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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7857 04.06.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegesmund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Antibiotika in der Nutztierhaltung - Umsetzung des Arzneimittelgesetzes Die Kleine Anfrage 3904 vom 9. April 2014 hat folgenden Wortlaut: Kein anderes europäisches Land setzt so große Mengen an Antibiotika in der Nutztierhaltung ein wie Deutschland. In der Tiermast werden allein doppelt so viel Antibiotika eingesetzt wie in der Humanmedizin. Der massive Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung fördert die Herausbildung von resistenten Bakterienstäm- men. Die Zahl der Patientinnen und Patienten, die alljährlich in deutschen Krankenhäusern an Infektionen durch multiresistente Erreger sterben, wird auf bis zu 30.000 geschätzt. Die 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) soll nun zur Verringerung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung beitragen. Das novellierte Arzneimittelgesetz ist am 1. April 2014 in Kraft getreten. Nun ist es Aufgabe der Bundesländer und Landkreise, die neuen Regelungen in den §§ 58 a bis f AMG auch in der Praxis umzusetzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und in welchem Umfang hat die Landesregierung alle relevanten Akteure bereits über die neuen Regelungen der §§ 58 a bis f AMG informiert? 2. Welche weiteren Informationen zur Organisation und Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes hat sie bereits in welcher Form an wen herausgegeben? 3. In welchem Umfang und mit welchem Ergebnis haben bereits Gespräche mit den Veterinärämtern zur Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes stattgefunden? 4. Wird die Landesregierung den Veterinärämtern, Tierhalterinnen und Tierhaltern sowie Tierärztinnen und Tierärzten weitere Umsetzungshinweise/Handlungsleitlinien an die Hand geben, um eine einheitliche Praxis, insbesondere bei der Ausübung des § 58 d AMG (wie z. B. Erstellung von Maßnahmenplänen, Anordnung weiterer Maßnahmen), zu erreichen? Wenn ja, wann und in welcher Form ist hiermit zu rechnen? Wenn nein, warum nicht? 5. Wie viele Personalstellen sind bisher in den Veterinärämtern vorhanden, um die Antibiotikavergabe in der Nutztierhaltung zu kontrollieren (bitte Personalstellen nach Landkreisen für die letzten fünf Jahre angeben)? 6. In welchem Umfang wird ab dem 1. April 2014 zusätzliches Personal in den Veterinärämtern (bitte Auf- schlüsselung nach Landkreisen) eingesetzt, um auch den neuen Aufgaben, die sich aus der Novelle des Arzneimittelgesetzes ergeben, nachkommen zu können? Druck: Thüringer Landtag, 30. Juni 2014",
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"content": "Drucksache 5/ 7857 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Wen hat die Landesregierung bereits als zentrale/n Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für orga- nisatorische und rechtliche Fragestellungen zur Umsetzung des neuen Arzneimittelgesetzes benannt? 8. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass das novellierte Arzneimittelgesetz ausreicht, um den An- tibiotikaverbrauch in der Nutztierhaltung deutlich senken zu können? 9. Welche weiteren Maßnahmen sieht die Landesregierung für geeignet und notwendig an, um den Anti- biotikaverbrauch in der Nutztierhaltung zu reduzieren und welche wird sie veranlassen? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. Juni 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Im Rahmen von Dienstberatungen und Vortragsveranstaltungen wurden Tierhalter, Tierärzte und Amtstier- ärzte über den jeweils aktuellen Sachstand seit 2012 regelmäßig informiert. Pressemitteilungen wurden über den Thüringer Bauernverband, das Thüringer Ministerium für Soziales Familie und Gesundheit (TMSFG) so- wie das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) herausgegeben und den Veterinär- und Lebens- mittelüberwachungsämtern (VLÜA) zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der Amtstierärztedienstberatung am 27. Mai 2014 wird die Umsetzung erneut thematisiert werden. Des Weiteren sind umfangreiche Schulungen an mehreren Standorten in Thüringen vom 2. bis zum 11. Juli 2014 geplant, um die ab 1. Juli funktionsfä- hige Antibiotikadatenbank den Landwirten, praktizierenden Tierärzten und Amtstierärzten nahezubringen. Zu 3.: Derzeit ist für die Umsetzung des novellierten Arzneimittelgesetzes gemäß Thüringer Verordnung über Zu- ständigkeiten auf dem Gebiet des Arzneimittelrechts (ThürAMZustVO) allein das TLV zuständig. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. Zu 4.: Zu dieser Frage gab es ein gemeinsames Orientierungsgespräch mit Vertretern des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz (TMLFUN), des Thüringer Bauernverbandes (TBV), der Landestierärztekammer (LTK), des Landesverbandes praktizierender Tierärzte (LpT), der Tiergesund- heitsdienste (TGD), des TLV, der VLÜÄ und des TMSFG am 14. April 2014. Es wurde vereinbart, dass unter Organisation des TBV Informationsveranstaltungen für die Hauptadressa- ten der 16. AMG-Novelle, die verantwortlichen Tierhalter, zur Umsetzung vorbeugender Maßnahmen ange- boten werden sollen. Erste Ergebnisse der Datenauswertung zur Häufigkeit von Antibiotikatherapien in den Betrieben und ein Vergleich mit bundesweit erhobenen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit sind Ende März 2015 zu erwarten. Zielsetzung ist es, interessierten Tierhaltern noch vor der Berechnung der Kennzahlen Ende März 2015 Maßnahmen zur Optimierung der Tierhaltung nahezubringen. Zu diesem Zweck wurden fünf Kernfragen zusammengestellt. Allgemein anerkannte Handlungsempfehlungen liegen den Tierhaltern und Landwirten in Form der Antibio- tika-Leitlinien der Bundestierärztekammer und des Leitfadens zum Einsatz von Arzneimittel im Nutztierbe- reich über das Futter oder das Wasser bereits vor. Zudem werden derzeit von den Ländern in der Arbeitsgruppe Tierarzneimittel bundeseinheitliche Ausfüh- rungshinweise zum Arzneimittelgesetz erarbeitet. Zu 5.: Die Zuweisung von Personalstellen für die einzelnen Aufgabengebiete der öffentlichen Veterinärverwal- tung wird durch die Landkreise und kreisfreien Städte im übertragenen Wirkungskreis eigenverantwortlich wahrgenommen. Der Landesregierung liegen daher keine Erkenntnisse über die Anzahl der Personalstellen in den Veteri- närämtern speziell zur Kontrolle der Antibiotikavergabe in der Nutztierhaltung vor. Zu 6.: Siehe Antwort zur Frage 3. Da im Zeitfenster 1. April 2014 bis 30. Juni 2014 die Anmeldung der Betriebe anhand von vorliegenden Da- ten zentral erfolgt, war bisher lediglich eine Plausibilitätsabfrage bei den VLÜÄ notwendig. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7857 Zu 7.: Die Zuständigkeit liegt wie bereits erwähnt beim TLV. Derzeit koordiniert das TMSFG die Umsetzung des Arzneimittelgesetzes für Thüringen. Zu 8. und 9.: Eine Senkung des Antibiotikaeinsatzes unter Beachtung der arzneilichen Versorgung der landwirtschaftli- chen Nutztiere ist nur durch eine ganzheitliche Betrachtungsweise der Tierhaltung möglich (beispielsweise Tiergesundheit, Tierhygiene, Haltungsbedingungen, weitere präventive, die Gesundheit der Tiere stabilisie- rende Faktoren bei der Fütterung und Betreuung). Im besonderen Fokus steht dabei die weitere Optimie- rung der Haltungsbedingungen. Der eingesetzten Lüftungs- und Klimatechnik kommt hier ein besonderes Augenmerk zu. Vor allem die Tierhalter sind hier weiterhin gefordert. Zudem sind die Datenauswertung zur Häufigkeit von Antibiotikatherapien in den Betrieben und der Vergleich mit bundesweit erhobenen Kennzahlen Ende März 2015 abzuwarten. In Vertretung Dr. Schubert Staatssekretär 3",
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