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"content": "T HÜRINGER Thüringer LANDTAG Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 4. Wahlperiode zu Drucksache 4/1302 21.02.2006 Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit auf die Große Anfrage der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1302 - Die Zukunft der Energieversorgung in Thüringen Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Große Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Februar 2006 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Ein modernes Gemeinwesen ist ohne ausreichende und effiziente Energieversorgung, ohne leistungsfähi- ge Wirtschaft und ohne intakte Umwelt nicht existenzfähig. Für die Thüringer Landesregierung stehen daher unverändert die energiepolitischen Grundziele · Versorgungssicherheit, · Preiswürdigkeit und · Umweltverträglichkeit im Vordergrund, wie sie auch im neuen Energiewirtschaftsgesetz zum Ausdruck kommen. In Thüringen stehen daneben gleichgewichtig die Ziele Ressourcenschonung und der sparsame Umgang mit Energie, die im Freistaat Verfassungsrang erlangt haben. Für Thüringen ist eine leistungsfähige und kostengünstige Energieversorgung als Standortfaktor von grundsätzlicher Bedeutung. Hiervon hängen nicht zuletzt Entscheidungen über Investitionen, Arbeitsplätze, wirtschaftliches Wachstum und sozialen Wohl- stand ganz maßgeblich ab. Die Energiepolitik ist ein wesentliches Element der Standortpolitik in Thüringen. Hierzu gehört aber auch, den Freistaat Thüringen zugleich als Energieproduktionsstandort zu sichern. In einem besonderen Maße gilt das für den Stromsektor, wo die Errichtung des Pumpspeicherkraftwerkes in Goldisthal durch die Vereinigte Energiewerke AG (VEAG) und den Rechtsnachfolger Vattenfall Europe als herausragendes Beispiel steht. Thüringen leistet mit Goldisthal und seinen anderen Pumpspeicherkraftwer- ken (Hohenwarte, Bleiloch) einen gewichtigen Beitrag zur elektrischen Systemstabilität. Ungeachtet des vorhandenen Ordnungsrahmens setzt die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer ener- giepolitischen Zielvorstellungen auf eine marktwirtschaftlich ausgerichtete Konzeption und die Kooperation aller Beteiligten. Gleichzeitig orientiert sich die Energiepolitik der Landesregierung am Leitbild einer nach- haltigen Energieversorgung. Damit wird ökonomischen wie ökologischen Interessen, aber auch sozialen Belangen Rechnung getragen. Wirtschaftlichkeit und Kosteneffizienz werden wir jedoch nur mit einem aus- gewogenen Energieträgermix erreichen können. Ein ausgewogener Energiemix heißt, auf absehbare Zeit kann auf keinen der zur Verfügung stehenden Energieträger verzichtet werden. Eine Festschreibung von Energieträgeranteilen ist in einer freien Marktwirtschaft nicht möglich, da auch die wirtschaftliche Konkur- renzfähigkeit der eingesetzten Energiesysteme den Energieträgermix bestimmt. Druck: Thüringer Landtag, 10. März 2006 1",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 1. Entwicklung der Versorgungsstrukturen 1.1 Welcher Anteil der Elektroenergie in Thüringen wird gegenwärtig von Vorlieferanten außerhalb des Landes bezogen und welcher Anteil wird im Land selbst gewonnen? Im Jahr 2004 war ein saldierter Elektroenergiebezug von außerhalb des Landes im Umfang von ca. 9 013 Gi- gawattstunden (GWh) erforderlich. Die im Freistaat erzeugte Strommenge belief sich auf 3 989 GWh. Am Stromverbrauch von insgesamt 13 002 GWh beträgt der Fremdbezug somit 69,3 Prozent, der im Land erzeugte Anteil 30,7 Prozent. 1.2 Wie stellt sich die Entwicklung dieses Verhältnisses seit 1990 dar (bitte in Zweijahresschritten angeben)? Für das Jahr 1990 stehen keine Daten der amtlichen Statistik zur Verfügung. Dies ist erst ab dem Jahr 1991 der Fall. Tabelle: Anteile von Fremdbezug und Eigenerzeugung am Stromverbrauch in Thüringen seit 1991 1.3 Aus welchen Kraftwerken bezieht Thüringen gegenwärtig die Elektroenergie, die über Verteilnetze nach Thüringen transportiert wird? Diese Frage kann bezogen auf ein Kraftwerk nicht beantwortet werden. Allgemein sind alle Kraftwerke, die elektrisch mit den Netzen in Thüringen verbunden sind, an Lieferungen in diese Region beteiligt. 1.4 An welchen Standorten in Thüringen stehen Kraftwerke zur Stromerzeugung auf der Basis fossiler Energiequellen und mit welcher Nennleistung (bitte nach Energiequelle und Anlagentyp auflisten, z. B. Blockheizkraftwerke [BHKW], Gas- und Dampfturbinenkraftwerke [GuD])? Die elektrische Gesamtleistung der Erzeugungsanlagen (ab 1 Megawatt [MW]) auf Basis fossiler Energien beträgt 502,9 MW. Eine Übersicht der Kraftwerke ist als Anlage beigefügt. 1.5 Wie viele Anlagen zur Stromerzeugung auch für das öffentliche Netz auf der Basis erneuerbarer Energiequellen - Wasserkraftanlagen, Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biogasanlagen, Biomasse- anlagen, Anlagen zur Nutzung der Geothermie - werden in Thüringen insgesamt betrieben? Welche Anteile davon haben jeweils eine installierte Leistung von < 1 Megawatt, > 1 MW und > 5 MW? Mit Stand vom 31. Dezember 2004 sind in Thüringen 158 Wasserkraftanlagen, 435 Windkraftanlagen, 1 134 So- laranlagen, 45 Biogasanlagen und acht Biomasseanlagen zur Stromerzeugung betrieben worden. Bei den 1 134 Solaranlagen zur Stromerzeugung handelt es sich um vom Freistaat Thüringen geförderte Anlagen. Von darüber hinaus betriebenen Solaranlagen zur Stromerzeugung liegen der Thüringer Landes- regierung nur unvollständige Angaben vor. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis von Geothermie werden in Thüringen nicht betrieben. Die Aufteilung nach Leistungsklassen für Wasserkraft-, Solar-, Biogas- und Biomasseanlagen ist der nachfolgenden Über- sicht zu entnehmen. Eine Übersicht über die installierten Windkraftanlagen nach Landkreisen und kreisfreien Städten ist vom Thüringer Landesverwaltungsamt erstellt worden und ist als Anlage beigefügt. Eine Aufstellung der Wind- kraftanlagen nach Leistungsklassen kann aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht zur Verfügung gestellt werden. 1.6 An welchen Standorten befinden sich diese Anlagen (gemäß Frage 1.4 und 1.5 ab > 1 MW) und wie stellen sich dabei die kommunalen Beteiligungen dar? Hinsichtlich der Erzeugungsanlagen auf Basis fossiler Energie wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 verwiesen. Laufwasserkraftanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von über einem MW werden in Burgk- hammer, Eichicht, Hohenwarte, Spichra und Walburg/Wisenta betrieben. Biomasseanlagen mit einer instal- lierten elektrischen Leistung von über einem MW werden in Blankenstein, Eisenberg, Lobenstein, Meusel- witz, Silbitz und Ullersreuth betrieben. Hinsichtlich der Windkraftanlagen wird auf die Antwort zu Frage 1.5 verwiesen. Die Betreiber der zuvor genannten Anlagen haben eine private Rechtsform, kommunale Beteiligungen sind daraus nicht ersichtlich. 1.7 Wie haben sich die Investitionskosten im Bereich erneuerbarer Energien seit 1990 entwickelt und welche Anteile entfallen jeweils auf die einzelnen Energieträger (Angaben bitte in Tausend Euro und Gigawattstunden [GWh], absolut und prozentual)? Die Entwicklung der Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien kann nur für die in den Jahren 1991 bis 2004 vom Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit (TMWTA) geförderten Maß- nahmen dargestellt werden (siehe Tabelle: Entwicklung der Investitionsausgaben). Entsprechend kann auch nur die jeweils installierte Leistung bzw. die errichtete Kollektorfläche angegeben werden (siehe Tabelle: Leistung/Kollektorfläche der geförderten Maßnahmen). Die Tabellen sind als Anlage beigefügt. 1.8 Wie viele Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK-Anlagen) gibt es in Thüringen, wo und mit wel- cher Nennleistung? In welchem Jahr sind die Anlagen in Betrieb genommen worden? Bezüglich der Standorte der vorhandenen KWK-Anlagen und deren Leistungsdaten wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 verwiesen. Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz nicht genehmigungs- bzw. an- zeigepflichtig. Insoweit sind weitere KWK-Anlagen und das jeweilige Inbetriebnahmejahr statistisch nicht bekannt. 1.9 Welche weiteren KWK-Kraftwerke werden in Thüringen geplant? 1.10 Stellt für die Landesregierung die Ausweitung des Netzes der KWK-Anlagen eine zukunftsfähige Alternative zur gegenwärtigen Konzentration der Stromerzeugung auf große Kraftwerke (ohne Wär- menutzung) dar, und wenn ja, warum? 3",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Wegen des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1.9 und 1.10 gemeinsam beantwortet. Die Versorgung mit Fernwärme konzentriert sich vorrangig auf Gebiete mit einer hohen Bevölkerungsdich- te, insbesondere auf die Städte Erfurt, Gera und Jena, in welchen in den letzten Jahren größere Erzeu- gungsanlagen auf Basis Kraft-Wärme-Kopplung geschaffen worden sind. Die Erhaltung der bestehenden Fern- und Nahwärme-Anlagen, für die im Rahmen des Fernwärmeförderprogramms in den Jahren 1992 bis 1997 die Grundlagen geschaffen worden sind, ist von wesentlicher Bedeutung für die Landesregierung. Gleichwohl befürwortet die Landesregierung unter dem Gesichtspunkt der rationellen Verwendung von Pri- märenergie auch die punktuelle Errichtung kleinerer KWK-Anlagen in Gebieten, die wegen einer zu gerin- gen Anschlussdichte für die Belieferung mit Wärme aus größeren Heizkraftwerken (Fernwärme) nicht in Betracht kommen. Der geplante Bau von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bedarf nach dem Energiewirt- schaftsgesetz vom 7. Juli 2005 keiner Genehmigung. Insoweit ist eine vollständige Auflistung geplanter KWK-Kraftwerke in Thüringen nicht möglich. Die Landesforstverwaltung ist zentral in insgesamt elf größeren Energieholzprojekten vertraglich und bera- tend involviert: · Standort Bischofferode; Investor: Stadtwerke Leipzig (20 MW elektrisch, im Bau), · ein weiterer Standort in Südthüringen bzw. angrenzend in Hessen; Investor: Stadtwerke Leipzig, · Standort Treffurt: private Investorengruppe von heimischen Waldbesitzern (> 1 MW), · Standort Ilmenau (Altholz); Investor: Stadtwerke Ilmenau/Saar Energie AG (> 1 MW, bereits am Netz), · Standort Erfurt Mittelhausen; Investor: Biosystem GmbH (> 1 MW), · Standort Alperstedt; Investor: TOGAZ GmbH in Verbindung mit der TE- Thüringer Energieholz GmbH (>1 MW), · Standort Laasdorf; Investor: TOGAZ GmbH in Verbindung mit der TE- Thüringer Energieholz GmbH (>1 MW), · zwei weitere Standorte in Süd- bzw. Westthüringen; Investor: TOGAZ GmbH in Verbindung mit der TE- Thüringer Energieholz GmbH (> 1 MW), · Standort Schkölen: Umrüstung des Strohheizkraftwerkes auf Holz durch Schköland GmbH (>1 MW) und · Standort Hermsdorf; Investor: JOB-Jena (> 1 MW). Im Übrigen wird auf die Antwort zu der Frage 11.3 verwiesen. 1.11 Wie hoch ist der Anteil der KWK-Anlagen an der Eigenerzeugung in Thüringen? Der Anteil der KWK-Anlagen an der Eigenerzeugung in Thüringen ist mit den gegebenen statistischen Erhebungen nicht ermittelbar. Bekannt ist hingegen der Anteil der in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugten Strom- menge in Wärmekraftwerken. Die auf KWK-Prozesse entfallenden Stromerzeugungsanteile gliedern sich für das Jahr 2003 wie nachstehend aufgeführt. Es wird stets die Nettoerzeugung angegeben. a) Allgemeine Versorgung: Erzeugung gesamt dar. in KWK prozentualer Anteil Fossile Erzeugung: 2 311 GWh 2 016 GWh 87,3 % Erzeugung aus Erdgas: 2 303 GWh 2 010 GWh 87,3 % Erzeugung aus Biomasse: 24,5 GWh 14,4 GWh 59,0 % Wärmekraft allgemeine Versorgung gesamt: 2 335 GWh 2 031GWh 87,0 % b) Anlagen im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe: Erzeugung gesamt dar. in KWK prozentualer Anteil Fossile Erzeugung: 175,8 GWh 161,1 GWh 91,6 % Erzeugung aus Erdgas: 171,3 GWh 158,8 GWh 92,7 % Erzeugung aus Öl/DK: 4,5 GWh 2,3 GWh 50,5 % 4",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Erzeugung aus Biomasse: feste Energieträger: 65,2 GWh 30,3 GWh 46,5 % flüss. Energieträger: 289,5 GWh 217,1 GWh 75,0 % Erzeugung aus Biomasse: 354,6 GWh 247,4 GWh 69,8 % Wärmekraft Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe gesamt: 530,5 GWh 408,5 GWh 77,0 % c) Einspeiser von Anlagen aus Biomasse (z.B. Biogasanlagen, Holz(heiz-)kraftwerke): Hierüber liegen keine spezifischen Angaben zu KWK-Anteilen vor, da nur die eingespeiste Strommenge erfasst wird. Aus der unter b) aufgeführten industriellen Erzeugung wird ein Teil in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist. Die in dieser Betrachtung noch nicht erfasste Erzeugung von einspeisenden Anla- gen belief sich im Jahr 2003 auf 171,8 GWh. Der KWK-Anteil aus diesen einspeisenden Anlagen dürfte allerdings deutlich unter 50 Prozent liegen. Angenommen, er würde lediglich 30 GWh betragen, ergäbe sich für den KWK-Anteil an der Erzeugung aus Wärmekraft insgesamt der Wert von schätzungsweise 81 Pro- zent. (Gesamtnettostrommenge aus Wärmekraft in Thüringen: 3 037 GWh; KWK-Anteil: ca. 2 670 GWh) Gemessen an der Gesamtnettostromerzeugung in Thüringen (auch Nicht-Wärmekraftprozesse – ohne Be- rücksichtigung von Pumpspeicherkraftwerken!) im Umfang von 3 548 GWh im Jahr 2003 ergibt sich ein KWK-Stromanteil von schätzungsweise 70 Prozent. 1.12 An welchen Standorten in Thüringen werden Stadtwerke betrieben, jeweils mit welchem Dienstleis- tungsspektrum und welcher Gesellschaftsstruktur? Hierzu wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen. Die Aufstellung enthält die Angaben für die Stadtwerke bzgl. der Bereiche Strom, Gas und Fernwärme. 1.13 Wie setzt sich gegenwärtig die Energieerzeugungsstruktur der Stadtwerke zusammen und wie hoch ist der Eigenerzeugungsgrad (pro Stadtwerk und insgesamt)? Die gewünschten Angaben können aufgrund der vorhandenen Datenlage nicht umfassend zur Verfügung gestellt werden. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz besteht keine Meldepflicht der entsprechenden Anga- ben. Hinsichtlich der in Thüringen vorhandenen Erzeugungsanlagen über 1 MW wird auf die Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 verwiesen. Für das größte Stadtwerk in Thüringen, die Stadtwerke Erfurt Strom und Fernwärme GmbH, errechnet sich ein Eigenerzeugungsgrad von 54,8 Prozent (Eigenerzeuger im Jahre 2004: 460 GWh; Stromabsatz im Netzbereich 2004: 839 GWh). 1.14 Wie stellt sich die Kundenstruktur der Thüringer Stadtwerke dar (bitte Einzelaufzählung nach Anteilen Haushaltskunden, Gewerbekunden und Sondervertragskunden [pro Stadtwerk und insgesamt])? Die gewünschten Einzelangaben können nicht zur Verfügung gestellt werden, da es sich um betriebsindivi- duelle Daten handelt, die als Geschäftsgeheimnisse zu betrachten sind. Auf Artikel 67 Abs. 3 Verfassung des Freistaats Thüringen wird hingewiesen. Die zusammenfassenden Angaben zur Kundenstruktur der Stadtwerke können der Anlage zu Frage 1.12 entnommen werden. 1.15 Welche Auswirkungen wird nach Auffassung der Landesregierung die bevorstehende Fusion der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Gasversorgung Thüringen GmbH (GVT) zur E.ON Thüringer Energie AG auf die Entwicklung der Kundenzahlen, der Beschäftigten, der Ausbildungsplätze und der Energiepreise haben? Die Firma E.ON Thüringer Energie AG beschäftigt rund 1 500 Mitarbeiter. Im Ausbildungszentrum werden 340 Lehrlinge ausgebildet. Beide Unternehmenspartner waren bereits in der Vergangenheit schlank aufge- stellt, so dass sich bei Beschäftigten und Ausbildungsplätzen keine oder nur geringe Auswirkungen ergeben dürften. Das Unternehmen versorgt ca. 700 000 Kunden mit Strom und Erdgas. Die bereits erfolgte Fusion 5",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode wurde durch das Bundeskartellamt geprüft und genehmigt. Das neue Unternehmen ist in seiner Unterneh- menspolitik eigenständig. Im geöffneten Markt werden die Synergieeffekte der Fusion auch den Kunden zu Gute kommen. Zudem ist durch die Fusion eher sichergestellt, dass es auch in Zukunft einen leistungsfähi- gen Energieversorger mit Sitz in Thüringen gibt, der im Eigeninteresse auf die landesspezifischen Interes- sen eingeht. 1.16 Wie viele Kilometer Stromnetze gibt es in Thüringen insgesamt? Wie gliedert sich die Netzlänge auf das Höchstspannungsnetz (220 bis 380 Kilovolt [kV]), das Hochspannungsnetz (110 kV), das regio- nale Mittelspannungsverteilernetz (20 kV) und das örtliche Niederspannungsnetz (0,4 kV) auf und wie stellt sich in den jeweiligen Teilnetzbereichen die Eigentümerstruktur dar? Das Höchstspannungsnetz wird von Vattenfall Europe Transmission GmbH betrieben. Das Höchstspan- nungsnetz erstreckt sich in Thüringen über insgesamt rund 1 170 Stromkreis-Kilometer (km), davon werden rd. 600 Stromkreis-km mit 380 kV und rund 570 Stromkreis-km mit 220 kV betrieben (Stand: Ende 2004). Der größte Thüringer Regionalversorger, die E.ON Thüringer Energie AG, verfügt über ein Netz mit rund 35 600 Stromkreis-km, davon werden 2 800 Stromkreis-km mit 110 kV und 14 500 Stromkreis-km im Mittel- spannungsbereich sowie 18 300 km im Niederspannungsbereich betrieben (Stand Ende 2004). Darüber hinaus verfügen weitere Netzbetreiber, wie Stadtwerke, über Netzanlagen. Diesbezüglich können die Netzlängen nicht zuverlässig ausgewiesen werden, da nach dem Energiewirtschaftsgesetz nur Höchst- und Hochspannungsleitungen erst seit 1998 der Planfeststellungspflicht unterliegen. 1.17 Wie hoch ist die Auslastung der Stromnetze innerhalb Thüringens und welche regionalen Unterschie- de sind hierbei zu verzeichnen? Eine globale Aussage zur Auslastung der Stromnetze ist in der Form einer zahlenmäßigen Darstellung nicht möglich. Der Auslastungsgrad schwankt auch im Durchschnitt örtlich und tageszeitlich sehr stark und ist zudem von der sehr inhomogenen Verteilung der Anlagen zur Einspeisung regenerativer Energien sowie von der betrachteten Netzebene abhängig. So ist im Mittelspannungsnetz die Situation zu verzeichnen, dass die Netze an ehemaligen Industriestandor- ten nur noch zu geringen Anteilen ausgelastet sind, dennoch aber für die Versorgung weiterhin bereitgehalten werden müssen. An neuen Standorten der Industrie und bei Erschließung von Gewerbegebieten, z. B. in der ehemaligen Grenzregion, ist die Schaffung neuer Netze bzw. entsprechende Verstärkung erforderlich, um den Leistungsanforderungen gerecht werden zu können. Das Höchstspannungsnetz von Vattenfall Europe (VE) Transmission GmbH wird sicherheitsmäßig entspre- chend dem so genannten (n-1)-Kriterium betrieben, so dass erst beim wesentlich unwahrscheinlichen gleich- zeitigen Auftreten von mehr als einem Komponentenausfall eine Versorgungsunterbrechung auftreten kann. Dies ist auch in Thüringen gegeben, so dass das VE Transmission-Netz anforderungsgerecht ausgenutzt wird. 1.18 Welche Netzbereiche sind der Landesregierung bekannt, bei denen es Engpässe in Bezug auf die Netzaufnahmekapazitäten für Strom aus erneuerbaren Energien gibt? Engpässe im Thüringer Höchstspannungsnetz (380/220 kV) bezüglich seiner Schnittstellen zum Hochspan- nungsnetz (110 kV), d. h. den Netztransformatoren der VE Transmission von 380 bzw. 220 kV nach 110 kV, bestehen in Bezug auf die Netzaufnahmekapazität für Strom aus erneuerbaren Energien aktuell nicht. Es kommt jedoch auf Leitungen des Höchstspannungsnetzes in Thüringen, u. a. insbesondere an Stark- windtagen, durch den gesetzlich geforderten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Stromtransport zu sehr hohen Belastungen der Betriebsmittel. Diese hohen Betriebsmittelbelastungen im ungestörten Netzbetrieb stellen eine Gefahr für die Netz- und Versorgungssicherheit dar, da im Fehlerfall die nicht betroffenen Be- triebsmittel zum Teil deutlich überlastet werden könnten (Gefahr Verletzung n-1 Kriterium) und damit die Gefahr von Folgeauslösungen, bis hin zu einem Teilnetzzusammenbruch, steigt. 6",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Diesbezüglich bereits in Realisierung bzw. im Genehmigungsprozess befindliche Projekte (380 kV-Netzver- stärkung Südwestraum und 380 kV-Verbindung Halle-Schweinfurt, Südwest-Kuppel-Leitung) werden in der Antwort zu Frage 1.25 näher dargestellt. 1.19 Bei welchen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien hat es Probleme bei der Einspeisung des Stroms seitens des Netzbetreibers ins Netz gegeben? 1.20 Auf welche Weise wird die Landesregierung bei der Verbesserung der Bedingungen für die Stromab- gabe durch erneuerbare Energieanlagen wirksam und wie werden diese Prozesse kontrolliert? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1.19 und 1.20 gemeinsam beantwortet. Die Regelungen nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz- EEG) sind als privatrechtsgestaltende Normen ausgelegt, für die keine Behördenzuständigkeit der Bundes- länder gegeben ist. § 19 EEG sieht eine Clearingstelle zur Klärung von Streitigkeiten und Anwendungsfra- gen dieses Gesetzes vor, die beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit bereits eingerichtet ist. In Einzelfällen sind der Thüringer Landesregierung Probleme bekannt geworden, wobei seitens der Thürin- ger Landesregierung nur eine informelle Vermittlungstätigkeit zwischen Anlagen- und Netzbetreiber ausge- übt worden ist. 1.21 Wie wird die Versorgungssicherheit in Thüringen eingeschätzt, wie oft kam es beispielsweise zu netzbedingten Stromausfällen (bitte den Zeitraum zwischen 1990 und 2004 betrachten)? Das Höchst- und Hochspannungsnetz wird grundsätzlich (n-1)-sicher betrieben, d. h. Störungen im Übertra- gungsnetz führen nicht zwangsläufig zu Versorgungsunterbrechungen im Verteilnetz. Die Versorgungssicherheit in Thüringen wird entsprechend dem in Deutschland branchenüblich hohen Ni- veau eingeschätzt. Verlässlich und zahlenmäßige vollständige Angaben über netzbedingte Stromausfälle liegen nicht vor, da diesbezüglich in der Vergangenheit keine Meldepflicht nach dem Energiewirtschaftsgesetz bestand. Eine entsprechende Meldepflicht bei Versorgungsstörungen besteht erst seit In-Kraft-Treten des neuen Ener- giewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005. 1.22 In welchen Thüringer Regionen kommt es am häufigsten zu Stromausfällen und warum? Versorgungsunterbrechungen, die auf Fehler im Stromnetz zurückzuführen sind, treten sehr selten auf. Anfällige Gebiete sind die Kammlagen des Thüringer Waldes (bei starkem Wind; Schnee; Eisregen oder Gewitter). 1.23 Welche wirtschaftlichen Auswirkungen für den gewerblichen Bereich sind in den Landkreisen bzw. Gemeinden zu konstatieren, in denen überdurchschnittlich oft Stromausfälle auftreten? Aufgrund der geringen Störungshäufigkeit sind wirtschaftliche Nachteile durch Stromausfälle grundsätzlich nicht zu erwarten. Für den gewerblichen Bereich ist der jeweilige Versorgungsnetzbetreiber (VNB) auf der Grundlage der Verord- nung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) verpflichtet, den Elektrizitätsbedarf des Kunden zu befriedigen und jederzeit Elektrizität zur Verfügung zu stellen. Dies gilt nicht im Falle höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem VNB wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann. Darüber hinaus besteht die Lieferpflicht nicht, soweit betriebsnotwendige Arbeiten erforderlich sind oder eine Abschaltung aufgrund eines drohenden Netzzusammenbruchs notwen- dig ist. Für Schäden, die ein Kunde durch Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung erleidet, haftet der VNB im Rahmen des § 6 AVBEltV. 7",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 1.24 Welche Gemeinden mit wie vielen Einwohnern in Thüringen sind lediglich an eine Stromtrasse ange- schlossen, so dass es dort im Falle eines möglichen Stromausfalls zu Versorgungsproblemen kom- men muss? Die Mittelspannungsnetze werden grundsätzlich als offene Ringsysteme betrieben. Somit kann im Falle eines Ausfalls einer Zuleitung durch Umschalten wiederversorgt werden. Stichleitungen in Form nur einer Stromtrasse gibt es nur in Einzelfällen. Dies kann ausgelagerte Gehöfte oder kleinere abgelegene Ortsteile mit einem geringen Leistungsbedarf (< 500 kVA) betreffen. Im Falle einer hier länger andauernden Störung kann die Versorgung durch mobile Aggregate des jeweiligen Versorgungsbetreibers in diesem Leistungsbe- reich abgedeckt werden. 1.25 Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgungssicherheit sind in Thüringen vorgesehen? Nachfolgende Netzmaßnahmen, die vorrangig auf der gesetzlichen Pflicht zum unverzüglichen Netzausbau nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz bzw. der Verantwortung des Übertragungsnetzbetreibers für die gesamte Regelzone (u. a. alle neuen Bundesländer und alle Spannungsebenen) basieren, stabilisieren und stärken die Versorgungssicherheit in Thüringen, indem die Einbindung von Umspannwerken (Regionalver- sorgung) und Kraftwerken (z. B. PSW Goldisthal) verbessert und zukünftig drohenden Betriebsmittelüber- lastungen entgegengewirkt wird. Gleichzeitig werden zudem Netzverluste reduziert. a) 380 kV-Netzverstärkung Südwestraum Vattenfall Europe (VE) Transmission realisiert aktuell die EEG-bedingte Netzverstärkungsmaßnahme, die durch die 380 kV-Umstellung von zwei derzeit mit 220 kV betriebenen Stromkreisen in Thüringen (Vieselbach–Großschwabhausen–Remptendorf und Röhrsdorf (Sachsen)–Weida–Remptendorf) die Transportkapazität im Netz der VE Transmission erhöht (Nutzung vorhandener Netzstruktur). Zudem wird mit der Errichtung von 380/110 kV-Direktabspannungen in Weida und Großschwabhausen der Über- gang auf die leistungsstärkere und zukunftsträchtigere 380 kV-Spannungsebene fortgesetzt sowie in Remptendorf der Netzanschluss von Kunden durch die Errichtung von zwei 380/220 kV-Kuppeltransfor- matoren optimiert. b) 380 kV-Verbindung Halle-Schweinfurt, Südwest-Kuppelleitung Die im Genehmigungsprozess befindliche EEG-bedingte Netzausbaumaßnahme dient der erforderli- chen Erhöhung der Transportkapazität sowohl zum E.ON-Netz als auch im Netz der VE Transmission durch Neubau von Netzstruktur. Mit dem Leitungszug Lauchstädt (Sachsen-Anhalt)–Vieselbach–Alten- feld–Redwitz (Bayern) wird die Südwest-Kuppelleitung nach dem Planungsstand zu großen Teilen im Freistaat Thüringen verlaufen. Damit einher gehen in Thüringen der Neubau der 380 kV-Schaltanlage Vieselbach und der Neubau von Leistungs-Schaltfeldern in Altenfeld. c) Ablösung der Transformation im 220/110 kV-Umspannwerk Erfurt-Nord Alters- und zustandsbedingt wird die Transformation im Umspannwerk Erfurt-Nord abgelöst durch Anla- generweiterungen im Umspannwerk Vieselbach. 1.26 Wie schätzt die Landesregierung ein, inwieweit die Energieversorgungsunternehmen hinsichtlich der Versorgungssicherheit ihren Verpflichtungen nachgekommen sind, wird hierbei Nachbesserungsbe- darf gesehen und wenn ja, wo? Die Energieversorgungsunternehmen sind bislang ihrer nach dem Energiewirtschaftsgesetz vorgegebenen Verpflichtung zu einer leistungsfähigen und zuverlässigen Energieversorgung nachgekommen. So konnte die Erschließung der Gas- und Stromversorgung von Industrie- und Gewerbeflächen in Abstim- mung zwischen den Versorgungsunternehmen und dem TMWTA auch in schwierigen Fällen gelöst werden. 1.27 Sollten Verpflichtungen nicht erfüllt werden, welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen hierbei? Auf welchen Rechtsgrundlagen beruhen diese? Die Sanktionsmöglichkeiten sind im Energiewirtschaftsgesetz geregelt. Danach kann die Regulierungsbe- hörde ein Unternehmen verpflichten, ein Verhalten abzustellen, das den Bestimmungen des Energiewirt- schaftsgesetzes entgegensteht. Ebenso können Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen angeord- 8",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 net werden. Anordnungen können nach den für die Vollstreckung von Verwaltungsmaßnahmen geltenden Vorschriften durchgesetzt werden. Die Höhe des Zwangsgeldes beträgt mindestens 1 000 Euro und höchstens zehn Millionen Euro. 1.28 Wie hoch ist der finanzielle Investitionsaufwand, der seit 1990 im Bereich der Strom- und Gasnetze sowie der Energieerzeugungsanlagen aufgewandt worden ist (Angaben bitte in Jahresscheiben)? Welche Anteile entfielen dabei auf kommunale und private Investitionen? Die Investitionen im Zeitraum 1991 bis 2002 betrugen rund vier Milliarden Euro. Aktuellere amtliche Anga- ben liegen nicht vor. Eine Übersicht über die Investitionen der Versorgungsunternehmen mit Sitz in Thürin- gen ist als Anlage beigefügt. Die Versorgungsunternehmen in Thüringen haben eine private Rechtsform. Die darüber hinaus von Unternehmen mit Sitz außerhalb Thüringens erfolgten Investitionen im Freistaat im Strom- und Gasnetzbereich beliefen sich im Zeitraum von 1991 bis 2005 auf rund 1,7 Milliarden Euro. Die diesbezügliche Datenmenge ist jedoch so gering, dass eine Aufteilung auf Jahre und Energieträger nicht möglich ist, weil dadurch schutzwürdige Interessen der Unternehmen verletzt werden könnten. Aus daten- schutzrechtlichen Gründen können insoweit keine detaillierten Angaben gemacht werden. 1.29 Besteht im elektrischen Verbundsystem und im Gasnetz Thüringens weiterer Investitionsbedarf und wenn ja, worin und mit welchem finanziellen Aufwand werden die Investitionen verbunden sein? Grundsätzlich gilt, dass der Netzausbau vorrangig in Abhängigkeit von der Nachfrage bedarfsgerecht er- folgt (§ 11 Abs. 1 Energiewirtschaftsgesetz: \"Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind verpflichtet, ein sicheres, zuverlässiges und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz diskriminierungsfrei zu betreiben, zu warten und bedarfsgerecht auszubauen, soweit es wirtschaftlich zumutbar ist.\"). Zudem kann sich aus § 4 Abs. 2 Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) eine Verpflichtung zum unverzüglichen Netzausbau ergeben. Damit können in Zukunft z. B. die Nachfrage nach neuen Netzanschlüssen durch Erzeuger (EEG-Einspeis- er, konventionelle Kraftwerke) und Verbraucher (u. a. Verteilungsnetzbetreiber), aber auch nach zusätzli- cher Transportkapazität (EEG-Stromtransporte und zunehmender Stromhandel/-transit im Zuge des EU- Elektrizitäts-Binnenmarktes) weiteren, heute noch nicht abschätzbaren, Netzausbau generieren. Für die in der Antwort auf Frage 1.25 aufgeführten Projekte im Höchstspannungsbereich (220 kV bzw. 380 kV) können die auf den Freistaat Thüringen entfallenden Kosten auf rund 160 Millionen Euro abgeschätzt werden. Im Hochspannungsbereich (110 kV) bestehen Planungen zum Bau von Hochspannungsleitungen von Herda nach Martinroda und von Greußen nach Menteroda mit einem Investitionsvolumen von zusammen ca. zehn Millionen Euro. Darüber hinaus werden voraussichtlich in den kommenden Jahren in den Erhalt des Stromnet- zes und den Netzausbau (z. B. Umspannwerke) jährliche Investitionen von rd. 100 Millionen Euro erfolgen. Weitere derzeit betragsmäßig nicht quantifizierbare Investitionen werden auch in den kommenden Jahren in den Erhalt, die Sanierung sowie Erweiterungen des Gasnetzes erfolgen. 1.30 Wie ist der Stand der Einführung eines einheitlichen Geografischen Informationssystems (GIS) für die Verwaltung und Überwachung des Stromnetzes in Thüringen? Der Einsatz Geographischer Informationssysteme (GIS) für die Verwaltung und Überwachung des Strom- netzes in Thüringen obliegt grundsätzlich den Energieversorgungsunternehmen. Aufgabe des Landes ist es, die für den GIS-Einsatz bei den Energieversorgungsunternehmen benötigten Geobasisdaten bereitzu- stellen. Mit Ausnahme der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), die bis 2009 flächendeckend aufgebaut wer- den soll, liegen die übrigen Geobasisdaten flächendeckend vor. 9",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 2. Energiequellen 2.1 Wie hoch sind die Anteile verschiedener Energieträger an der Bereitstellung von in Thüringen ver- brauchten Stroms gegenwärtig und wie entwickelten sich diese Anteile seit 1990 (bitte nach Steinkoh- le, Braunkohle, Heizöl, Erdgas, erneuerbaren Energieträgern und übrigen Energieträgern - z. B. Kern- energie - auflisten)? Die Anteile verschiedener Energieträger an der Strombereitstellung für Thüringen lassen sich nicht erschöp- fend genau ausweisen, insbesondere seit Beginn der Liberalisierung des Marktes für Elektrizität und der in Konsequenz daraus ab dem Jahr 2001 geänderten Stromstatistik. Exakt nach Energieträgern kann lediglich der in Thüringen erzeugte Strom aufgeschlüsselt werden. Für den über die Landesgrenze bezogenen Strom kann stark vereinfachend angenommen werden, dass dieser bis in die Gegenwart noch immer zu einem erheblichen Teil aus Braunkohle gewonnen wird (Vattenfall Europe ist ein bedeutender Vorlieferant für E.ON Thüringen AG, welche ihrerseits zahlreiche Weiterverteiler sowie Direktkunden beliefert). Es ist ferner zu beachten, dass der Stromaustausch mit den europäischen Nach- barländern stark zugenommen hat, was letzten Endes eine exakte Bestimmung des Herkunftsenergieträ- gers noch weiter kompliziert. Tabelle: Stromerzeugung für Thüringen; Angaben in Prozent Jahr 1991 1995 2000 2004 vorläufig Steinkohle 3,1 0,5 0 0 Braunkohle 13,5 1,2 0 0 Heizöl 1,0 1,8 0,2 0,1 Erdgas 0,3 9,9 23,5 19,1 Sonstige 0,1 0 0 0 Erneuerbare Energien 1,6 3,3 7,9 11,5 Summe Eigenaufkommen 19,6 16,7 31,6 30,7 Geschätzter prozentualer Anteil der Braunkohle am Strombezug 95 92,5 90 70...75 Braunkohle Fremdbezug 76,4 77,1 61,6 48...52 Sonstige Energietr. Fremdbezug 4,0 6,2 6,9 21...17 Summe Fremdbezug 80,4 83,3 68,5 69,3 Anteil der Braunkohle an der Strom- bereitstellung für Thür. insgesamt 89,9 78,3 62 48...52 Quelle: TLS, eigene Schätzung TMWTA 2.2 Wie hoch sind die Anteile verschiedener Energieträger am Primärenergieverbrauch gegenwärtig und wie entwickelten sich diese Anteile seit 1990 (bitte nach Steinkohle, Braunkohle, Mineralöl, Gase, erneuerbaren Energieträgern und übrigen Energieträgern auflisten)? Der primärseitige Energiemix Thüringens hat, ausgehend von einer anfänglich eindeutigen Präferenz der Braunkohle, eine zunehmend ausgewogene Struktur angenommen. Gegenwärtig (vorläufige Angaben für 2004) bestreiten Mineralöl und Erdgas mit Anteilen von 38 Prozent bzw. 36 Prozent den Hauptanteil des Primärenergieverbrauchs, gefolgt vom Stromaustauschsaldo mit 14 Pro- zent und den erneuerbaren Energien mit zehn Prozent. Braun- und Steinkohlen erreichten 2004 zusammen nur noch zwei Prozent. 10",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Die Entwicklung dieser Anteilswerte seit 1990 verdeutlicht nachstehende Tabelle. Zum Stromaustauschsaldo ist anzumerken, dass dieser nur den reinen Heizwert des Stroms repräsentiert. (Es wird also ein fiktiver Wirkungsgrad von 100 Prozent bei der Stromerzeugung unterstellt. Da der tatsächliche Wirkungsgrad von Stromerzeugungsanlagen bei Kondensationsbetrieb bei etwa 40 Prozent liegt, wäre bei vollständiger Eigenerzeugung ein entsprechend höherer Primärenergieverbrauch in Thüringen die Folge.) Tabelle: Entwicklung der prozentualen Anteilswerte des Primärenergieverbrauchs in Thüringen Quelle: TLS, Korrekturschätzungen für 2000 und 2002: TMWTA 2.3: Welche Anteile am Gesamtsegment erneuerbarer Energien entfallen jeweils auf die einzelnen Ener- gieträger Wasserkraft, Wind, Sonnenlicht, Biomasse und Erdwärme in Bezug auf das Stromaufkom- men und den Primärenergieverbrauch? In Bezug auf das Stromaufkommen ergeben sich für die betrachteten Jahre folgende prozentuale Anteils- werte: In Bezug auf den Primärenergieverbrauch (PEV) ergeben sich für die betrachteten Jahre folgende prozen- tuale Anteilswerte: Quelle: TLS sowie Korrekturschätzungen TMWTA für 2000 bis 2004 11",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zur besseren Interpretation der beiden vorstehenden Tabellen werden noch die jeweiligen Anteile der ein- zelnen erneuerbaren Energien (EE) in Terajoule für ausgewählte Jahre angegeben: *mit Wärmepumpen Für das Jahr 2000 wurde der besseren Vergleichbarkeit wegen der Biomasseeinsatz vom TMWTA nach gleicher Methodik wie für die Jahre 2003/04 ermittelt. 2.4 Von welchen Energieversorgungsunternehmen beziehen die Thüringer Pumpspeicherkraftwerke ih- ren Strom? Die Thüringer Pumpspeicherkraftwerke beziehen ihren Strom aus dem Netz von Vattenfall Europe Trans- mission und der E.ON Thüringer Energie AG. 2.5 Welchen erneuerbaren Energiequellen räumt die Landesregierung unter den Bedingungen Thürin- gens die größten Chancen als Energieträger für die Zukunft ein und wie wird dies begründet? 2.6 Welchen erneuerbaren Energien werden geringe Zukunftschancen zugebilligt und warum? 2.7 Welcher maximale Anteil der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien wäre in Thüringen nach Meinung der Landesregierung möglich und welche Voraussetzungen wären dafür zu erfüllen? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 2.5, 2.6 und 2.7 gemeinsam beantwortet. Thüringen hat sich Ziele zur Nutzung von erneuerbaren Energien gesetzt, die sich bis zum Jahre 2010 erstrecken und die mit entsprechenden Zielen von EU und Bund verknüpft sind. Im Klimaschutzkonzept der Thüringer Landesregierung aus dem Jahre 2000 wird u. a. ausgeführt: Bis zum Jahr 2010 sollen fünf bis sieben Prozent des Primärenergiebedarfes aus erneuerbaren Energieträgern ge- deckt werden. Das ist mindestens eine Verdreifachung gegenüber 1998. Der Landesentwicklungsplan der Thüringer Landesregierung aus dem Jahre 2004 hat für das Jahr 2010 eine höhere Zielvorgabe mit einem Anteil von zehn Prozent der erneuerbaren Energieträger am Primär- energiebedarf. Die Thüringer Landesregierung erstellt keine Prognosen für die Entwicklung der einzelnen erneuerbaren Energien. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist jedoch festzustellen, dass der Verbrauch an erneuerbaren E- nergien während der letzten Jahre deutlich stärker als ursprünglich vermutet zugenommen hat. Deshalb wird höchstwahrscheinlich - selbst bei verlangsamten Zuwachsraten - bis zum Jahr 2010 ein Anteilswert von zwölf bis 15 Prozent erreicht sein. In Thüringen wird die verstärkte Nutzung von Biomasse der Schwerpunktbeitrag sein. Aber auch Wind- und Wasserkraft sowie die Solarenergie haben in Thüringen ihren Stellenwert. 12",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 2.8 Wie viel Kohlendioxyd (CO2) pro Jahr konnte in Thüringen seit 1990 insgesamt eingespart werden und welcher Anteil entfiel hierbei auf den einzelnen Energieträger? Wie stellt sich diese Entwicklung in Jahresscheiben dar? In Thüringen wurde der CO2-Ausstoß (ohne Stromimport) im Zeitraum 1992/1993 bis 2000/2001 um rund 30 Prozent verringert. Bei Berücksichtigung der Stromimporte entspricht das einer Einsparung von rund 52 Pro- zent. Aktuellere Daten sind nicht verfügbar; eine Aufteilung auf einzelne Energieträger ist nicht möglich. Seit 1989/90 haben sich einschneidende gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen vollzogen. Da etwa 98 Prozent der CO2-Emissionen energiebedingt sind, knüpft sich an den drastischen Rückgang des Gesamt- energieverbrauchs ein entsprechender Rückgang der Treibhausgasemissionen, insbesondere von CO2. Aus den erstmals für den Zeitraum 1992/93 ermittelten Daten ergeben sich einschließlich der nicht zum energiebedingten Sektor gehörenden Emittentengruppe Land- und Forstwirtschaft folgende Verhältnisse bzw. Beiträge der einzelnen Sektoren. Quelle: Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie (TLUG) 3. Energiebedarf 3.1 Wie hat sich der Verbrauch an Primärenergie in den Bereichen Haushalte, Industrie, Verkehr und Umwandlungsbereich (Stromerzeugung in Kraftwerken) von 1985 bis zur Gegenwart entwickelt (bitte in Fünfjahresscheiben angeben)? Der Primärenergieverbrauch, der Einsatz davon im Umwandlungsbereich sowie der Endenergieverbrauch in den Verbrauchergruppen hat sich in Thüringen entsprechend der Darstellung in nachfolgender Tabelle entwickelt. Für das Jahr 1985 stehen keine Daten zur Verfügung. Hilfsweise sollen daher die Daten für das Jahr 1989 herangezogen werden. 1 bewertet mit dem Emissionsfaktor für die Stromerzeugung in Ostdeutschland (VEAG-Kraftwerke) 13",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Tabelle: Entwicklung des Energieträgereinsatzes nach Verwendungsbereichen in Thüringen seit 1989 An- gaben in Petajoule *sowie nichtenergetischer Verbrauch und statistische Differenzen Quelle: TLS, Schätzungen TMWTA Es zeigt sich, dass seit Mitte der neunziger Jahre sowohl der Primär- als auch der Endenergieverbrauch wieder deutlich ansteigen. Zum Teil lässt sich der Anstieg des Energieverbrauchs durch eine veränderte Erhebungsmethodik erklären. Es wird beispielsweise in der Industrie auch der Einsatz von erneuerbaren Energieträgern erfragt. Auffällig ist auch die Zunahme des Verbrauchs im Umwandlungsbereich durch zu- nehmende Eigenerzeugung von Strom sowie in jüngster Zeit durch den vermehrten Strombedarf in Pump- speicherwerken. 3.2 Wie stellen sich die Prognosen zum Energiebedarf in Haushalten, im gewerblichen Bereich, im Ver- kehr und im Umwandlungsbereich für die kommenden 15 Jahre dar? Die Landesregierung erstellt keine energiewirtschaftlichen Prognosen (siehe Antwort zu Frage 2.7). Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung in Thüringen nicht losgelöst von der allgemei- nen Entwicklung der Energieverbrauchskennziffern in Deutschland verläuft. In Anlehnung daran und unter Beachtung thüringischer Besonderheiten kann die Entwicklungstendenz wie folgt beschrieben werden: Primär- und Endenergieverbrauch werden bis zum Jahr 2010 voraussichtlich noch leicht ansteigen. Die Verbrauchsentwicklung nach 2010 wird sicher maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung bestimmt sein. Dabei wäre eine weitere Annäherung der Energieproduktivität an das gesamtdeutsche Niveau wün- schenswert. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Energieträgermix dürfte von mindestens zwölf Pro- zent im Jahr 2010 bis zum Jahr 2020 auf dann etwa 20 Prozent und darüber steigen. Da dies zwangsläufig eine stärkere Dezentralisierung der Stromerzeugung zur Folge hat, wird der Verbrauchsanteil im Umwand- lungssektor etwas weiter ansteigen. Weiterhin wird unterstellt, dass die Potentiale für innovative und effiziente Energieerzeugungstechniken ebenso ausgeschöpft werden wie im Bereich der effizienten und sparsamen Energienutzung in allen Ver- brauchergruppen. Der allgemeine Auftrieb der Preise für fossile Energien und die energiepolitisch motivierten Bestrebungen zur Reduzierung der Abhängigkeit von Energieimporten könnten die oben genannten Bestrebungen noch verstärken. 3.3 Welche Einflussfaktoren werden sich nach Auffassung der Landesregierung am stärksten auf die Bedarfsentwicklung in den genannten Bereichen auswirken? Als wesentliche Einflussfaktoren werden die wirtschaftliche Entwicklung, insbesondere der weitere Verlauf des Industriewachstums, aber auch die Entwicklung auf der Nachfrageseite gesehen. Von erheblicher Be- deutung wird dabei in allen Wirtschaftsbereichen die dauerhafte Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Energieverbrauch sein, wobei die Entwicklung der Energiepreise - vor allem für die leitungsgebundenen Energien Elektrizität und Gas - einen nicht zu unterschätzenden Einfluss ausüben wird. 14",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 4. Arbeitsplätze im Energiesektor 4.1 Wie entwickelte sich die Zahl der Arbeitskräfte im Energiesektor seit 1990 insgesamt? Der Energiesektor besteht aus den drei Teilbereichen Elektrizitätserzeugung, Gasversorgung und Fernwär- meversorgung. Auf vergleichbare Daten für diese Bereiche kann erst seit Einführung der Bundesstatistik im Jahr 1991 zurückgegriffen werden. Die absolute Zahl der Beschäftigten sowie die Entwicklung zum Vorjahr zeigen die folgenden Tabellen: Tabelle: Beschäftigte in der Thüringer Energieversorgung 4.2 Wie ist die Entwicklung der Beschäftigtenzahlen im Bereich der erneuerbaren Energien seit 1990 und wie stellt sich dies innerhalb der einzelnen Energieträger dar? Aussagen zur Entwicklung der Beschäftigtenzahlen sind weder für die erneuerbaren Energien noch für die anderen Energieträger möglich, da die amtliche Statistik hierzu keine Erhebungen durchführt. Laut Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG) in der Fassung der Bekannt- machung vom 21. März 2002 (BGBl. I S. 1181) ist im 3. Abschnitt die Datenerhebung bei Betrieben und Unternehmen des Bereichs Energie- und Wasserversorgung geregelt. Danach werden nur die tätigen Per- sonen insgesamt bzw. nach Geschlecht ermittelt. Eine Unterteilung nach Energieträgern und Produkten ist nicht vorgesehen. Im Verarbeitenden Gewerbe, wo heute auch Energie erzeugt wird, regelt das gleiche Gesetz ebenfalls nur die Erfassung der Beschäftigten insgesamt bzw. nach Geschlecht. Darüber hinaus wird auch in landwirtschaftlichen Betrieben Energie erzeugt. Auch hier liegen keine Be- schäftigtenzahlen vor. 15",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 4.3 In welchen Berufen wird im Energiesektor ausgebildet? Die Energieversorgungsunternehmen (RWE, EON, Vattenfall, EnWB, Stadtwerke) bieten für ihr Produktspek- trum (Elektro, Gas) eine breite Palette von Ausbildungsberufen an. Dazu gehören beispielsweise die Berufe - Energieelektroniker/-in Anlagentechnik, - Elektroniker/-in für Betriebstechnik, - Elektroniker/-in für Automatisierungstechnik, - Elektroniker/-in für Maschinen und Antriebstechnik, - Industriemechaniker/-in, - Anlagenmechaniker/-in Versorgungstechnik, - Mechatroniker/-in, sowie als Fortbildungsberufe, - Kraftwerker/-in, - Netzmonteur/-in (Kombimonteur für Elektro, Gas, Wasser). Für den Bereich des Kundenservice im Energiebereich kommen insbesondere folgende Ausbildungsberufe in Frage: - Elektroniker/-in (Elektrotechniker-Handwerk), - Anlagenmechaniker/-in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Für den Bereich des Betreibens von Gebäuden (technisches Facilitymanagement) steht der neue Beruf - Elektroniker/in für Gebäude- und Infrastruktursysteme zur Verfügung. Etwa 30 Prozent der Ausbildungsplätze entfallen auf die Ausbildungsberufe - Kaufmann/-frau für Bürokommunikation, - Bürokaufmann/-frau, - Bürogehilfe/-in, - Industriekaufmann/-frau, - IT-Elektroniker/-in, - Technischer Zeichner/-in, - Chemielaborant/-in, - Teilezurichter/-in, - Restaurantfachmann/-frau, - Koch/Köchin, - Fachkraft für Wasserversorgungstechnik. 4.4 Wie hat sich die Anzahl der Ausbildungsplätze im Energiesektor insgesamt und speziell im Bereich erneuerbarer Energien seit 1990 entwickelt (bitte in Fünfjahresscheiben angeben)? Die Entwicklung der Ausbildungsplätze von 1990 bis 2005 im Bereich der Thüringer Energieversorgung zeigt die folgende Grafik. Quelle: Thüringer Industrie- und Handelskammern 16",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 In Fünfjahresscheiben zeigen sich folgende Ergebnisse: 1990 bis 1995 - 322 Ausbildungsplätze 1996 bis 2000 - 876 Ausbildungsplätze 2001 bis 2005 - 806 Ausbildungsplätze Insgesamt - 2 004 Ausbildungsplätze Für den Bereich der erneuerbaren Energien gibt es keinen speziellen Beruf, der alle Arten der erneuerbaren Energien beinhaltet. Entsprechende Ausbildungsinhalte sind aber in den Ausbildungsordnungen und Rah- menlehrplänen (für die Berufsschule) aufgenommen. Die Bereiche thermische Solaranlagen, Blockheizkraftwerke und Brennstoffzellen (hier insbesondere die Einbindung von Brennstoffzellen in Heizungssysteme) gehören zum Ausbildungsberufsbild des Anlagen- mechanikers für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Für die Photovoltaikanlagen sind die Ausbildungsberufe des Elektrohandwerks/der Elektroindustrie zustän- dig. 4.5 In welchen Bereichen der Thüringer Wirtschaft sind seit dem In-Kraft-Treten des Erneuerbare-Energi- en-Gesetzes im Jahr 2000 neue Arbeitsplätze entstanden, die mittelbar und unmittelbar mit der Ener- giewirtschaft verbunden sind (z.B. Anlagenbetreiber, Anlagenbauer, Ausrüster, Berater, Energiehan- del)? Die amtliche Statistik liefert keine Aussagen darüber, in welchen Wirtschaftsbereichen neue Arbeitsplätze durch Einführung des Erneuerbare-Energie-Gesetzes entstanden sind. Wie bereits zur Beantwortung der Frage 4.2 angeführt, werden nach dem Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe nur die Beschäftigten insgesamt eines Betriebes oder eines Unternehmens er- fragt. Eine Unterteilung nach Warengruppen oder Aufgabengebieten ist nicht vorgesehen. Lediglich die Hersteller von Solarzellen aus dem Verarbeitenden Gewerbe können eindeutig zugeordnet werden. Hier sind in Thüringen 320 Beschäftigungsverhältnisse neu entstanden. 4.6 Welche Potentiale bergen die erneuerbaren Energien nach Schätzungen der Landesregierung für die Schaffung neuer, innovativer Arbeitsplätze und in welchen Branchen? Welche Studien oder Erhebun- gen sind dazu bekannt? Große Potentiale werden vor allem in der Bioenergie gesehen. Für Thüringen sind die Potentiale und die Möglichkeiten, die sich für den Klimaschutz, die Landwirtschaft, die Wirtschaft und die Forschung ergeben, in den \"Vorschlägen zum Thüringer Bioenergieprogramm\" aufgezeigt. Demnach könnte Thüringen bis zum Jahr 2010 zehn Prozent und bis 2020 15 Prozent des PEV mit Bioenergie abdecken. Nach Einschätzung des TMWTA werden gegenwärtig bereits (2004) zehn Prozent des PEV über erneuerbare Energien abge- deckt. 85 Prozent davon, d. h. 8,5 Prozent entfallen auf die Biomasse. Das größte Potential einer erweiterten Nutzung von Biomasse ist dabei in der Nutzung von Haupt- und Nebenprodukten der Landwirtschaft zu sehen. Das betrifft neben dem Anbau von Energiepflanzen (z. B. für Biogasanlagen) auch die weitere Erschließung von Stroh bzw. Kurzumtriebsplantagen. 17",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 5. Förderung 5.1 Wie entwickelte sich die Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltfreundli- chen Energienutzung seit 1990 (Angaben der ausgereichten Mittel bitte in Jahresscheiben)? Wie hoch war hierbei jeweils der Landes-, Bundes- und EU-Anteil? Zur Beantwortung werden die ausgereichten Mittel nach den Thüringer Richtlinien zur Förderung von Ener- gieberatung und Energiekonzepten sowie nach der Richtlinie zur Förderung der rationellen und umwelt- freundlichen Energieverwendung insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien bzw. der Vorgänger- richtlinien zusammengefasst dargestellt. Die Landesmittel hierzu waren in Kapitel 07 14 ATG 94 der jeweiligen Landeshaushaltspläne ab 1991 veran- schlagt. Zwar sind auch noch weitere Landesmittel aus anderen Förderprogrammen für entsprechende Maß- nahmen ausgereicht worden, jedoch liegen hierzu keine Angaben in der entsprechenden Gliederung vor. Die Zusammenstellung der Angaben ist der Tabelle \"Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationel- len und umweltfreundlichen Energienutzung\" zu entnehmen. Insgesamt wurden für die Maßnahmen in den Jahren 1991 bis 2004 Fördermittel in Höhe von 73,9 Millionen Euro eingesetzt. 5.2 Welche weiteren Förderquellen tragen zur zukunftsfähigen Energienutzung in Thüringen bei (z. B. private Mittel, kommunale Aufwendungen, Stiftungen)? Bei der Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltfreundlichen Energienutzung haben sich bei einigen Programmpunkten Landkreise, Gemeinden, Elektrizitätsversorgungsunternehmen und Unternehmen aus dem Bereich erneuerbare Energien/Energieeinsparung sowie private Sponsoren beteiligt. Darüber hinaus hat die Initiative der Deutschen Bundesstiftung Umwelt \"Kirchengemeinden für die Sonnen- energie\" in Thüringen zu einer gemeinsamen finanziellen Unterstützung der Stiftung und des Freistaats bei der Errichtung von Solaranlagen in Kirchengemeinden geführt. Zurzeit unterstützt das Land das Projekt des Landessportbundes Thüringen e. V. und der Naturstiftung DAVID \"sonnenklar! Sportvereine für zukunftsfä- hige Energien\". Mit dieser Kampagne wird für Energieeinsparmaßnahmen und die Nutzung erneuerbarer Energien im Sportbereich geworben. Daneben bestehen weitere Finanzierungsmöglichkeiten von EU, Bund, einzelnen Energieversorgungsun- ternehmen und durch die Förderung der EMAS-Beratung (\"EMAS\" steht für \"Eco-Management and Audit Scheme\" und ist ein System für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung) sowie umweltre- levante Beratungsobjekte auf der Basis der \"Richtlinie für die Förderung der freiwilligen Teilnahme von Unternehmen/Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Um- weltbetriebsprüfung sowie für die Förderung von Projekten zur Verbesserung von Umweltauswirkungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in kleine und mittlere Unternehmen (KMU)\" (ThürStAnz Nr. 3/2004). Im Rahmen dieser Beratungen können in der Regel auch anteilige energiebezogene Beratungen mit durch- geführt werden. Darüber hinaus gibt es eine Anzahl von Aktivitäten und Initiativen, beispielsweise durch engagierte Stiftun- gen, Unternehmen und Kommunen (etwa Naturstiftung DAVID, Energiesparaktion \"Nicht verstecken\" der Stadtwerke Jena-Pößneck und dortige Energiestiftung, Energiesparaktion an Schulen \"Energie gewinnt\", European Energy Award-Wettbewerb der Stadtverwaltung Jena sowie Energiesparmaßnahmen im Rah- men lokaler Agenda 21-Prozesse). Außerdem stehen Energieversorgungsunternehmen ihren Kunden als direkte Ansprechpartner zur Verfü- gung und bieten individuelle Beratungen über Möglichkeiten zur Energieeinsparung an. Überdies stellen sie Informationsmaterial sowie Messgeräte zur Bestimmung des Stromverbrauchs von Haushaltsgeräten zur Verfügung. 18",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 5.3 Wie hoch ist der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtförderumfang des Landes im Energie- bereich? Für die Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltfreundlichen Energienutzung sind insgesamt Mittel in Höhe von 73,9 Millionen Euro ausgereicht worden (vgl. Antwort zu Frage 5.1). Der Anteil der erneuerbaren Energien an diesem Förderumfang betrug 78 Prozent. Wird die Förderung von Investitionsvorhaben zur Sanierung der Fernwärme einbezogen (Veranschlagung in Kapitel 07 14 ATG 95 der Landeshaushaltspläne 1992 - 1997), so erhöht sich der Gesamtförderumfang im Energiebereich auf 155,9 Millionen Euro. Bezogen auf diesen Förderumfang belief sich der Anteil der erneuerbaren Energien auf 37 Prozent. 5.4 Wie werden Energiesparmaßnahmen in Thüringen mittels Förderung unterstützt? Der Freistaat Thüringen hat von 1991 bis 2004 durch eine gezielte Förderung geeigneter Maßnahmen die Energieeinsparung durch Zuschüsse unterstützt. Dazu wurden im Rahmen der Richtlinie für die Fördermaßnahmen im Energiebereich von 1991 bis 1996 Einrichtungen und Maßnahmen zur Energieberatung, die Erstellung von Energiekonzepten und die Durch- führung von Schulungen und Informationsveranstaltungen gefördert. Die ab 1996 vereinfachte, gestraffte und verbesserte Förderung mit der Thüringer Richtlinie zur Förderung von Energieberatung und Energiekonzepten setzte insbesondere Schwerpunkte zur effektiven Senkung der Energiekosten bei Unternehmen und im Gebäudebereich, da die Einsparung von Energie die wirtschaft- lichste Option zur Senkung von Energiebedarf und Kosten ist. Aber auch die Förderung der Sanierung der Fernwärmeversorgung trug in erheblichem Umfang durch Er- satz, Modernisierung und Nutzungsgradverbesserung, insbesondere bei Umrüstung auf Kraft-Wärme-Kopp- lung, zur Energieeinsparung bei. 1992 erfolgte die Förderung im Rahmen des Gemeinschaftswerkes \"Auf- schwung Ost\" auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung und in den Jahren 1993 bis 1995 mit einem eigenständigen Bund-Länder-Programm, dem sich von 1996 bis 1997 noch ein Landesprogramm anschloss. Damit war Thüringen eines von insgesamt zwei neuen Ländern, in denen fernwärmetypische Investitionen über 1995 hinaus angeregt werden konnten. Die Sanierungen schafften die Voraussetzungen für erhebliche Reduzierungen der Fernwärmepreise. Auf die Fernwärmesanierungsprogramme entfielen insgesamt die meisten Mittel innerhalb der Energieförderung Thüringens. Daneben hat der Freistaat diese Aktivitäten gemeinsam mit einer Reihe von Partnern unter Nutzung von besonders kostengünstigen Instrumenten unterstützt u. a. durch die Fortführung und Finanzierung des Landesarbeitskreises Energieberatung Thüringen an der Bauhaus-Universität Weimar (1992 bis 2004; ab 2005 Forum Energieberatung Thüringen), durch die Auslobung des Thüringer Energiesparpreises in Koo- peration mit der Ingenieurkammer Thüringen (ab 1998 bzw. 2000) sowie durch die Beteiligung an der Vor- bereitung und Durchführung der jährlichen Mitteldeutschen Energiecontracting-Konferenz in Erfurt (ab 2003). In der Thüringer Energiespar-Aktion, die zusammen mit der Landesbausparkasse Hessen-Thüringen und den Sparkassen organisiert wird, werden ab 2004 Gebäudeenergiepässe angeboten. Ferner dient auch die Thüringer Umweltförderung anteilig der Unterstützung von Energiesparmaßnahmen. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 5.2 verwiesen. Die Landesregierung hat die energie- und umweltpolitische Rolle der Energieeinsparung stets positiv be- wertet. Beleg dafür sind u. a. die bereits 1991 aufgelegten umfangreichen Förderprogramme im Energieein- sparbereich. Es wird in diesem Zusammenhang auch auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen. In Thüringen ist es auf dieser Basis in vielen Bereichen gelungen, effiziente und nachhaltige Strukturen auf hohem technischem Niveau in der Energieerzeugung und -nutzung aufzubauen. Auch weiterhin sind noch Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz vorhanden - mit allen damit verbundenen positiven Ef- fekten. 19",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Vor dem Hintergrund der gestiegenen Energiepreise werden Energieeinsparmaßnahmen eher wirtschaft- lich und daher durch Unternehmen und Bürger zunehmend auch ohne staatliche Förderung vorgenommen. Angesichts der gegenwärtig schwierigen finanzpolitischen Bedingungen wurde es seitens der Landesregie- rung auch notwendig, die Mittel für die Förderung und Unterstützung der Energieeinsparung ab 2005 fast vollständig zu reduzieren. 5.5 Welche Maßnahmen zur Einsparung von Energie wurden bisher in der kommunalen Wohnungswirt- schaft realisiert und welche sind künftig vorgesehen? Im Zeitraum 1991 bis 2004 haben die Mitgliedsunternehmen des Verbandes der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, das sind sowohl kommunale Wohnungsunternehmen als auch Wohnungsgenossen- schaften, mehr als 8,4 Milliarden Euro in die Modernisierung und Instandsetzung des Wohnungsbestandes investiert. Von diesen Investitionen wurde rund jeder zweite Euro direkt zur Verbesserung der Energieeffizi- enz der Wohngebäude eingesetzt. Realisiert wurden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, der Effizienz von Heizungs- und Warmwassersystemen sowie zur Nutzung re- generativer Energien. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen zu nennen: w Wärmedämmmaßnahmen der Gebäudehülle (Vollwärmeschutz-Fassaden, Einbau neuer Fenster mit Isolierverglasung, Dämmung oberste Geschossdecke sowie Kellerdeckenunterseite), w Modernisierung der Heizungsanlagen (Hausanschlussstation, Einbau neuer Heizkörper sowie moder- ne Steuerungs-, Mess- und Regelungstechnik), w Nutzung regenerativer Energieträger (Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpen). Im Ergebnis der Sanierungsmaßnahmen konnten die Anschlusswerte für fernwärme- bzw. gasversorgte Gebäude in Abstimmung mit den Energieträgern zum Teil bis zu 50 Prozent gesenkt werden. Für die Mieter bedeutete dies im Endeffekt eine Senkung der monatlichen Vorauszahlung für warme Betriebskosten von 1,13 Euro/m² im Jahre 1994 auf 0,86 Euro/m² in 2004. Maßnahmen künftiger Energieeinsparung liegen neben dem baulichen Wärmeschutz zunehmend in der Optimierung der haustechnischen Versorgungsanlagen und in einem gezielten Energiemanagement. Die neue Bundesregierung hat auf ihrer Klausurtagung vom 9. bis 10. Januar 2006 zur Belebung von Mittel- stand und Wirtschaft u. a. beschlossen, die energetische Gebäudesanierung mit dem CO2-Gebäudesanie- rungsprogramm zu intensivieren. Zusammen mit den geplanten Steuerermäßigungen für Modernisierung und Instandhaltung in privaten Haushalten und der Bereitstellung von 120 Millionen Euro pro Jahr für die energetische Sanierung von Bundesbauten werden für die energetische Gebäudesanierung von 2006 bis 2009 jährlich 1,4 Milliarden Euro zur Verfügung stehen. Auf der Basis umfassender Energieverbrauchs-Analysen sollen dabei innovative Maßnahmen zur Optimie- rung der Anlagentechnik (hydraulischer Abgleich, Reglereinstellung) sowie mehr Aufklärung und Informati- on zum individuellen Verbraucherverhalten umgesetzt werden. Gerade in diesen nicht- bzw. gering investi- ven Maßnahmen liegt nach Einschätzung der Wohnungswirtschaft noch ein wichtiges Einsparpotential. 5.6 Welche Maßnahmen zur verstärkten Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sind seitens der Landesregierung mit dem Ziel vorgesehen, den Anteil des Individualverkehrs am Ge- samtverkehrsaufkommen zu senken? Alle Maßnahmen im Bereich der Förderung des ÖPNV haben zum Ziel, diesen als attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr (MIV) zu entwickeln und damit den Anstieg des MIV insbesondere in und zwischen den Verdichtungsräumen zu verringern (vgl. Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personen- nahverkehr, § 2, Ziele und Grundsätze). Aus diesem Grund hat die Landesregierung seit 1991 1,160 Milliarden Euro für Investitionen im ÖPNV zur Verfügung gestellt. Fördermaßnahmen waren insbesondere die Modernisierung der Infrastruktur in den Unternehmen (Betriebshöfe), die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur (Haltestellen, Omnibus- bahnhöfe, Verknüpfungspunkte, Zugangsstellen zum Schienenpersonennahverkehr - SPNV -) sowie die Modernisierung des Fahrzeugparks (Busse, Straßenbahnen und SPNV-Fahrzeuge). 20",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Besonderes Augenmerk wurde dabei auf die Förderung von alternativen Antriebsenergien gelegt (Biodie- sel, Gasbusse). In Thüringen wurden seither 196 Gasbusse für den Einsatz im Linienverkehr mit Hilfe der Investitionsfördermittel beschafft. 5.7 Welche energiewirtschaftlichen Bereiche erhalten gegenwärtig keine Landesmittel und aus welchen Gründen? Energiewirtschaftliche Bereiche mit einem wirtschaftlichen Eigeninteresse an der Realisierung von Maß- nahmen erhalten keine Förderung. Eine Förderung ist nicht notwendig, da diese Maßnahmen ohne Förder- anreize realisiert werden können. Dies trifft z. B. für den Bau von Gasleitungen oder den Bau von Großkraft- werken, wie dem Pumpspeicherkraftwerk Goldisthal, zu. Die nach der Richtlinie zur Förderung der rationellen und umweltfreundlichen Energieverwendung insbesondere auf Basis von erneuerbaren Energien vorgesehenen Fördertatbestände solarthermische An- lagen, Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke auf Basis erneuerbarer Energien werden gegenwärtig aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel nicht bezuschusst. Darüber hinaus sind als weitere Gründe die Erhöhung der Einspeisevergütung für die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen und aus Blockheiz- kraftwerken auf Basis von erneuerbaren Energien sowie die bestehende Bundesförderung für solarthermi- sche Anlagen zu nennen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5.4 verwiesen. 5.8 Welche Bereiche der Energiewirtschaft sollten nach Auffassung der Landesregierung generell keine Förderung erhalten und warum? Generell sollen die Bereiche der Energiewirtschaft keine Förderung erhalten, die im Energiemarkt eine Wettbewerbsfähigkeit erreicht haben. So wird Erdgas auch zukünftig seinen Versorgungsbeitrag im Wettbe- werb mit anderen Energieträgern ohne staatliche Förderung erbringen. Im Bereich der Fernwärme konnten durch die umfangreiche Förderung in den Jahren 1992 bis 1997 die infrastrukturellen Voraussetzungen zum Ausbau und zum Erhalt der Fernwärmenutzung geschaffen werden - vgl. Antwort zu Frage 5.3 -. Bezüglich der erneuerbaren Energien besteht das Ziel, dass sich diese mittel- bis langfristig ohne Förde- rung auf dem Markt behaupten, um auf Dauer eine tragende Rolle bei der Energieversorgung zu spielen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5.4 verwiesen. 6. Forschung 6.1 Welche grundsätzlichen Aufgaben sollte nach Auffassung der Landesregierung die Energieforschung erfüllen und welche Teilaufgaben könnte Thüringen übernehmen? Die Energieforschung sollte einen Beitrag leisten • zur Sicherung der Energieversorgung, • zur Reduzierung von Umweltbelastungen und • zur wirtschaftlichen Bereitstellung von Energie. Daraus ergeben sich für die Energieforschung zwei wesentliche Aufgaben: • Weiterentwicklung bestehender Techniken und Systeme sowie • Identifikation und Analyse neuer Optionen. Gemäß Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD will die Bundesregierung mit einer Innovationsinitiative \"Ener- gie für Deutschland\" die Energieforschung stärken. Gefördert werden sollen erneuerbare Energien und Biomasse, Effizienztechnologien bei der Nachfrage (Industrie, Produkte, Verkehr, Gebäude), zentrale und dezentrale Effizienztechnologien bei der Energieerzeugung (einschließlich Speichertechnologien) und ein nationales Innovationsprogramm zu Wasserstofftechnologien (einschließlich Brennstoffzellen). 21",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Unter Berücksichtigung der vorhandenen Kompetenzen kann sich die Energieforschung in Thüringen nur punktuell auf einzelne Bereiche beschränken. Auf die Antworten zu den Fragen 6.3, 6.4 und 6.5 wird verwie- sen. 6.2 Sollte Energieforschung nur an regionalen und nationalen Bedürfnissen der Energieversorgung oder auch an globalen Erfordernissen ausgerichtet werden? Die derzeitige Energieversorgung ist eine der wesentlichen Quellen von Umweltbelastungen und die Ver- brennung fossiler Energieträger Hauptursache der anthropogenen Freisetzung von Treibhausgasen. Die Energieforschung soll Beiträge zum Umwelt- und Klimaschutz leisten und muss sich damit auch an globalen Erfordernissen, der Schonung der fossilen Ressourcen und dem Schutz der Erdatmosphäre orien- tieren. 6.3 Auf welchen Gebieten der Energiewirtschaft sind in Thüringen seit 1990 Forschungsprojekte durch- geführt worden und wie konnten die Ergebnisse in die Praxis überführt werden? Auf folgenden Gebieten der Energiewirtschaft wurden seit 1990 in Thüringen Forschungsprojekte durchge- führt: w Energieumwandlung/ Regenerative Energien (Biomasse, Solarthermie, Photovoltaik, Wasserkraft, Windenergie, Geothermie), w Energiespeicherung, w Energietechnik, w Energietransport und -verteilung, w Rationelle Energienutzung, w Analyse von Energiesystemen. Bei den Projekten handelt es sich zum großen Teil um Verbundprojekte und Projekte der Auftragsforschung. Die geförderten Verbundforschungsprojekte haben nicht zuletzt durch die Kooperationspartner aus der Wirt- schaft entsprechenden Praxisbezug. Die praktische Umsetzung der Ergebnisse ist so auf hohem Standard gewährleistet. Die Projekte im Bereich der Auftragsforschung wurden praxisnah für den direkten Praxisein- satz durchgeführt. 6.4 Welche Forschungsprojekte mit energiewirtschaftlichem Bezug werden in Thüringen gegenwärtig durchgeführt und von wem? Die Forschungsprojekte mit energiewirtschaftlichem Bezug, die gegenwärtig an den Thüringer Hochschu- len, außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen sowie in der Thüringer Landesan- stalt für Landwirtschaft durchgeführt werden, können der Anlage zur Antwort zu Frage 6.4 entnommen werden. 6.5 Auf welche Forschungsprojekte kann Thüringen speziell bei der Energieeinsparung in Gebäuden und bei der Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien (z. B. Holzheizungen, Solarthermie) verwei- sen? Forschungsarbeiten, die auf die Energieeinsparung in Gebäuden zielen, wurden bzw. werden an der Bau- haus-Universität Weimar (BUW), der Materialforschungs- und -Prüfanstalt an der BUW und an der Fach- hochschule Erfurt durchgeführt. Die Forschungsprojekte sind nachfolgend aufgeführt. Bauhaus-Universität Weimar: • Teilenergiekonzept für die Stadt Weimar • Wärmedämmungssystem STO Therm • Thermisches Verhalten von Außenwänden • Thermisches Verhalten von Dreischeibenverglasungen • Studie zur Wärmedämmung • Bewertung energetischer Sanierung von Mehrfamilienhäusern in Weimar 22",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 • Prüfung an Dämmstoffen und Wärmeverbundsystemen • Ökologisches Gesamtkonzept für C+P-Gebäude • Hochwärmedämmender Kompositwerkstoff Materialforschungs- und -Prüfanstalt an der BUW: • Entwicklung Zuluftfenster für den Einsatz in Verbindung mit Abluftanlagen • Einführung und Erprobung eines Qualitätssicherungssystems \"Niedrigenergiehaus\" • Bauwerksdiagnosesystem für Mauerwerksfeuchte und Schimmelpilzprävention Fachhochschule Erfurt: • Forschungs- und Entwicklungsauftrag zum Forschungsprojekt des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) \"Energetische und lichttechnische Sanierung der 8. Staatlichen Regelschule Erfurt unter Verwendung transparent-gedämmter Tageslichtelemente und Lichtlenksysteme\" • Energiekonzept der Landeshauptstadt Erfurt • Forschungs- und Entwicklungsauftrag zum Forschungsprojekt des BMBF \"Messprogramm und Evaluie- rung des Neubaus einer energetisch optimierten Produktionshalle der Firma Hübner in Kassel\" • Evaluierung der Wärmeschutzverordnung ’95 • Einsatz von Wirbelrohren zur Energieversorgung von Niedrigenergiehäusern • Institut-Analyse für Versorgungsanlagen in Gebäuden • Untersuchungen zur Beeinflussung von Qualität und Energieaufwand beim Sporteis • Solaroptimiertes Bauen, Teilkonzept 3: Messprogramm und Evaluierung Neubau Technologiezentrum Erfurt • InnoRegio – Bautronic: Verbundvorhaben: Erforschung von Methoden und Entwicklung von Werkzeu- gen für ein offenes Datenbanksystem zur integrierten Gebäudeautomation; Teilvorhaben: Analyse, Klas- sifizierung, Funktionen • InnoRegio – Bautronic: INNOSEG – Interdisziplinäre Nutzerorientierte Nachhaltige Optimierung von Stoff- und Energieströmen im Gebäude An der Technischen Universität Ilmenau wurden und werden eine Reihe von Forschungsprojekten durchge- führt, die die Wärmeerzeugung durch erneuerbare Energien zum Gegenstand haben. Innerhalb des Vorhabens Solarthermie 2000 wurden Anlagenkonzepte entwickelt und realisiert für • solare Trinkwasservorwärmung (z. B.: Solaranlage Seniorenheim Jena), • solare Trinkwassererwärmung und Zirkulationsunterstützung (z. B.: Solaranlage im Kreiskrankenhaus Neuhaus), • solare Trinkwassererwärmung und solare Heizungsunterstützung (Solaranlage im staatlichen Sportgym- nasium in Oberhof), • CO2 -neutrales, solarunterstütztes System zur Warmwasserbereitung und Heizung/Solarsystem im Ver- bund mit Wärmeerzeugern auf Biomassebasis (z. B.: solarunterstützte Nahwärmeversorgung in Hars- berg im Nationalpark Hainich), • solarunterstützte Gebäudeheizung- und Klimatisierung (z. B.: Bürogebäude in Fürth), • Energieanalyse von Wohnhäusern, u. a. Diplomarbeit am Beispiel Wohnhaus mit Wärmepumpe und Solaranlage in Gehren, • Aufbau von Demonstrationsanlagen im Solardorf Kettmannshausen. 6.6 Welcher weitere Forschungsbedarf besteht nach Auffassung der Landesregierung in Bezug auf - die Erweiterung der Energieträgerbasis, - die effizientere Nutzung von Energie, - die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Energiewirtschaft, - die Weiterentwicklung von Energieerzeugungstechnik, - geeignete Energiespeichermedien, - Umweltauswirkungen bei der Energieerzeugung und -nutzung, - Emissionsminderungspotentiale? 23",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 6.7 Besteht des Weiteren Forschungsbedarf in Bereichen, die in Frage 6.6 nicht aufgeführt sind und wenn ja, worin? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 6.6 und 6.7 gemeinsam beantwortet. Der Wissenschaftsrat, der die Bundesregierung und die Regierungen der Länder u.a. in Fragen der inhalt- lichen und strukturellen Entwicklung der Forschung berät, hat sich im Rahmen einer Querschnittsbegutach- tung systematisch mit dem Stand und den Entwicklungsperspektiven der Energieforschung in Deutschland befasst (Wissenschaftsrat, Stellungnahme zur Energieforschung, Köln 1999). In seiner Stellungnahme geht der Wissenschaftsrat ausführlich auf inhaltliche Aspekte der Energieforschung ein, beschreibt die Ausgangs- lage der verschiedenen Gebiete der Energiewirtschaft und benennt den jeweiligen Forschungsbedarf. Diese Stellungnahme liefert der Landesregierung notwendige Informationen bzw. Hinweise auch hinsicht- lich des bestehenden Forschungsbedarfs. 6.8 Wie werden die Kooperationsbeziehungen zwischen Forschungseinrichtungen innerhalb des Frei- staats bewertet und mit welchen Kooperationspartnern arbeiten die Thüringer Einrichtungen überre- gional zusammen? Die Kooperationsbeziehungen zwischen Thüringer Forschungseinrichtungen sind vielfältig. Es gibt Koope- rationsbeziehungen, die vertraglich geregelt und zeitlich unbegrenzt sind. Die Durchführung von gemeinsamen Forschungsprojekten basiert in der Regel auf Kooperationsverträgen, die zumindest für die Dauer der Projektlaufzeit zwischen den Projektpartnern abgeschlossen werden. Darüber hinaus gibt es Kooperationen innerhalb regionaler Netzwerke. Die Thüringer Hochschulen und Forschungsinstitute arbeiten mit Universitäten, Forschungsinstituten und Unternehmen sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene zusammen. Beispielhaft seien folgende nationale Einrichtungen genannt: Hahn-Meitner-Institut Berlin, TU Darmstadt, Universität Stuttgart, Fraunhofer-Institut für Solare Energiesys- teme ISE Freiburg, Fraunhofer-Institut für Keramische Technologien und Sinterwerkstoffe IKTS Dresden, Fraunhofer-Institut für Bauphysik IBP Stuttgart, Vattenfall Europe Transmission GmbH, Berlin. Darüber hinaus gibt es Forschungskooperationen mit Einrichtungen in China, England, Frankreich, Japan, Kolumbien, Russland, Slowakei, Spanien, Ukraine, Ungarn und USA. 6.9 Wie hoch ist das jährliche Finanzvolumen für Forschungsprojekte im Energiebereich in Thüringen und welche Finanzierungsmodelle kommen zur Anwendung (Anteile Landes-, Bundes- und EU-Mittel)? Für die Ermittlung des jährlichen Finanzvolumens für Forschungsprojekte im Energiebereich in Thüringen sind Fördermittel des Landes, des Bundes, der EU, anderer Drittmittelgeber (z.B. Deutsche Bundesstiftung Umwelt), Eigenmittel der an den Projekten beteiligten Unternehmen sowie im Rahmen von Auftragsfor- schung Finanzmittel des jeweiligen Auftraggebers (z.B. Unternehmen) zu berücksichtigen. Außerdem ist bei mehrjährigen Projektlaufzeiten die Aufschlüsselung der Projektfinanzierung nach Jahres- scheiben erforderlich. Diesbezügliche statistische Angaben liegen nicht vollständig vor, so dass das jährliche Finanzvolumen für Thüringen insgesamt nicht beziffert werden kann. Für die Landesförderprogramme stellt sich die Situation wie folgt dar: Für Verbundforschungsprojekte im Energiebereich wurden im Zeitraum 1996 bis 2005 insgesamt 2,29 Millio- nen Euro bewilligt (1996-2000: 1,83 Millionen Euro; 2001: 65 719 Euro; 2002: 185 376 Euro; 2003: 141 164 Euro; 2004: 67 026 Euro; 2005: 0 Euro). 24",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Für Einzelforschungsprojekte wurden im Zeitraum 1996 bis 2005 insgesamt 2,15 Millionen Euro Fördermit- tel bewilligt (1996-2000: 1,79 Millionen Euro; 2001: 0 Euro; 2002: 0 Euro; 2003: 10 987 Euro; 2004: 134 850 Euro; 2005: 221 700 Euro). Im Bereich der einzelbetrieblichen Technologieförderung lassen sich die Vorhaben nicht ohne weiteres spe- zifizieren, die sich direkt oder indirekt mit Technologien befassen, die für den Energiebereich relevant sein können. Es ist aber davon auszugehen, dass ein angemessener Anteil der Fördermittel direkt oder indirekt diesem Bereich zufließt. 6.10 In welche überregionalen Forschungsprogramme sind Thüringer Forschungsprojekte eingebunden? Thüringer Forschungsprojekte sind u.a. in Forschungsprogramme w des Bundes (BMBF, Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit [BMWA], Bundesministerium für Um- welt, Naturschutz und Reaktorsicherheit [BMU], Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft [BMVEL] – z. B. BMU-Förderkonzept \"Solarthermie 2000\", BMWA-PROgramm \"För- derung der Erhöhung der INNOvationskompetenz mittelständischer Unternehmen\" [PRO INNO II], BMWA- Förderprogramm \"INNOvative-WachsTumsTräger/INNO-WATT\", BMBF-Innovationsinitiative Neue Län- der \"Unternehmen Region\"), w der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), w der Europäischen Union (INTERREG IIIC Programm ENABLE, Cooperative Research Projekt (CRAFT))und w der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) eingebunden. 6.11 Ist nach Meinung der Landesregierung eine stärkere zentrale Ausrichtung der Energieforschung so- wie die Aufstockung der entsprechenden Finanzausstattung vonnöten und wie sollte \"Energiefor- schung von morgen\" gestaltet werden? Energieforschung bedarf als das strategische und grundlegende Element jeder Energiepolitik einer starken und verlässlichen Förderung von Staat und Wirtschaft. Die Landesregierung begrüßt daher die von der Bundesregierung laut Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD geplante Erhöhung der Ausgaben für die Ener- gieforschung. Energieforschung ist in der Perspektive so auszurichten, dass ein ausgewogenes Verhältnis von öffentlich zu privatwirtschaftlich geförderter Forschung entsteht. Hierzu bedarf es sowohl einer verstärkten Abstimmung zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik als auch einer verbesserten Abstimmung der Förderung von Bund und Ländern. 7. Energieeinsparung in landeseigenen Liegenschaften 7.1 In welchem Umfang und für welche Landesimmobilien (bitte in Jahresscheiben seit 2000 im Vergleich zu 1999 angeben) konnten seit der Einführung des Thüringer Liegenschaftsmanagements im Jahr 2000 durch das zentrale Management Einsparungen des Verbrauchs von Elektroenergie und Gas gegenüber der Einzelbewirtschaftung erreicht werden? Durch das zentrale Management konnte der Verbrauch der auf Erdgas beruhenden Heizenergie bei den dem Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement übertragenen Liegenschaften von 98 Kilowatt- stunde (KWh) pro Quadratmeter (m²) pro anno (p.a.) auf 80 kWh/m² p. a. verringert werden. Beim Bezug von Elektroenergie war es durch die vom Landesbetrieb Thüringer Liegenschaftsmanagement durchgeführten europaweiten Ausschreibungen möglich, die Kostensteigerungen zu begrenzen. Auf die Ausführungen zu 7.2 wird verwiesen. Durch die zunehmende technische Ausstattung der Dienststellen (Gebäudetechnik, EDV-Arbeitsplätze) ist jedoch keine Verbrauchsreduzierung eingetreten. 25",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode In den Anlagen wird detailliert die Verbrauchsentwicklung von Heiz- und Elektroenergie der betreuten Lie- genschaften dargestellt. 7.2 Wie haben sich in diesem Zeitraum die Energiekosten der Landesimmobilien insgesamt im Vergleich zu 1999 entwickelt? Im Jahr 1999 betrug der Bezugspreis für Elektroen- ergie 0,13 Euro/kWh. Mit dem Gesetz zur Neurege- lung des Energiewirtschaftsrechts vom 24. April 1998 konnte der Bezug von Elektroenergie dem Wettbe- werb unterstellt werden. Für die Jahre 2000/2001 wurden durch Verhandlungen Kosteneinsparungen bei den laufenden Verträgen in Höhe von rd. fünf Millionen Euro erzielt. Seit dem Jahr 2002 wird die Lieferung elektrischer Energie für die rd. 1 850 Ab- nahmestellen des Freistaats Thüringen und der zivil genutzten Bundesliegenschaften in einem europa- weiten offenen Verfahren für eine Bezugsdauer von zwei Jahren ausgeschrieben. Seit dem Lieferzeit- raum 2004/2005 wurde neben der Abgabe eines Gebotes für alle Abnahmestellen auch die Abgabe von regionalen Losen (Nord-, Süd- und Ostthürin- gen) ermöglicht, damit auch örtliche oder kleinere Versorgungsunternehmen am Wettbewerb teilneh- men können. Der Mischpreis für die Jahre 2000/2001 betrug 0,11 Euro/kWh, für die Jahre 2002/2003 0,12 Euro/kWh und für die Jahre 2004/2005 0,13 Euro/kWh. Die Entwicklung des Preises ist auf die Erhöhungen der Netzent- gelte und die Umlagen nach dem EEG und dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) zurückzuführen. Nach dem abgebildeten VEA–Strompreisindex \"Neue Bundesländer\", herausgegeben vom Bundesverband der Energie-Abnehmer e. V., stiegen die Kosten für die Abnahme von Elektroenergie im Zeitraum von Juni 2003 bis Juli 2005 um 18,3 Prozent. Mit dem zentralen Management und der europaweiten Ausschreibung konnten diese Mehrkosten für die o. g. Abnah- mestellen um 6,5 Prozent reduziert werden. Dies entspricht einer Einsparung von ca. 1,84 Millionen Euro über den Lieferzeitraum von zwei Jahren. Durch die jeweiligen Preisgleitklauseln (Preisbasis Öl, Investitionsgüterindex und Lohn, jeweils nach Anga- ben des Bundesamtes für Statistik) ist auch bei der Preisbildung der Erdgas- und Fernwärmeversorgung eine Kostensteigerung festzustellen. Die Kosten für Erdgas stiegen von ca. 36 Euro/Megawattstunde (MWh) im Jahr 2000 auf ca. 44 Euro/MWh im Jahr 2004, für Fernwärme im selben Zeitraum von 57 Euro/MWh auf 64 Euro/MWh. 7.3 Seit Gründung des Thüringer Liegenschaftsmanagements sind bisher zwei Energieberichte (in den Jahren 2000 und 2003) veröffentlicht worden. Im ersten Bericht werden die Anteile verschiedener Energiemedien als Heizenergieträger aufgeführt, im zweiten Bericht nicht mehr. Wie wird dies be- gründet? Die Anteile verschiedener Energieträger wurden im Energiebericht 2000 unter Ziffer 3.3 in einem Kreisdia- gramm dargestellt. Diese prozentuale Verteilung der Jahresheizarbeit nach Energieträgern ist auch im Ener- giebericht 2003 unter Ziffer 7 aufgeführt und in der dort enthaltenen nachstehenden Tabelle in Spalte \"Men- ge in MWh\" ersichtlich. Da neben den Energieträgern auch die Emissionen angegeben sind, wurde auf eine grafische Darstellung der Anteile der verschiedenen Energiemedien verzichtet. 26",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 SO2 N Ox CO Staub org. Verb. C O2 Energieträger Menge in MWh in kg in kg in kg in kg in kg in kg Koks 377 679 136 9.425 513 26 131.950 Braunkohle 314 261 16 7.850 396 170 131.880 Heizöl EL 20.460 9.616 3.683 3.683 0 818 6.138.000 Erdgas 106.953 1.711 19.252 23.530 0 1.070 22.460.130 Fernwärme 81.081 3.138 14.595 17.676 0 932 17.391.875 Flüssiggas 1.527 0 0 0 0 0 458.100 Holz 4.215 898 1.353 3.102 185 0 139.095 Summe in kg 214.927 16.302 39.033 65.265 1.094 3.016 46.851.030 7.4 Welchen Anteil haben die jeweiligen Primärenergieträger (Erdgas, Heizöl, Braunkohle, Koks, Holz, Flüssiggas, Fernwärme und Erdgas) an der Jahresheizleistung in Landesliegenschaften gegenwärtig und wie stellt sich die Entwicklung seit 2000 dar? Primärenergieträger sind die von der Natur in ihrer ursprünglichen Form angebotenen Energieträger wie Erdgas, Braunkohle und Brennholz. Ein Teil der Primärenergieträger muss allerdings umgewandelt werden, um den Verbrauchsnotwendigkeiten angepasst zu sein (z. B. Erdöl in Heizöl). Endenergieträger sind die Energieträger in primärer (z. B. Erdgas) oder sekundärer (z. B. Heizöl, Strom) Form, die beim Endverbrau- cher zur Erzeugung der benötigten Nutzenergieform (Licht, Kraft und Wärme) eingesetzt werden. Die Anteile der Energieträger der Liegenschaften sind in der Anlage tabellarisch und grafisch für die Jahre 2000 bis 2004 dargestellt. In der Kopfzeile sind bei den Energieträgern die Bruttogeschossfläche (BGF) in m² und der Verbrauch in MWh/a angegeben. 7.5 Der Energiebericht 2000 gibt an, dass der Anteil des Holzes als Heizenergieträger bei 0,23 Prozent lag. Wie hoch ist dieser Anteil gegenwärtig? Der Anteil des Holzes als Heizenergieträger beträgt gegenwärtig 0,19 Prozent. Dieser Anteil ist jedoch nicht genau ermittelbar, da die Holzheizanlagen in der Regel als Kombianlagen (Erdgas/Holz, Öl/Holz, Elektro/ Holz und Flüssiggas/Holz) genutzt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7.6 verwiesen. 7.6 Aus dem zweiten Energiebericht geht hervor, dass die Energieversorgung der Landesimmobilien immer noch vorwiegend auf fossilen Energieträgern beruht. In der energetischen Holznutzung hätte Thüringen aber erheblich mehr Potentiale. Warum werden diese immer noch in viel zu geringem Anteil genutzt? Einer aktuellen Nachfrage von über 750 000 Kubikmeter (m³) Energieholz steht ein nutzbares Potential aus allen Waldbesitzarten von ca. 360 000 m³ Energieholz gegenüber. Zusätzlich existiert eine private Brenn- holznachfrage von weit über 100 000 m³. Die Nachfrage aus dem privaten Brennholzmarkt hat sich in den vergangenen zwei Jahren mehr als vervierfacht. Die Landesforstverwaltung geht davon aus, dass daher für max. fünf bis sechs der zurzeit in Thüringen auf Waldholzbasis projektierten elf Vorhaben eine ausreichen- de Rohstoffbasis vorhanden ist. Die Bundeswaldinventur weist für Thüringen zwar erhebliche zusätzlich nutzbare Holzpotentiale aus. Diese stehen aber vorrangig im klein- und kleinstparzellierten Privatwald, der häufig nicht bewirtschaftet wird. Zudem ist dieses Klientel an Waldbesitzern nicht in der Lage, langfristige vertragliche Bindungen, wie von den Investoren in der Regel gefordert, einzugehen. Vor diesem Datenhintergrund kann die Landesregierung die Auffassung, in der energetischen Holznutzung hätte Thüringen aber erheblich mehr Potential, nicht teilen. Darüber hinaus sind die Potentiale der energetischen Holznutzung gegenwärtig auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht in vollem Umfang nutzbar. Neben den höheren einmaligen Investitionskosten für die An- schaffung und Installation der Kesselanlage sind dafür insbesondere die Höhe der betriebsgebundenen Kosten ausschlaggebend, die durch die etwas günstigeren verbrauchsgebundenen Kosten nicht kompen- siert werden. 27",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 7.7 Wie bewertet die Landesregierung die eigene Vorbildwirkung beim Einsatz erneuerbarer Energien in Landesimmobilien und welche Zielstellungen für die Erhöhung des Einsatzes bestehen? Das Land ist sich seiner Vorbildwirkung gegenüber Kommunen, Bürgern, Unternehmen und Geschäftspart- nern bewusst und richtet sein Handeln entsprechend aus. Im Bereich des Bauens wird das Land seiner Vorbildwirkung insbesondere durch w die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, w die Beratung von Kommunen und Unternehmen, w die Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen, w eine angemessene Berücksichtigung des Stands der Technik, w den Einsatz energieeffizienter betriebstechnischer Anlagen sowie erneuerbarer Energien, w die Erarbeitung und Publikation von Broschüren, Leitfäden und Arbeitshilfen (z. B. zur Planung und Ausführung von baulichen und technischen Anlagen), w die Durchführung und Publikation von Studien zur Bewertung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz von Energieeinsparmaßnahmen, w die Aufstellung und Umsetzung von liegenschaftsbezogenen Energiekonzeptionen und w die Durchführung von Energiesparmaßnahmen über Energiespar-Contracting und alternative Vertrags- formen gerecht. Der Einsatz energieeffizienter betriebstechnischer Anlagen sowie erneuerbarer Energien soll weiterhin an- gemessen gesteigert werden. 7.8 Das Klimaschutzkonzept der Landesregierung vom November 2000 enthält u. a. konkrete Zielset- zungen und Handlungsempfehlungen zum sparsamen Energieeinsatz in Landesbehörden. Wie ist der Stand der Realisierung dieser Zielstellungen? Der sparsame Energieeinsatz in Landesbehörden ist eine wichtige Zielsetzung im Klimaschutzkonzept der Landesregierung. Bezüglich der im Klimaschutzkonzept aufgeführten Handlungsmöglichkeiten besteht fol- gender Sachstand: Least-Cost-Planning und Contracting Im März 2005 wurde die aktualisierte Fassung des Leitfadens \"Energiespar-Contracting\" des Bundes als Arbeitshilfe für die Vorbereitung und Durchführung von Energiespar-Contracting in Landesliegenschaften eingeführt. Er bildet die Grundlage für entsprechende Maßnahmen und findet aktuell beim Pilotprojekt \"Energiespar-Contracting JVA Untermaßfeld\" Anwendung. Beleuchtung Die vier Handlungsmöglichkeiten wurden umgesetzt oder befinden sich in der Realisierung. Die Planungs- grundsätze für Beleuchtungsanlagen wurden 2000 bzw. 2001 verbindlich festgelegt und 2005 bezüglich der Lichtmanagementsysteme präzisiert. Diese Planungsgrundlagen wurden bei den seit 2000 durchgeführten kleinen und großen Baumaßnahmen des Landes sowie bei Maßnahmen im Bauunterhalt berücksichtigt. Bei den Objektbegehungen wurden verstärkt auch Qualität und Effizienz der Beleuchtungsanlagen bewer- tet und notwendige Maßnahmen eingeleitet. Die zwei Versuchsprojekte zu Lichtmanagementsystemen im Finanzamt Pößneck und im Landwirtschaftsamt Zeulenroda wurden abgeschlossen, ausgewertet und pu- bliziert. Im dritten und letzten Versuchsprojekt, dem Umweltamt Sondershausen, begann im August 2005 die einjährige Versuchsphase. Wirtschaftlichkeit von Energiesparmaßnahmen Im Rahmen vorwiegend von großen Baumaßnahmen werden seit 2000 auch Energiesparmaßnahmen wei- ter untersucht, geplant und ausgeführt. Stellvertretend stehen hierfür Energiesparmaßnahmen oder der Einsatz erneuerbarer Energien im Umweltamt Sondershausen, Sportgymnasium Oberhof und Gefahrenab- wehrzentrum Suhl/Zella-Mehlis. 28",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Umbau und Sanierung des Dienstgebäudes des Umweltamtes Sondershausen wurden dabei Ende 2004 mit einem Sonderpreis des Thüringer Energiesparpreises ausgezeichnet, da der integrale Energiekonzept- ansatz bei spezifisch geringen Investitionskosten zur Reduzierung des Primärenergieverbrauchs um den Faktor 10 geführt hat. 7.9 Für welche Landeseinrichtungen gibt es gebäudebezogene Energiesparkonzeptionen bzw. sind sie in Vorbereitung? Auf welche Zeiträume beziehen sich diese, wie werden sie umgesetzt und mit wel- chen Kosten sind sie verbunden? Bei größeren Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen werden in einem frühen Planungsstadium objektbezogene, weitestgehend ganzheitliche Energiekonzeptionen erstellt. Diese Energiekonzeptionen werden in der Regel von externen und besonders qualifizierten Energieberatern erarbeitet. Die Energiekon- zeption formuliert die Aufgabenstellung für die am Projekt beteiligten Fachplaner und bildet die Grundlage für die einzelnen gewerkebezogenen Fachplanungen. Die im Rahmen großer Baumaßnahmen erarbeiteten Energiekonzeptionen haben eine Laufzeit, die der üblichen Nutzungsdauer der betrachteten technischen Systeme entspricht. Energiekonzeptionen wurden u. a. neben dem Umweltamt Sondershausen für das Sportgymnasium Oberhof, den Thüringer Landtag, die Ver- und Entsorgung des Campus Jena-Beutenberg und das Panorama-Museum Bad Frankenhausen erarbeitet. Die anfallenden Kosten setzen sich aus Planungs- und Baukosten zusammen. In ihrer Höhe sind sie abhän- gig vom Umfang der jeweils zu realisierenden Maßnahme. Sie bewegen sich im fünf- bis sechsstelligen Bereich. Außerdem wurde auf der Grundlage eines im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technolo- gie und Arbeit entwickelten Modellenergiekonzepts ein Pilotprojekt initiiert. Es soll von einem spezialisierten Fachbüro untersucht werden, inwieweit Landesliegenschaften contractingfähig sind bzw. wirtschaftlich En- ergiesparkonzepte umgesetzt werden können. Dazu wurden zehn Immobilien des Landes ausgewählt, die einen repräsentativen Durchschnitt der genutzten Immobilien bilden. Das Ergebnis der Grobanalyse liegt noch nicht vor. 7.10 Welche neuen Anforderungen werden sich aus Sicht der Landesregierung aus dem Entwurf der EU- Effizienzrichtlinie und dem ab 2006 gesetzlich vorgeschriebenen Energiepass für die Nutzung lan- deseigener Liegenschaften ergeben? Über die Gesamteffizienz von Gebäuden haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union am 16. Dezember 2002 die Richtlinie 2002/91/EG erlassen. Mit der Neufassung des Energieeinspa- rungsgesetzes vom 1. September 2005 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen geschaffen, um die EU-Richtlinie durch eine Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) vollständig umzusetzen. Der Entwurf dieser Verordnung liegt aber derzeit noch nicht vor. Insofern können die Auswirkungen der novellierten EnEV noch nicht ausreichend beurteilt werden. Im geltenden deutschen Recht sind von den Vorgaben der EU-Richtlinie jedoch viele bereits erfüllt, so dass bei einer 1 : 1-Umsetzung insbesondere in folgenden Punkten noch Erweiterungen erforderlich wären: - obligatorische Energieausweise, die u. a. Empfehlungen für Energiesparmaßnahmen enthalten sollen sowie Aushang von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden, - regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen und - Einbeziehung des Energieanteils von Beleuchtung und Klimaanlagen in Nichtwohngebäuden. Für öffentliche Gebäude mit einer Gesamtnutzungsfläche von über 1 000 Quadratmeter (m²) ist künftig ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz zu erstellen und im Objekt einsehbar anzubringen. Die von dieser neuen Regelung betroffenen landeseigenen Gebäude werden derzeit durch die Staatsbauämter ermittelt. 29",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das von fast allen Bundesländern genutzte Programm EMIS (Energie- und Medien-Informations-System) soll im Jahr 2006 um ein \"Energieausweis-Modul\" erweitert werden. Mit diesem Modul wird auf der Grund- lage des Energieverbrauches ein Gebäudeenergieausweis erstellt werden können. Da die Verbrauchsdaten der landeseigenen Liegenschaften bereits in der von der Zentralen Betriebsüber- wachungsstelle erstellten EMIS-Datenbank vorliegen, ist eine Erstellung des Ausweises möglich. Mit der Deutschen Energie-Agentur GmbH, die für die Umsetzung und Betreuung des Gebäudeenergieaus- weises seitens des Bundes zuständig ist, wurden Gespräche zur Vorbereitung der Umsetzung aufgenommen. 7.11 Gibt es für Landesimmobilien Untersuchungen zum möglichen Energieeinsparpotential an Wärme und Strom, das sich aus den Erfordernissen dieser Richtlinien ergibt? Wenn ja, auf welche Höhe belaufen sich die Potentiale? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7.9 und 7.10 verwiesen. 7.12 Wie hoch wird der daraus resultierende Umfang notwendiger Investitionen zur Effizienzsteigerung geschätzt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7.9 und 7.10 verwiesen. 7.13 Welchen Anteil hat der Gebäudebestand, der entsprechend sanierungs- und modernisierungsbedürf- tig ist? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 7.9 und 7.10 verwiesen. 7.14 Welche Projekte zur Energieeinsparung in Landesliegenschaften laufen auf der Basis des Energie- contractings, welche Projekte wurden diesbezüglich ausgeschrieben und mit wem sind bereits Ver- träge abgeschlossen worden? Energiespar-Contracting als eine Möglichkeit des Contractings soll verstärkt auch in den landeseigenen Liegenschaften durchgeführt werden. Entsprechende Zielsetzungen enthält u. a. auch das Klimaschutzkon- zept der Landesregierung. Es wird auf die Antwort zu Frage 7.8 verwiesen. Contracting-Maßnahmen sind nach Erfahrungen der Landesregierung überwiegend in Objekten ab einem jährlichen Energie- und Wasserverbrauch von ca. 250 000 Euro Erfolg versprechend. Die Einsparpotentiale beim Energie- und Wasserverbrauch liegen bei 10 bis 25 Prozent. Bedingt durch die bis zu zehnjährige Laufzeit der Verträge sind Zukunftssicherheit der Liegenschaften und Konstanz bei der Nutzung der Gebäu- de erforderlich. Diese Bedingungen reduzieren die Anzahl der in Frage kommenden Landesliegenschaften allerdings deutlich. Nach Voruntersuchungen in verschiedenen Liegenschaften (u. a. Panorama-Museum Bad Frankenhausen, Fachhochschule Schmalkalden, Vertretung des Freistaats Thüringen beim Bund in Berlin und Polizeiinspektion Erfurt-Süd) wurden im Juli 2005 die Ausschreibungsunterlagen für das Pilotpro- jekt \"Energiespar-Contracting JVA Untermaßfeld\" fertiggestellt. Nach ressortübergreifender Abstimmung wurde im November 2005 der EU-weite Öffentliche Teilnahme- wettbewerb bekannt gemacht. Die Ausschreibungsunterlagen wurden im Januar 2006 versandt. Eine acht- jährige Hauptleistungsphase soll im Juli 2007 beginnen. 30",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 8. Emissionshandel 8.1 Nach der Drucksache 3/3744 fielen per November 2003 69 Thüringer Betriebe in den Geltungsbe- reich der Emissonshandels-Richtlinie (Stand: November 2003). Wie viele Betriebseinrichtungen sind es gegenwärtig? In Thüringen erfüllen 55 Anlagen von 44 Unternehmen die Voraussetzungen zur Teilnahme am Emissions- handel. Die Rechtsgrundlage bildet das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG). 8.2 Wie hoch ist das diesen Betrieben im Nationalen Allokationsplan (NAP) zugeteilte CO2-Einsparvolu- men und welchem Anteil Thüringens an den Deutschland insgesamt zugeteilten Emissionsberechti- gungen entspricht dies? Den 55 Thüringer Anlagen wurden durch die Deutsche Emissionshandelsstelle für die erste Handelsperiode 2005-2007 insgesamt 12 409 719 Berechtigungen, nicht CO2-Einsparvolumen, zugeteilt, wobei eine Be- rechtigung zur Emission von einer Tonne CO2 berechtigt. Die Menge zugeteilter Berechtigungen gibt auf- grund der Berechnungsmethodik nach Zuteilungsgesetz 2007 (ZuG 2007) bzw. Zuteilungsverordnung 2007 (ZuV 2007) keinen Aufschluss über das in der jeweiligen Anlage vorhandene CO2-Einsparpotential. Die Gesamtmenge der Thüringer Anlagen zugeteilten Berechtigungen beträgt 0,84 Prozent der den deut- schen Anlagen insgesamt zugeteilten Berechtigungen. 8.3 Wie viel Prozent der Emissionen der Thüringer Wirtschaft werden vom Emissionshandel erfasst? Für Thüringen liegt keine dem Zuteilungsverfahren nach ZuG 2007 entsprechende Datenerhebung vor, die die nicht dem TEHG unterliegenden Anlagen ausweist. Es wird eingeschätzt, dass die Verhältnisse in etwa der bundesweiten Situation entsprechen. Bundesweit wurde im Rahmen der Datenerhebung zum Nati- onalen Allokationsplan für den Zeitraum 2002 bis 2004 ein Emissionsanteil der dem Emissionshandel zuzu- ordnenden Anlagen an den Gesamtemissionen der Sektoren Energie und Industrie von 99 Prozent ermit- telt. Da entgegen der ursprünglichen Annahme von ca. 2 400 betroffenen Anlagen nur 1 849 Anlagen in den Geltungsbereich des TEHG fallen, liegt der tatsächliche Anteil etwas niedriger. 8.4 Welche Probleme der am Emissionshandel teilnehmenden Betriebe sind der Landesregierung be- kannt und welche Maßnahmen zur Behebung der Probleme wurden bzw. werden eingeleitet? Der Landesregierung sind keine erheblichen Probleme der in Thüringen ansässigen Anlagenbetreiber be- kannt. Es ist allerdings erkennbar, dass die Anforderungen des TEHG und ZuG 2007 insbesondere bei relativ kleinen Anlagen, die in der Regel von kleineren Unternehmen betrieben werden, eine spürbare Mehr- belastung unter anderem durch das Monitoring verursacht. Da bei solchen Anlagen mit vergleichsweise geringen Emissionen dieser Mehrbelastung kein entsprechender Nutzen für den Klimaschutz gegenüber- steht, setzt sich die Landesregierung auf Bundes- und europäischer Ebene für eine Herausnahme kleiner Anlagen aus dem Emissionshandel ein. 8.5 Das Land hatte im Zuge der Einführung des NAP im Jahr 2003 den vom Emissionshandel betroffe- nen Betrieben Unterstützung zugesagt. Speziell sollte ein datenbankbasiertes CO2-Monitoring-Sys- tem in zwölf Betrieben erprobt werden. Ist diese Probephase erfolgreich verlaufen und wie gestaltete sich die Unterstützung durch das Land? Das Modellprojekt \"CO2-Monitoring-System für Unternehmen in Thüringen\" war eine Gemeinschaftsinitiati- ve des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt, des Verbandes der Wirtschaft Thüringens, des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur sowie der Industrie- und Handelskammern Thüringens. Von den interessierten Unternehmen konnten insgesamt acht Thüringer Un- ternehmen verschiedener betroffener Branchen mit Unterstützung von Projektpartnern erfolgreich auf die Anforderungen des Emissionshandels, speziell bezüglich des CO2-Monitorings, vorbereitet werden. Zum einen konnte mit diesem Projekt frühzeitig die Praxistauglichkeit einer Monitoring-Software erprobt werden. 31",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Zum anderen wurde in den teilnehmenden Unternehmen eine frühzeitige unternehmensinterne Vorberei- tung auf den Emissionshandel initiiert. Die teilnehmenden Unternehmen haben ihre Projekterfahrungen anderen betroffenen Unternehmen vermittelt. Die Unterstützung durch das Land erstreckte sich sowohl auf eine Anteilsfinanzierung von 70 Prozent der Projektkosten wie auch auf die Durchführung von Informationsveranstaltungen und Beratungsleistungen. 8.6 Anfang 2005 war der Beginn der ersten Periode des EU-Emissionshandels. Wie viele Emissionsbe- rechtigungen sind inzwischen durch die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) an Thüringer An- lagenbetreiber ausgegeben worden? In Thüringen wurden in der ersten Handelsperiode durch die Deutsche Emissionshandelsstelle 12 409 719 Be- rechtigungen zugeteilt. 8.7 In Deutschland ist für neue Anlagen ein Reservefonds von drei Millionen Emissionsberechtigungen vorgesehen. Welcher Anteil davon fällt auf Thüringen und ist bereits absehbar, wie viele Emissions- berechtigungen in Anspruch genommen werden? Das ZuG 2007, dessen Vollzug ausschließlich durch den Bund erfolgt, sieht eine länderbezogene Aufteilung des Reservefonds nicht vor. Der Umfang der für neue Anlagen in Thüringen ggf. in Anspruch genommenen Emissionsberechtigungen ist nicht bekannt. Jedoch ist nach Auffassung des Bundes die Reserve von neun Millionen Berechtigungen für die erste Zutei- lungsperiode so bemessen, dass allen so genannten Newcomer-Anlagen eine hinreichende Menge Be- rechtigungen zur Verfügung gestellt werden kann. 8.8 Welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Emissionsberechtigungen müssen die Be- triebe erfüllen und welche Kosten sind damit verbunden? Die Voraussetzungen für die Zuteilung von Emissionsberechtigungen sind in TEHG, ZuG 2007 bzw. ZuV 2007 geregelt. Über Zuteilungsanträge entscheidet die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) als zu- ständige Bundesbehörde. In den bisherigen Zuteilungen sind zum Teil Widerspruchs- und Gerichtsverfah- ren anhängig, wobei der Landesregierung nicht bekannt ist, ob davon Thüringer Unternehmen betroffen sind. Das Zuteilungsverfahren ist mit Gebühren verbunden, die auf der Grundlage der Emissionshandelskosten- verordnung erhoben werden. Weitere Kosten fallen für das Unternehmen bei der Einrichtung eines Han- delskontos sowie bei der Schaffung der technischen Voraussetzungen und Durchführung von Monitoring und Berichterstattung an. Insoweit das TEHG von den Ländern zu vollziehen ist, sind die Zuständigkeiten der Landesbehörden in der Thüringer Verordnung zur Durchführung des TEHG (ThürTEHGZVO) geregelt. Aus dem Vollzug durch Lan- desbehörden resultieren Verwaltungskosten unter anderem für Genehmigungen nach TEHG sowie für die Überprüfung der Emissionsberichte ebenfalls nach der ThürTEHGZVO. 8.9 Aufgrund der besonderen Bedeutung für den Klimaschutz gibt es eine Sonderregelung für KWK- Anlagen, für die pro Jahr Rechte für 1,5 Millionen Tonnen CO2 erforderlich sind. Wie hoch ist der Thüringer Anteil an dieser Sonderzuteilung für die Kraft-Wärme-Kopplung? Während der Bund im Nationalen Allokationsplan für die Sonderzuteilung Kraft-Wärme-Kopplung ein Bud- get von 1,5 Millionen Berechtigungen pro Jahr veranschlagte, waren aufgrund der Antragslage ca. zwei Millionen Berechtigungen pro Jahr zuzuteilen. Der Anteil Thüringer Anlagen beträgt ca. 3,2 Prozent. 32",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 9. Regulierungsbehörde 9.1 Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat mit In-Kraft-Treten des Energiewirtschaftsgesetzes am 13. Juli 2005 die Regulierung der Strom- und Gasmärkte übernommen. Thüringen ist die entsprechende Aufgabe für Energieversorgungsunternehmen unter 100 000 Kunden übertragen worden. Wird Thü- ringen hierfür eine eigene Landesregulierungsbehörde aufbauen? Wann wird gegebenenfalls diese Behörde im vollen Umfang arbeitsfähig sein? Thüringen hat die Regulierungsaufgabe im operativen Vollzug im Wege der Organleihe vollständig an die Bundesnetzagentur übertragen, dabei aber die Fachaufsicht erhalten, soweit der Zuständigkeitsbereich der Landesregulierungsbehörde betroffen ist. Die Landesregulierungsbehörde fungiert als reine Fachaufsichts- behörde über die Bundesnetzagentur. Das entsprechende Verwaltungsabkommen zur Übertragung der Aufgaben auf die Bundesnetzagentur ist im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 52/2005 veröffentlicht. 9.2 Welche konkreten Ziele und Schwerpunkte, die speziell auf Thüringen zutreffen, sind mit der Einrich- tung der Behörde verbunden? Im operativen Vollzug werden keine Gestaltungsspielräume gesehen, da für alle relevanten Verfahren der Rechtsweg offen steht und partiell auch Verbandsklagen von Verbraucherschutzorganisationen zugelassen sind. Mit der Übertragung der Aufgabe soll die Schlagkraft der Regulierung im Freistaat Thüringen gestärkt werden. Dies geschieht nicht zuletzt im Hinblick auf die gegebenen Gesellschafterstrukturen. Bekanntlich ist die E.ON Thüringen AG, die von der Bundesnetzagentur in eigener Zuständigkeit reguliert wird, an den meisten Stadtwerken im Freistaat Thüringen beteiligt. Insoweit bietet sich eine Konzentration der Regulie- rungszuständigkeit reziprok zu den gegebenen Gesellschafterstrukturen an. Aufgabenschwerpunkt wird die Vorbereitung der Anreizregulierung gemeinsam mit der Bundesnetzagentur sein. Thüringen ist in einer Arbeitsgruppe des Länderausschusses, die den Systemwechsel vorbereitet, vertreten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9.1 verwiesen. 9.3 Welche Rechtsform soll die Behörde haben? Es wird auf die Antwort zu Frage 9.1 verwiesen. 9.4 Auf welche Höhe werden die materiellen und personellen Kosten veranschlagt, die sich aus der Gründung und dem Betrieb der Behörde ergeben? Es wird auf die Antwort zu Frage 9.1 verwiesen. Für die Aufgabenübertragung an die Bundesnetzagentur wird zunächst mit Sachkosten in Höhe von 150 000 Euro pro Jahr gerechnet. 9.5 Welche personellen Anforderungen werden an diese Behörde gestellt (Personalbedarf, notwendige Zugangsvoraussetzungen)? Die Fachaufsicht über die Bundesnetzagentur wird durch das Energierechtsreferat im TMWTA wahrgenom- men. Dabei entsteht kein zusätzlicher Personalbedarf. Bei der Bundesnetzagentur sind ca. 180 Mitarbeiter mit der Aufgabenwahrnehmung befasst, während bei den Landesregulierungsbehörden, die die Aufgabe selbst wahrnehmen, maximal zwölf Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die vorrangig im mittleren Dienst beschäftigt sind. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9.1 verwiesen. 9.6 Wie wird die Zusammenarbeit mit der Bundesbehörde organisiert? Es wird auf die Antwort zu Frage 9.1 und 9.2 verwiesen. 9.7 Welche Schnittstellen zwischen der BNetzA und der Landesregulierungsbehörde müssen vereinbart werden bzw. wurden bereits vereinbart? Es wird auf die Antwort zu Frage 9.1 und 9.2 verwiesen. 33",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 9.8 Welche Aufgabenübertragungen von der BNetzA an die Landesregulierungsbehörde und von dieser an die BNetzA sind vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu Frage 9.1 und 9.2 verwiesen. 9.9 Welche Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten wird die Landesbehörde den Betrieben gegenüber ha- ben, die durch die BNetzA kontrolliert werden? Einflussmöglichkeiten bestehen über § 64 a Abs. 1 EnWG, wonach vorgesehen ist, dass sich die Behörden bei der Aufgabenwahrnehmung unterstützen und ihre Interessen über den Länderausschuss nach § 60 a EnWG wahrnehmen. Des Weiteren muss die Landesregulierungsbehörde gem. § 55 Abs. 1 EnWG über die Einleitung von Verfahren unterrichtet werden. Berichtspflichten der Bundesnetzagentur bestehen gegenü- ber dem Beirat nach § 60 EnWG. 9.10 Wann werden erste Arbeitsergebnisse und erste Erfahrungen über das Wirken der Behörde vorliegen? Erste Arbeitsergebnisse werden mit Abschluss der Netzentgeltgenehmigungsverfahren Strom vorliegen. Hiermit wird im Juni dieses Jahres gerechnet. 9.11 Wie und in welchem Rhythmus ist die Berichterstattung über die Erfüllung der Aufgaben der Regulie- rungsbehörde gegenüber der Öffentlichkeit und dem Landesparlament künftig vorgesehen? Es handelt sich um reine Vollzugsaufgaben, die nicht bei der Legislative angesiedelt sind. Die Öffentlichkeit und der Landtag werden über alle wesentlichen Vorgänge unterrichtet, die sich im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung ergeben. Dies betrifft insbesondere den Erfolg der Regulierungsaktivitäten sowie inhaltliche Fragen, die sich mit der Einführung der Anreizregulierung ergeben. 10. Unbundling 10.1 Welche Notwendigkeiten ergeben sich aus der so genannten Konzernklausel des Energiewirtschafts- gesetzes (EnWG) für die Ausgründung von Netzbetrieben in den Thüringer Stadtwerken? Durch gesellschaftsvertraglich vorgesehene Einflussmöglichkeiten im Rahmen der Aufstellung des jährli- chen Wirtschaftsplanes, der Besetzung von Geschäftsführerpositionen sowie dem Energiebezug von Vor- lieferanten kann sich ergeben, dass Stadtwerke trotz Minderheitsbeteiligung von E.ON Konzernunterneh- men als beherrschte Unternehmen gelten. Sofern die betreffenden Klauseln nicht abgeändert werden, er- gibt sich für die betroffenen Stadtwerke die Notwendigkeit, ihre Netzbereiche gesellschaftsrechtlich von den übrigen Geschäftsfeldern zu trennen (legal unbundling). 10.2 Wie werden die Folgen für die Stadtwerke eingeschätzt, die sich aus der Verpflichtung zum legal unbundling (Entflechtung des Netzbetriebs von der Verteilung) ergeben? Die Folgen werden möglicherweise überschätzt. Beispiele im Ausland (Italien) haben gezeigt, dass auch kleinere Einheiten gesellschaftsrechtlich getrennt geführt werden können. Dennoch werden kleinere Stadt- werke mit personellen Problemen konfrontiert sein, weil neben der rechtlichen auch eine strikte personelle Trennung der Geschäftsfelder vorgesehen ist. 10.3 Welche Konsequenzen aus den Regelungen zum Unbundling sieht die Landesregierung für die Stadt- werke, um im Zusammenhang mit den Eigentumsstrukturen der Netze im Wettbewerb bestehen zu können? Es ist mit Fusionen von Stadtwerken bzw. dem Outsourcing bestimmter Geschäftsfelder in gemeinsame Querschnittsbereiche zu rechnen. 34",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 10.4 Welche Empfehlungen gibt die Landesregierung den Stadtwerken für die Umstrukturierung ihrer Ge- schäftsbereiche bzw. wann sind welche Empfehlungen gegeben worden? Die Landesregierung gibt den Stadtwerken keine Empfehlungen, denn dies könnte als Eingriff in die kom- munale Selbstverwaltung gewertet werden. Das Primat der Entscheidungsfindung liegt bei den Stadtwer- ken. Werden dort Weichenstellungen getroffen, wird die Landesregierung die Kommunen und kommunalen Stadtwerke aber bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Interessen unterstützen. 10.5 Welche Rolle wird die Landesregulierungsbehörde im Zusammenhang mit der Realisierung und der Kontrolle des Unbundling spielen? Die Landesregulierungsbehörde wird darauf zu achten haben, dass die europarechtlichen Vorgaben einge- halten werden. Die Durchsetzung der Unbundling-Vorgaben durch die nationalen Regierungen steht unter besonderer Beobachtung aus Brüssel. Dort werden für den Fall eines Misserfolges bei der Umsetzung der bestehenden Regelungen bereits Überlegungen zum sog. Gesellschafter-Unbundling angestellt, wonach die Versorgungsunternehmen gezwungen werden könnten, ihre Netze an Dritte, nicht verbundene Unter- nehmen zu verkaufen. 10.6 Welche Aufgabenübertragungen sind im Zusammenhang mit dem Unbundling an die Bundesregulie- rungsbehörde vorgesehen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 9.1 und 9.2 verwiesen. 11. Energiepolitische Gesamtkonzeption und Preisgestaltung 11.1 Liegt bei der Landesregierung, unabhängig vom Klimaschutzkonzept, ein spezifisches energiewirt- schaftliches Gesamtkonzept für einen Zeithorizont bis etwa 2020 vor? Wenn ja, worin bestehen die Grundsatzaussagen und -ziele? Der \"Landesentwicklungsplan Thüringen\" vom 6. Oktober 2004 beinhaltet ein Zukunftskonzept für die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre. Grundaussage ist eine moderne, leistungsfähige und umweltschonende Energieerzeugung als Grundlage für das wirtschaftliche Wachstum. Die Energieversorgung in Thüringen wird auch künftig auf einem ökolo- gisch und ökonomisch ausgewogenen Energiemix (vor allem Mineralöl, Erdgas, Kohle) und zunehmend auf erneuerbaren Energien beruhen. 11.2 Welches Ziel hat die Landesregierung für den in Thüringen maximal zu erreichenden Eigenerzeu- gungsgrad an Energie und wie und in welchem Zeitraum soll dieses Ziel erreicht werden? Der Bau von Energieanlagen ist eine unternehmerische Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen. Es gibt keine rechtliche Handhabe, den Unternehmen vorzuschreiben, Kraftwerkskapazitäten in Thüringen mit dem Ziel zu errichten, einen bestimmten Eigenerzeugungsgrad zu erreichen. Die Landesregierung steht jedoch energiewirtschaftlich sinnvollen Kraftwerksanlagen positiv gegenüber. 11.3 Welche grundsätzliche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der Frage der Umorientierung auf dezentrale Energieversorgung gegenüber der bisherigen Monopolstellung überregionaler Übertra- gungsnetzbetreiber? Die vorhandenen leistungsstarken Kraftwerke sowie die eng vermaschten Stromnetze sind für eine effizien- te und besonders zuverlässige Stromversorgung unerlässlich. Deutschland hat innerhalb Europas die beste Versorgungsqualität. Die statistische Ausfallquote betrug im Jahr 2004 nur 23 Minuten je Kunde. Die Lan- desregierung steht jedoch auch dezentralen Energieversorgungsanlagen zur Ergänzung der vorhandenen Versorgungsstruktur positiv gegenüber, soweit es sich um energiewirtschaftlich sinnvolle Anlagen, z. B. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, handelt. 35",
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"content": "Drucksache 4/ 1701 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 11.4 Welche Bedeutung misst die Landesregierung den energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen zur Sicherung der wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung des Landes bei? Zur Sicherung der wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung sind die energiewirtschaftlichen Rahmen- bedingungen von zentraler Bedeutung. Verlässliche Rahmenbedingungen müssen zur Investitionssicher- heit beitragen. Der Staat sollte die Rahmenbedingungen setzen und möglichst weite Bereiche unternehme- rischen Entscheidungen überlassen. 11.5 Welcher Energiemix für Thüringen entspricht den Grundsätzen Versorgungssicherheit, Angemessen- heit der Preise und Umweltfreundlichkeit nach Auffassung der Landesregierung am besten? Nach Auffassung der Landesregierung werden die Grundsätze Versorgungssicherheit, Angemessenheit der Preise und Umweltfreundlichkeit am besten gewahrt, wenn erneuerbare Energien einen weiterhin wach- senden Teil des Energiebedarfs decken - auch im Wärme- und Kraftstoffsektor. Im Einzelnen wird dazu auf die Beantwortung der Fragen 2.5, 2.6 und 2.7 verwiesen. Die Abhängigkeit vom Mineralöl als dominieren- den Energieträger könnte dadurch schrittweise reduziert werden. Hierzu gibt es vielversprechende Ansätze im Freistaat. Erdgas sollte seine herausragende Stellung beibehalten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf eine effi- ziente Brennstoffnutzung gerichtet sein. Im Blick auf die Stromversorgung der neuen Länder und über ihre Grenzen hinaus dürfte und sollte die heimische Braunkohle noch über Jahrzehnte die Grundlast sichern. Um die CO2- Emissionen dennoch zurückzuführen, sollte sämtliche Energienutzung dem Gebot der Spar- samkeit und Erhöhung der Energieeffizienz gerecht werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 11.6 Wie hoch wird von der Landesregierung der Stellenwert der Energiepreise im Standortwettbewerb bewertet? Eine leistungsfähige und preiswerte Energieversorgung ist insbesondere für energieintensive Unternehmen - wie Metall-, Aluminium-, Chemie- und auch Zement-Industrie - ein Standortfaktor ersten Ranges. Hiermit verbinden sich Entscheidungen über zukunftsträchtige Investitionen ebenso wie Schaffung und Erhalt der Arbeitsplätze, aber auch sozialer Wohlstand und Nachhaltigkeit. 11.7 Welche Steuerungs- und Lenkungsfunktionen hat nach Auffassung der Landesregierung der Ener- giepreis zu erfüllen? Dem Problem stetig steigender Strom- und Gaseinkaufspreise kann nur durch mehr Wettbewerb auf den Strom- und Gasmärkten begegnet werden. Dies muss im europäischen Rahmen geschehen, wie etwa durch den Aus- und Zubau von grenzüberschreitenden Strom- und Gasleitungen. Da es sich bei den Strom- und Gasnetzen um natürliche Monopole handelt, die auf den genannten Märkten praktisch das \"Straßen- system\" bilden, auf dem die Handelsgüter Strom und Gas zu dem Kunden gebracht werden, ist aber auch eine wirksame Netzregulierung unabdingbare Voraussetzung für eine Öffnung der Märkte. Der Netzzugang muss für jedermann diskriminierungsfrei gewährleistet sein, um Wettbewerb zwischen Strom- und Gasan- bietern auf allen Handelsebenen zu eröffnen. Die Lenkungswirkung hängt somit nicht von der Höhe des Netzentgeltes, sondern von der Frage ab, ob alle Unternehmen beim Netzzugang gleich behandelt werden. Im Übrigen schaffen marktgerechte Energiepreise auch Anreize zum sparsamen Umgang mit Energie so- wie der verstärkten Nutzung regenerativer Energie, was sich wiederum positiv auf die Energieversorgungs- sicherheit auswirkt. 11.8 Welche preislichen Komponenten (Stromerzeugung, -transport und -vertrieb, Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Umlage Kraft-Wärme-Kopplung, Umlage EEG, Umsatzsteuer) fließen nach Meinung der Landesregierung zu Recht als Kostenblöcke in den Energiepreis ein und welche nicht? Wie wird die Antwort begründet? 36",
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"number": 37,
"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 1701 Der Anteil an Steuern und Abgaben beträgt derzeit 40 Prozent des Strompreises (VDEW-Berechnung für einen Drei-Personen-Musterhaushalt). Zu Beginn der Liberalisierung 1998 hat der Staatsanteil nur ein Vier- tel des Strompreises ausgemacht. Die Stromerzeugungs-, -transport- und -vertriebskosten sind Bestandtei- le des Strompreises. Die genannten Abgaben und Steuern fließen auf der Grundlage der bestehenden Bundesgesetze ebenfalls zu Recht in die Strompreise ein. 11.9 Unter welchen Bedingungen und für welche Energieträger hält die Landesregierung die Subventio- nierung für gerechtfertigt und sollte dies aus dem öffentlichen Haushalt erfolgen? Eine Subventionierung von fossilen Energieträgern aus dem öffentlichen Haushalt wird grundsätzlich nicht für sinnvoll erachtet. Diese Energieträger sollten ihren Versorgungsbeitrag im Wettbewerb mit anderen E- nergieträgern erbringen. Die Landesregierung setzt sich seit Jahren für eine sichere und umweltverträgli- chere Energieversorgung durch einen verstärkten Einsatz von erneuerbaren Energien ein. Der verstärkte Einsatz der erneuerbaren Energien wird auf der Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes gefördert. 11.10 Wie stellt sich Thüringen hinsichtlich seiner energiepolitischen und energiewirtschaftlichen Struktur- entwicklung auf die gesellschaftliche Einordnung in den europäischen und globalen Integrationspro- zess ein? Die Energiepolitik darf nicht an der Landesgrenze enden. Thüringen liegt im Zentrum Deutschlands und ist damit fest eingebunden in den europäischen Binnenmarkt sowie den globalen Energiemarkt. Im europäi- schen Markt sollten die Wettbewerbsverzerrungen, z. B. durch weitergehende Harmonisierung der Energie- besteuerung, abgebaut werden. 11.11 Welche gesetzlichen Grundlagen, die gegenwärtig den Rahmen für die Thüringer Energiewirtschaft bilden, sollten nach Auffassung der Landesregierung geändert werden und worin? Die Neufassung des Energiewirtschaftsgesetzes ist zum 13. Juli 2005 in Kraft getreten. Im Bundesratsver- fahren konnte Thüringen zusammen mit anderen Ländern die Forderungen von Wirtschaft und Verbrau- cherschutzverbänden nach einer wirksamen Regulierung der Strom- und Gasnetze aufgreifen und es konn- ten Regelungen getroffen werden, die eine wirksame Überwachung der Netznutzungsentgelte gewährleis- ten. Hierzu gehört die Ex-ante- oder Vorab-Genehmigung der Netznutzungsentgelte und insbesondere die Einführung einer Anreizregulierung. Erst nach Vorliegen von Erfahrungen im Rahmen der Umsetzung des Energiewirtschaftsgesetzes können Aussagen über einen ggf. notwendigen Änderungsbedarf getroffen werden. In Deutschland liegt die Gesetzgebungsbefugnis für die Energiepolitik im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung primär beim Bund. Die Landesregierung wird ihre Vorstellungen im Rahmen der Behandlung der Gesetze im Bundesrat einbringen. In Vertretung Dr. Aretz Staatssekretär Anlagen 37",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 1.4 Erzeugungsanlagen auf Basis fossiler Energien in Thüringen ab 1 MW Lfd. Nennleistung Kommunale Standort Energieträger Anlagentyp Nr. (in MW) Beteiligungen 1 Altenburg 9,5 Erdgas BHKW 70,0% 2 Apolda 2,0 Erdgas BHKW 51,0% 3 Arnstadt 3,3 Erdgas BHKW 51,0% 4 Bad Berka 2,3 Erdgas BHKW keine 5 Bad Langensalza 2,0 Erdgas BHKW 51,0% 6 Bad Salzungen 10,0 Erdgas BHKW keine 7 Bleicherode 7,5 Erdgas BHKW keine 8 Eisenach 29,2 Erdgas GuD keine 9 Eisenach 5,0 Erdgas GT 51,0% 10 Erfurt, Iderhoffstr. 12,0 Erdgas HKW 55,5% 11 Erfurt, Ost 80,0 Erdgas GuD 55,5% 12 Gera-Nord 76,0 Erdgas GuD 50,1% 13 Gotha 8,2 Erdgas GT 100,0% 14 Gotha-Siebleben 1,1 Erdgas BHKW 100,0% 15 Grabe 1,5 Erdgas GT keine 16 Hermsdorf 4,7 Erdgas HKW 5,6% 17 Jena 197,0 Erdgas GuD keine 18 Jena-Pößneck 1,0 Erdgas BHKW 70,0% 19 Maua 1,3 Erdgas BHKW keine 20 Meiningen 5,3 Erdgas BHKW 55,0% 21 Mühlhausen 4,5 Erdgas BHKW 51,0% 22 Merxleben 4,9 Erdgas BHKW keine 23 Nordhausen 8,5 Erdgas BHKW 55,8% 24 Sömmerda 2,0 Erdgas BHKW 51,0% 25 Sondershausen 1,1 Erdgas BHKW 51,0% 26 Stadtroda 1,1 Erdgas HKW 75,1% 27 Suhl / Zella-Mehlis 13,4 Erdgas GT 55,6% 28 Treffurt 1,6 Erdgas BHKW keine 29 Weimar 6,9 Erdgas BHKW 51,0% Anlagen > 1 MW 502,9 BHKW - Blockheizkraftwerk GT - Gasturbine GuD - Gas- und Dampfturbinen-Anlage HKW - Heizkraftwerk",
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"content": "Zahl und Leistung der Windkraftanlagen Stand: 31.12.2004 Zusammenstellung des Thüringer Landesverwaltungsamtes Anlage zur Antwort zu Frage 1.5 realisierte Vorhaben Landkreis/Kreisfreie Anzahl elektrische Leistung Stadt/Thüringen kW Altenburger Land 40 51.150 Eichsfeld 25 39.425 Gotha 36 48.000 Greiz 18 13.750 Hildburghausen 1 500 Ilmkreis 0 0 Kr.-fr. St. Eisenach 24 25.400 Kr.-fr. St. Erfurt 14 11.900 Kr.-fr. St. Gera 5 6.200 Kr.-fr. St. Jena 0 0 Kr.-fr. St. Suhl 0 0 Kr.-fr. St. Weimar 0 0 Kyffhäuserkreis 59 66.350 Nordhausen 9 12.500 Saale-Holzland-Kreis 46 51.674 Saale-Orla-Kreis 21 17.135 Saalfeld-Rudolstadt 2 1.200 Schmalkalden-Meiningen 2 1.200 Sömmerda 16 14.300 Sonneberg 0 0 Unstrut-Hainich-Kreis 57 74.200 Wartburgkreis 24 16.920 Weimarer Land 36 31.950 Thüringen 435 483.754",
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"content": "Tabelle: Entwicklung der Investitionsausgaben Anlage zur Antwort zu Frage 1.7 (Blatt 1) 19 91 19 92 19 93 19 94 19 95 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % Wasserkraft 112,0 46,4 2.540,7 45,3 1.838,1 9,1 3.910,6 17,8 2.175,5 9,2 Photovoltaik 39,2 16,3 1.505,9 26,8 3.566,4 17,6 2.151,6 9,8 282,5 1,2 Solarthermie 90,0 37,3 1.073,7 19,1 5.238,5 25,9 6.383,5 29,0 6.348,5 26,8 Windkraft 0,0 0,0 366,7 6,5 749,2 3,7 4.420,0 20,1 8.907,5 37,5 Biomasse 0,0 0,0 126,8 2,3 8.867,2 43,8 5.114,8 23,3 6.011,6 25,3 BHKW 1) 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Investitionen 241,20 100 5.613,8 100 20.259,4 100 21.980,5 100 23.725,6 100 1) auf Basis erneuerbarer Energien 19 96 19 97 19 98 19 99 20 00 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % Wasserkraft 1.102,5 4,4 5.527,1 15,2 6.677,7 15,9 6.502,3 14,1 6.220,5 14,7 Photovoltaik 1.071,9 4,3 806,4 2,2 868,4 2,1 2.085,7 4,5 3.426,6 8,1 Solarthermie 5.279,4 21,1 5.237,7 14,4 9.184,3 21,8 9.275,2 20,1 8.409,9 19,8 Windkraft 7.103,0 28,4 12.905,0 35,5 14.285,2 33,9 16.661,3 36,2 14.465,7 34,1 Biomasse 10.432,2 41,7 10.140,1 27,9 10.691,9 25,4 11.291,8 24,5 9.705,5 22,9 BHKW 1) 0,0 0,0 1.760,1 4,8 410,0 1,0 222,4 0,5 173,8 0,4 Investitionen 24.989,0 100 36.376,4 100 42.117,5 100 46.038,7 100 42.402,0 100 1) auf Basis erneuerbarer Energien 20 01 20 02 20 03 20 04 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % 1.000 € % Wasserkraft 1.362,5 5,5 224,0 1,2 358,2 2,3 183,8 0,8 Photovoltaik 6.509,5 26,2 4.519,2 24,7 3.808,1 24,1 4.811,0 21,1 Solarthermie 6.163,0 24,8 4.049,7 22,2 1.087,3 6,9 1.723,9 7,6 Windkraft 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Biomasse 10.780,0 43,3 9.075,7 49,7 8.242,1 52,3 14.548,8 63,8 BHKW 1) 64,1 0,3 398,4 2,2 2.277,2 14,4 1.522,8 6,7 Investitionen 24.879,1 100 18.267,0 100 15.772,9 100 22.790,3 100 1) auf Basis erneuerbarer Energien Quelle: TMWTA",
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"content": "Tabelle: Leistung / Kollektorflächen der geförderten Anlagen Anlage zur Antwort zu Frage 1.7 (Blatt 2) 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 Wasserkraft elektr. Leistung in kW 81,0 1.429,0 1.286,0 1.993,5 804,0 265,5 781,0 2.480,5 Photovoltaik elektr. Leistung in kW 3,00 116,03 275,37 148,89 18,13 106,62 81,17 100,78 Solarthermie Kollektorfläche in m2 30,0 930,0 2.690,0 3.252,0 3.484,0 5.808,0 5.185,0 8.250,0 Windkraft elektr. Leistung in kW 0,0 200,0 560,0 2.750,0 6.239,0 6.985,0 10.800,0 15.000,0 Biomasse therm. Leistung in kW 0,0 40,0 8.120,0 6.075,0 9.960,0 25.993,0 30.943,0 22.935,0 BHKW auf Basis therm. Leistung in kW 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1.322,0 411,7 erneuerbarer Energien elektr. Leistung in kW 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 844,5 327,9 1999 2000 2001 2002 2003 2004 Wasserkraft elektr. Leistung in kW 1.642,5 2.236,5 458,5 72,1 129,0 61,1 Photovoltaik elektr. Leistung in kW 230,51 407,57 864,00 610,70 584,22 885,94 Solarthermie Kollektorfläche in m2 10.863,0 9.327,0 7.142,0 4.776,0 1.270,0 1.954,7 Windkraft elektr. Leistung in kW 13.500,0 13.220,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Biomasse therm. Leistung in kW 27.737,0 22.355,0 25.504,0 25.446,9 20.802,0 36.300,7 BHKW auf Basis therm. Leistung in kW 630,0 339,0 135,0 632,0 2.380,0 2.259,0 erneuerbarer Energien elektr. Leistung in kW 479,0 230,0 81,0 396,0 1.330,0 1.516,2 Quelle: TMWTA",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 1.12 Seite 1 Stadtwerke Dienstleistungsspektrum Gesellschafter Energie- und Strom, Gas, Fernwärme Stadt Altenburg (70,0 %), envia Mitteldeutsche Wasserversorgung Altenburg Energie AG (30,0 %) GmbH Energieversorgung Apolda Strom, Gas, Fernwärme Apoldaer Beteiliungsgesellschaft mbH (51,0 %), GmbH E.ON Thüringer Energie AG (49,0 %) Stadtwerke Arnstadt GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Arnstadt (51,0 %), Thüga (24,5 %), E.ON Thüringer Energie AG (24,5 %) Stadtwerke Bad Langensalza Strom, Gas, Fernwärme Kurgesellschaft Bad Langensalza mbH GmbH (51,0 %), Thüga (25,1 %), E.ON Thüringer Energie AG (23,9 %) Eisenacher Strom, Gas, Fernwärme Stadt Eisenach (51,0 %), E.ON Thüringer Energie Versorgungsbetriebe GmbH AG (25,1 %), Erdgas Westthüringen Beteiligungsgesellschaft mbH (23,9 %) Stadtwerke Eisenberg GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Eisenberg (51,0 %), E.ON Thüringer Energie AG (49,0 %) Stadtwerke Erfurt Strom und Strom, Gas, Fernwärme Stadtwerke Erfurt Gruppe GmbH (74,9 %), Thüga Fernwärme GmbH (25,1 %) Stadtwerke Erfurt Gasversorgung GmbH Energieversorgung Gera Strom, Gas, Fernwärme Stadt Gera (50,1 %), Electrabel Deutschland AG GmbH (49,9 %) Stadtwerke Gotha GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Gotha (50,0 %), E.ON Thüringer Energie AG (50,0 %) Energieversorgung Greiz Strom, Gas, Fernwärme Stadt Greiz (51,0 %), E.ON Thüringer Energie AG GmbH (49,0 %) Stadtwerke Ilmenau GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Ilmenau (51,0 %), Thüga (49,0 %) Energieversorgung Strom, Gas, Fernwärme Stadt Waltershausen (30,0 %), E.ON Thüringer Inselsberg GmbH Energie AG (40,0 %), Stadt Friedrichroda (16,0 %), Gemeinde Tabarz (14,0 %) Stadtwerke Heiligenstadt Strom Stadt Heiligenstadt (100,0 %) GmbH Stadtwerke Jena-Pößneck Strom, Gas, Fernwärme Techn. Werke Jena GmbH (64,1 %), Techn. GmbH Werke Pößneck GmbH (5,9 %), STEAG Saar Energie AG (10,0 %), Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen- Sachsen mbH (10,0 %), E.ON Thüringer Energie AG (10,0 %) Stadtwerke Leinefelde GmbH Strom Stadt Leinefelde (51,0 %), E.ON Thüringer Energie AG (49,0 %)",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 1.12 Seite 2 Stadtwerke Dienstleistungsspektrum Gesellschafter Stadtwerke Meiningen GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Meiningen (100,0 %) Stadtwerke Mühlhausen Strom, Gas, Fernwärme Wirtschaftsbetriebe Mühlhausen GmbH GmbH (51,0 %), Thüga (25,1 %), E.ON Thüringer Energie AG (23,9 %) Stadtwerke Neustadt/Orla Strom, Gas, Fernwärme Stadt Neustadt/Orla (60,0 %), E.ON Thüringer GmbH Energie AG (20,0 %), Erdgasversorgungsgesellschaft Thüringen- Sachsen mbH (20,0 %) Energieversorgung Strom, Gas, Fernwärme Stadtwerke Nordhausen-Holding für Versorgung Nordhausen GmbH und Verkehr GmbH (55,8 %), E.ON Thüringer Energie AG (44,2 %) Energieversorgung Strom, Gas, Fernwärme Stadt Rudolstadt (51,0 %), Thüga (25,1 %), E.ON Rudolstadt GmbH Thüringer Energie AG (23,9 %) Stadtwerke Saalfeld GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Saalfeld (52,0 %), Licht-und Kraftwerke Helmbrechts GmbH (20,0 %), E.ON Thüringer Energie AG (16,0 %), Gasversorgung Frankenwald GmbH (12,0 %) Sömmerdaer Strom, Gas, Fernwärme Stadt Sömmerda (51,0 %), Steag Saar Energie Energieversorgung GmbH AG (49,0 %) Stadtwerke Sömmerda Strom, Gas, Fernwärme Stadt Sömmerda (100,0 %) GmbH Stadtwerke Sondershausen Strom, Gas, Fernwärme Stadt Sondershausen (51,0 %), Thüga (25,1 %), GmbH E.ON Thüringer Energie AG (23,9 %) Licht- und Kraftwerke Strom, Gas, Fernwärme Stadt Sonneberg (60,0 %), Thüga (40,0 %) Sonneberg GmbH Stadtwerke Stadtroda GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Stadtroda (75,1 %), E.ON Thüringer Energie AG (24,9 %) Stadtwerke Suhl/Zella-Mehlis Strom, Gas, Fernwärme Stadtwerke Beteiligungs GmbH Suhl/Zella-Mehlis GmbH (55,58 %), E.ON Thüringer Energie AG (44,42 %) Stadtwerke Weimar GmbH Strom, Gas, Fernwärme Stadt Weimar (51,0 %), E.ON Thüringer Energie AG (49,0 %) Energiewerke Zeulenroda Strom, Gas, Fernwärme Stadt Zeulenroda (51,0 %), E.ON Thüringer GmbH Energie AG (49,0 %) im Allgemeinen Tarif Anzahl der Stromkunden 190.752 (Haushalt und Gewerbe) in Thüringen Sonderprodukte 371.288 im Allgemeinen Tarif Verbrauch in kWh/Jahr 319.964.054 (Haushalt und Gewerbe) in Thüringen Sonderprodukte 1.107.808.592",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 1.28 Bruttozugänge von Sachanlagen 1991 bis 2002 der Versorgungsunternehmen mit Sitz in Thüringen Versorgungsart Jahr Elektrizität Gas Fernwärme Gesamtsumme in Tausend EUR 1991 117.473 46.644 3.420 167.537 1992 215.088 248.641 30.434 494.163 1993 342.886 208.793 88.301 639.980 1994 318.256 123.276 112.850 554.382 1995 328.331 104.547 79.544 512.422 1996 348.474 90.408 23.158 462.040 1997 261.134 65.563 22.453 349.150 1998 211.115 43.756 15.013 269.884 1999 190.292 33.653 3.979 227.924 2000 108.453 22.747 4.255 135.455 2001 94.638 27.163 12.629 134.430 2002 93.931 20.858 18.372 133.161 Gesamtsumme im Bereich Elektrizitäts-, Gas- und Fernwärmeversorgung in den Jahren 1991 bis 2002: 4,08 Mrd. EUR Quelle: TLS",
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"content": "Tabelle: Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltfreundlichen Energienutzung Anlage zur Antwort zu Frage 5.1 1991 1992 1993 1994 1995 Anzahl der Maßnahmen 169 1.686 1.120 1.477 1.579 Förderung in € 1.059.944 6.594.647 6.470.237 6.493.715 6.037.526 Anteil Land in % 97,8 88,3 76,7 88,6 99,7 Anteil Bund in % 2,2 11,7 23,3 11,4 0,3 Anteil EU in % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 1996 1997 1998 1999 2000 Anzahl der Maßnahmen 1.827 1.740 2.058 2.673 2.185 Förderung in € 5.652.074 6.255.778 5.651.386 7.752.970 6.033.267 Anteil Land in % 100,0 100,0 100,0 64,4 100,0 Anteil Bund in % 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Anteil EU in % 0,0 0,0 0,0 35,6 0,0 2001 2002 2003 2004 Anzahl der Maßnahmen 2.336 1.652 1.086 1.796 Förderung in € 5.679.822 3.484.119 2.735.158 3.967.152 Anteil Land in % 100,0 100,0 100,0 49,7 Anteil Bund in % 0,0 0,0 0,0 0,0 Anteil EU in % 0,0 0,0 0,0 50,3",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 6.4, Seite 1 Folgende Forschungsprojekte mit energiewirtschaftlichem Bezug werden in Thüringen gegenwärtig durchgeführt: Technische Universität Ilmenau Solarthermie 2000 (2003-2006) (Förderung durch BMU) Blitzstromfeste Niederspannungsschaltgeräte (PROINNO-Projekt, 2004 – 2006)) (Förderung durch BMWi) Modellierung der Wechselwirkung zwischen Antriebs- und Löschsystem zur Zustandsbewertung von SF6-Hochspannungs-Leistungsschaltern (Förderung durch DFG) Transiente Kraftsignale zur Zustandsbewertung von Hochspannungsleistungsschal- tern auf Basis von Merkmalsbildung und Computersimulation (Förderung durch DFG) Diverse Projekte zu den Themen: • Energiemarktsimulation unter Berücksichtigung von Netzeigenschaften und neuer Energiemarktprodukte - Neue Verfahren zur Marktmodelli erung, Analyse neuer Energiemarktprodukte, Konsequenzen von Verbundausweitungen auf den Energiemarkt, Schwachstellenanalyse im Energiehandel bezüglich Infrastruktur • Wirkprinzipien, Funktionsbeschreibung, mathematische Formulierung der physikali schen Zusammenhänge, technische Ausführungen und energetische Nutzungsbewertung innovativer Technologien zur Bereitstellung von Elektroenergie • Projektierungsalgorithmus für die Energieversorgung einer autonomen Hausanlage mit Elektroenergie aus Sonnen- und Windenergie • Untersuchung zur wirtschaftlichen Nutzung vorhandener technischer Anlagen für die Anordnung von Photovoltaik-Anlagen • Brennstoffträgerumstellung für Kraftwerke von Gas auf Rapsöl • Koordinierte Betriebsführung geregelter Übertragungskorridore -Verfahren zur Betriebsführung von Elektrischen Energienetzen im deregulierten Umfeld mit Langstreckentransporten, Wechselwirkungsfreier Betrieb von Leistungsflussregler, wie Phasenwinkelregler, FACTS-Elemente und Hochspannungsgleichstromübertragungen • Lichtbogensimulation u.a. für die Produktgruppen Leistungsschalter, Motorschutzschalter, Leitungsschutzschalter, Schütze, Motorstarter und Hilfsschalter für Niederspannung • Wirkung von Wind und Wasser auf Langzeitstrom-Lichtbögen • Lichtbogenfestigkeit von Hölzern und Kunststoffen bei Blitz- und Langzeitströmen • Blitzstromwirkungen auf Metalldächer • Zustandsbewertung von Hochspannungsleistungsschaltern • Kabelprüfung • Isolationskoordination - neue Richtlinien und Anwendungen für die Projektierung von Netzen",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 6.4, Seite 2 • Energieabführung von Windparks mit Elektroenergieeinspeisung in Hochspannungsnetze • Prüfung von Trennerschaltverhalten • Messungen zum Schwingungsverhalten an den Stromschienen von Generatoren, Ermittlung der Kommutierungsbeanspruchung für Sammelschienen beim Sammelschienenwechsel in 420-kV-Schaltanlagen von Übertragungsnetzen • Entwurf und Betriebsführung für dezentrale Inselnetze bis ca. 100 kW • Entwurf der Steuerung und Anbindung von 1,5 MW Windkraftanlagen mit doppelt gespeisten Asynchrongeneratoren • Grundsatzarbeiten auf dem Gebiet Elektromechanischer Niederspannungsschaltgeräte (Kontaktkinematik, leitfähige Kunststoffe, Relais, Sicherungen, Auslösekonzepte, Schütze, MEMS) • EMV-Messungen und Untersuchungen • Untersuchung zur Beeinflussung einer Fernmeldeleitung durch eine Mittelspannungs-Erdkabelanlage • Stabilitätsanalyse, Betriebsführung und Leistungs-Frequenzregelung von gekoppelten Inselnetzen • Entwicklung hybrider aktiver Filter in serieller und paralleler Anordnung • Oberschwingungs-Hardware-Simulation bis 300 kVar • Hochgenaue Laborstromquelle zur Nachbildung von DC-Netzen und regenerativen Energiequellen • Aktive Filter - hochdynamische Hybridkompensation für Blindleistung (2 MW) • Solarwechselrichter für Insel- und Netzbetrieb, einphasig bis 5 kW • DC/DC-Steller zur Kopplung von Brennstoffzellen an Batterie- oder Supercap-Speichersysteme • Frequenzselektiver Energiezähler zum aktiven Energiemanagement • weichschaltende Stromrichtersysteme für Photovoltaiksysteme • Batterieladesystem für Fahrzeuge • Antriebssysteme für Elektrofahrzeuge • Prüfgenerator für Kraftwerksgeneratoren • Dimmerelektronik für die Straßenbeleuchtung zur Energieeinsparung • Brennstoffzellen-Betriebsführung für den automatischen Betrieb • Elektronische Vorschaltgeräte für UV Strahler zur Energieeinsparung Friedrich-Schiller-Universität Jena „Potenzial von CdTe- CdS- Solarzellen aus materialwissenschaftlicher Sicht“ (Förderung durch BMU) „Produktionsnahe Optimierung von Prozessschritten für eine fortgeschrittene Modul Produktionstechnologie bei Antec Solar Energy, Arnstadt“ (Förderung durch TMWTA) „Mattierungsversuche von Glas“ „Nachwachsende Rohstoffe als Basis von Bioraffinerien“ (Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Osnabrück)",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 6.4, Seite 3 „Probleme beim Ölabscheider durch Biodieselzusatz“ (Deutsche Mineralöl- und Kohlegesellschaft, Hamburg) „OKAL- Verfahren“ (Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe, Gülzow) Bauhaus- Universität Weimar „Neue hochporöse Materialien und Systeme für die Energiespeicherung und Wärmetransformation“ Fachhochschule Erfurt „Solaroptimiertes Bauen, Teilkonzept 3: Messprogramm und Evaluierung Neubau Technologiezentrum Erfurt“ (zurzeit Erstellung des Abschlussberichtes usw.) (Förderung durch BMWA) „InnoRegio – Bautronic: Verbundvorhaben: Erforschung von Methoden und Entwicklung von Werkzeugen für ein offenes Datenbanksystem zur integrierten Gebäudeautomation; Teilvorhaben: Analyse, Klassifizierung, Funktionen“ (Förderung durch BMBF) „InnoRegio – Bautronic: INNOSEG – Interdisziplinäre Nutzerorientierte Nachhaltige Optimierung von Stoff- und Energieströmen im Gebäude“ (Förderung durch BMBF) Fachhochschule Nordhausen „Innovativer regionaler Wachstumskern BioSys4“ (Förderung durch BMBF) Kompetenzzentrum für Stoffstrom-, Energie- und Flächenmanagement: „Betrieb einer Hochleistungsbiogasanlage im verkleinerten technischen Maßstab zur Optimierung der Gasqualität“ „Feldversuch eines Brennstoffzellen- Blockheizkraftwerks auf Basis der Erdgasreformation“ Institut für Bioprozess- und Analysenmesstechnik e.V. „Entwicklung einer prozesstauglichen Online-Messanordnung zur Besti mmung der organischen Trockensubstanz in Biogasanlagen“ (Förderung durch BMVEL) „Innovativer regionaler Wachstumskern BioSys4“ (Förderung durch BMBF)",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 6.4, Seite 4 Institut für Physikalische Hochtechnologie e.V. BMWT- Leitprojekt “Energiesparender Schwungmassenspeicher für den dezentralen Einsatz (DYNASTORE)” BMBF- Verbundprojekt “Hochdynamische HTS- Motoren” EU-Projekt “HTSC in Electric Machines” innerhalb des “POWER SCENET II” BMBF- Projekt WTZ mit Ukraine “Magnesiumdiborid HTS” EU-Projekt “SUPERLIFE” Thüringisches Institut für Textil- und Kunststoff- Forschung e.V. Entwicklung von Polymermembranen für die Brennstoffzellentechnologie (Förderung durch BMWA) Thüringer Zentrum Nachwachsende Rohstoffe der Thüringer Landesanstalt für Landwirtschaft Beteiligung an folgenden Forschungsprojekten des Bundes: • Standardisierung biogener Festbrennstoffe • Energetische Verwertung von Getreide und Halmgutpellets • Optimierung der Verfahrenskette der Bereitstellung und Nutzung von Energiepflanzen zur Kofermentation im Biogasreaktor • Untersuchungen zum Emissionsverhalten von getreide- und halmguttauglichen Feuerungsanlagen in der Praxis • Standortangepasste Anbausysteme für Energiepflanzen",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 7.1 Verbräuche und Kosten der Liegenschaften 1999 bis 2004 Thüringer Liegenschaftsmanagement Erfurt, Stadt Vertragspartner: Energieträger: Elektrische Energie Auswertedatum: 30.11.2005 14:32 Seite 1 von 11 Liegenschafts-Nr. BGF m² Verbrauch Kosten Preis Kurzbezeichnung zum 31.12. kWh/a EUR/a EUR/kWh 10004 PD EF, VPI,PI EF-Süd,Christian-Kittel-St 99 5.751 77.697 15.339 0,20 00 5.751 79.980 14.830 0,19 02 7.790 58.357 8.626 0,15 03 7.790 195.196 29.076 0,15 04 7.790 184.074 23.996 0,13 10015 PD J, PI Apolda, Bahnhofstr. 23 99 4.366 191.925 18.775 0,10 00 4.000 72.722 9.273 0,13 02 4.000 33.707 6.752 0,20 03 4.000 110.450 18.768 0,17 04 4.000 101.388 17.880 0,18 10019 PD GTH, PI Arnstadt, Ichtershäuser St.27 99 2.344 105.312 13.944 0,13 00 2.344 119.896 16.827 0,14 01 2.344 118.544 15.977 0,13 02 2.344 99.849 15.646 0,16 03 2.340 97.485 15.663 0,16 04 2.340 111.923 19.654 0,18 10026 PD GTH,KPS, PI Eisenach, Thälmann-Str.78 99 6.503 161.527 18.221 0,11 00 6.503 170.415 17.007 0,10 01 6.503 180.883 20.719 0,11 02 6.503 203.000 24.064 0,12 03 6.503 193.270 26.577 0,14 04 6.503 251.181 32.822 0,13 10460 FA Weimar, Jenaer Str. 2 99 8.253 152.300 25.513 0,17 00 8.253 216.190 25.187 0,12 01 8.253 218.850 26.857 0,12 02 8.253 217.039 35.730 0,16 03 8.253 212.328 35.488 0,17 04 8.253 212.400 33.857 0,16 10466 Staatsbauamt Erfurt, Europaplatz 3 00 3.969 101.280 16.589 0,16 01 3.969 98.386 13.098 0,13 02 3.969 102.894 17.110 0,17 03 3.969 101.972 17.400 0,17 04 3.969 102.793 17.205 0,17 etverpa V3.1b 29.08.05",
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"content": "Verbräuche und Kosten der Liegenschaften 1999 bis 2004 Thüringer Liegenschaftsmanagement Erfurt, Stadt Vertragspartner: Energieträger: Elektrische Energie Auswertedatum: 30.11.2005 14:32 Seite 2 von 11 Liegenschafts-Nr. BGF m² Verbrauch Kosten Preis Kurzbezeichnung zum 31.12. kWh/a EUR/a EUR/kWh 10473 FA + ZG Nordhausen, G.-Hauptmann-Str.3 99 3.410 68.799 10.728 0,16 00 4.810 105.060 14.463 0,14 01 4.810 27.319 4.057 0,15 02 4.810 123.046 20.080 0,16 03 4.810 133.675 22.799 0,17 04 4.810 47.323 8.398 0,18 10480 BHZ(TFM,OFD,TLRZ,PL)EF,L-Erhard-Ring 1-8 99 18.760 503.050 77.302 0,15 00 22.160 762.490 81.354 0,11 01 22.160 907.170 79.362 0,09 02 22.160 915.850 86.156 0,09 03 22.160 1.188.398 132.756 0,11 04 22.160 3.221.863 322.804 0,10 10713 FA + StARoV Mühlhausen, Martinistr. 22 99 8.554 238.982 27.419 0,11 00 8.554 252.440 26.550 0,11 01 8.554 263.350 29.978 0,11 02 8.554 255.553 38.885 0,15 03 8.554 253.495 39.138 0,15 04 8.554 266.635 41.228 0,15 10934 OFD, Bauabteilg, ZG Leipziger Str. 71 99 21.306 2.309.490 207.240 0,09 02 21.306 1.935.600 157.453 0,08 03 21.306 21.134 3.173 0,15 10959 FA Eisenach, Ernst-Thälmann-Str. 70 01 2.619 48.759 6.554 0,13 02 2.619 47.964 6.447 0,13 11106 Hauptstaatsarchiv WE, Marstallstr.2 99 6.859 198.915 25.083 0,13 00 6.859 190.777 19.836 0,10 01 6.859 82.070 10.532 0,13 02 6.859 124.324 20.654 0,17 03 6.859 268.992 45.424 0,17 04 6.859 228.000 40.062 0,18 11139 LA f. Denkmalpf., Erfurt, Petersberg 12 99 3.787 75.095 9.366 0,12 00 3.787 69.921 10.508 0,15 02 3.787 52.226 8.389 0,16 04 3.787 66.919 11.005 0,16 etverpa V3.1b 29.08.05",
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"content": "Verbräuche und Kosten der Liegenschaften 1999 bis 2004 Thüringer Liegenschaftsmanagement Erfurt, Stadt Vertragspartner: Energieträger: Erdgas H Auswertedatum: 30.11.2005 14:30 Seite 1 von 5 Liegenschafts-Nr. BGF m² Verbrauch Kosten Preis Kurzbezeichnung zum 31.12. MWh/a EUR/a EUR/MWh 10015 PD J, PI Apolda, Bahnhofstr. 23 99 4.366 446 13.608 30,51 00 4.000 454 16.600 36,56 02 4.000 316 15.787 49,96 03 4.000 316 15.787 49,96 04 4.000 308 14.661 47,60 10019 PD GTH, PI Arnstadt, Ichtershäuser St.27 99 2.344 410 21.001 51,22 00 2.344 631 24.368 38,62 01 2.344 636 27.149 42,69 02 2.344 625 24.321 38,91 03 2.340 664 27.345 41,18 04 2.340 596 28.105 47,16 10026 PD GTH,KPS, PI Eisenach, Thälmann-Str.78 99 6.503 1.316 36.057 27,40 00 6.503 1.269 47.382 37,34 10460 FA Weimar, Jenaer Str. 2 99 8.253 540 15.752 29,17 00 8.253 417 14.961 35,88 01 8.253 456 20.507 44,97 02 8.253 458 20.927 45,69 03 8.253 493 22.419 45,47 04 8.253 471 21.750 46,18 10713 FA + StARoV Mühlhausen, Martinistr. 22 99 8.554 505 17.538 34,73 00 8.554 523 23.148 44,26 01 8.554 498 23.720 47,63 02 8.554 546 26.243 48,06 03 8.554 546 22.623 41,43 04 8.554 457 24.871 54,42 11106 Hauptstaatsarchiv WE, Marstallstr.2 99 6.859 329 11.940 36,29 00 6.859 313 15.253 48,73 01 6.859 349 18.396 52,71 02 6.859 358 18.846 52,64 04 6.859 616 30.709 49,85 11226 Hauptstaatsarchiv WE, Beethovenpl. 3 01 3.102 98 2.597 26,50 02 3.102 116 6.314 54,43 04 3.102 128 6.397 49,98 etverpa V3.1b 29.08.05",
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"content": "Verbräuche und Kosten der Liegenschaften 1999 bis 2004 Thüringer Liegenschaftsmanage Erfurt, Stadt Vertragspartner: Energieträger: Erdgas H Summenblatt Auswertedatum: 30.11.2005 14:30 Seite 5 von 5 BGF m² Verbrauch Kosten Preis zum 31.12 MWh/a EUR/a EUR/MWh Gesamt 99 105.588 10.351 305.782 29,54 00 106.325 9.912 402.674 40,62 01 99.924 8.946 431.752 48,26 02 136.972 9.900 454.943 45,95 03 117.456 8.625 404.863 46,94 04 127.958 10.208 473.571 46,39 Hinweise zur Berechnung 1.) Verbrauch ist nicht nutzungsgradbereinigt, Wärme ist nicht gradtagszahlbereinigt. 2.) Ermittlung Kosten: Verbrauch der zutreffenden Zählwerke einer Meßstelle multipliziert mit dem Rechnungspreis der Meßstelle. 3.) Ermittlung Einheit (für Verbrauch bzw. Preis): Einheit Verwendung von dem letzten Messgerät zum gewählten Energieträger. Auswahl-Parameter Hausverwaltung Thülima Vertragspartner Vertragsart Energieträger Erdgas H Bauamt Von Jahr 1999 Bis Jahr 2004 etverpa V3.1b 29.08.05",
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"content": "Anlage zur Antwort zu Frage 7.4\n\nAnteile der Energieträger für die Jahre 2000 bis 2004 Thüringer Liegenschaftsmanagement\nErfurt, Stadt\n\nAuswertedatum: 30.11.2005 15:01\n\n- Jahr Heizöl Feste. Heizgase Fernwärme Elektroenergie\n: Brennstoffe ; Wasser, Dampf !\n:BGF m? BGF m? BGF m? BGF m? ' BGF m? BGF m?\n. 2000 ı 228.768 61.580 770.030 640.627 : 1.640.857 1.678.204\n' 22.454 3.646 82.733 69.882: 75.493\n2001 220.973 : 40.661 815.943 675.769 1.646.430 1.685.394\n: 24.406 3.814 87.635 68.886 76.074 :\n2002 211.018 27.217 806.032 675.672 1.602.177 1.643.191\n22.829 2.691 90.924 68.519, 82.971\n2003 207.803 ı 28.916 818.579 658.501 1.556.976 1.623.241\n21.177 4.415 92.778 68.741 81.721\n2004 257.210 27.626 827.387 656.252 1.564.960 : 1.631.225\n15.905 3.520 90.058 64.631 89.594\n\nAbsoluter Verbrauch MWhla\n\n300,000\n\n200,000 - u u u | HEIZOEL\n\nu FESTE_BRENNSTOFFE\n\n \n\nFERNWAERME\nu ELEKTROENERGIE\n\n \n\n2000 2001 2002 2003 2004\n\netanteil W3.1 18.10.04\n\n254.208 i\n260.815 |\n267.934\n\n268.832:\n\n263.708:",
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