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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5506 4. Wahlperiode 11.09.2009 Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Gesundheitswesen als Wachstumsbranche Die Kleine Anfrage 2931 vom 28. Juli 2009 hat folgenden Wortlaut: Das Gesundheitswesen ist nach Einschätzung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt seit langem einer der Wachstumsträger in Deutschland. In der aktuellen Krise könne das Gesundheitswesen ein wich- tiger Stabilisator sein. IHK-Hauptgeschäftsführer Gerald Grusser äußerte dazu in jüngster Vergangenheit gegenüber der Presse: \"Die Gesundheitswirtschaft gehört auch in Thüringen eindeutig zu den zukunftsfä- higen Wirtschaftszweigen.\" Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Unternehmen der Branche \"Gesundheitswirtschaft\" sind nach Wissen der Landesregierung in Thüringen ansässig (bitte getrennt nach den sieben Schlüsseltechnologien Bio- und Zelltechnologie, Nanotechnologie, Mikroelektronik, Neue Werkstoffe und Materialien, Optische Technologien, Informati- onstechnologien und Mikrosystemtechnik)? 2. Wie viele Beschäftigte sind nach Wissen der Landesregierung in den unter Frage 1 genannten Un- ternehmen beschäftigt und mit welchen Umsätzen in den Jahren 2003 bis 2008 (bitte detailliert nach Jahresscheiben darstellen)? 3. Auf der Zukunftskonferenz Medizintechnik am 25. Juni 2009 in Jena wurde der sogenannte 10-Punkte-Plan zu den Aufgaben von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft vorgestellt. Welchen Standpunkt bezieht die Thüringer Landesregierung zu diesem 10-Punkte-Plan und wie und in welchem Zeitrahmen beabsichtigt die Landesregierung den Plan umzusetzen? 4. Welche Förderinstrumente stehen dem Sektor \"Gesundheitswirtschaft\" in Thüringen zur Verfügung und nach welchen Kriterien erfolgt die Vergabe der Fördermittel in Thüringen für den Bereich \"Gesundheits- wirtschaft\" (bitte Bezeichnung und Erörterung der einschlägigen Förderrichtlinien)? 5. In welchem Umfang wurden für die Gesundheitsregion Saale-Ilm-Elster Bundes- und Landesfördermittel von Thüringen bereitgestellt? (Wenn ja, bitte getrennt nach Jahresscheiben im Zeitraum von 2003 bis 2008 darstellen)? Druck: Thüringer Landtag, 22. September 2009 1",
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"content": "Drucksache 4/ 5506 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. September 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Folgt man der gebräuchlichen Begriffsbestimmung, so umfasst die Gesundheitswirtschaft das Gesund- \u0002\u0003\u0004\u0005\u0006\u0007\u0003\u0006\u0003\b \u0004 \u0003\b \u0003 \u0003\b \u0004\b\b\u0003 \u000e\u0006\u0005\u000f\u0005\u0004\u0010\b\u0011 \u0003 \u0012\b\u0013 \u000f \u0014\u0012\u0015\u000f\b\u0005\u0003 \u0016\u0003 \u0006\u0010 \u0012\b \u0006\u0010\u0007\u0004\u0003 \u0017\u0018\u0003 \u0003\u0019\u001a \u0006\u0003\u0004\b\u0003 \u0016\u0010 \u0015\u0003\u0004\u0006\u0005\u0012\b \u0006\u001b \u0012\b\u0013 Zulieferindustrien (Pharmazeutische Industrie, die Medizin- und Gerontotechnik, die Bio- und Gentechno- logie, das Gesundheitshandwerk sowie den Groß- und Facheinzelhandel mit medizinischen und ortho- pädischen Produkten) sowie viele Randbereiche (z.B. Gesundheitstourismus, Wellness-, gesundheitsbe- zogene Sport- und Freizeitangebote, Ernährung), die auch als \"Zweiter Gesundheitsmarkt\" bezeichnet werden. Nicht alle der in diesen Bereichen agierenden Marktteilnehmer sind dabei als \"Unternehmen\" tätig. Die amtliche Statistik bildet die Gesundheitswirtschaft im o. g. Sinne nicht ab. Nur für Teilbereiche stehen amtliche Daten zur Verfügung. Es wird weder eine nach den in der Frage genannten Schlüsseltechnologien gegliederte Zahl noch eine Gesamtzahl für die in Thüringen ansässigen Unternehmen ausgewiesen. Im Gesundheitswesen weist die amtliche Statistik für das Jahr 2007 44 Krankenhäuser sowie 36 Vorsorge- \u0010\u0013\u0003 \u0003\u0002\u000f\u0014\u0004\u0015\u0004\u0005\u000f\u0005\u0004\u0010\b\u0006\u0003\u0004\b \u0004 \u0002\u0005\u0012\b \u0003\b\u001a \u0013\u000f\u0006 !\u000f\u0002 #$$% & $'% * +\u0005\u0003 \u0004\b \u0003\u0004\u0003 \u0017 \u000f/\u0004\u0006\u001a #;' <\u0015\u0005\u0003\b=\u0018\u0003 \u0003\u0002\u0003\u0004 \u0003\u001a >' @\u0012 ++\u0003\u0004\u0005=\u0018\u0003 \u0003\u0003\u0004\b \u0004 \u0002\u0005\u0012\b \u0003\b\u001a C> Q\u000f \u0003\u0006\u001b \u0012\b\u0013 X\u000f \u0002\u0005=\u0018\u0003 \u0003\u0003\u0004\b \u0004 \u0002\u0005\u0012\b \u0003\b \u0006\u0010\u0007\u0004\u0003 ;C' Y \u0003\b\u0005\u0015\u0004 \u0002\u0003 <=\u0010\u0005\u0002\u0003[\u0003\b im Freistaat aus. Für die Thüringer Industriebranchen, die den Vorleistungs- und Zulieferindustrien der Gesundheitswirt- schaft zugeordnet werden können, liegen für 2008 folgende Angaben der amtlichen Statistik vor (Anzahl der Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten): 2441 Herstellung von pharmazeutischen Grundstoffen: drei 2442 Herstellung von pharmazeutischen Spezialitäten und sonstigen pharmazeutischen Erzeugnissen: sieben 3310 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Vorrichtungen: 45 Selbst bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, dass diese kein vollständiges Bild ergeben, weil Unterneh- men unter 20 Beschäftigten nicht erfasst werden. Gleiches gilt für das Thüringer Ernährungsgewerbe, das dem Randbereich zuzuordnen ist. Für dieses werden in der amtlichen Statistik für 2008 insgesamt 203 Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Be- schäftigten ausgewiesen. Zu 2.: Bezüglich der Abgrenzung der Gesundheitswirtschaft und der in der amtlichen Statistik veröffentlichten Daten wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Umsätze werden für das Thüringer Gesundheitswesen in der amtlichen Statistik nicht ausgewiesen. Zur Beschäftigtenentwicklung in den Jahren 2003-2008 wurden folgende Daten veröffentlicht: 2003 2004 2005 2006 2007 2008 Krankenhäuser 26 046 25 922 25 685 25 893 26 424 . Rehabilitations- oder Vorsorgeeinrichtun- 3 443 3 312 3 202 3 164 3 244 gen . <\u0015\u0005\u0003\b=\u0018\u0003 \u0003\u0002\u0003\u0004 \u0003 . . 7 442 8 346 8 708 9 042 @\u0012 ++\u0003\u0004\u0005=\u0018\u0003 \u0003\u0003\u0004\b \u0004 \u0002\u0005\u0012\b \u0003\b . . 87 116 118 104 Q\u000f \u0003\u0006\u001b \u0012\b\u0013 X\u000f \u0002\u0005=\u0018\u0003 \u0003\u0003\u0004\b \u0004 \u0002\u0005\u0012\b \u0003\b . . 201 278 274 300 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5506 Die Beschäftigten- und Umsatzentwicklung der in Beantwortung der Frage 1 genannten Thüringer Indus- triebranchen stellt sich gemäß der amtlichen Statistik in den Jahren 2003-2008 wie folgt dar (Betriebe von Unternehmen mit 20 und mehr Beschäftigten): Beschäftigte (in Personen, bis 2006 Monatsdurchschnitt, ab 2007: 30. September des Jahres) Wirtschaftszweig 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2441 Herstellung von pharmazeuti- . . . . . 86 schen Grundstoffen 2442 Herstellung von pharmazeuti- schen Spezialitäten und sonstigen 1 598 1 569 1 445 1 431 . . pharmazeutischen Erzeugnissen 3310 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Vorrich- 3 111 3 044 3 027 3 044 3 120 3 061 tungen 15 Ernährungsgewerbe 17 184 17 743 18 191 17 434 17 271 17 569 Umsatz (in 1000 Euro) Wirtschaftszweig 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2441 Herstellung von pharmazeuti- . . . . . 12 024 schen Grundstoffen 2442 Herstellung von pharmazeuti- schen Spezialitäten und sonstigen 270 289 278 145 230 932 248 559 . . pharmazeutischen Erzeugnissen 3310 Herstellung von medizinischen Geräten und orthopädischen Vorrich- 351 120 374 834 409 001 439 969 447 182 468 066 tungen 15 Ernährungsgewerbe 2 806 786 2 927 972 2 998 715 3 034 820 3 288 110 3 926 617 Anmerkung: Wenn anstelle eines Wertes lediglich ein Punkt angegeben wurde, hat das Thüringer Landesamt für Sta- tistik (TLS) keine Werte ausgewiesen. Zu 3.: Der 10-Punkte-Plan konkretisiert die Vorstellungen der Forschungsunion Wirtschaft-Wissenschaft von zen- tralen Maßnahmen und Aufgaben von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft zur Stärkung und Weiterent- wicklung des Forschungs- und Innovationsstandortes Deutschland. Die Forschungsunion Wirtschaft-Wis- senschaft, ein Gremium aus Experten der Felder Politik, Wirtschaft und Wissenschaft, begleitet beratend die Umsetzung der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Die in dem 10-Punkte-Plan genannten Empfehlungen, die auch die Landesregierung als sehr wichtig an- sieht, können nur gemeinsam von Bundes-, EU- und Landespolitik, Wirtschaft und Wissenschaft bewältigt werden. Mit ihrer Forschungs- und Technologiepolitik leistet die Landesregierung, unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips, ihren Beitrag dazu. Die Thüringer Landesregierung hat bereits im Sommer 2007 im Rahmen ihrer Zukunftsinitiative \"Exzel- lentes Thüringen\" mit einem Mittelvolumen von rund 2,8 Milliarden Euro ein umfassendes Maßnahmenpa- ket beschlossen, das zahlreiche Empfehlungen des 10-Punkte-Plans der Forschungsunion Wissenschaft- Wirtschaft bereits vorweggenommen hat. Hierzu gehört etwa die Priorisierung der Forschungsförderung durch Konzentration auf hochaktuelle fachliche Schwerpunktfelder wie den Gesundheitsbereich, die Stär- kung der Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und die Gewinnung der besten Köpfe für eine erfolgreiche Wissenschaft. 3",
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"content": "Drucksache 4/ 5506 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Die Thüringer Landesregierung weist darauf hin, dass beim Einsatz von Innovationen im Gesundheitswe- sen Nutzen und Patientensicherheit weiterhin oberste Priorität eingeräumt werden muss. Zu 4.: Auch der Gesundheitswirtschaft steht in Thüringen - neben reinen EU- und Bundesprogrammen, auf die an dieser Stelle nicht eingegangen werden soll - ein umfassendes Förderinstrumentarium des Landes zur Verfügung (Fördergesetze, Förderrichtlinien). Die Förderrichtlinien betreffen dabei verschiedene Bereiche (z.B. Wirtschaftsförderung, Förderung des Gesundheitswesens) und Zielgruppen (z. B. gewerbliche Wirt- schaft, Hochschulen, Krankenhäuser). \\\u0004\b\u0003 <\u0012\u0018\u0004\u0006\u0005\u0012\b \u0012\b\u0013 ]\u000f \u0006\u0005\u0003\u0015\u0015\u0012\b \u0013\u0003 ^Y \u0013\u0003 \u0004\b\u0006\u0005 \u0012 \u0003\b\u0005\u0003 [\u000f\b\b \u0013\u0003 <\b\u0015\u000f \u0003 \u0003\b\u0005\b\u0010 \u0003\b \u0007\u0003 \u0013\u0003\b_ Zu 5.: Die Gesundheitsregion Saale-Ilm-Elster hat sich im Zuge des Wettbewerbes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) \"Gesundheitsregionen der Zukunft - Fortschritte durch Forschung und In- novation\", der Anfang 2008 gestartet wurde, formiert. Akteure aus Wissenschaft und Forschung, Bildung, Wirtschaft und Patientenversorgung haben sich zusammengeschlossen und ein Konzept entwickelt mit dem Ziel, die Region Saale-Ilm-Elster als Modell-Gesundheitsregion auszubauen. Die Institutionalisierung des Zusammenschlusses erfolgte mit Gründung des Vereins \"Innovationsnetz Gesundheit Saale-Ilm-Elster e.V.\" im November 2008. Die für die Konzeptumsetzung angestrebte Einwerbung von Fördermitteln des Bundes im Rahmen des BMBF-Wettbewerbes \"Gesundheitsregionen der Zukunft - Fortschritte durch Forschung und Innovation\" war bisher nicht erfolgreich. \u0016\u0010 ^ \u0003\u0004\u0006\u0005\u000f\u000f\u0005 Q\u0002\u001f \u0004\b \u0003\b \u0007\u0012 \u0013\u0003\b \u0014\u0004\u0006\u0002\u0003 [\u0003\u0004\b\u0003 `\b\u000f\b+\u0004\u0003\u0015\u0015\u0003\b q\u0004\u0005\u0005\u0003\u0015 \u0013\u0004\u0003 {\u0003\u0006\u0012\b\u0013\u0002\u0003\u0004\u0005\u0006 \u0003 \u0004\u0010\b \u000f\u000f\u0015\u0003\u001b|\u0015 \u001b\\\u0015\u0006\u0005\u0003 bereitgestellt. Ein beim Land auf der Grundlage der \"Richtlinie zur einzelbetrieblichen Technologieförde- \u0012\b } \u0003\u0004\b \u0003 \u0003\u0004 \u0002\u0005\u0003\u0006 ^\u0010 \u0006 \u0002\u0012\b \u0006\u001b\u0012\b\u0013\u001b\\\b\u0005\u0007\u0004 [\u0015\u0012\b \u0006\u001b\u0017 \u0010~\u0003[\u0005 \u0013\u0003\b \u0003\u0004\u0005 \u000f\u0012 #$$\u001b#$>> \u0014\u0003`\b\u0013\u0003\u0005 \u0006\u0004 \u0002 \u0013\u0003 - zeit in der Begutachtung. Reinholz Minister *) Anlage *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 4",
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"content": "Anlage\n\nAuflistung und Erörterung der Förderrichtlinien\n\n1. Förderrichtlinien\n\nWirtschaftsförderung\n\nRichtlinie des Freistaats Thüringen für die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der\nGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) — GRW-\nRichtlinie\n\nDie GRW-Richtlinie gewährt den Zuwendungsempfängern nichtrückzahlbare Zuschüsse zu\nden jeweils förderfähigen Investitionen. Im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Teil | der\nGRW-Richtlinie) handelt es sich um private Unternehmen. Im Bereich der wirtschaftsnahen\nInfrastrukturförderung kann der Zuwendungsempfänger (Maßnahmeträger) nur eine Ge-\nbietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband sein, der der Kommunalaufsicht\nuntersteht.\n\nDer Teil | betrifft Regelungen für die Förderung von Investitionen in Betriebsstätten der\ngewerblichen Wirtschaft (einzelbetriebliche Investitionsförderung), wie z.B. der Medizin-\ntechnikindustrie oder des Tourismusgewerbes.\n\nGemäß Teil Il der o.g. Richtlinie gewährt der Freistaat Thüringen Zuwendungen für den\nAusbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur, soweit diese für die Entwicklung der gewerbli-\nchen Wirtschaft erforderlich ist. Dazu gehören unter anderem auch Maßnahmen zur Ge-\nländeerschließung für öffentliche Einrichtungen des Tourismus sowie die Errichtung oder\nder Ausbau von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus (einschließlich Ausstattung).\n\nRichtlinie GuW Plus - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung\n\nDie Thüringer Aufbaubank gewährt im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft,\nTechnologie und Arbeit günstige GuW Plus-Darlehen u. a. für Anlageinvestitionen, für den\nKauf eines Unternehmens oder tätige Beteiligung, für immaterielle Investitionen wie z.B.\nden Erwerb von Lizenzen oder Patenten und für Betriebsmittel. Ausgeschlossen von der\nFörderung sind Unternehmen des unmittelbaren Gesundheitswesens. Soweit es sich um\nZulieferbetriebe im Bereich der Pharmaindustrie oder Unternehmen aus dem Bereich Me-\ndizintechnik handelt, ist hingegen eine Förderung möglich.\n\nRichtlinie zum Förderprogramm Thüringen-Invest\n\nFörderfähig sind Existenzgründer sowie Investitionsvorhaben von Unternehmen, die nicht\nim Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\"\n(GRW) gefördert werden. Förderfähig sind alle zum Investitionsvorhaben gehörenden neu\nanzuschaffenden aktivierungsfähigen und betrieblich genutzten Sachanlagevermögenswer-\nte sowie anzuschaffenden immateriellen Wirtschaftsgüter, sofern sie dem Geschäftsbetrieb\nals aktiviertes Anlagevermögen dienen sollen. Ausgeschlossen ist dabei lediglich die Förde-\nrung von unmittelbar im medizinischen Bereich tätigen Unternehmen.",
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"content": "Richtlinie Thüringen-Kapital\n\nÜber Nachrangdarlehen werden Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer\nProdukte, Innovationen oder der Kauf von Unternehmensanteilen finanziert. Gefördert\nwerden dabei kleine und mittlere Unternehmen aus dem Bereich der gewerblichen Wirt-\nschaft sowie Angehörige Freier Berufe mit positiven Marktchancen.\n\nRichtlinie für die Übernahme von Bürgschaften durch die Thüringer Aufbaubank zuguns-\nten der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe (TAB-Bürgschaftsprogramm)\n\nMit dem Programm können Kredite und Avale zur Finanzierung von Investitionen und Be-\ntriebsmitteln besichert werden. Gefördert werden können gewerbliche Unternehmen, Frei-\nberufler sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits\nan einem Unternehmen beteiligen wollen.\n\nThüringer Fonds zur Konsolidierung von Unternehmen in Schwierigkeiten — Konsolidie-\nrungsfonds\n\nUnterstützt werden können KMU der gewerblichen Wirtschaft (des verarbeitenden Gewer-\nbes), die sich in Schwierigkeiten befinden. Dies kann auch ein Unternehmen aus dem Be-\nreich der Gesundheitswirtschaft sein, sofern es dem Verarbeitenden Gewerbe zuzurechnen\nist.\n\nRichtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds\nund/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer\nBeratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern (\"Beratungs-\nrichtlinie\")\n\nDie Richtlinie richtet sich an Gründer und KMU aller förderfähigen Branchen, so auch an\ndie Gesundheitsberufe. Die Beratungsangebote des TMWTA sind in der Beratungsrichtlinie\ngebündelt und umfassen Beratungen durch selbständige Berater und durch organisations-\neigene Berater des Handwerks. Darüber hinaus können Existenzgründerpässe und Netz-\nwerke gefördert werden.\n\nRichtlinie zur Außenwirtschaftsförderung\n\nDie Außenwirtschaftsförderung dient der Erschließung und Festigung ausländischer Märk-\nte sowie der allgemeinen Werbung für den Wirtschafts- und Investitionsstandort Thürin-\ngen. Gegenstand der Förderung sind: Außenwirtschafts- und Marketingberatung, Förde-\nrung von Imagemaßnahmen, einzelbetriebliche Messeförderung und gemeinschaftliche\nBeteiligungen auf Messen und bei Imagemaßßnahmen. Zuwendungsempfänger können\nkleine und mittlere Unternehmen (KMU) des verarbeitenden Gewerbes, KMU aus dem\nBereich technologieorientierter Dienstleistungen, Architektur- und Ingenieurbüros, sowie\nnur für gemeinschaftliche Beteiligungen die Thüringer Landesentwicklungsgesellschaft, die\nThüringer Industrie- und Handelskammern, der Verband der Wirtschaft Thüringens sowie\nseine Mitgliedsverbände, die Architektenkammer Thüringen, die Ingenieurkammer Thürin-\ngen und Koordinierungsstellen der Thüringer Cluster sein.",
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"content": "Richtlinie zur Verbesserung der touristischen Infrastruktur in Thüringen (Landesprogramm\nTourismus)\n\nGefördert werden können touristische Einrichtungen (Gebietskörperschaften oder deren\nZusammenschlüsse; im Einzelfall juristische Personen oder Stiftungen, die keine wirt-\nschaftlichen Zwecke verfolgen und die Bedingungen der ff 51 - 68 AO erfüllen), die öffent-\nlich zugänglich sind, überwiegend touristisch genutzt werden und unenigeltliche bzw. ma-\nximal kostendeckende Leistungen erbringen und die nicht im Rahmen der Gemeinschafts-\naufgabe \"Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur\" (GRW), Teil II gefördert werden\nkönnen. Förderfähig sind Infrastrukturinvestitionen für neue, qualitativ hochwertige und\nmarktgerechte Tourismusangebote, denen in Anlehnung an die Empfehlung der Thüringer\nLandestourismuskonzeption eine besondere regionale Wirksamkeit zuerkannt werden\nkann sowie vorhabensbezogene Planungskosten auf Basis der HOAI (eine Begrenzung des\nAnteils an den förderfähigen Gesamtkosten bleibt vorbehalten).\n\nForschungsförderung\n\nDie Thüringer Landesregierung hat im Sommer 2007 die Zukunftsinitiative „Exzellentes\nThüringen“ für Hochschulen, Forschung und Innovation 2008 bis 2011 beschlossen. Die\nForschungsstrategie der Landesregierung ist Teil dieser Zukunftsinitiative. Sie definiert\nbestimmte fachliche Schwerpunktfelder, zu denen etwa die Themenbereiche „Gesundheits-\nforschung und Medizintechnik“ sowie „Mikrobiologie und Biotechnologie“, aber auch an-\ndere Schlüsseltechnologien wie „Mikro- und Nanotechnologien, Mikroelektronik“ oder\n„Optische Technologien, Photonik“ gehören.\n\nDie Projektförderung des Thüringer Kultusministeriums im Bereich Forschung dient der\nUmsetzung der Forschungsstrategie der Landesregierung. Mit Hilfe der Richtlinie „Förde-\nrung der Durchführung und Veröffentlichung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben\nin Verbindung mit dem „Erlass zur Förderung von Wissenschaft und Forschung in der\nHochschul- und Forschungslandschaft Thüringen“ werden FuE-Vorhaben und Veröffentli-\nchungen der Thüringer Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen\ngefördert.\n\nDie Thüringer Landesregierung setzt zum weiteren Auf- und Ausbau einer modernen For-\nschungsinfrastruktur in Thüringen mit der Richtlinie „Förderung der Infrastruktur in For-\nschung und Entwicklung“ in Verbindung mit dem Erlass zur Förderung von Wissenschaft\nund Forschung in der Hochschul- und Forschungslandschaft Thüringen Landesmittel ein.\nUnterstützt werden insbesondere der Aufbau von Kommunikationsnetzen, Geräteausstat-\ntungen in wissenschaftlichen Forschungseinrichtungen sowie Forschungsbauten.\n\nDie Landesmittel in den beiden genannten Richtlinien werden auch zur Kofinanzierung von\nProjekten eingesetzt, die mit Mitteln der EU gefördert werden.\n\nIm Rahmen der Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ hat die Thüringer Landesregie-\nrung zur Förderung besonders bedeutender Maßnahmen aus den Bereichen Forschung,\nInnovation, Nachwuchs und Lehre für die Jahre 2008 bis 2011 das Landesprogramm\n„ProExzellenz“ aufgelegt. Wesentliche Ziele des Programms sind der Ausbau und die Stär-\nkung bestehender exzellenter Forschungsstrukturen, der Erfolg im Wettbewerb um die ta-\nlentiertesten Köpfe, die Stärkung der Innovations- und Clusterfähigkeit sowie die Förde-\nrung exzellenter Lehre.",
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"content": "Hinsichtlich der Auswahl der zu fördernden Vorhaben in den drei dargestellten Program-\nmen „Projekte/Infrastruktur/ProExzellenz“ berät eine Programmkommission die Thüringer\nLandesregierung. Dieser gehören drei Wissenschaftler und drei Vertreter der Landesminis-\nterien an. Die Auswahlentscheidung hinsichtlich der zu fördernden Projekte der verschie-\ndenen Forschungsbereiche wird auf Grundlage eines wissenschaftsgeleiteten, wettbe-\nwerblichen Verfahrens getroffen. Damit stehen alle Anträge - auch die aus dem Bereich der\nGesundheitswirtschaft - in einer offenen Konkurrenz zueinander.\n\nDas Thüringer Kultusministerium schreibt jährlich auf Grundlage der „Richtlinie über die\nVergabe des Thüringer Forschungspreises“ den mit insgesamt 50.000 € dotierten Thürin-\nger Forschungspreis aus. Dieser wird in den Kategorien „Grundlagenforschung“, „Ange-\nwandte Forschung“ (je 17.500 €) sowie für wissenschaftliche Leistungen mit herausragen-\nder wirtschaftlicher Relevanz („Transferpreis“, 15.000 €) vergeben. Die Entscheidung über\ndie Vergabe trifft ein Auswahlausschuss.\n\nTechnologieförderung\n\nFolgende technologieorientierte Fördermaßnahmen für Forschung und Entwicklung, die\nim Programm „Thüringen-Technologie“ zusammengeführt sind, stehen zur Verfügung:\ne Einzelbetriebliche Technologieförderung\n®e Verbundförderung\n«e Förderung von FuE-Personal\n\nBiotechnologie und Medizintechnik gehören neben Mess-, Steuer- und Regeltechnik, In-\nformations-, Kommunikations- und Medientechnik (einschließlich Software), neue Materia-\nlien und Werkstoffe, Optik und Optoelektronik, Produktionstechnik (einschließlich Verfah-\nrenstechnik), Mikro- und Nanotechniken (einschließlich Systemtechniken), Umwelttechnik,\nEnergietechnologien (einschließlich regenerative Energietechnik) zu den Technologiefel-\ndern, auf denen Vorhaben vorrangig gefördert werden.\n\nZu den Förderinstrumentarien im Einzelnen:\nRichtlinie zur einzelbetriebliche Technologieförderung\n\nGegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Investitionen zur\nEinführung neuester Technologien, Technologietransfer sowie Kaltmietfreistellungen für\nKMU in Technologie- und Gründerzentren (TGZ). Antragsberechtigt für FuE-Vorhaben,\nInvestitionen und Technologietransfer sind in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft\n(in Ausnahmefällen auch große Unternehmen) sowie wirtschaftsnahe Forschungseinrich-\ntungen. Kaltmietfreistellungen für junge technologieorientierte KMU als Mieter in TGZ sind\nvon deren Trägern und Betreibergesellschaften zu beantragen.\n\nRichtlinie zur Förderung von innovativen, technologieorientierten Verbundprojekten, Netz-\nwerken und Clustern (Verbundförderung)\n\nGegenstand der Förderung sind Verbundprojekte sowie Koordinierungsstellen von Netz-\nwerken und Clustern. Verbundprojekte sind Projekte zwischen mindestens zwei Unter-\nnehmen, wobei ein Unternehmen ein KMU sein muss, oder Projekte zwischen mindestens\neinem Unternehmen und mindestens einer Forschungseinrichtung. Antragsberechtigt für\nVerbundprojekte sind in der Regel KMU der gewerblichen Wirtschaft, große Unternehmen\nin Verbindung mit KMU, Forschungseinrichtungen in Verbindung mit KMU sowie in Aus-",
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"number": 9,
"content": "nahmefällen große Unternehmen in Verbindung mit Forschungseinrichtungen. Antragsbe-\nrechtigt für die Koordinierungsstellen sind organisatorische Zusammenschlüsse von Un-\nternehmen der gewerblichen Wirtschaft.\n\nRichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozial-\nfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in Forschung und\nEntwicklung\n\nGegenstand der Förderung sind Thüringen-Stipendien, Innovationsassistenten, Thüringen-\nStipendium Plus, die Ausleihe von FuE-Personal, die Entsendung von FuE-Personal sowie\ndie Anschubfinanzierung von Kooperations- und Netzwerkbeziehungen. Antragsberechtigt\nfür Thüringen-Stipendien, Innovationsassistenten, Thüringen-Stipendium Plus, die Auslei-\nhe von FuE-Personal, die Entsendung von FuE-Personal sind KMU (für Thüringen-\nStipendien, Innovationsassistenten, Thüringen-Stipendium Plus in Ausnahmefällen auch\ngrößere Unternehmen). Für Vorhaben zur Anschubfinanzierung von Kooperations- und\nNetzwerkbeziehungen sind Forschungseinrichtungen antragsberechtigt.\n\nSportförderung\n\nRichtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus (Sportstättenbauförderrichtlinie)\n\nZuwendungen werden gewährt für Aus-, Um- und Neubau sowie für die Modernisierung\nund Sanierung (Instandsetzung) öffentlicher Sportstätten sowie Umbaumaßnahmen bis-\nher nicht sportlich genutzter Flächen und Räume. Zuwendungsempfänger können sein\nGemeinden, Landkreise, Zweckverbände und gemeindliche Betriebe unabhängig von ihrer\nOrganisations- bzw. Rechtsform, als förderwürdig anerkannte Sportorganisationen (nach $\n15 ThürSportFG) und sonstige freie Träger, wenn sie die Gewähr für eine zweckentspre-\nchende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bringen und gemeinnützige Zwecke im\nSinne der Abgabenordnung verfolgen.\n\nFörderung des Gesundheitswesens\n\nRichtlinie zur Förderung der Krankenhäuser nach dem Thüringer Krankenhausgesetz\n\nDie Richtlinie richtet sich an alle Thüringer Plankrankenhäuser. Die Krankenhäuser haben\neinen gesetzlichen Anspruch auf Finanzierung der notwendigen Investitionen. Die Förde-\nrung erfolgt nach Maßgabe des Landehaushalts aufgrund eines jährlich fortzuschreibenden\nInvestitionsprogramms.\n\n2. Kriterien für die Vergabe der Fördermittel\n\nDie entsprechenden formalen und fachlichen Kriterien sind der jeweiligen Förderrichtlinie\nzu entnehmen. Darüber hinaus sind die allgemein geltenden haushaltsrechtlichen Be-\nstimmungen für die Vergabe öffentlicher Fördermittel (ff 23,44 Thüringer Landeshaus-\nhaltsordnung) zu beachten. Ebenso ist die Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes\nsicherzustellen. Weiterhin können Fördermittel auch nur insofern vergeben werden, als\ndiese haushaltsrechtlich tatsächlich zur Verfügung stehen.",
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