsversorgung hinausgeht. Die Palette der Angebote reicht von der Beratung zu Mietschulden und anderen sozialen Leistungen bis zum Einsatz von Sozialarbeitern, die mitunter auch die Aufgaben von Quartiermanagern übernehmen. Sie tragen somit erheblich zur Sicherung des sozialen Friedens und zur Stabilisierung der Wohnquartiere bei. Zu 3.: Interkommunale sowie regionale Kooperation kann nicht \"von oben\" verordnet werden. Gute und erfolgrei- che Kooperationen basieren in der Regel auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Inwieweit diese freiwillige Koopera- tion in eine verbindliche Form der Zusammenarbeit überführt wird, wie z.B. bei der Region Hannover oder der Region Stuttgart hängt von der Erkenntnis der Notwendigkeit ab. Basierend auf dem Freiwilligkeitsprinzip werden durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwick- lung und Medien (TMBLM) regionale, interkommunale sowie Stadt-Umland-Kooperationen auf der Grund- lage der \"Thüringer Richtlinie für die Förderung der Regionalentwicklung\" durch Landesmittel gefördert. Darüber hinaus wird \"regionale Kooperation\" in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Landwirt- schaft, Naturschutz und Umwelt in Form von \"Regionalen Aktionsgruppen\" gefördert. Ressortübergreifen- de Zusammenarbeit findet in der Regel projektbezogen statt. Zu 4.: Stadt und Land sind besonders in Thüringen als untrennbare Einheit zu betrachten. Sie ergänzen sich partnerschaftlich in ihren Funktionen und bilden so jeweils gemeinsame Funktionsräume. Insofern trifft die im Stadtentwicklungsbericht 2008 enthaltene Aussage, dass die Zukunft der Stadt die Region sei, auch für Thüringen zu. Gleichzeitig werden nur diejenigen Regionen im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen können, die über starke und leistungsfähige Zentren, also Städte, verfügen. Durch den Landesentwicklungsplan 2004 wird die historisch gewachsene Struktur des \"Stadtlands Thürin- gen\" mit den Instrumenten und Mitteln der Raumordnung und Landesplanung zu einem Städtenetzwerk weiterentwickelt. Die Aktivitäten Thüringens im Bereich des Städte- und Wohnungsbaus sowie die Entwick- lung der Verkehrsinfrastrukturen werden dabei noch intensiver mit der Landes- und Regionalentwicklung verzahnt. Insofern sind sowohl die örtlichen und überörtlichen Planungsebenen als auch die fachlichen und fachübergreifenden Planungsstrategien als Einheit zu betrachten. Die überörtliche, also regionale Betrach- tungsweise, ist somit integraler Bestandteil des Planungssystems im Freistaat Thüringen. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5499 Zu 5.: Die sich auf Bundesebene abzeichnenden Handlungsschwerpunkte stellen auch Handlungsschwerpunkte der Thüringer Stadtentwicklungspolitik dar: 1. energieeffiziente und umweltverträgliche Städte, 2. gegen soziale Ungleichheit in den Städten, 3. attraktive Städte für Jung und Alt - Qualitätsoffensive für städtische Lebensräume. Hierzu sind ein Mix aus der Fortsetzung laufender und insbesondere gut funktionierender Instrumente (z. B. Stadtumbau, Soziale Stadt) sowie einer Akzentuierung (z. B. Aktive Stadt- und Ortsteile) und der Reaktion auf Erfordernisse in bestimmten Handlungsbereichen wie Energieeffizienz und Klimaschutz er- forderlich. Darüber hinaus sollen die Bund-Länder-Programme durch Landesprogramme weiter flankiert werden. Zudem soll die ressortübergreifende Mittelbündelung noch weiter ausgebaut werden. Stadt- und Regionalentwicklung sollen weiterhin als untrennbare Einheit betrachtet und die Verzahnung fortgesetzt werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere die Potenziale zu nutzen, die sich durch interkommunale und regionale Kooperationen, z. B. für die Themenbereiche Bildung, Energie, Klima, Ver- kehr, Flächenmanagement ergeben. Zu 6.: Alle Programme des Wohnungs- und Städtebaus in Thüringen stehen unter der \"Klammer\" des Stadtum- baus und sind aufeinander abgestimmt. In der Regel ergänzen und spezifizieren Förderinhalte der Wohn- raumförderung die im Rahmen des Stadtumbaus entwickelten Strategien. Dies betrifft insbesondere die Wohneigentumsbildung und den barrierefreien Mietwohnungsbau zur Stärkung der Wohnfunktion in den Innenbereichen der Städte (Innenstadtstabilisierung). Bei der Neujustierung der Förderprogramme werden künftig noch stärker Anreize für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Energieeinsparung integriert. Darüber hinaus sind der demografischen Entwick- lung Rechnung tragend auch weiterhin breit gefächerte Angebote an altengerechte Wohnformen inklusive des integrierten Mehrgenerationenwohnens zu fördern und innovative, den veränderten Lebensstilen der Menschen adäquate Wohnkonzepte zu entwickeln. Gegenwärtig werden mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit die Möglichkeiten eines ressortübergreifenden Förderkonzepts \"Senio- rengerechtes Wohnen\" erörtert. Zu 7.: Zwischen der Thüringer Wohnungswirtschaft und dem TMBLM bestehen kontinuierliche Kontakte. Bei- spielhaft sind hier die vierteljährlichen Beratungsplattformen des Verbands Thüringer Wohnungs- und Im- mobilienwirtschaft e. V. mit dem TMBLM, der Thüringer Aufbaubank und dem Thüringer Landesverwal- tungsamt zu nennen. Darüber hinaus finden jährlich wohnungswirtschaftliche Spitzengespräche mit dem Ministerpräsidenten bzw. dem Minister für Bau, Landesentwicklung und Medien statt. Auch zu Schlussfolgerungen aus dem Stadtentwicklungsbericht des Bundes wird sich das TMBLM weiter mit der Thüringer Wohnungswirtschaft austauschen. Inwieweit der Bund bei der Erstellung des Stadtentwicklungsberichts die Thüringer Wohnungswirtschaft einbezogen hat, ist nicht bekannt. Wucherpfennig Minister 3",
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