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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7527 21.03.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Automatisierte Audio-Titelerkennung für die Polizei Die Kleine Anfrage 3686 vom 20. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Inzwischen gibt es für Smartphones verschiedene Applikationen, die Musikstücke automatisiert erkennen. Dabei wird in der Regel der gespielte Musiktitel mit einer Datenbank abgeglichen. Nebengeräusche be- einträchtigen die Funktionsweise der Applikation kaum. Mit bestimmten Applikationen können auch neu in- terpretierte oder falsch gesungene Musikstücke identifiziert werden. Mittlerweile wurde der Prototyp einer Software entwickelt, die mittels Audio-Fingerabdrücken in Sekundenschnelle auch indizierten Rechtsrock erkennen kann. Während der 198. Sitzung der Innenministerkonferenz der Länder Anfang Dezember 2013 sollte das Projekt vorgestellt werden, um zu beraten, ob die intern auch als \"Nazi-Shazam\" bezeichnete Software möglicherweise künftig zu einer neuen Ermittlungsmethode werden könne. Ein Vorteil sei, dass das Programm \"Ressourcen schont und sehr schnelle Untersuchungen ermögliche\", wie es in einer inter- nen Bewertung heißt. Als Smartphone-Applikation könnten Polizisten damit künftig indizierten Rechtsrock bei Veranstaltungen erkennen, um entsprechend einzuschreiten. Gerade bei neonazistischen Konzerten in Thüringen, bei denen vom klassischen RAC-Rechtsrock abgesehen auch deutlich schwieriger verständ- liche Musik-Stilrichtungen wie \"NS-Hatecore\" (NSHC) oder \"NS-Blackmetal\" (NSBM) präsent sind, könn- te die Analysefähigkeit der Ermittler nach Auffassung der Fragestellerin durch eine solche Software opti- miert werden. Neben dem Einsatz bei Veranstaltungen wäre auch eine Verwendung im Internet möglich, da die neonazistische Musikszene Thüringens auch dort aktiv ist und sich zum Beispiel mit rechter Musik in Tauschbörsen und sozialen Netzwerken sowie an rechten Internetradios beteiligt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sieht die Landesregierung bei der in der Vorbemerkung erwähnten Applikation eine Möglichkeit, die Arbeit der Thüringer Polizei qualitativ oder quantitativ bei der Prävention bzw. Bekämpfung des Neonazismus zu verbessern und wie begründet sie ihre Auffassung? 2. Was war konkreter Gegenstand und Ergebnis der im Dezember 2013 geplanten Thematisierung der Applikation bei der 198. Sitzung der Innenministerkonferenz? 3. Hat die Landesregierung eine Entwicklung einer solchen Applikation geprüft, wenn ja, mit welchem Er- gebnis, wenn nein, warum nicht? 4. Wird die Einführung einer solchen Applikation nach Kenntnis der Landesregierung durch andere Bundes- länder oder den Bund geprüft und liegen gegebenenfalls bereits Ergebnisse einer solchen Prüfung vor? 5. Wird nach Kenntnis der Landesregierung in anderen Bundesländern bzw. durch den Bund an einer sol- chen Applikation bereits gearbeitet und hat der Freistaat Thüringen vor, sich daran zu beteiligen? Wenn ja, wie und wann? Druck: Thüringer Landtag, 10. April 2014",
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"content": "Drucksache 5/ 7527 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 6. Welche Kosten erwartet die Landesregierung zur Erstellung einer solchen Applikation für polizeiliche Zwecke bzw. durch die Beteiligung an einem solchen Projekt? 7. Welche Kosten schätzt die Landesregierung für den Aufbau und Unterhalt einer entsprechenden Daten- bank mit Musikstücken für die Applikation? 8. Welches Einsparpotenzial (Schulungen etc.) sieht die Landesregierung durch eine solche Applikation? 9. Welche sonstigen Vor- und Nachteile sieht die Landesregierung beim Einsatz einer solchen Applikation? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Möglichkeiten zur Erkennung von indizierten Musikstücken werden bereits seit Jahren im Rahmen der bundesweiten Gremienarbeit geprüft. Fachliches Ziel ist es, durch eine Mediendatenbank bundesweit dezentral die Erfassung inkriminierter Pu- blikationen (inkl. Text-, Ton- und Videodateien) aller Phänomenbereiche sowie die Auswertung im polizeili- chen Verbund zu ermöglichen und mittels technischer Unterstützung eine beschleunigte Erkennung der In- halte herbeizuführen. Abschließende Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Zu 1.: Es liegt im steten Interesse der Landesregierung, jegliche technische Unterstützung zur Bekämpfung von Straftaten, insbesondere in Staatsschutzsachen, zu prüfen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 4.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 5.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 6.: Eine Kostenschätzung ist zurzeit noch nicht möglich. Zu 7.: Auf Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu 9.: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Geibert Minister 2",
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