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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 8001 10.07.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums \"C6H6\" - neue Rockergruppe im Raum Saalfeld mit Verbindungen zur rechten Szene? Die Kleine Anfrage 3952 vom 8. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung bestätigte mit ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 2886 (vgl. Drucksache 5/6040) eine personelle und örtlich begrenzte Annäherung bei dem \"derzeit offenbar etwas in Bewegung geratene Ge- samtgefüge wechselseitiger Beziehungen zwischen der Thüringer rechtsextremistischen Szene und dem Rockermilieu\". Wie mir bekannt wurde, soll sich Jahresende 2013 bzw. Anfang 2014 eine neue MC-Grup- pierung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gegründet haben. Unter dem Namen \"C6H6\" treten die Mitglie- der mit eigenen Kutten und gängiger MC-Struktur (Präsident, Vize-Präsident, Prospects) in Erscheinung. Seit Frühjahr 2014 verfügt die Gruppe über ein Clubhaus, zwischen dem alten Bahnhof in Rottenbach und dem angrenzenden Wald, in dem Treffen veranstaltet werden. Bilder, die der Fragestellerin vorliegen, zei- gen mehrere Neonazis aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt in entsprechenden \"C6H6\"-Kutten, darun- ter auch der Gruppe \"Freies Netz Saalfeld\" nahestehende und weitere aus dem Umfeld der extrem rechten Band \"Nordfeuer\". Auf Youtube finden sich einschlägige Videos der Gruppe, in denen Mitglieder Textilien wie \"Deutsches Reich\", \"Nazi\" und \"Landser\" tragen. Laut der Antwort der Landesregierung auf die Klei- ne Anfrage 3427 (vgl. Drucksache 5/7036) lagen der Landesregierung am 12. Dezember 2013 noch kei- ne Kenntnisse zur Gruppe vor. Weiterhin befindet sich nach meiner Kenntnis mindestens ein Neonazi in der Rocker-Gruppe, der am 15. Juni 2013 beim Rechtsrock-Festival \"Thüringentag der nationalen Jugend\" in Kahla ein \"Freiheit für Wolle\"-T-Shirt trug, um sich mit dem angeklagten mutmaßlichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben zu solidarisieren. Er sicherte als Ordner zusammen mit einem NPD-Kreisvorstandsmitglied vom KV Saalfeld-Rudolstadt einen Zugangsweg zum Festivalgelände ab. Weiterhin ist nach meiner Kenntnis der Gründer der Mitte April gelöschten Facebook-Gruppe \"Nein zum Asylbewerberheim in Rudolstadt\" im Ap- ril dem MC beigetreten und trägt nun die \"C6H6\"-Kutte. Wenige Wochen vor Löschung der Facebook-Sei- te äußerte der Bundeswehrsoldat nach meinen Informationen unter Zustimmung von NPD-Aktivisten dort zu den Plänen einer möglichen neuen Flüchtlingsunterkunft in Rudolstadt wörtlich: \"Wir sind friedlich ge- gen das Asylheim in Rudolstadt...NOCH\". \"C6H6\" pflegt nach meiner Kenntnis bereits Kontakte zu ande- ren Thüringer Motorradclubs, am 20. April 2014 sollen einige der Mitglieder bei einer Rocker-Veranstaltung im Raum Gotha teilgenommen haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist den Thüringer Sicherheitsbehörden der MC \"C6H6\" bekannt, wenn ja, seit wann? 2. Wie wird die Gruppierung von Seiten der Polizei und des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz eingeschätzt? 3. Welche Informationen liegen über die Mitgliederstruktur vor? Druck: Thüringer Landtag, 25. Juli 2014",
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"content": "Drucksache 5/ 8001 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 4. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über Verbindungen der Gruppe \"C6H6\" oder dessen Mitglieder zur rechten Szene vor, wenn ja, welche? 5. Wie werden nach Kenntnis der Landesregierung die Mitglieder des Clubs regional bzw. nach Orten zugeordnet? 6. Welche Informationen liegen über das Clubhaus der Gruppierung vor? 7. Welche allgemeinpolizeilichen und staatsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen nach Kenntnissen der Landesregierung über die benannte Gruppierung vor? 8. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Mitglieder des \"C6H6\" der Gruppierung in extrem rechten Zusammenhängen, Organisationen oder Bands mitwirken, wenn ja, um welche handelt es sich? 9. Ist der Landesregierung bekannt, ob Mitglieder des \"C6H6\" in der Vergangenheit an Veranstaltungen der rechten Szene teilnahmen, wenn ja, um welche handelte es sich? 10.Konnten Thüringer Sicherheitsbehörden seit Beantwortung der Kleinen Anfrage 3427 (vgl. Drucksache 5/7036 vom 12. Dezember 2013) Informationen über eine Band namens \"Nordfeuer\" aus dem Raum Saalfeld-Rudolstadt und deren Verbindungen zur rechten Szene erlangen, wenn ja, wie wird die Band eingeschätzt? 11. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach der Präsident des MC \"C6H6\" im Umfeld der Grup- pierung \"FN Saalfeld\" aktiv ist und in der Vergangenheit organisatorische Aufgaben bei neonazistischen Veranstaltungen wahrnahm, wenn ja, welche? 12.Ist der Landesregierung bekannt, ob der Vizepräsident des MC \"C6H6\" Mitglied der Band \"Nordfeuer\" aus dem Raum Saalfeld-Rudolstadt ist und sich in der Vergangenheit ebenfalls in neonazistischen Krei- sen bewegte? 13.Besitzt die Landesregierung Kenntnisse, wonach sich Mitglieder des \"C6H6\" seit 2011 mit dem mutmaß- lichen NSU-Helfer Ralf Wohlleben solidarisierten oder diesen unterstützten? 14.Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Mitglieder des \"C6H6\" Verbindungen zu a) anderen Rocker-Gruppierungen in Thüringen oder b) neonazistischen Gruppen in Thüringen unterhalten? Wenn ja, welche Angaben kann sie darüber machen? 15.Sind die Gruppen \"C6H6\" und \"Nordfeuer\" Beobachtungsobjekte des Thüringer Landesamts für Verfas- sungsschutz? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Juli 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Gruppierung wurde im Laufe des ersten Halbjahres 2014 bekannt. Zu 2.: Es liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, wonach die Gruppierung dem Rechtsextremismus oder der Ro- ckerkriminalität zuzuordnen ist. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 4, 7 und 13 verwiesen. Zu 3.: Die Gruppierung zählt mindestens vier Mitglieder und ist hierarchisch gegliedert. Zu 4.: Eines der bekannten Mitglieder der Gruppierung ist bereits in rechtsextremistischen Zusammenhängen, z.B. durch Teilnahme an Szeneveranstaltungen und mit Delikten der politisch motivierten Kriminalität, in Er- scheinung getreten. Es wird dem Umfeld des \"FN Saalfeld\" zugerechnet. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 8001 Zu 5.: Die bekannten Mitglieder kommen aus dem Raum Saalfeld. Zu 6.: Bei dem Clubhaus handelt es sich um einen Bungalow bei Rottenbach. Zu 7.: Zwei Mitglieder der Gruppierung sind in der Vergangenheit mit verschiedenen Delikten der allgemeinen Kri- minalität in Erscheinung getreten. Nähere Auskünfte hierzu werden unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Beschluss des 2. Senats des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 5. März 2014 (2 EO 386/13) nicht erteilt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 4 und 13 verwiesen. Zu 8.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 9.: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 4 und 13 verwiesen. Zu 10.: nein Zu 11.: Es wird auf die Antworten zu den Frage 4 und 13 verwiesen. Zu 12.: Es liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Zu 13.: Das in der Antwort zu Frage 4 genannte Mitglied hat im Juni 2013 als Ordner einer rechtsextremistischen Veranstaltung ein T-Shirt mit der Aufschrift \"Freiheit für Wolle\" getragen. Zu 14.: a) Verbindungen zu anderen Rockergruppierungen sind wahrscheinlich. b) Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 15.: Nein, es wird auf die Antworten zu den Fragen 2 und 10 verwiesen. Geibert Minister 3",
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