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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     3599 23.11.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Zahlungsunfähigkeit Thüringer Gemeinden Die Kleine Anfrage 1765 vom 2. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Einige Thüringer Gemeinden sollen derzeit nicht in der Lage sein, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzu- kommen. So berichtete der MDR Thüringen, dass neben Lauscha (Landkreis Sonneberg) auch Steinsdorf (Landkreis Greiz) aktuell den laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen könne und bei den Gläubigern um Zahlungsaufschub gebeten habe (vgl. Meldung des MDR Thüringen vom 24. August 2011). Dem Fragesteller liegen Kenntnisse über weitere Gemeinden vor, die sich ebenfalls in Zahlungsschwierigkei- ten befinden sollen. So wurden beispielsweise die Mitglieder eines Gemeinderates darüber informiert, dass die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder gegenwärtig nicht überwiesen werden könnten. Auch die Beschäftigten der Gemeinde müssten mit verzögerten Lohnzahlungen rechnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Gemeinden können nach Kenntnisstand der Landesregierung gegenwärtig nicht die laufenden Zahlungsverpflichtungen erfüllen (bitte Einzelaufstellung)? 2. Welche der unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden befinden sich derzeit in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung (bitte Einzelaufstellung)? 3. Welche der unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden verfügen derzeit über ein Haushaltssicherungs- konzept? Wann soll nach Aussage des Haushaltssicherungskonzeptes wieder ein Zustand der ausge- glichenen Haushaltsführung erreicht werden (bitte Einzelaufstellung nach Gemeinde)? 4. Welche der unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden wurden durch die zuständige Kommunalaufsichts- behörde beauflagt, ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen (bitte Einzelaufstellung)? 5. Wie groß stellt sich der nicht gedeckte Fehlbetrag in den unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden im Jahr 2011 dar (bitte Einzelaufstellung)? 6. Unter welchen Voraussetzungen können Gläubiger der unter Frage 1 nachgefragten Gemeinden die fäl- ligen Zahlungsleistungen von den betroffenen Gemeinden verlangen? Inwieweit können diese Forde- rungen auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden? Unter welchen Voraussetzungen haftet das Land gegebenenfalls für diese mit Zwangsmitteln durchgesetzten Ansprüche der Gläubiger? Wie begründet die Landesregierung ihre Auffassungen? Druck: Thüringer Landtag, 2. Dezember 2011",
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