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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3166 16.08.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Finanzministeriums Bürgschaften des Landes in den Jahren 2010 und 2011 Die Kleine Anfrage 1620 vom 1. Juli 2011 hat folgenden Wortlaut: Das Land gewährt unter bestimmten Voraussetzungen Bürgschaften und Garantien. Im Jahr 2010 wurden Bürgschaften und Garantien im Umfang von 131,7 Millionen Euro gewährt. Der größte Teil hiervon \"floss\" im Rahmen der Wirtschaftsförderung in die gewerbliche Wirtschaft. Seit 1991 hat das Land Haftungsrisi- ken aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen im Umfang von rund 4,4 Milliarden Euro übernommen. Zum 31. Dezember 2010 belief sich der Bestand der Landesbürgschaften auf rund 1,66 Mil- liarden Euro (kumulativ). Für 2011 umfasst der Bürgschaftsrahmen des Landes 535 Millionen Euro. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen wurden 2010 aus wel- chen Bereichen mit welcher Bürgschaftssumme in Thüringen gestellt? 2. Wie viele der nachgefragten Anträge aus 2010 wurden in den nachgefragten Bereichen mit welcher Ge- samtsumme positiv entschieden? 3. Wie viele der nachgefragten Anträge aus 2010 wurden in den nachgefragten Bereichen mit welcher Ge- samtsumme und welcher Begründung abgelehnt? 4. In welcher Höhe erzielten das Land bzw. die durch das Land Beauftragten in 2010 aus den nachgefrag- ten Bürgschaften Einnahmen? Wie berechnen sich diese Einnahmen? 5. In wie vielen Fällen und für welche Bereiche wurde das Land 2010 aus Bürgschaftsverpflichtungen in welcher Höhe in Haftung genommen? 6. Wie viele Anträge auf Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen wurden 2011 bisher aus welchen Bereichen mit welcher Bürgschaftssumme in Thüringen gestellt? 7. Wie viele der nachgefragten Anträge aus 2011 wurden in den nachgefragten Bereichen mit welcher Ge- samtsumme positiv entschieden? 8. Wie viele der nachgefragten Anträge aus 2011 wurden in den nachgefragten Bereichen mit welcher Ge- samtsumme und welcher Begründung abgelehnt? 9. Inwieweit wird nach bisherigen Erkenntnissen aus Sicht der Landesregierung der diesjährige Bürgschafts- rahmen in Höhe von 535 Millionen Euro ausgeschöpft? Druck: Thüringer Landtag, 30. August 2011",
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"content": "Drucksache 5/ 3166 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 10.In wie vielen Fällen und für welche Bereiche wurde das Land bisher im ersten Halbjahr 2011 aus Bürg- schaftsverpflichtungen in welcher Höhe in Haftung genommen? Welche Prognose wird zum 31. Dezem- ber 2011 durch die Landesregierung abgegeben und wie wird diese begründet? 11. Welche Landesbehörden entscheiden über die nachgefragten Anträge und welche Dritte werden in die Entscheidung einbezogen? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 15. August 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Gewährung von Bürgschaften und Garantien durch den Freistaat Thüringen erfolgt technisch entweder in Form von Einzelurkunden oder in Form von Globalurkunden. Globalurkunden geben dabei einen Rah- men vor, in den eine Vielzahl von einzeln bewilligten Bürgschafts-, Garantie- oder Kreditfällen einbezogen werden kann. Solche Globalurkunden wurden in den Jahren 2010 und 2011 z. B. im Bereich der Wohnungs- bauförderung, im Bürgschafts- und Garantieprogramm der Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, im Förder- programm \"Thüringen- Kapital\" sowie im Thüringer Liquiditätsprogramm der Thüringer Aufbaubank verwen- det. Die in den nachfolgenden Antworten angegebene \"Anzahl\" der Anträge/Bewilligungen/Ablehnungen beinhaltet neben der Zahl der Einzelbürgschaften und -garantien auch die Anzahl der in die Globalurkun- den einzubeziehenden Einzelfälle. Zu 1.: Im Jahr 2010 wurden 870 Anträge auf Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen mit einem Bürgschaftsvolumen in Höhe von 252,8 Millionen Euro gestellt. Die Anträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 345 13,0 Landwirtschaft 1 0,2 Gewerbliche Wirtschaft 524 239,6 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 Landesgesellschaften 0 0 Zu 2.: Von den im Jahr 2010 gestellten Anträgen wurden 645 Anträge mit einem Bürgschaftsvolumen von 174,3 Millionen Euro positiv entschieden. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen davon Risikoanteil Thüringen in Millionen Euro in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 282 11,0 11,0 Landwirtschaft 1 0,2 0,1 Gewerbliche Wirtschaft 362 163,1 91,7 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 0 Landesgesellschaften 0 0 0 Zu 3.: Von den im Jahr 2010 gestellten Anträgen wurden 109 Anträge mit einem Bürgschaftsvolumen von 21,5 Mil- lionen Euro abgelehnt. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 63 2,0 Landwirtschaft 0 0 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3166 Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Gewerbliche Wirtschaft 46 19,5 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 Landesgesellschaften 0 0 Anträge wurden insbesondere aus folgenden Gründen abgelehnt: • Nichterfüllung von Förderbedingungen, • Unzureichende wirtschaftliche Verhältnisse, • Mangelnde Kapitaldienstfähigkeit, • Nichteinreichung erforderlicher Unterlagen, • Mangelnde Gesamtfinanzierung, • Unzureichende Bonität des Antragstellers. Zu 4.: Aus den im Jahr 2010 gestellten Bürgschafts- und Garantieanträgen haben die durch das Land Beauf- tragten im Jahr 2010 insgesamt Einnahmen in Höhe von 1,7 Millionen Euro erzielt. Diese Einnahmen set- zen sich aus Bearbeitungsgebühren in Höhe von 1,1 Millionen Euro und laufenden Entgelten/Provisionen in Höhe von 0,6 Millionen Euro zusammen. Der Freistaat Thüringen hat aus den im Jahr 2010 gestellten Bürgschafts- und Garantieanträgen im Jahr 2010 Einnahmen in Form von Bürgschafts- und Garantieent- gelten in Höhe von 26 400 Euro erzielt. Zu 5.: Der Freistaat Thüringen wurde im Jahr 2010 in 185 Fällen und in Höhe von 17,6 Millionen Euro aus Bürg- schaftsverpflichtungen in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahmen verteilen sich wie folgt auf die ein- zelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 118 10,7 Landwirtschaft 1 0,2 Gewerbliche Wirtschaft 66 6,7 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 Landesgesellschaften 0 0 Zu 6.: Im Jahr 2011 wurden bis Anfang Juli 333 Anträge auf Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleis- tungen mit einem Bürgschaftsvolumen in Höhe von 93,4 Millionen Euro gestellt. Die Anträge verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 161 6,9 Landwirtschaft 0 0 Gewerbliche Wirtschaft 172 86,5 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 Landesgesellschaften 0 0 Zu 7.: Von den im Jahr 2011 gestellten Anträgen wurden 269 Anträge mit einem Bürgschaftsvolumen von 73 Mil- lionen Euro positiv entschieden. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: 3",
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"content": "Drucksache 5/ 3166 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen davon Risikoanteil Thüringen in Millionen Euro in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 147 6,2 6,2 Landwirtschaft 0 0 0 Gewerbliche Wirtschaft 122 66,8 50,3 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 0 Landesgesellschaften 0 0 0 Zu 8.: Von den im Jahr 2011 gestellten Anträgen wurden 25 Anträge mit einem Bürgschaftsvolumen von zwei Mil- lionen Euro abgelehnt. Diese verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 14 0,6 Landwirtschaft 0 0 Gewerbliche Wirtschaft 11 1,4 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 Landesgesellschaften 0 0 Anträge wurden insbesondere aus folgenden Gründen abgelehnt: • Nichterfüllung von Förderbedingungen, • Unzureichende wirtschaftliche Verhältnisse, • Mangelnde Kapitaldienstfähigkeit, • Nichteinreichung erforderlicher Unterlagen, • Mangelnde Gesamtfinanzierung, • Unzureichende Bonität des Antragstellers. Zu 9.: Bisher sind die gemäß § 14 Abs. 1 ThürHhG 2011 für das Jahr 2011 bestehenden Bürgschaftsrahmen des Freistaats Thüringen im Umfang von ca. 65,3 Millionen Euro ausgeschöpft. Die Landesregierung schätzt ein, dass sich die Ausnutzung der Bürgschaftsrahmen bis zum Jahresende auf ca. 112,2 Millionen Euro er- höhen wird. Für die einzelnen Förderbereiche wird dabei folgende Entwicklung erwartet: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Rahmenhöhe Rahmenauslastung Rahmenauslastung 1. Halbjahr 2011 2011 geschätzt in Millionen Euro in Millionen Euro in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 70 6,2 12,0 Landwirtschaft 5 0,1 0,2 Gewerbliche Wirtschaft 400 59,0 100,0 Soziale/gemeinnützige Zwecke 10 0 0 Landesgesellschaften 50 0 0 Gesamt 535 65,3 112,2 Zu 10.: Der Freistaat Thüringen wurde im ersten Halbjahr 2011 in 153 Fällen und in Höhe von 13,3 Millionen Euro aus Bürgschaftsverpflichtungen in Anspruch genommen. Die Inanspruchnahmen verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Förderbereiche: Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Wohnungs- und Städtebau 124 9,8 Landwirtschaft 0 0 4",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 3166 Förderbereich (Bürgschaftsrahmen) Anzahl Volumen in Millionen Euro Gewerbliche Wirtschaft 29 3,5 Soziale/gemeinnützige Zwecke 0 0 Landesgesellschaften 0 0 Die Landesregierung schätzt ein, dass die Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahmen des Landes bis zum 31. Dezember 2011 auf etwa 25 Millionen Euro ansteigen wird. Diese Schätzung resultiert aus einer Hoch- rechnung der Entwicklung des ersten Halbjahres 2011. Zu 11.: Auf der Seite des Freistaats sind das Thüringer Finanzministerium sowie die für die jeweiligen Förderberei- che zuständigen Fachressorts (z. B. Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie, Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz) in die Entscheidungen über beantragte Bürgschaften oder Garantien eingebunden, wobei sich die Art der Mitbestimmung (z. B. Entscheidung oder Beratung) der Ressorts von Programm zu Programm unterscheiden kann. Die Einbeziehung Dritter in die Entscheidung über Bürgschaften und Garantien ist ebenfalls von Programm zu Programm verschieden. Es werden u. a. folgende Dritte tätig: - Thüringer Aufbaubank, - Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, - PricewaterhouseCoopers AG, Erfurt, - PricewaterhouseCoopers AG, Berlin, - BMWi, BMF, - Landwirtschaftliche Rentenbank, - Landratsämter, - Vertreter aus dem Geschäftsbankenbereich, - Vertreter von Thüringer Wirtschaftsorganisationen (Kammern und Verbände), - Abgeordnete des Thüringer Landtags. In Vertretung Dr. Spaeth Staatssekreträr 5",
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