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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4797 26.07.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Neonazistische Aktivitäten eines Saalfelder Unternehmers Die Kleine Anfrage 2345 vom 29. Mai 2012 hat folgenden Wortlaut: In den 90er Jahren war der Neonazi Andreas Rachhausen aus Saalfeld bereits in der Thüringer Neonazisze- ne und im unmittelbaren Umfeld des \"Thüringer Heimatschutzes\" aktiv, aus dem das Neonazi-Trio um Uwe Mundlos, Uwe Bönhardt und Beate Zschäpe hervorging. Auch in den vergangenen Jahren trat Rachhau- sen als Unterstützer der Thüringer Neonazi-Szene in Erscheinung. So veranstaltete er beispielsweise am 5. Dezember 2009 in Saalfeld auf seinem Firmengelände in Unterwellenborn ein Konzert mit der Band \"Ka- tegorie C\", bei dem bis zu 100 Neonazis und rechte Hooligans anreisten. In einem öffentlichen Gerichtsver- fahren am 16. Februar 2012 vor dem Landgericht Erfurt (Az.: 10 0 142/12) räumte er ein, dass die Band für ihn im Dezember 2009 kostenlos gespielt habe, da sie in seiner Firmenhalle entsprechende CDs und Tex- tilien verkaufen durfte. Im gleichen Verfahren gab er ebenfalls eine eidesstattliche Versicherung ab, für die NPD Thüringen im Wahlkampf 2009 ein sogenanntes \"Wahlkampfmobil\" angefertigt und bereitgestellt zu ha- ben. Bei einer Informationsveranstaltung des Landesamts für Verfassungsschutz Thüringen am 23. Februar 2012 in Rudolstadt berichtete der Referent des Amts, dass Andreas Rachhausen der regionalen Neonazi- Szene angehöre und auf Nachfrage, dass er auch in den vergangenen drei Jahren neonazistisch aktiv war. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung über das besagte Konzert am 5. Dezember 2009 mit der Band \"Kategorie C\" in Unterwellenborn vor? Ist der Landesregierung bekannt, aus welchen Regio- nen die Teilnehmer stammen und ob im Zusammenhang mit dem Konzert auch Straftaten verübt wur- den? Wenn ja, um welche handelte es sich? 2. Liegen der Landesregierung Kenntnisse zu weiteren Konzerten vor, die durch Andreas Rachhausen in der Vergangenheit veranstaltet, angemeldet oder vorbereitet wurden (bitte Einzelaufschlüsselung nach Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Bands, gegebenenfalls bekannte Straftaten)? 3. Liegen der Landesregierung Kenntnisse vor, wonach Rachhausen in die Organisation bzw. Vorberei- tung eines Gedenkmarsches zu Ehren von Hitlerstellvertreter Rudolf Hess am 15. August 1992 mit über 2 000 Neonazis in Rudolstadt beteiligt war? Sind der Landesregierung in diesem Zusammenhang ver- übte Straftaten bekannt? 4. Hat die Landesregierung Kenntnisse von weiteren Veranstaltungen oder Versammlungen mit neonazis- tischen Charakter, die durch Andreas Rachhausen angemeldet, organisiert oder vorbereitet wurden? 5. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Andreas Rachhausen aufgrund eines befürch- teten Strafverfahrens in den 1990er Jahren geflüchtet und bei Neonazis im Ausland untergetaucht ist? Druck: Thüringer Landtag, 6. August 2012",
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"content": "Drucksache 5/ 4797 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Wenn ja, was waren die Fluchtgründe, wie lange war die Fluchtdauer und welche Maßnahmen wurden durch die zuständigen Behörden während und nach der Flucht ergriffen? 6. An welche Straftaten und verfassungsfeindlich geltenden Aktionen war Andreas Rachhausen beteiligt, welche Verfahren wurden eingeleitet und mit welchem Abschluss (Bitte um Einzelaufstellung)? 7. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse, wonach Andreas Rachhausen als Teilnehmer und Mitveran- stalter in den Treffpunkt des \"Thüringer Heimatschutzes\", in den Jahren 1997 und 1998, der \"Gaststät- te Heilsberg\" im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt involviert war? 8. Ist der Landesregierung der Betreiber bzw. Pächter des Objekts Heilsberg bekannt, in welchem bei ei- ner Razzia 1997 das damals größte Waffenlager der neonazistischen Szene in Thüringen ausgehoben wurde? Um wen handelte es sich dabei? 9. Ist der Landesregierung bekannt, in welchen rechten Parteien oder neonazistischen Organisationen An- dreas Rachhausen seit den 1990er Jahren aktiv war? 10.Besitzt die Landesregierung Informationen, in welchem Verhältnis Andreas Rachhausen zu den Perso- nen Uwe Mundlos, Uwe Bönhardt, Beate Zschäpe sowie Ralf Wohlleben und weiteren mutmaßlichen Unterstützern des NSU-Trios stand? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Inhaberschaft oder Beteiligung an wirtschaft- lichen Unternehmen durch Andreas Rachhausen im Landkreis Saalfeld vor? 12.Sind der Landesregierung, insbesondere dem Thüringer Innenministerium, dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie Zuwendungen aus öffentlicher Hand, Zuwendungen durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschafts- förderung des Freistaats Thüringen mbH oder Zuwendungen für durch Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds an Andreas Rachhausen bekannt, beispielsweise im Rahmen der Existenzgründungsförde- rung? Wenn ja, welche und durch welche zuwendende Stelle, in welcher Höhe und wann? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Juli 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse über ein Konzert am 5. Dezember 2009 in Unterwellenborn mit der Band \"Kategorie C\" vor. Es handelt sich bei der in Rede stehenden Veranstaltung um eine Privatfei- er auf einem Firmengrundstück in Saalfeld. Veranstalter war die in der Frage benannte Person. Die Stadt Saalfeld hatte die Veranstaltung mit Verfügung vom 4. Dezember 2009 nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 und Abs. 5 Satz 2 Thüringer Gesetz über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehör- dengesetz - OBG -) untersagt und die sofortige Vollziehung angeordnet. Das Verwaltungsgericht Gera stell- te im Eilverfahren die aufschiebende Wirkung des vom Veranstalter eingelegten Widerspruchs wieder her. An der Veranstaltung nahmen etwa 100 Personen teil, welche überwiegend aus Thüringen, aber vereinzelt auch aus Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt anreisten. Die Teilnehmer legten bei Polizeikontrollen ein entsprechendes Einladungs- schreiben vor. Einlasssuchende ohne dieses Einladungsschreiben wurden durch die Polizei abgewiesen. Die Veranstaltung verlief störungsfrei. Es wurden keine Straftaten festgestellt. Zu 2.: nein Zu 3.: Die in der Frage benannte Person trat als Anmelder des Gedenkmarsches am 15. August 1992 in Rudol- stadt in Erscheinung. Aussagen, ob und gegebenenfalls welche Straftaten verübt wurden, können anhand des vorhandenen Aktenbestandes nicht mehr getroffen werden. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4797 Zu 4.: nein Zu 5.: Die in der Frage benannte Person entzog sich im Jahr 1993 einem Haftbefehl des Kreisgerichts Rudol- stadt. Aufgrund polizeilicher Ermittlungen konnte der Aufenthaltsort im Ausland festgestellt und nach knapp zwölf Monaten mit der Auslieferung in die Bundesrepublik Deutschland der Haftbefehl vollstreckt werden. Zu 6.: Die in der Frage benannte Person ist strafrechtlich in Erscheinung getreten und rechtskräftig verurteilt wor- den. Überdies fielen seit 1992 Erkenntnisse im Zusammenhang mit rechtsextremistischen Aktivitäten, u. a. als Teilnehmer von Demonstrationen sowie vereinzelt bei Konzertveranstaltungen, an. Im Übrigen liegen der Landesregierung Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Von einer weiterge- henden Beantwortung wird gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen abgesehen, da schutzwürdige Persönlichkeitsinteressen der betroffenen Person dem entgegenstehen. Zu 7.: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse vor, wonach die in der Frage benannte Person die Gaststätte gemein- sam mit dem Pächter betrieben haben soll und an Veranstaltungen des \"Thüringer Heimatschutzes“\"teilnahm. Zu 8.: Die betreffende Gaststätte war von April 1997 bis etwa Mitte 1998 an einen Angehörigen der rechtsextre- mistischen Szene aus dem Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verpachtet worden. Im Übrigen verweise ich auf Absatz 2 der Antwort zu Frage 6. Zu 9.: Die in der Frage benannte Person gehörte der neonazistischen Organisation \"Anti-Antifa-Ostthüringen\", die seit 1997 als \"Thüringer Heimatschutz\" (THS) in Erscheinung trat, an. Über eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremistischen Partei liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 10.: Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Weitergehende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung lie- gen nicht vor. Zu 11.: Die in der Frage benannte Person betreibt seit November 2009 ein Einzelunternehmen für Montageleis- tungen mit Sitz in Unterwellenborn und Saalfeld. Darüber hinaus ist die Beteiligung als Gesellschafter an einer Heizungsbaufirma in Saalfeld seit Ende 2010 bekannt. Im Übrigen liegen der Landesregierung kei- ne weiteren Erkenntnisse über eine strukturelle Verflechtung dieser Unternehmen mit dem rechtsextremis- tischen Spektrum vor. Zu 12.: Der in der Frage benannten Person wurde einmalig eine Zuwendung auf der Grundlage der \"Richtlinie über die Gewährung von Existenzgründungsbeihilfen aus Mitteln des Freistaats Thüringen und/oder des Eu- ropäischen Sozialfonds\" für den Förderzeitraum vom November 2000 bis Oktober 2001 gewährt. Die Ge- samtbewilligungssumme belief sich auf 18 200 Deutsche Mark, davon Mittel der Bundesanstalt für Arbeit (Überbrückungsgeld) in Höhe von 9 466 Deutsche Mark und ESF-Mittel des Freistaats Thüringen in Höhe von 8 734 Deutsche Mark. Die ESF-Mittel zahlte die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) jeweils im Februar 2001 und 2002 aus. Weitere Förderungen sind der Landesregierung nicht bekannt. Geibert Minister 3",
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