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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 2377 4. Wahlperiode 12.10.2006 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (Die Linkspartei.PDS) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Finanzierung der Beteiligung Thüringens an der Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba) Die Kleine Anfrage 968 vom 14. August 2006 hat folgenden Wortlaut: Der Freistaat Thüringen ist seit dem 1. Januar 2001 mit fünf Prozent an der Helaba beteiligt. Die Beteiligung wurde durch den Verkauf eines Teils des Wohnungsbauvermögens des Landes finanziert. Dies hatte und hat Auswirkungen auf den Landeshaushalt, insbesondere auch auf die Rückflüsse an das Wohnungsbau- vermögen als revolvierender Fonds (sog. Zuflussbetrag). Zudem musste das Land in diesem Zusammen- hang eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch war das Wohnungsbauvermögen des Landes vor der Teilveräußerung zur Finanzierung der Landesbeteiligung an der Helaba? 2. In welcher Höhe wurden seit 1. Januar 2000 zu welchen Zeitpunkten Teile des Wohnungsbauvermögens des Landes veräußert und wofür wurden die dabei erzielten Erlöse verwendet? 3. Welche konkreten Auswirkungen auf den Landeshaushalt, insbesondere hinsichtlich der Veränderung des Zuflussbetrages, gab es seit 2001 durch die Teilveräußerung des Wohnungsbauvermögens des Landes (bitte Einzelaufstellung für die Haushaltsjahre 2001 bis 2005)? 4. Welche konkreten Auswirkungen auf den Landeshaushalt, insbesondere hinsichtlich der Veränderung des Zuflussbetrages, sind ab dem Haushaltsjahr 2006 durch die Teilveräußerung des Wohnungsbauvermögens des Landes zu erwarten (bitte Einzelaufstellung für die Haushaltsjahre ab 2006 bis 2009)? 5. Welche Zuflussbeträge für den Landeshaushalt gab es im Zusammenhang mit der Beteiligung des Lan- des an der Helaba ab 2001 (bitte Einzelaufstellung für die Haushaltsjahre 2001 bis 2005)? 6. Mit welchen Zuflussbeträgen für den Landeshaushalt kann aus Sicht der Landesregierung ab 2006 im Zusammenhang mit der Landesbeteiligung an der Helaba gerechnet werden (bitte Einzelaufstellung für die Haushaltsjahre ab 2006 bis 2009)? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Zuflussveränderungen an den Landeshaushalt vor dem Hinter- grund der gegenläufigen Wirkungen der Veräußerung eines Teils des Wohnungsbauvermögens und der Beteiligung an der Helaba? Wie wird dabei ein möglicher Negativsaldo gerechtfertigt? Druck: Thüringer Landtag, 23. Oktober 2006 1",
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"content": "Drucksache 4/ 2377 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Oktober 2006 wie folgt beantwortet: Entgegen der Annahme in der Präambel der Anfrage existiert kein revolvierendes Wohnungsbauvermögen des Landes. In Abgrenzung zu sonstigen Forderungen des Landes wurde im Jahr 2000 im Wesentlichen der Bestand der von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt im eigenen Namen auf Rechnung des Landes ausgereich- ten Förderdarlehen im Bereich Wohnungsbau als Wohnungsbauvermögen bezeichnet. Eine rechtliche Tren- nung vom Gesamtvermögen des Landes liegt nicht vor. Es handelt sich bei diesen Förderdarlehen nicht um Darlehen mit am Kapitalmarkt üblichen Konditionen, sondern um zinslos bzw. zinsgünstig gestaltete, kleinteilige und mit Laufzeiten teilweise bis zum Jahr 2099 gewährte Förderdarlehen. Veräußert wurden in ihrer Höhe festgeschriebene Teile des aus damaliger Sicht planmäßigen Tilgungsauf- kommens dieser Förderdarlehen, im Folgenden Tilgungsfälligkeiten genannt. Da die Förderdarlehen auf Rechnung des Landes ausgereicht wurden, trägt das Land auch das wirtschaft- liche Risiko etwaiger Forderungsausfälle. Insoweit stellt die Ausfallbürgschaft im Rahmen des Verkaufs klar, dass es bei dem Risiko des Landes bleibt. Ein zusätzliches Risiko wurde durch die Ausfallbürgschaft nicht begründet. Zu 1.: Zum Zeitpunkt der Teilveräußerung von Tilgungsfälligkeiten valutierten die von der Bayerischen Landesbo- denkreditanstalt treuhänderisch für das Land verwalteten Förderdarlehen mit rund 636 Millionen Euro. Zu 2.: Mit Vertrag vom 12. Dezember 2000 wurden in ihrer Höhe festgeschriebene Teile des aus damaliger Sicht planmäßigen Tilgungsaufkommens vom 1. August 2001 bis zum 1. August 2030 mit einem Barwert von 167,4 Millionen Euro veräußert. Darüber hinaus erfolgte keine Veräußerung. Von dem Verkaufserlös wurden 153,4 Millionen Euro für die Zahlung eines Ausgleichsbetrages als Gegen- leistung für den Erwerb der Beteiligung an der Helaba verwendet. 10,2 Millionen Euro wurden zur Stärkung der Eigenkapitalbasis in die Thüringer Aufbaubank eingebracht. Die gebildete Kapitalrücklage dient zweck- gebunden der Förderung des Wohnungsbaus. Die verbleibenden 3,8 Millionen Euro wurden dem Stiftungs- kapital der Stiftung Ettersberg zugeführt. Zu 3. und 4.: Einnahmen erzielt das Land derzeit aus dem verbliebenen Forderungsbestand sowie aus den Tilgungsrück- flüssen der verkauften Forderungen, die das aus damaliger Sicht planmäßige Tilgungsaufkommen überstei- gen. Zudem fließen dem Landeshaushalt unverändert die Zinsen aus dem Gesamtbestand der Wohnungs- baudarlehen zu. Diese Zuflüsse sind keine zweckgebundenen Einnahmen nach § 17 Abs. 3 ThürLHO. Sie dienen als allge- meine Einnahmen der Deckung der Gesamtausgaben des Landeshaushalts. Die veräußerten Tilgungsfälligkeiten entfallen wie folgt auf die Jahre 2001 bis 2009: Haushaltsjahr Veräußerte Tilgungsfälligkeit 2001 5 642 609 Euro 2002 11 368 455 Euro 2003 11 431 601 Euro 2004 11 454 163 Euro 2005 11 517 205 Euro 2006 11 586 372 Euro 2007 11 654 807 Euro 2008 12 042 063 Euro 2009 12 151 846 Euro 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 2377 Anstelle der veräußerten Tilgungsfälligkeiten in Höhe von durchschnittlich 12 Millionen Euro pro Jahr über einen Zeitraum von 30 Jahren hat das Land eine Sofortzahlung in Höhe des Barwertes von 167,4 Millionen Euro erhalten, die im Jahr 2000 überplanmäßig vereinnahmt wurde. Zu 5. und 6.: In den Haushaltsjahren 2001 bis 2005 wurden folgende Einnahmen im Zusammenhang mit der Beteiligung des Landes an der Helaba erzielt: Haushaltsjahr Einnahmen 2001 0 Euro 2002 1,28 Millionen Euro 2003 1,28 Millionen Euro 2004 1,28 Millionen Euro 2005 1,28 Millionen Euro Es handelt sich dabei um Gewinnausschüttungen in Höhe von sechs Prozent auf den vom Freistaat Thürin- gen gehaltenen Anteil am Stammkapital der Helaba für die Geschäftsjahre 2001 bis 2004. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Helaba in den Jahren 2006 bis 2009 Gewinnausschüttungen mindestens in dieser Höhe vornimmt. Zu 7.: Ein Negativsaldo durch die Teilveräußerung von Tilgungsfälligkeiten und durch die Beteiligung an der Hela- ba entsteht nicht. Die gegenüber den Einnahmen aus der Beteiligung an der Helaba höheren Jahresbeträge der veräußerten Tilgungsfälligkeiten sind dem Land (abgezinst) als Kaufpreis zugeflossen. Sie stehen dem Land als Wert der Beteiligung an der Helaba noch heute zur Verfügung und werden außerdem in Form der Gewinnausschüttung verzinst. In Vertretung Dr. Spaeth Staatssekretär 3",
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