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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/      706 26.03.2010 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Große Reform der Grundsteuer angestrebt Die Kleine Anfrage 306 vom 10. Februar 2010 hat folgenden Wortlaut: Das System der Einheitswerte im Zusammenhang mit der Berechnung der Grundsteuer behandelt gegen- wärtig die Grundstückseigentümer ungleich, weshalb es überarbeitet werden soll. Insbesondere soll die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht mehr gegeben sein. In den neuen Bundesländern wird die Grundsteuer auf Basis der Einheitswerte von 1935 berechnet (in den alten Bundesländern gelten die Einheitswerte von 1964). Diese Einheitswerte wurden zwar fortgeschrie- ben, jedoch sehr differenziert und \"verzerrt\". Die Finanzminister der Länder beschlossen, die Erhebung der Grundsteuer auf Basis der aktuellen Ver- kehrswerte der Immobilien in einer Arbeitsgruppe zu prüfen. Hierzu soll eine Machbarkeitsstudie erstellt worden sein. Die geplante Reform soll aufkommensneutral erfolgen. Die zu diskutierende Neufassung soll auch zu einer Verwaltungsvereinfachung bei der Festsetzung und Er- hebung der Grundsteuer führen. Die Basisinformationen zur Berechnung der Grundsteuer sollen elektronisch erfasst und künftig automati- siert aktualisiert werden. Die Anlaufkosten hierfür sollen 1,8 Milliarden Euro betragen (vgl. Frankfurter All- gemeine Zeitung vom 29. Januar 2010). Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung das gegenwärtige Berechnungssystem für die Grundsteuer? 2. Welche \"Verzerrungen\" bei der Berechnung der Grundsteuer bedürfen aus Sicht der Landesregierung aus welchen Gründen einer Korrektur im Rahmen einer Grundsteuerreform? 3. Welche Ziele strebt die Landesregierung im Rahmen einer Reform des Grundsteuerrechts an und wie werden diese begründet? Inwieweit stimmen diese Ziele mit den Zielstellungen der anderen Bundeslän- der überein bzw. in welchen Punkten gibt es welche Abweichungen? 4. Welche finanziellen Auswirkungen könnte aus Sicht der Landesregierung eine Reform des Grundsteuer- rechts haben? Wie würde sich insbesondere das Aufkommen der Grundsteuern der Thüringer Gemein- den entwickeln? 5. Welche Vereinbarungen haben die Finanzminister der Länder in Bezug auf eine Reform des Grundsteu- errechts getroffen? Welcher Zeitplan zur Umsetzung der Reform wurde vereinbart? 6. Wie sollen die kommunalen Spitzenverbände in die Diskussion zu einer Reform des Grundsteuerrechts einbezogen werden? Druck: Thüringer Landtag, 31. März 2010",
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