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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     3496 08.11.2011 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hitzing (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Kulturgutschutz in den Staatsarchiven Die Kleine Anfrage 1819 vom 22. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welches konkrete Gesamtkonzept der archivischen Bestandserhaltung verfolgt die Landesregierung und wie begründet sie seine Anwendung? 2. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich die angewendeten Verfahren zur Administration, Pfle- ge und Vorhaltung der digitalisierten Daten und wie begründet sie ihre diesbezügliche Haltung? 3. Welches konkrete Konzept verfolgt die Landesregierung zur zeitlich unbegrenzten Dauerspeicherung von Digitalisaten und wie begründet sie seine Anwendung? 4. Welche Bedeutung misst die Landesregierung grundsätzlich analogen Medien zur Langzeitsicherung bei und wie bewertet sie deren zukünftige Einsatzmöglichkeiten? 5. Werden parallel zu jeder Digitalisierung auch analoge Sicherungsformen angewendet und wie begrün- det die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen? 6. Welche konkreten Ziele verfolgt die Landesregierung zur Online-Bereitstellung der Digitalisate und wie begründet sie ihre diesbezüglichen Vorhaben? 7. Welche Kosten entstehen im Rahmen der Digitalisierung, der Administration, Pflege und Maßnahmen zur Vorhaltung der digitalisierten Daten durch den Einsatz externer Mitarbeiter oder Honorarkräfte und wie begründet die Landesregierung deren Einsatz? 8. In welchem Verhältnis stehen die Kosten für die Herstellung von Schutzmedien, der Konservierung und Restaurierung des Archivguts im Vergleich zu den Kosten für die Erstellung, Administration, Pflege und Vorhaltung von analogen und digitalen Sicherungsformen und wie begründet die Landesregierung ihr diesbezügliches Vorgehen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 6. November 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Grundlegend für die Bestandserhaltung von Archivgut ist ein Ineinandergreifen einer sachgemäßen Lage- rung, erforderlicher Restaurierungsmaßnahmen, einer sachgerechten Erschließung, einer dem jeweiligen Druck: Thüringer Landtag, 21. November 2011",
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