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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6282 25.06.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Aktivitäten der Neonazi-Szene in Kahla - Teil 2 Die Kleine Anfrage 2941 vom 18. März 2013 hat folgenden Wortlaut: Im Jahr 2012 kam es zu unterschiedlichen Aktivitäten von Neonazis in Kahla. Dazu zählten u. a. \"Briefkas- tensprengungen\" bei Menschen, die sich öffentlich gegen Neonazis bekennen. Betroffen war zum Beispiel am 26. April 2012 auch der Briefkasten der Bürgermeisterkandidatin der Partei DIE LINKE. Darüber hin- aus fand am 23. Juni 2012 ein Fußball-Turnier von Neonazis auf dem Hof der Gaststätte \"Reiterstübchen\" in Kahla statt, das nach deren Eigenangaben von bis zu 70 Teilnehmern frequentiert wurde (vgl. Drucksa- che 5/4846) und eine Neonazi-Musikveranstaltung am 6. Oktober 2012 im \"Braunen Haus\" Jena, die durch einen \"Rechtsextremisten aus Kahla\" angemeldet wurde (vgl. Drucksache 5/5512). Nach der Untersagung der Veranstaltung feierten offensichtlich ca. 30 der Teilnehmer, die zur Musikveranstaltung in Jena ange- reist waren, in Kahla ungestört weiter. Der Landesregierung lägen \"Hinweise vor, dass der am 6. Oktober 2012 in Jena verhinderte Liederabend in einem Privatobjekt in Kahla mit etwa 30 Teilnehmern stattfand\" - heißt es in der Antwort - und \"ordnungsbehördliche und polizeiliche Maßnahmen waren nicht notwendig\". Ich frage die Landesregierung: 1. Wie ist nach Kenntnissen der Landesregierung der derzeitige Ermittlungsstand zu den in der Vorbe- merkung genannten \"Briefkastensprengungen\" und liegen der Landesregierung Hinweise vor, wonach Angehörige des \"Freien Netzes Kahla\" damit in Zusammenhang stehen? 2. Wie viele Mitglieder gehören dem NPD-Kreisverband Saale-Holzland-Kreis derzeit an? 3. Kann die Landesregierung bestätigen, dass bei der Gründung jenes Kreisverbandes im Jahr 1997 ein junger Neonazi aus Kahla zum Kreisvorsitzenden gewählt wurde, und welche NPD-Aktivitäten sind der Landesregierung seit dem Jahr 1997 in Kahla bekannt geworden, die ein Tätigwerden der Thüringer Sicherheitsbehörden zur Folge hatten oder hätten haben müssen? 4. Welche Publikationen oder Flugblätter mit neonazistischen, rassistischen, geschichtsrevisionistischen oder antisemitischen Inhalten, die in Kahla verteilt, veröffentlicht oder hergestellt wurden, sind den Thü- ringer Sicherheitsbehörden ab dem Jahr 1997 bekannt geworden? 5. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Nutzung des Geländes eines ortsansässigen holzverarbeitenden Betriebes durch Angehörige der Neonazi-Szene im Jahr 2001? 6. Liegen der Landesregierung Informationen vor, wonach Ralf Wohlleben als führender Funktionär der NPD Jena im Jahr 2001 Verbindungen zur rechten Szene nach Kahla unterhielt bzw. dort insbesondere Aufbauarbeit leistete? Druck: Thüringer Landtag, 12. Juli 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 6282 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Liegen der Landesregierung weitere Informationen über Aktivitäten des Neonazis Ralf Wohlleben im Raum Kahla bzw. in Zusammenarbeit mit der dortigen rechten Szene vor, insbesondere was die Verteilung der neonazistischen Publikationen \"Jugend für Jena\" und \"Mitteldeutsche Zeitung\" betrifft? 8. Wie viele Hausdurchsuchungen in Kahla führten Thüringer Sicherheitsbehörden auf Grund welcher Straftatbestände seit dem Jahr 2009 bei Personen durch, die der rechten Szene (beispielsweise über Eintrag in der REMO-Datei oder durch polizeiliche Zuordnungen wie \"Straftäter - rechts\") zuzurechnen sind (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9. Hat die Landesregierung Kenntnisse, ob es seit dem Auffliegen des \"NSU\" im November 2011 zu Un- terstützungshandlungen aus Kahla bzw. durch Angehörige des \"Freien Netzes Kahla\" für inhaftierte mutmaßliche NSU-Helfer kam, wenn ja, um welche Aktivitäten handelt es sich? 10.Welche neonazistischen Aktivitäten wurden der Landesregierung im Zusammenhang mit der geschichts- revisionistischen \"Aktionswoche\" anlässlich der Bombardierung von Dresden im Februar 1945 seit dem Jahr 2009 in Kahla bekannt? 11. Ist der Landesregierung außerdem bekannt, in welcher Form der \"Thüringer Heimatschutz\" in Kahla und Umgebung Treffen veranstaltete oder neonazistische Aktivitäten durchführte, wenn ja, um welche Aktionen handelt es sich? 12.Welche Folgen hat das Auftreten der NPD sowie des Freien Netzes und anderer Neonazis in Kahla auf das Handeln der Landesregierung bzw. der ihr nachgeordneten Behörden? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juni 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die gegen Unbekannt geführten Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Ein NPD-Kreisverband Saale-Holzland-Kreis existiert nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden derzeit nicht. Der aktuell bekannte Personenzusammenschluss bezeichnet sich NPD-Kreisverband Jena/Saale- Holzland-Kreis. Er umfasst die Stadt Jena und den Saale-Holzland-Kreis. Die durchschnittliche Mitglieder- zahl eines Kreisverbandes der \"Nationaldemokratischen Partei Deutschlands\" (NPD) beträgt in Thüringen gegenwärtig 20. Zu 3.: Bei der Gründungsversammlung des damaligen NPD-Kreisverbandes Saale-Holzland im Jahr 1997 wurde ein 19-Jähriger aus Kahla zum Kreisvorsitzenden gewählt. Der Kreisverband als Teil des Thüringer Landesverbandes der NPD unterliegt der Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden. Die Landesregierung hat in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 428, 429, 474, 571, 572, 738, 782, 855, 1037, 1038, 1121, 1183, 1244, 1282 der 2. Wahlperiode, die Kleinen Anfragen 1, 42, 168, 206, 209, 282, 432, 433, 571, 657, 771, 829, 895, 953, 1035, 1119, 1195 der 3. Wahlperiode, die Kleinen Anfragen 2, 102, 193, 326, 418, 554, 653, 809, 897, 999, 1122, 1273, 2016, 2139, 2230, 2415, 2441, 2554, 2637, 2775, 2890 der 4. Wahlperiode sowie die Kleinen Anfragen 6, 177, 487, 783, 974, 1143, 1385, 1613, 1823, 2118, 2418, 2600 und 2786 der 5. Wahlperiode die rechtsextremistischen Aktivitäten in Thürin- gen - auch der NPD-Kreisverbände - seit März 1996 aufgelistet. Hierauf wird verwiesen. Zu 4.: Auf die Antworten zu den Fragen 3, 9 und 10 wird verwiesen. Im Übrigen teilte die Landesregierung Erkennt- nisse im Sinne der Fragestellung auch in der Antwort auf die Frage 7 zur Kleinen Anfrage 2091 (Drucksa- che 5/4158) und in der Antwort auf die Frage 2 zur Kleinen Anfrage 2164 (Drucksache 5/4303) mit. Zu 5.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6282 Zu 6.: Ralf WOHLLEBEN trat in der Vergangenheit nicht nur als Teilnehmer, sondern auch als Organisator zahlrei- cher rechtsextremistischer Aktivitäten in Erscheinung und verfügte als Führungsfunktionär über gute thürin- gen- und bundesweite Szenekontakte. Dabei war dieser um eine grundsätzliche Zusammenarbeit im rechts- extremistischen Lager bemüht. Konkrete Erkenntnisse darüber, dass Ralf WOHLLEBEN im Jahr 2001 in Kahla Aufbauarbeit leistete, liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu den Publikationen liegen keine Erkenntnisse vor. Zu 8.: Der Landesregierung liegen Erkenntnisse zu neun Wohnungsdurchsuchungen im Sinne der Fragestellung vor: Jahr Verdacht auf Vorliegen einer Straftat nach Bemerkung 2010 Sprengstoffgesetz, § 303 StGB * Durchsuchung in zwei Wohnungen 2010 Sprengstoffgesetz Durchsuchung in zwei Wohnungen 2011 §§ 86a, 303, 304, 243 StGB Durchsuchung in zwei Wohnungen 2012 § 303 StGB Durchsuchung in einer Wohnung 2013 § 303 StGB Durchsuchung in zwei Wohnungen 2013 Waffengesetz Durchsuchung in einem Mehrfamilienwohnhaus * Strafgesetzbuch Zu 9.: Die Landesregierung hat in den Antworten auf die Kleinen Anfragen 2075, 2233, 2416, 2665 und 2669 der 5. Wahlperiode die rechtsextremistischen Aktivitäten in Thüringen zur Unterstützung inhaftierter mutmaßli- cher NSU-Helfer aufgelistet. Hierauf wird verwiesen. Im Zeitraum nach Beantwortung dieser Kleinen Anfragen sind folgende Solidaritätshandlungen mit Bezug zum Freien Netz (FN) Kahla bekannt geworden: Datum Aktion Ende 2012/ In seinem Jahresrückblick greift das FN Jena den Jahrestag der Inhaftierung von Anfang 2013 WOHLLEBEN erneut auf und berichtet von einem Solitransparent in Kahla (ein an einem Geländer befestigtes Transparent mit der Aufschrift \"FREIHEIT FÜR WOLLE! SOLIDARITÄT KENNT KEINE MAUERN!\"). 31.01.2013 FN Jena twitterte, dass die Solidarität zu Wolle immer noch ungebrochen sei. Der Beitrag wurde taggleich vom FN Kahla übernommen. Ende Februar 2013 Das FN Kahla twitterte aus Anlass des Geburtstages eines Inhaftierten: \"Unsere So- lidarität gegen ihre Repressionen!\" 10.04.2013 FN Jena stellte in Twitter einen Flyer ein, der in Jena auch verteilt wurde. Der Flyer, der als Hintergrundbild ein Foto von Ralf WOHLLEBEN trägt, ist überschrieben mit \"Bundesrepublik Deutschland - Gedankenbehörde\" und enthält eine \"Warnung\" wegen \"Meinungsverbrechen\" und \"Entfaltung freier Gedanken\". Der Leser wird \"gewarnt: Sollten Sie auf die Idee kommen, Ihre Meinung oder Gedanken frei zu äußern, kann es Ihnen wie Ralf \"Wolle\" Wohlleben gehen.\" Mögliche Folgen seien \"Inhaftierung, Lynchjagd auf Ihre Familie, Berufsverlust, gesellschaftliches Abseits\". 13.04.2013 Laut einem Twitter-Eintrag des FN Kahla seien in Kahla dieselben Flyer verteilt worden. Zu 10.: Der Landesregierung liegen im Sinne der Fragestellung Hinweise zu folgenden Aktionen vor: Datum Aktion 05.02.2010 An der B 88 Jena–Kahla wurden beschriftete Strohballen mit dem Schriftzug: \"13.02 Trauermarsch in Dresden FN Dresden\" festgestellt. 05.02.2011 Verteilaktion zum Einleiten der Aktionswoche \"Ein Licht für Dresden\" 3",
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"content": "Drucksache 5/ 6282 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Datum Aktion 08.02.2011 Sprühaktionen mit den Schriftzügen \"Dresden 45 - kein Vergeben!\" und \"Dresden 45 war Mord\" 08./09.02.2011 Unbekannte stellten mehrere Holzkreuze in Kahla auf, u. a. mit der Aufschrift \"Dres- den\" und links und rechts der Aufschrift eine Todesrune. 09.02.2011 Schablonensprühaktionen: \"Die Opfer des alliierten Bombenholocaust dürfen nie- mals vergessen werden. MORD verjährt nicht!\" 10. und 11.02.2011 Plakatierungs- und Flugblattaktion sowie Schmierereien: \"Mord war ihr Mittel und Dresden das Ziel!\" und \"Wer das Weinen verlernt hat, der lernt es wieder beim Un- tergang Dresdens\" und ist unterschrieben mit \"Vergesst niemals Dresden 1945\". 06./07.02.2012 Plakatierungsaktion im Rahmen der bundesweiten \"Aktionswoche 13. Februar\" und über Twitter Aufruf zur Demonstrationsteilnahme in Dresden 07.02.2012 Verteilaktion von Flugblättern 09.02.2012 Verteilaktion von Aufklebern 10.02.2012 Plakatierungsaktion: \"Dass sie nicht sinnlos in den Gräbern ruhn, liegt nur an unserm Willen unserm Tun\" vom \"Aktionsbündnis gegen das Vergessen\" 11./12.02.2012 Sprühaktion: \"Dresden 13./15. Feb. '45 unvergessen!\" 12.02.2012 Postkarten \"für die Wahrheit\" mit der Aufschrift \"Den Opfern ein würdiges Denkmal!\" in Twitter eingestellt 13.02.2012 als Abschluss der Aktionswoche Lichter und ein Holzkreuz mit der Aufschrift \"Dres- den '45\" und \"Unvergessen\" auf dem Markt aufgestellt 08.02.2013 Flugblattverteilaktion im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche \"Ein Licht für Dres- den\" 10. und 11.02.2013 Twitterbericht von Aufklebern \"Die Seele brennt - Dresden 1945\" (vom Aktionsbünd- nis gegen das Vergessen) und dem Aushang \"Die Opfer von Dresden - Unverges- sen\" (mit davor brennender Kerze mit der Aufschrift \"13./15.02.1945\") 12.02.2013 Sprühaktion: \"Dresden war ein Massengrab!\" und Twitteraufruf zur Demoteilnahme in Dresden 13.02.2013 FN Kahla twitterte \"Ein Licht für Dresden!\" und verlinkte dazu ein Foto, auf dem ne- ben 2 brennenden Kerzen 2 Rosen niedergelegt waren. Zu 11.: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass durch den \"Thüringer Heimatschutz\" Veranstal- tungen oder sonstige neonazistische Aktivitäten durchgeführt wurden. Der Landesregierung liegen aber Hin- weise vor, dass einzelne Personen, die dem \"Thüringer Heimatschutz\" angehörten oder ihm zuzurechnen waren, Aktionen im Sinne der Fragestellung durchführten oder daran teilgenommen haben. Zu 12.: Es wird auf die Antwort zur Frage 8 der Kleinen Anfrage 2179 (Drucksache 5/4289) verwiesen. Geibert Minister 4",
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