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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6933 21.11.2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Koppe (FDP) und Antwort der Thüringer Staatskanzlei Politische Jugendorganisationen in Thüringen Die Kleine Anfrage 3451 vom 7. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut: Politische Jugendorganisationen sind nicht allein Vorfeldorganisationen der großen Parteien, vielmehr tra- gen sie, gleich welchen demokratischen Weltbildes, maßgebend zur Beschäftigung von Jugendlichen mit den Themen Demokratie und politischer Willensbildung bei und generieren den politischen Nachwuchs in unserem Land. Insofern sind sie für die Sicherung und Aufrechterhaltung unserer demokratischen Gesell- schaft unerlässlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit politischer Jugendorganisationen im Allgemeinen, welche Rolle kommt ihnen nach Ansicht der Landesregierung bei politischen Prozessen im Freistaat Thüringen zu? 2. Welche anerkannten politischen Jugendorganisationen gibt es derzeit in Thüringen und woran bemisst sich deren Förderfähigkeit? 3. Wie finanzieren sich die thüringischen Jugendorganisationen nach Kenntnis der Landesregierung und welche Fördermöglichkeiten stehen ihnen dabei jeweils vonseiten der Europäischen Union, der Bundes- republik Deutschland und des Freistaats Thüringen zur Verfügung? 4. Wie hat sich die Höhe dieser Fördermittel in den letzten Jahren entwickelt (bitte in Jahresscheiben seit dem Jahr 2005 und getrennt nach Mitteln der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Thüringen angeben)? 5. Gibt es Verwendungsbeschränkungen für die unter Frage 3 genannten Fördermittel, wenn ja, welche? 6. Falls Verwendungsbeschränkungen existieren, wie wird die Einhaltung dieser überprüft? 7. Welche weiteren Unterstützungsmaßnahmen genießen die Jugendorganisationen seitens des Freistaats Thüringen? 8. Wie hat sich die Mitgliederzahl der anerkannten politischen Jugendorganisationen insgesamt in den letzten Jahren entwickelt (bitte in Jahresscheiben seit dem Jahr 2005 angeben)? 9. Welche Ursachen sieht die Landesregierung für die unter Frage 8 dargelegten Entwicklungen? Druck: Thüringer Landtag, 11. Dezember 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 6933 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. November 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach Einschätzung der Landesregierung leisten die politischen Jugendverbände im Freistaat einen wichti- gen Beitrag zur gesellschaftspolitischen und jugendspezifischen Entwicklung vieler Thüringer Jugendlicher und Heranwachsender und tragen so zum allgemein besseren Verständnis von Demokratie und Politik bei. Zu 2.: Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an politische Jugendverbände fördert der Freistaat Thüringen nach Maßgabe der §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I), der §§ 48, 49 und 49 a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) die Nachwuchsorganisationen der im Landtag vertretenen Parteien. Die Zuwendungsempfänger müssen nach der Richtlinie unmittelbar in Thüringen ansässige politische Jugend- verbände sein und einer Partei im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Parteien (PartG) nahestehen. Es wird je im Landtag vertretener politischer Partei nur ein politischer Jugendverband gefördert. Die Zuwendungen werden als institutionelle Förderung zur Deckung des Fehlbedarfs ausgereicht. Sie wer- den aus dem mit Stand 1. Januar des laufenden Haushaltsjahres gemeldeten aktiven Mitgliedern der je- weiligen Jugendorganisation berechnet. Zu 3.: Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Darüber hinaus erhalten die politischen Jugendverbände nach den von ihnen vorgelegten Wirtschafts- und Finanzierungsplänen aus eigener Tätigkeit heraus Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuwendungen. Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten ist der Landesregierung nichts bekannt mit Ausnahme der allge- meinen, für alle (auch nichtorganisierte Jugendliche) geltenden Bundes- und EU-Programme (beispielswei- se Kinder- und Jugendförderplan des Bundes oder Programm \"Jugend in Aktion\" der Europäischen Union). Zu 4.: Die Zuwendungen an politische Jugendverbände aus dem Landeshaushalt, HhSt. 02 02/684 02 bis 2007 und 02 05/684 03 ab 2008 entwickelten sich seit 2005 wie folgt: Ansatz Euro Ist in Euro 2005 102.000 93.962,49 2006 122.600 117.997,74 2007 122.600 113.267,00 2008 137.600 127.424,71 2009 137.600 135.275,85 2010 152.600 142.825,70 2011 180.000 180.000,00 2012 180.000 162.486,03 2013 180.000 - 2014 180.000 - Über die jährliche Förderhöhe von Bundes- oder EU-Programmen seit 2005 hat die Landesregierung kei- ne Kenntnis. Zu 5.: Die Zuwendungsfähigkeit der Ausgaben richtet sich nach Nummer 4.1 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an politische Jugendverbände. Diese beinhaltet u. a.: - Personalausgaben einschließlich der gesetzlichen Personalnebenkosten, - Mietausgaben einschließlich Mietnebenkosten, - Ausgaben für Ausstattungsgegenstände, 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6933 - Ausgaben für Literatur, - Ausgaben der allgemeinen Verwaltung, wie z. B. Porto, Telefon, Internetzugang etc. - Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit (eigene Web-Site, Druckschriften etc.), - Ausgaben für Bildungs- und Informationsveranstaltungen, wie z. B. Seminare, Tagungen und andere Veranstaltungen des politischen Jugendverbandes. Zu 6.: Die richtlinienkonforme Verwendung der Mittel wird über ein Verwendungsnachweisverfahren und eine Zielerreichungskontrolle (Controlling) überprüft. Zu 7.: Seitens des Freistaats Thüringen gibt es keine weiteren Unterstützungsmaßnahmen für die politischen Ju- gendverbände. Zu 8.: 2009 2010 2011 2012 2013 JU 1887 1907 1944 1935 1870 JUSOS 798 942 992 1000 998 Solid -* 147 275 263 291 Julis 176 197 199 183 197 GJT 229 252 163 211 184 gesamt 3090 3445 3573 3592 3540 * Anzahl unbekannt Mitgliederzahlen können nur für den Zeitraum 2009 bis 2013 angegeben werden. Weiter zurückliegende Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 9.: Über die Ursachen für die unter Frage 8 genannten Entwicklungen liegen der Landesregierung keine nach- prüfbaren Erkenntnisse vor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass das Interesse Jugendlicher an Verbandsarbeit im Allgemeinen oder an Politik im Besonderen im Betrachtungszeitraum angestiegen ist. In Vertretung Stehfest Ministerialdirigent 3",
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