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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6492 15.08.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Radfahrausbildung in der Grundschule Die Kleine Anfrage 3170 vom 21. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut: Kindergartenkinder und Schülerinnen und Schüler sollen als Fußgänger, Radfahrer und Beifahrer sowie mit den öffentlichen Verkehrsmitteln sicher am Straßenverkehr teilnehmen. Mit diesem Ziel wurde am 6. Juli 2010 eine Kooperationsvereinbarung zwischen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie der Landesverkehrswacht Thüringen e. V. unterzeichnet. Zu den vereinbarten Maßnahmen ge- hört auch die Radfahrausbildung in den Grund- und Förderschulen. Sie ist im Lehrplan verankert und kann in der 4. Klasse mit einer Prüfung in den Jugendverkehrsschulen abgeschlossen werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Institutionen sind an der Realisierung der Radfahrausbildung beteiligt, welche Aufgaben erledi- gen diese jeweils und welche Ressourcen werden dazu von den einzelnen beteiligten Institutionen zur Verfügung gestellt? 2. Wird diese Aufgabe in jeder Schule in Thüringen realisiert? Wenn nein, warum nicht? 3. Gibt es einen Personalmangel bei den Ausbilderinnen und Ausbildern (um eine Auflistung der zur Ver- fügung stehenden Personen der letzten fünf Jahre pro Schule wird gebeten)? 4. Inwiefern stehen sämtliche derzeit zur Verfügung stehende Angebote im Bereich Verkehrserziehung auch freien Schulen offen? 5. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass auch zukünftig für die Radfahrausbildung und sonstige Verkehrserziehung genügend Personal seitens der zuständigen Landesbehörden zur Verfügung steht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 13. August 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Der theoretische Teil der Radfahrausbildung wird im Rahmen des Heimat- und Sachkundeunterrichts ver- bindlich absolviert. Auf der Grundlage des Lehrplans der Klassenstufe 4 (Abschnitt \"Individuum in der öf- fentlichen Gemeinschaft\") lernen die Schüler wichtige Verkehrsregeln entsprechend der Straßenverkehrs- ordnung kennen und bei der Verkehrsteilnahme als Radfahrer einzuhalten. Druck: Thüringer Landtag, 26. August 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 6492 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Entwickelt wird ihre Sachkompetenz, Gefahren in Verkehrsräumen zu erkennen und notwendige Schutzmaß- nahmen beim Radfahren in Bezug auf Sicherheit, Kleidung und technische Verkehrssicherheit abzuleiten. Darüber hinaus gibt der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis zehn Jahre Hinweise für motorische und ge- sundheitliche Bildungsprozesse, etwa zu angemessenen Reaktionen beim Verhalten im Straßenverkehr. Der Unterricht in Heimat- und Sachkunde wird von Fachberatern begleitet. Die Arbeit der Eigenverantwort- lichen Schulen wird von Expertenteams evaluiert. Das Material für den theoretischen Teil der Radfahrausbildung (Arbeitsblätter u. ä.) wird von der Landes- verkehrswacht Thüringen e. V. zur Verfügung gestellt. Der praktische Teil der Radfahrausbildung baut auf der außerhalb des Unterrichts erworbenen Radfahrfä- higkeit auf. Die praktische Radfahrausbildung ist ein fakultatives Angebot der Schulträger. Als außerschulischer Partner unterstützt die Thüringer Polizei die Radfahrausbildung in den Grundschu- len durch eine qualifizierte Anleitung und Beratung von Lehrern und Eltern. Speziell geschulte Polizeibe- amte (\"Mitarbeiter Prävention\") konzentrieren sich dabei auf den praktischen Teil der Radfahrausbildung in der Klassenstufe 4. Den Polizeiinspektionen und Inspektionsdiensten der Landespolizeiinspektionen sind gegenwärtig insgesamt 48 Dienstposten \"Mitarbeiter Prävention\" zugewiesen (zwei je Dienststelle bzw. Inspektionsdienst). Neben Aufgaben der Verkehrssicherheitsberatung, zu denen auch die Unterstützung der Radfahrausbildung zählt, nehmen die \"Mitarbeiter Prävention\" noch weitere polizeiliche Präventionsaufgaben wahr. Für die Radfahrausbildung notwendige Lehr- und Lernmittel stellen grundsätzlich die Schulträger bereit. Zur praktischen Durchführung der Radfahrausbildung kommen regelmäßig sogenannte Jugendverkehrsschu- len zum Einsatz. Diese stehen im Eigentum der jeweiligen Schulträger. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Bei staatlich anerkannten genehmigten Schulen und bei staatlich genehmigten Schulen in Thüringen wird der theoretische Teil der Radfahrausbildung im Rahmen des Heimat- und Sachkundeunterrichts verbind- lich absolviert (vergleiche Antwort zu Frage 1). Zur Durchführung des praktischen Teils der Radfahrausbildung an Schulen in freier Trägerschaft liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verweisen. Eine Reduzierung der Dienstposten \"Mitarbeiter Prävention\" ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorgesehen. In Vertretung Prof. Dr. Deufel Staatssekretär 2",
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