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"content": "THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 4302 4. Wahlperiode 16.07.2008 Kleine Anfrage des Abgeordneten Emde (CDU) und Antwort des Thüringer Kultusministeriums Schwimmfähigkeit der Thüringer Schülerinnen und Schüler Die Kleine Anfrage 2412 vom 30. Mai 2008 hat folgenden Wortlaut: Die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) äußerte sich besorgt über die Schwimmfähigkeit der Thüringer Schüler und Schülerinnen. Der Thüringer DLRG-Präsident klagte darüber, dass 40 Prozent der Schüler und Schülerinnen nicht schwimmen könnten. Er verwies dabei auf eine DLRG-Studie, in der deut- lich würde, dass alle Altersklassen von mangelnder Schwimmfähigkeit betroffen wären. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung eine aktuelle Studie der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft bekannt? 2. Wird der Schwimmunterricht laut Lehrplan in diesem Schuljahr im gesamten Land umgesetzt oder gibt es begründete Ausnahmen? 3. In welcher Form wird der Schwimmunterricht in den jeweiligen Schulamtsbereichen angeboten bzw. organisiert? 4. Gibt es einen ersatzlosen Ausfall des Schwimmunterrichts? Das Thüringer Kultusministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. Juli 2008 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Eine aktuelle Studie der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) zur Schwimmfähigkeit, die auf ge- sichertem Datenmaterial basiert, ist nicht bekannt. Allerdings hat neben dem Thüringer DLRG-Präsidenten auch der DLRG-Präsident Dr. Klaus Wilkens (für alle 16 Länder) wiederholt Versäumnisse der Schulen angemahnt. Er bezog sich dabei laut Presseveröf- fentlichungen auf eine Emnid-Umfrage aus dem Jahre 2004, die im Auftrag der DLRG erfolgte. Demnach könnten bis zum 8. Lebensjahr nur 61,4 Prozent der Kinder schwimmen. Zehn Jahre später seien trotz Schwimmunterricht statt 38,6 Prozent immer noch 33,9 Prozent Nichtschwimmer. In einem Gespräch zwischen der Kultusministerkonferenz (KMK) und der DLRG am 31. Januar 2008 in Potsdam widersprachen die KMK-Teilnehmer energisch der pauschalen Negativbeurteilung des Schulschwim- mens (\"unzufrieden mit den Schulen\", Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Schwimmunterrichts) durch den DLRG-Präsidenten. Für den Freistaat Thüringen treffen die \"Umfragedaten\" der DLRG aus dem Jahre 2004 ohnehin nicht zu. Druck: Thüringer Landtag, 25. Juli 2008 1",
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"content": "Drucksache 4/ 4302 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Die über die Schulsportkoordinatoren und Fachberater Sport für die Grundschulen erfassten Daten nach dem Anfangsschwimmunterricht im Schuljahr 2006/2007 belegen, dass durchschnittlich ca. 75 Prozent der Schülerinnen und Schüler über die Schwimmfähigkeit verfügen. Dabei wird mit dem Kriterium \"15 Minuten Dauerschwimmen\" für die Schwimmfähigkeit ein hohes Anspruchs- niveau festgesetzt, das z. B. im Gegensatz zu den Bedingungen des \"Seepferdchens\" (Sprung vom Be- ckenrand und 25 Meter Schwimmen, Heraufholen eines Gegenstandes aus dem schultertiefen Wasser) ein hohes Maß an Schwimmsicherheit garantiert. Zu 2.: Der Schwimmunterricht wird auch in diesem Schuljahr in Thüringen grundsätzlich nach Lehrplan erteilt. Im Schulamtsbereich Artern wird der Schwimmunterricht aufgrund der unterschiedlichen Kreishaushalte in ver- schiedenen Formen angeboten. Im Landkreis Sömmerda erfolgt der Schwimmunterricht für alle Grundschulen halbjährlich in der Schwimmhalle. Im Kyffhäuserkreis können sechs Schulen halbjährlich die Schwimmhalle bzw. die Therme nutzen. Die anderen zehn Schulen gehen epochal je zwei Wochen in die örtlichen Freibäder, was sehr witterungsabhängig ist. Anläss- lich der letzten Kreistagssitzung wurde die Finanzierung des Schwimmunterrichts neu diskutiert und eine Lösung zur Finanzierung für alle Grundschulen in Aussicht gestellt. Eine Entscheidung dazu steht jedoch noch aus, so dass vorerst die jetzige Situation fortbesteht. Im Schulamtsbereich Eisenach wird der Anfangsschwimmunterricht in Klassenstufe drei als Doppelstunde während eines Halbjahres durchgeführt. Die Schüler werden in acht verschiedenen Bädern unterrichtet. Die Zusammenarbeit mit dem Landratsamt und der Stadt ist konstruktiv und problemlos. Die Grundschulen im ehemaligen Landkreis Gera-Land haben im Hofwiesenbad Gera aus Kapazitätsgrün- den halbjährlich Schwimmunterricht, aber mit einer Doppelstunde. Die Summe der Schwimmstunden ent- spricht somit einem ganzjährigem Schwimmunterricht. Im Schulamtsbereich Jena/Stadtroda wird nur an der Grundschule Tanna auf Grund der angespannten Schwimmlehrersituation (Krankheit) ein Schwimmlager durchgeführt. An den anderen Grundschulen erfolgt lehrplangerechter Schwimmunterricht. Zu 3.: Die gewünschten Angaben können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Aktuelle Situation im Schwimmunterricht der Grundschulen im Schuljahr 2007/2008 Staatliches Schulen ganz- halb-jährlich Lager/ Gesamt Kein Schulamt jährlich Kurs Schwimm- unterricht Artern 31 - 21 10 (2 31 - Wochen) Bad Langens. 55 55 - - 55 - Eisenach 44 - 44 - 44 - Erfurt 39 - 39 - 39 - Gera/Schmölln 58 50 8 - 58 - Jena/Stadtroda 52 9 42 1 52 - Neuhaus 37 24 13 - 37 - Rudolstadt 46 46 - - 46 - Schmalkalden 30 30 - - 30 - Weimar 28 28 - - 28 - Worbis 51 46 5 - 51 - Zu 4.: Nein; im gesamten Freistaat Thüringen konnte im Ergebnis permanenter Bemühungen ein ersatzloser Ausfall des Schwimmunterrichts vermieden werden. Müller Minister 2",
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