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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 4482 22.05.2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Augsten (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Mühlbauer (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz RCO Recycling-Centrum GmbH (RCO) - V. Staub- und Faseremissionen/Gesund- heitsgefährdungen Die Kleine Anfrage 2203 vom 6. März 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises streitet bis heute Anhaltspunkte (z. B. PAK-haltige Stäube oder krebserregende Fasern in der Luft) ab, die für eine Durchführung langfristiger Staubemissionsmessungen sprechen, obwohl die durch den Landesbetrieb für Arbeitsschutz und den technischen Verbraucherschutz Thüringen durchgeführten arbeitsschutztechnischen Messungen auf dem Betriebsgelände der Firma RCO am 24. Mai 2011 deutlich überhöhte Werte polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoffe (PAK) und kan- zerogen wirkender Fasern in der Luft ergaben. Erneute arbeitsschutztechnische Messungen am 30. August 2011 ergaben immer noch eine PAK-Expositi- on in der Luft des Betriebsgeländes von 27 Prozent des Toleranzschwellenwertes von 0,0007 Milligramm/ Kubikmeter. Zwar liegt dieser Wert unter dem Toleranzwert für Arbeitssicherheitsrichtlinien, aber regelmä- ßige und dauerhafte Emissionen können durch Niedrigsummendosierungen zu einer erheblichen Anreiche- rung in der Umwelt führen. Es lagen mithin deutliche Anhaltspunkte für die Durchführung langfristiger Staub- emissionsmessungen vor. Das Landratsamt Saale-Holzland-Kreis berief sich bei seiner Einschätzung des Gefährdungspotenzials für Anwohner auf eine einzige Messung im Außenbereich der Anlage am 24. Mai 2011. Da bei dieser einma- ligen Messung der Arbeitsschutz-Schwellenwert für PAKs von 0,0007 Milligramm/Kubikmeter nicht über- schritten wurde, sah das Landratsamt keinerlei Handlungsbedarf. Da das Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises keine langfristigen Staubemissionsmessungen veranlasst hat und auch auf die Anordnung emissionsmindernder Maßnahmen verzichtete, ergeben sich für uns fol- gende Fragen: Wir fragen die Landesregierung: 1. Seit wann haben dem Landratsamt des Saale-Holzland-Kreises Beschwerden von Anwohnern über Staub- und Faseremissionen vorgelegen? 2. Hatte das Landratsamt Kenntnis über regelmäßig auftretende Staub- und Faseremissionen der Firma RCO? 3. Hatte das Landratsamt Kenntnis über Belastungen der von der RCO-Abfallbehandlungsanlage ausge- henden Emissionen mit PAKs und kanzerogen wirkenden Fasern? 4. Können vor dem Hintergrund regelmäßiger und dauerhafter Emissionen durch die Firma RCO Gesund- heitsgefährdungen von Anwohnern in Anlagennähe ausgeschlossen werden? Druck: Thüringer Landtag, 6. Juni 2012",
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"content": "Drucksache 5/ 4482 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 5. Hat das Landratsamt bei seiner Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Anwohnern, durch Emis- sionen der Firma RCO, die Verarbeitung wechselnder Abfallstoffe, die Anlagenauslastung, metereologi- sche Gegebenheiten sowie die Regelmäßigkeit und Dauer von Emissionen berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht? 6. Inwieweit besteht die Möglichkeit und gegebenenfalls auch die Notwendigkeit, Blutuntersuchungen bei Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern (bei Zustimmung der Betroffenen) anzuordnen und durchzu- führen? Wem würden die Kosten dafür in Rechnung gestellt? Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfra- ge namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Mai 2012 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis (LRA SHK) ist am 21. April 2011 die ers- te telefonische Beschwerde einer Anwohnerin bekannt geworden. Die Anwohnerin hatte angegeben, dass sie sich vom Geruch nach Ammoniak sowie der Staub- und Faserablagerungen belästigt fühle und diese Belastungen seit Jahren vorhanden seien. Das Gesundheitsamt hat zuständigkeitshalber die Beschwer- deführerin an das Umweltamt des LRA SHK verwiesen. Das Umweltamt hat ebenfalls im April 2011 Kennt- nis von der Beschwerde erhalten. Zu 2.: Das LRA SHK hat, wie bereits in Frage 1 mitgeteilt, seit April 2011 Kenntnis von auftretenden Staub- und Faseremissionen. Nach Bekanntwerden führte das LRA SHK intensivere Kontrollen durch. Die Ermittlung und Bewertung der Ursachen erforderte umfangreiche Aktivitäten, die letztlich im November 2011 zu einer Anhörung sowie im Anschluss daran zur Untersagung der Annahme gefährlicher und zum Stauben neigender Abfälle führte. Zu 3.: Das LRA SHK hatte bis zum Vorliegen der Messergebnisse des Landesbetriebes für Arbeitsschutz und tech- nischen Verbraucherschutz (TLAtV) keine Kenntnis über die Emissionen mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) und kanzerogen wirkenden Fasern. Zu 4.: Die dem Gesundheitsamt vorliegenden Messberichte des TLAtV lassen keine Schlussfolgerungen auf mög- liche gesundheitliche Auswirkungen für Anwohner zu. Informationen über einschlägige gesundheitliche Be- schwerden der Anwohner sind dem Gesundheitsamt nicht bekannt geworden. Zu 5.: Eine Einschätzung des Gefährdungspotenzials und Schlussfolgerungen auf mögliche gesundheitliche Aus- wirkungen könnten nur durch auswertbare Gutachten und Messungen, die langfristig angelegt sein müs- sen, getroffen werden. Diese lagen bisher dem zuständigen Gesundheitsamt nicht vor. Zu 6.: Aus Sicht des Arbeitsschutzes ergibt sich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung anhand der ermittelten Mess- ergebnisse, die unterhalb der gemäß Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 (BekGS 910) für PAK fest- gelegten Toleranzkonzentrationen von 700 ng/m liegen, keine Möglichkeit, arbeitsmedizinische Untersu- 3 chungen anzuordnen. In Vertretung Richwien Staatssekretär 2",
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