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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7310 14.02.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Prostitution in Thüringen und Situation der Prostituierten Die Kleine Anfrage 3518 vom 8. November 2013 hat folgenden Wortlaut: Prostitution ist auch in Thüringen nach wie vor ein Tabuthema. Die Lebenssituation von Frauen und Mäd chen, aber auch von Männern in der Prostitution ist häufig von großer Not gekennzeichnet. Sie erleiden Ge walt durch Zuhälter und Freier, werden vielfach ausgebeutet, entwürdigt und gesellschaftlich ausgegrenzt. Das Prostitutionsgesetz hatte zum Ziel, die Rechte der Prostituierten zu stärken. Eine Evaluierung zu den Auswirkungen und Folgen des Prostitutionsgesetzes in Thüringen hat jedoch bis jetzt nicht stattgefunden. Anzunehmen ist, dass hohe gesundheitliche Risiken und Krankheiten ebenso zum Alltag von Prostituierten gehören, wie Abhängigkeiten verschiedenster Art. Die Sach- und Rechtslage für die Prostitution hat sich durch die Einführung des Prostitutionsgesetzes seit 2002 auch in Thüringen deutlich geändert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl und die Lage von Prostituierten in Thüringen vor (bitte auflisten nach Geschlecht)? 2. Wie viele von ihnen sind in der gesetzlichen Sozialversicherung und als Arbeitnehmerinnen oder Arbeit nehmer gemeldet? 3. Wie viele Prostituierte arbeiten nach Schätzung der Landesregierung im Bereich der Straßenprostitution? 4. Wie haben sich die Zahlen seit 2000 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Geschlecht, \"indoor\"- bzw. \"outdoor\"-Prostitution)? 5. Für wie viele Bordelle gibt es in den Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen Genehmigungen? Sind darüber hinaus Bordelle bekannt? 6. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Anzahl der Personen vor (getrennt nach männlichen und weiblichen Prostituierten), die in Bordellen der Prostitution nachgehen? 7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die sogenannte Wohnungsprostitution vor und unter welchen Bedingungen und wo ist diese zulässig, wo nicht? 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Prostitution als Callgirl, Callboy oder Callguy vor und wie viele Personen gehen in Thüringen schätzungsweise dieser Art der Prostitution nach? 9. Wie hoch schätzt die Landesregierung den Anteil der ausländischen Prostituierten in Thüringen ein und aus welchen Herkunftsländern stammen sie? Druck: Thüringer Landtag, 25. Februar 2014",
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"content": "Drucksache 5/ 7310 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 10.Liegen der Landesregierung Erkenntnisse über minderjährige Prostituierte in Thüringen vor und wenn ja, wie bewertet sie diese und die Situation der Betroffenen? 11. Wie viele Prostituierte sind nach Einschätzung der Landesregierung an Zuhälter gebunden und woher stammen die Zuhälter? 12.Wie sieht die Landesregierung die medizinische und psychologische Betreuung und Beratung der Prostitu ierten in Thüringen gesichert und welche Schwierigkeiten sind hier in den letzten Jahren zutage getreten? 13.Welche Erkenntnisse gibt es seitens der Landesregierung bezüglich Drogensucht, HIV, Hepatitis oder anderen meldepflichtigen Erkrankungen bei Prostituierten und wie hat sich hier die Situation in den letzten zehn Jahren entwickelt? 14.Welche Ausstiegshilfen wurden und werden Prostituierten in Thüringen angeboten, wie wurden diese in den letzten zehn Jahren in Anspruch genommen und wie vielen Prostituierten gelang in den letzten Jahren konkret mit welchen Hilfen der Ausstieg? 15.Welche Sperrbezirksgebiete gibt es in Thüringens Städten und Gemeinden und wie bewertet die Lan desregierung die Einrichtung derartiger Sperrbezirke? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. Februar 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Prostitutionsgesetz, das 2002 in Kraft getreten ist, ist europa- und weltweit eines der liberalsten Geset ze seiner Art. Flatrate-Bordelle und Zwangsprostitution haben sich ausgeweitet und zu einer Armutspros titution entwickelt, die durch einen fragwürdigen Sextourismus auch aus europäischen Nachbarländern, in denen Prostitution verboten ist, zusätzlich befördert wird. Die Intention, Prostitution im Sinne der Achtung und des Schutzes der Betroffenen - mehrheitlich Frauen - als einen \"normalen\" Dienstleistungsberuf zu werten, wurde jedoch in keiner Weise erreicht. So wurden bun desweit bislang nur ganz vereinzelt sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse von Prostitu ierten gemeldet. Eine Befragung des Sozialwissenschaftlichen FrauenForschungsInstituts Freiburg unter Prostituierten, veröffentlicht im Jahr 2009, hat ergeben, dass rund 60 Prozent der Befragten einen Arbeits vertrag auch vor dem Hintergrund der damit verbundenen finanziellen Abzüge nicht als wünschenswerte Op tion ansehen. Sie sehen ihre Tätigkeit in der Prostitution vielfach als kurzfristige, vorübergehende Episode in ihrem Leben an und befürchteten bei Arbeitsverträgen den Verlust ihrer sexuellen Autonomie sowie ihrer selbst bestimmten Wahl von Arbeitszeit und -ort, ferner besteht die Sorge vor dem Verlust der Anonymität. Für Angaben aus dem Bereich der Polizei ist grundsätzlich zu beachten, dass im Zusammenhang mit Pro stituierten, Bordellbetreibern oder auch für Vermieter von Wohnungen mit Prostitutionshintergrund gegen über der Polizei keine Mitteilungspflichten bestehen. Neben anlassbezogenen Maßnahmen kann die Po lizei zeitlich und örtlich begrenzte Schwerpunkte setzen und Kontrollmaßnahmen durchführen. Die dabei getroffenen Feststellungen spiegeln jedoch nur Momentaufnahmen wider. Somit verfügt die Polizei nur über ein fragmentarisches Bild der tatsächlichen Geschehensabläufe. Straftaten im sogenannten Rotlichtmilieu sind bekanntermaßen Kontrolldelikte, was bei der Bewertung der Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik, die das sogenannte Kriminalitätshellfeld abbildet, beachtet werden muss. In der Koalitionsvereinbarung von CDU, CSU und SPD ist vorgesehen, das Prostitutionsgesetz im Hinblick auf die Regulierung der Prostitution umfassend zu überarbeiten und ordnungsbehördliche Kontrollmöglich keiten gesetzlich zu verbessern. Ziel muss es hierbei sein, die Achtung und den Schutz der Betroffenen merklich zu verbessern und es zudem zu ermöglichen, gesicherte Daten und Fakten zu erheben. Zu 1.: Zur Anzahl von Prostituierten in Thüringen liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zur Lage von Prostituierten in Thüringen kann Folgendes mitgeteilt werden: Im Berichtszeitraum 2012 wurden im Freistaat Thüringen insgesamt 140.087 Straftaten in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfasst. Davon entfallen auf den Phänomenbereich der Rotlichtkriminalität 25 Fälle. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7310 Delikt Ausübung Jugendge- Ausbeutung Zuhälterei Menschen- Menschen- der verbote fährdende von Prostitu (§ 181a StGB) handel zum handel zum nen Prostitu Prostitution ierten (§ 180a Zwecke der Zwecke der tion (§ 184e (§ 184f StGB) StGB) sexuellen Ausbeutung StGB*) Ausbeutung der Arbeits (§ 232 StGB) kraft (§ 233 StGB) 2009 34 3 1 3 0 0 2010 20 1 3 2 6 2 2011 10 2 3 1 5 1 2012 13 0 2 4 5 1 * Strafgesetzbuch Der Anteil an Verstößen im Verhältnis zum Gesamtstraftatenaufkommen liegt damit bei 0,02 Prozent. Betrof fene Opfer wenden sich nur selten an die Strafverfolgungsbehörden. Ursache für das zögerliche Anzeigever halten ist häufig ein Abhängigkeitsverhältnis, in welches insbesondere ausländische Prostituierte gelangen. Die registrierten Fallzahlen sind mehrheitlich ein Indikator für Ermittlungshandlungen der Polizei im Milieu. Eine verlässliche Aussage zur Lage von Prostituierten lässt sich hieraus nicht ableiten. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Zu 2.: Angaben für Thüringen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Straßenprostitution ist in Thüringen kaum existent. Bei vereinzelt auftretenden Fällen wurden die sexuellen Dienstleistungen ausschließlich in Wohnmobilen angeboten bzw. durchgeführt. Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 5.: Bordelle unterliegen keiner Genehmigungspflicht im gewerberechtlichen Sinne. Zur Anzahl erteilter Bauge nehmigungen für Bordelle liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Im Jahr 2012 waren der Thüringer Polizei 183 Etablissements bekannt, bei denen der Verdacht besteht, dass dort der Prostitution nachgegangen wird. Hierbei handelt es sich um Bordelle/Laufhäuser, Clubs, Mas sagestudios und Wohnungen. Dabei handelt es sich um eine Momentaufnahme, da das Gewerbe einer er heblichen Fluktuation unterliegt. Zu 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Prostituierte oder Bordelle müssen keine Ge werbeanzeige erstatten, Bordelle unterliegen - wie bereits ausgeführt - keiner Genehmigungspflicht im ge werberechtlichen Sinne. Zu 7.: Wohnungsprostitution ist die häufigste Form von Prostitution in Thüringen. Mit Urteil vom 31. Januar 2013 entschied der VGH Kassel (Az: 8 A 1245/12) in Anlehnung an das BVerfG (Beschluss vom 28. April 2009, Az: 1 BvR 224/07), dass eine öffentlich nicht wahrnehmbare Prostitutionsausübung außerhalb der in einer Sperrgebietsverordnung festgelegten Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine \"milieubedingte Unruhe\" befürchten lässt. Die Auswirkungen dieses Urteils auf die \"Szene\" als auch auf die polizeilichen Maßnahmen sind derzeit noch nicht abschätzbar. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Zu 8.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Mangels Anhaltspunkten für ein zahlenmäßiges Aufkommen verbieten sich Schätzungen, da sie rein spe kulativen Charakter hätten. Zu 9.: Der Anteil an ausländischen Prostituierten in Thüringen kann nicht exakt beziffert werden. Anhaltspunkte können die im Rahmen polizeilicher Kontrollen getroffenen Feststellungen geben. Im Jahr 2012 lag der An 3",
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"content": "Drucksache 5/ 7310 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode teil an ausländischen Prostituierten je nach Kontrolltag zwischen 60 und 90 Prozent. Nicht beurteilt werden kann, ob diese Werte für das gesamte Jahr repräsentativen Charakter haben. Die 2012 festgestellten aus ländischen Prostituierten kamen aus Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, der Dominikanischen Re publik, Ghana, Griechenland, Laos, Kasachstan, Kolumbien, Kroatien, Kuba, Lettland, Litauen, den Nieder landen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, der Slowakei, Thailand, Tschechien, der Türkei, der Ukraine, Ungarn und Weißrussland. Zu 10.: Der Anteil minderjähriger Prostituierter stellt sich anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik wie aus den Ta bellen in Anlage 1 ersichtlich dar. Eine empirische Bewertung der Situation der Betroffenen ist auf Grund der geringen Datenbasis nicht mög lich. Außer Frage steht, dass die Ausübung von Prostitution auf die Opfer und insbesondere auf minderjäh rige Opfer neben gegebenenfalls physischen gravierende psychische Auswirkungen hat. Zu 11.: Hierzu wird anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik auf die Angaben gemäß Tabelle 3 in Anlage 1 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 12.: Grundsätzlich stehen Prostituierten in Thüringen die allgemein zugänglichen medizinischen und psycholo gischen Versorgungsangebote zur Verfügung. Ob und inwieweit es faktische Schwierigkeiten für die Betrof fenen gibt, diese in Anspruch zu nehmen, ist der Landesregierung nicht bekannt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Zu 13.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 14.: Beratungsmöglichkeiten konnten in Thüringen vor allem bei Zwangsprostituierten umgesetzt werden; auf die Beantwortung der Frage 6 der Kleinen Anfrage 3517 der Fragestellerin wird verwiesen. Die Bemühungen der Schwestern vom Guten Hirten, auch den freiwillig Prostituierten Ausstiegsmöglichkei ten anzubieten, haben nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Zu 15.: In zehn Thüringer Städten wurden Sperrgebietsverordnungen erlassen. Auf die als Anlage 2 beigefügte Übersicht wird verwiesen. Nach der Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution vom 24. April 1992 ist es in allen Gemein den bis zu 30.000 Einwohnern verboten, der Prostitution nachzugehen. Um die grundsätzliche Zulässigkeit der Prostitution in Städten mit über 30.000 Einwohnern zu begrenzen, verfügen alle zehn Städte in Thürin gen mit über 30.000 Einwohnern über eine Sperrgebietsverordnung. Darin ist geregelt, in welchen Berei chen der jeweiligen Stadt welche Art der Prostitution (z.B. Bordelle, Wohnungsprostitution etc.) zulässig ist. Diese Verordnungen werden nur auf Antrag der jeweiligen Stadt vom Landesverwaltungsamt erlassen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass sie sich bewährt haben. Taubert Ministerin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Druck sachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 4",
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"content": "Kleine Anfrage Nr. 3518 Anlage Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik stellt sich der Anteil minderjähriger Prostituierter in Thüringen wie folgt dar: Menschenhandel (ab 2006 Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung) Jahr Erfasste Opfer Kinder Jugendli- Heran- Erwachse- Fälle insge- che wach- ne samt sende §§ 180 b, 2002 6 7 1 1 3 2 181 2003 6 10 0 1 5 4 Abs. 1 Nr. 2004 9 9 0 0 2 7 2, 3 StGB 2005 5 5 1 1 1 2 § 232 2006 2 2 0 0 1 1 StGB 2007 3 3 0 0 0 3 2008 3 4 0 1 2 1 2009 0 0 0 0 0 0 2010 6 6 0 0 6 0 2011 5 6 0 1 2 3 2012 5 6 0 0 5 1 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger oder Ausbeuten von Prostituierten §§ 180, 180 a StGB Jahr Erfasste Opfer ins- Kinder Jugend- Heran- Erwach- Fälle gesamt liche wachsen- sene de 2002 15 18 3 4 7 4 2003 12 21 3 7 6 5 2004 12 15 9 3 1 2 2005 11 11 2 4 2 3 2006 16 20 6 11 0 3 2007 7 9 4 4 0 1 2008 5 5 0 3 2 0 2009 6 11 2 3 0 6 2010 8 8 1 4 2 1 2011 5 5 1 1 2 1 2012 2 2 0 0 0 2 Zuhälterei gemäß § 181 a StGB Jahr Erfasste Opfer ins- Kinder Jugend- Heran- Erwach- Fälle gesamt liche wachsen- sene de 2002 25 27 2 0 3 22 2003 16 20 0 1 4 15 2004 5 7 0 0 3 4 2005 7 7 2 0 0 5 2006 2 2 0 0 1 1 2007 5 5 0 1 2 2 2008 3 6 1 0 1 4 2009 3 3 0 0 0 3 2010 2 2 0 0 0 2 2011 1 1 0 0 1 0 2012 4 5 0 0 1 4",
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"content": "Anlage 2 zu Frage 15 der Kleinen Anfrage Nr. 3518 Lfd. Regelungs- Datum Fundstelle Änderungen Nr. gegenstand 1 VO zum 24.05.1996 ThürStAnz Schutz der Jugend Nr. 25/96 und des öffentl. An- S. 1293 - 1294 standes in der Stadt Altenburg 2 VO zum Schutz der 17.11.2010 ThürStAnz Jugend und des Nr. 50/10 öffentl. Anstandes S. 1684-1685 in der Stadt Erfurt 3 VO über das Verbot 02.12.1992 ThürStAnz der Prostitution Nr. 51/92 in der Stadt Jena S. 1818 4 VO über das Verbot 08.02.1996 ThürStAnz der Prostitution Nr. 08/96 in der Stadt Suhl S. 448 5 VO über das Verbot 28.06.1993 ThürStAnz ThürStAnz der Prostitution Nr. 30/93 Nr. 34/93 in der Stadt Gotha S. 1250 S. 1484 16.08.1993 6 VO über das Verbot 10.08.1993 ThürStAnz der Prostitution Nr. 34/93 in der Stadt Gera S. 1486 7 VO über das Verbot 14.01.1994 ThürStAnz der Prostitution Nr. 03/94 in der S. 114 Stadt Nordhausen 8 VO über das Verbot 06.05.1998 ThürStAnz der Prostitution Nr. 23/98 in der Stadt Weimar S.1041 9 VO über das Verbot 26.11.1999 ThürStAnz der Prostitution Nr. 51/99 in der Stadt S. 2691 Mühlhausen 10 VO über das Verbot 28.03.1994 ThürStAnz ThürStAnz der Prostitution Nr. 15/94 Nr. 38/07 in der Stadt Eisenach S. 1003 S. 1793-1794 27.08.2007",
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