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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 748 09.04.2010 Kleine Anfrage des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Thüringer Polizeiaufbauhilfe in Afghanistan Die Kleine Anfrage 344 vom 24. Februar 2010 hat folgenden Wortlaut: Im Nachgang der Petersberg-Beschlüsse hat die Bundesrepublik Deutschland auf Wunsch der afghanischen Übergangsregierung und der Vereinten Nationen zu Beginn des Jahres 2002 die internationale Führungs- rolle für den Wiederaufbau der afghanischen Polizei übernommen. Mitte 2006 entstanden Überlegungen, im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft den Polizeiaufbau in Afghanistan durch Überführung in eine Europäische Polizeimission auf eine breitere Basis zu stellen. Die EUPOL AFG Mission startete am 15. Juni 2007 und hat die Aufgabe, den Aufbau tragfähiger und effektiver Polizeistrukturen unter Berück- sichtigung der afghanischen Eigenverantwortung zu fördern und damit einen wesentlichen Beitrag zur Sta- bilisierung der Sicherheitslage in Afghanistan zu leisten. Die praktische Umsetzung dieser Pläne vor Ort ging bisher nur schleppend voran. Entwicklungsorganisationen und Wiederaufbauhelfer fordern seit lan- gem eine deutlich stärkere zivile Komponente beim Einsatz und kritisieren den Primat des Militärischen. Mit den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist auch nach Auffassung vieler Experten kein flächendeckender und verantwortungsvoller demokratischer Aufbau möglich. Dies kann nur erreicht werden, wenn eine deut- lich schnellere und bessere Polizeiausbildung in Afghanistan durchgeführt wird, um Sicherheit herzustellen und das staatliche Gewaltmonopol zu garantieren. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeiausbilder hat Thüringen in den letzten sechs Jahren nach Afghanistan entsandt und ent- spricht diese Zahl dem proportional angemessenen Verteilungsprinzip nach dem Königsteiner Schlüs- sel? Es wird um Aufschlüsselung nach Ort und Zeitraum gebeten. 2. Was waren im Einzelnen die Aufgaben der beteiligten Polizistinnen und Polizisten? 3. Wie viele Thüringer Polizeibeamtinnen und -beamte waren 2007, 2008 und 2009 im Ausland eingesetzt? Es wird um Aufschlüsselung nach Ort und Zeitraum und Einsatzbereich gebeten. 4. Wird die Landesregierung die Anzahl der Polizeiausbilder für Afghanistan in den nächsten Jahren erhö- hen und wenn ja, um wie viele konkret? Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung? 5. Wie wird die Landesregierung den Mehrbedarf an Polizisten personell sicherstellen? 6. Mit welchen Methoden und Anreizen wirbt die Landesregierung derzeit bei thüringischen Polizeivollzugs- bediensteten für einen Einsatz in Afghanistan? 7. Nach welchen Kriterien werden die zu entsendenden Polizistinnen und Polizisten ausgewählt? Druck: Thüringer Landtag, 19. April 2010",
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"content": "Drucksache 5/ 748 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 8. Wie wirken sich Auslandseinsätze auf den weiteren beruflichen Werdegang der Polizistinnen und Poli- zisten aus? Welche Vor- und Nachteile haben Auslandseinsätze im Hinblick auf Beförderungen? 9. Welche Erfahrungen hat die Landesregierung mit der Entsendung von Polizeiausbildern in Afghanistan gesammelt? 10.Wie ist die Bezahlung der entsandten Beamtinnen und Beamten geregelt? Übernimmt die Europäische Union Anteile, wenn ja, wie viele? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. April 2010 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung der Landesregierung: Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die teilweise identisch sind mit den Fragen der Kleinen Anfragen 225 der Abgeordneten Martina Renner (DIE LINKE) vom 21. Januar 2010. Daher wird auf die Antworten der Landesregierung vom 4. März 2010 verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt. Zu 1.: Seit 2005 haben neun Polizeibeamtinnen und -beamte den Polizeiaufbau in Afghanistan aktiv unterstützt. Anzahl Zeitraum Dienstort 1 Februar 2005 - Februar 2006 Projektbüro Kabul 1 Februar 2007 - Dezember 2007 Mazar-e-Sharif 1 April 2007 - April 2008 Polizeiakademie in Kabul 1 März 2009 - März 2010 Polizeiakademie in Kabul 1 Mai 2009 - Mai 2010 Polizeiakademie in Kabul 1 Juli 2009 - Juli 2010 Polizeiakademie in Kabul 1 Juli 2009 - Juli 2010 Mazar-e-Sharif 1 Januar 2010 - Juli 2010 Polizeiakademie in Kabul 1 Februar 2010 - Februar 2011 German Police Project Team in Afghanistan (GPPT) in Kabul Die Beteiligung eines Landes am Polizeiaufbau in Afghanistan unterliegt grundsätzlich nicht dem Vertei- lungsprinzip nach dem Königsteiner Schlüssel. Dieser dient lediglich als Anhaltspunkt. Thüringen beteiligt sich angemessen am Polizeiaufbau in Afghanistan. Zu 2.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 3.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 4.: Thüringen ist bestrebt, sich angemessen am Aufbau der afghanischen Polizei zu beteiligen und orientiert sich hinsichtlich des Umfangs der Beteiligung an den Entscheidungen von Bund und Ländern zur Erweite- rung des polizeilichen Engagements in Afghanistan, die Thüringen grundsätzlich unterstützt. Zu 5.: Die Teilnahme an Polizeimissionen in Afghanistan ist freiwillig. Die Landesregierung wird auch mit Blick auf die bisher nicht bestimmbare Dauer der Mission über Informationsveranstaltungen und spezielle Angebote gezielt für eine Missionsbeteiligung werben. Zu 6.: Um das Interesse Thüringer Polizeikräfte an Auslandsmissionen allgemein zu steigern, plant das Thüringer Innenministerium die Umsetzung folgender Maßnahmen: • Verstärkte interne Kommunikation in der Thüringer Polizei • Durchführung von Informationsveranstaltungen zu Auslandsmissionen 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 748 • Angebote der Sprachförderung für geeignete Beamte mit Interesse an einer Auslandsmission • Unterstützung der Missionsteilnehmer nach der Auslandsmission bei dienstlichen Belangen (z. B. hei- matnahe Verwendungswünsche und Einsatzbereiche) Zu 7.: Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 8.: Auslandseinsätze haben keine unmittelbare Auswirkung auf den weiteren beruflichen Werdegang. Die ent- sandten Polizeibeamtinnen und -beamten werden nach ihrer Rückkehr von einem Auslandseinsatz unter Berücksichtigung der aktuellen dienstlichen und persönlichen Interessen wieder in die Dienstorganisation eingegliedert. Alle deutschen Polizeivollzugsbeamten erhalten zum Ende ihrer Missionsverwendung eine Beurteilung vom Mandatgeber, soweit dieser Beurteilungen vorsieht, bzw. eine Kontingentbeurteilung von der deutschen Kontingentleitung. Kontingentbeitrag bzw. Beurteilung des Mandatgebers sind im Rahmen der dienstlichen Beurteilung im Inland angemessen zu berücksichtigen. Bei Personalentscheidungen wie Beförderungen, Stellenbesetzungen, u. a. sind die dienstlichen Beurteilungen ein wesentliches Entscheidungskriterium. Ne- ben der Leistungsbeurteilung können insbesondere die während eines Auslandsaufenthalts erworbenen Kompetenzen bei der Besetzung von Dienstposten mit besonderen Anforderungen (Führungsfunktionen, Sprachkenntnisse usw.) berücksichtigt werden. Zu 9.: Der Freistaat Thüringen hat bisher positive Erfahrungen mit der Entsendung von Polizeivollzugsbeamten nach Afghanistan gemacht. Bisher sind keine psychischen oder physischen Probleme Thüringer Beamter nach einem Missionseinsatz in Afghanistan bekannt geworden. Zu 10.: Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte erhalten für die Dauer ihrer Verwendung in mandatierten Friedens- missionen von ihrem jeweiligen Dienstherrn weiter die Besoldung, die ihnen bei einer Verwendung im Inland zustehen würde. Zusätzlich besteht Anspruch auf Auslandsbesoldung in Form von Auslandsverwendungszu- schlag und Auslandstrennungsgeld (Auslandsreisekosten). Mit dem Auslandsverwendungszuschlag (AVZ) werden die besonderen Belastungen, Gefährdungen und Erschwernisse der Missionsteilnahme abgegol- ten; das Auslandstrennungsgeld soll die besonderen Auslagen für Unterkunft und Verpflegung abdecken. Diese Leistungen werden für die Landesbeamtinnen und -beamten vom Bund übernommen. Die EU gewährt darüber hinaus Tagegelder, die jeweils auf den Auslandsverwendungszuschlag und das Auslandstrennungsgeld angerechnet werden. Für die Afghanistan Missionen ergeben sich derzeit folgende täglich zustehende Beträge: Europäische Polizeimission in Afghanistan (EUPOL Afghanistan): Die Beamt(inn)en der EUPOL Afghanistan erhalten 83,32 Euro Auslandstrennungsgeld, 35,00 Euro Er- schwerniszulage, 35,00 Euro Risikozuschlag sowie 40,00 Euro Auslandsverwendungszuschlag (gekürzter AVZ Stufe 6). Diese Zahlungen werden komplett von der EU übernommen. German Police Project Team in Afghanistan (GPPT): Die Beamten des GPPT erhalten 110,00 Euro Auslandsverwendungszuschlag (Stufe 6) und 25,00 Euro Auslandstrennungsgeld. Diese Zahlungen werden vom Bund getragen. Prof. Dr. Huber Minister 3",
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