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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/   1883 25.11.2010 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Justizministeriums DDR-Heimkinder mit wenig Chancen auf Entschädigung? Die Kleine Anfrage 976 vom 12. Oktober 2010 hat folgenden Wortlaut: Nach Presseberichten haben ehemalige DDR-Heimkinder, die sich um eine Entschädigung für die Zeit ih- res Aufenthaltes in Kinderheimen bemühen, derzeit wenig Chancen auf Entschädigung. Nach einer Um- frage des MDR unter den Landgerichten im Freistaat beantragten seit vergangenem Jahr mehrere hundert ehemalige DDR-Heimkinder Zuwendungen nach dem Rehabilitierungsrecht. Die weit überwiegende Zahl der bisher verhandelten Fälle wurde demzufolge abschlägig beschieden. Die Zahl der erfolgreichen Be- gehren liege unter zehn Prozent. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge ehemaliger DDR-Heimkinder auf Rehabilitierung und Zahlung finanzieller Entschädi- gungsleistungen liegen derzeit in Thüringen vor, auf welche juristische Grundlage beziehen sie sich und welche Behörde ist für die Bearbeitung zuständig? 2. Wie viele Anträge ehemaliger DDR-Heimkinder wurden bisher entschieden, in wie vielen Fällen wurde ein Anspruch zuerkannt, in wie vielen Fällen abgewiesen? 3. Welche Begründungen führten erstinstanzlich bzw. in der gerichtlichen Überprüfung zur Ablehnung von Entschädi­gungs­ansprüchen? 4. Welche Begründungen führten erstinstanzlich bzw. in der gerichtlichen Überprüfung zur Anerkennung von Entschädigungs­ansprüchen? 5. Wie hoch ist der Anteil der erfolgreichen Antragstellungen bezogen auf die Zahl der Antragstellungen insgesamt? 6. Wie hoch ist der Anteil der erfolgreichen gerichtlichen Überprüfungen in Bezug auf die Gesamtzahl der gegen die Erstentscheidung eingelegten Berufungen? Das Thüringer Justizministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 24. November 2010 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bei der strafrechtlichen Rehabilitierung ist zu unterscheiden zwischen dem gerichtlichen Rehabilitierungs- verfahren, in dem über die Aufhebung einer rechtsstaatswidrigen strafrechtlichen Maßnahme eines Gerichts der ehemaligen DDR (§ 1 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz - StrRehaG -) oder die außerhalb eines Strafverfahrens ergangene gerichtliche oder behördliche Entscheidung, mit der eine Freiheitsentziehung Druck: Thüringer Landtag, 8. Dezember 2010",
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