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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     2628 28.04.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Bundeswehr an Thüringer Schulen Die Kleine Anfrage 1309 vom 11. März 2011 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2009 wurden durch Jugendoffiziere und Wehrdienstberater der Bundeswehr 700 000 Schüler, da- runter auch Kinder von gerade einmal elf Jahren erreicht. Die Werbung für Militäreinsätze widerspricht laut terre des hommes den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, welche auch Deutschland unterschrie- ben hat, da die darin verbrieften Kinderrechte für alle unter 18-Jährigen gelten. So macht beispielsweise terre des hommes darauf aufmerksam, dass Eltern für ihre Kinder eine Befreiung von der Teilnahmepflicht an derartigen Veranstaltungen im Unterricht stellen können. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Stellungnahme von terre des hommes und anderen Organisationen bekannt und wie beurteilt sie diese? 2. In den Drucksachen 5/1058 und 5/1124 teilte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur mit, dass zum damaligen Zeitpunkt kein Handlungsbedarf für eine Vereinbarung zur Kooperation mit der Bundeswehr in Thüringen gesehen werde. Gibt es eine Aktualisierung dieser Position und wenn ja, wie wird diese begründet? 3. Ebenso antwortete das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur in den oben benann- ten Drucksachen, dass Schüler verpflichtet sind, den Unterricht und als verbindlich erklärte schulische Veranstaltungen zu besuchen. Teilt die Landesregierung die Bestätigung des Kultusministeriums Bay- erns, dass Gewissensgründe zur Befreiung vom Unterricht führen können und Eltern für ihre Kinder Er- satzunterricht beantragen können, wenn Bundeswehrsoldaten in die Klasse kommen? 4. Sieht die Landesregierung Änderungsbedarf bezüglich § 30 Abs. 1 des Thüringer Schulgesetzes in Be- zug auf die Möglichkeit des Ersatzunterrichts aufgrund von Gewissensgründen und wie begründet sie ihre Auffassung? 5. In der Drucksache 5/754 erklärte das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, dass die Landesregierung einer verfassungsrechtlichen Verankerung der Kinderrechte positiv gegenüberste- he und mit Artikel 19 der Verfassung des Freistaats Thüringen eine geeignete Grundlage, die Einhal- tung und Durchsetzung von Kinderrechten zu gewährleisten, bestehe. Nach Artikel 1 der Konvention sind \"Kinder\" im Sinne der Konvention alle Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebens- jahres. Die Werbung für Militäreinsätze widerspricht den Prinzipien der UN-Kinderrechtskonvention, die auch Deutschland unterschrieben hat. Wie beurteilt die Landesregierung diese Divergenz? Druck: Thüringer Landtag, 17. Mai 2011",
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