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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5912 22.03.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Neonazistisch-motivierte Gewalt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt Die Kleine Anfrage 2838 vom 21. Januar 2013 hat folgenden Wortlaut: In der Nacht zum 5. Januar 2013 kam es in der Saalstraße in Saalfeld zu einem rechten Übergriff. Eine Per- son wurde gegen 2:30 Uhr von zwei Männern auf der Straße angesprochen und zunächst als \"Zecke\" be- schimpft, einer der beiden trug eine tarnfarbene Jacke der rechten Modemarke \"Thor Steinar\". Als die Per- son, deren Aufforderung stehen zu bleiben nicht nachkam, verfolgten die beiden den Betroffenen, welcher kurz darauf von einem Auto mit fünf weiteren Personen eingeholt wurde. Die Insassen sprangen heraus, umstellten die Person und hinderten sie mit Drohungen am Weitergehen. Einer der Angreifer habe dann ein Messer gezückt und Stichbewegungen in Bauchhöhe ausgeführt, welche der Betroffene zunächst ab- wehren konnte. Dieser Angreifer habe sich in der Gruppe weiter besonders aggressiv hervorgetan, durch die laute Akustik wurden jedoch mehrere Passanten und ein Freund des Betroffenen aufmerksam, weshalb sich die Angreifer scheinbar gestört fühlten und flüchteten. Am 1. November 2012 soll es einen weiteren Übergriff in Saalfeld gegeben haben, bei dem vier Neonazis eine Person überfielen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele politisch-rechtsmotivierte Gewaltstraftaten sind der Landesregierung im Bereich der Polizeidi- rektion (PD) Saalfeld seit 2009 bekannt geworden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Bei wie vielen der in Frage 1 genannten Fälle wurde nach Kenntnissen der Landesregierung die Tataus- führung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs ausgeübt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 3. Wie viele Opfer neonazistischer Gewalt sind seit dem Jahr 2009 der Landesregierung im Bereich der PD Saalfeld bzw. Landespolizeiinspektion (LPI) Saalfeld bekannt geworden und welche Arten von Verlet- zungen erlitten nach Kenntnissen der Landesregierung jeweils die Opfer bei den in Frage 1 genannten Straftaten (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 4. In wie vielen und in welchen der in Frage 1 genannten Fälle konnten nach Kenntnissen der Landesregie- rung Tatverdächtige ermittelt werden und um wie viele tatverdächtige Personen handelt es sich insgesamt? 5. Wie viele der in Frage 4 genannten Tatverdächtigen wurden nach Kenntnissen der Landesregierung festgenommen und gegen wie viele Tatverdächtige wurden jeweils mit welchem Ausgang Ermittlungs- verfahren eingeleitet? 6. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu dem oben dargestellten Übergriff am 5. Januar 2013 in Saalfeld vor? Druck: Thüringer Landtag, 10. April 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 5912 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 7. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu dem oben erwähnten Übergriff am 1. November 2012 vor? 8. Sind den Sicherheitsbehörden die Tatverdächtigen zu den in Frage 6 und 7 genannten Übergriffen bekannt und sind diese in der Vergangenheit bereits wegen der Teilnahme an neonazistischen Veranstaltungen und Aktionen oder rechten Straftaten auffällig geworden? 9. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung über die Dunkelziffer politisch-rechtsmotivierter Gewalt- straftaten im Bereich der PD Saalfeld bzw. LPI Saalfeld sowie im gesamten Landesgebiet Thüringen jeweils vor, die von den Opfern aus verschiedensten Gründen nicht zur Anzeige gebracht werden und worauf stützen sich diese Kenntnisse? 10.Welche Schutzmaßnahmen existieren für Betroffene rechtsmotivierter Gewalttaten, die aus Sorge vor weiteren Racheakten infolge der Kenntnisnahme sensibler persönlicher Daten aus einer Akteneinsicht auf eine Anzeigeerstattung verzichten und welchen Umgang empfiehlt sie den Betroffenen? 11. Inwiefern werden Betroffene neonazistischer Gewalt beim Stellen einer Anzeige auf einer Polizei- dienststelle über die in den §§ 406 ff. Strafprozessordnung festgelegten Rechte zur Akteneinsicht, zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Verfahren, zur Möglichkeit einer Antragstellung auf Mitteilung zum Ausgang des Verfahrens sowie der Hinzuziehung eines Rechtsbeistands hingewiesen und belehrt und wird diese Belehrung routinemäßig auch aktenkundig gemacht? 12.In welcher Form stellt die Landesregierung aktuell sicher, dass Thüringer Polizeibeamte ausreichend ausgebildet werden, um Straftaten mit rassistischem bzw. neonazistischem Hintergrund zu erkennen und adäquat bearbeiten zu können? 13.Wie ist der derzeitige Planungsstand der geplanten Einrichtung einer \"Zentralen Ermittlungs- und Auf- klärungsstelle - Rechts (ZEAR)\" beim Landeskriminalamt Thüringen und ab wann wird diese ihre Arbeit aufnehmen? 14.Wie wird die \"ZEAR\" personell ausgestattet sein und aus welchen Polizeibehörden stammen die ermit- telnden Beamten? 15.Welchen Arbeitsschwerpunkt soll die \"ZEAR\" haben? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. März 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 5.: Auf Anlage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Wegen der Geschehnisse im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 5. Januar 2013 wurden bzw. werden bei der Staatsanwaltschaft Gera drei Ermittlungsverfahren geführt. In einem Verfahren wurde mit Anklage- schrift vom 12. März 2013 gegen vier Personen Anklage wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls zum Amts- gericht - Schöffengericht - Rudolstadt erhoben. Die anderen beiden Ermittlungsverfahren, die sich gegen eine der Personen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und gefährlicher Körperverletzung richten, sind noch nicht abgeschlossen. Zu 7.: Hierzu liegen der Landesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Zu 8.: Ein der Beteiligung an dem Vorfall vom 5. Januar 2013 (Frage 6) Verdächtiger ist im Jahr 2007 vom Amts- gericht Rudolstadt u. a. wegen Volksverhetzung verurteilt worden. 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5912 Zu 9.: Beim so genannten Dunkelfeld handelt es sich um die Teilmenge der Gesamtanzahl der begangenen Straf- taten, die der Polizei nicht bekannt geworden ist, etwa infolge einer Nichtanzeige oder weil die Straftat über- haupt nicht als solche erkannt wurde. Insofern liegen der Landesregierung folgerichtig eben gerade keine belastbaren Erkenntnisse über das Dunkelfeld vor. Da auch durch die Ergebnisse der Dunkelfeldforschung bisher keine gesicherten und exakten Erkenntnis- se zum Verhältnis von Hellfeld und Dunkelfeld gewonnen werden konnten, sieht die Landesregierung im Übrigen davon ab, sich an Spekulationen zu beteiligen. Zu 10.: Die Landesregierung empfiehlt allen von Straftaten Betroffenen, insbesondere auch Opfern von Gewaltde- likten, Anzeige zu erstatten. Auf diesem Weg, ergänzt durch persönliche Rücksprache zur Erkenntnismaximierung zum Grad der Ge- fährdung, ist die Erstellung einer Gefährdungsanalyse möglich. Auf der Grundlage dieser Gefährdungsana- lyse werden die entsprechenden Gefährdungsstufen und die im konkreten Einzelfall angezeigten Schutz- maßnahmen festgelegt und angemessen umgesetzt. Zu 11.: Alle Geschädigten, insbesondere auch die Opfer politisch motivierter Gewaltdelikte, werden auf ihre Rech- te im Strafverfahren hingewiesen. Den Geschädigten wird im Rahmen ihrer Vernehmung das \"Merkblatt über Rechte von Verletzten und Geschädigten im Strafverfahren\", welches mehrsprachig vorliegt, ausge- händigt. Bei Bedarf werden diese Rechte erläutert. Der Erhalt bzw. der Verzicht auf die Aushändigung des o. g. Merkblattes wird im Rahmen der Zeugenver- nehmung grundsätzlich aktenkundig gemacht. Zu 12.: Die Aus- und Fortbildung der Thüringer Polizei richtet sich am gesetzlichen Auftrag aus. Die Erkennung, Be- arbeitung und Bekämpfung von politisch motivierten Straftaten spielt dabei eine sehr wichtige Rolle. Hinsichtlich Umfang und Inhalt der Ausbildung wird auf die Antworten des Thüringer Innenministeriums auf die Kleinen Anfragen 4/2847, 5/54, 5/2371 sowie 5/2452 verwiesen. Darüber hinaus wurde der Thüringer Landtag, in Ergänzung der Innenausschusssitzung am 14. September 2012, mit Schreiben des Thüringer Innenministeriums vom 9. Oktober 2012 über die Unterrichtsstunden für die Schulung und Aufklärung der Thüringer Polizeibeamten zum Thema Extremismus informiert. Zu 13.: Die BAO ZESAR (Besondere Aufbauorganisation \"Zentrale Ermittlungen und Strukturaufklärung - Rechts\") wurde zum 2. Januar 2013 eingerichtet und hat am 7. Januar 2013 ihre Arbeit im vollen Personalbestand aufgenommen. Zu 14.: Insgesamt versehen derzeit 29 Beamte Dienst in der BAO ZESAR. Die Beamten stammen überwiegend aus dem Landeskriminalamt sowie aus allen sieben Landespolizeiinspektionen. Zu 15.: Die BAO ZESAR soll die Bekämpfung des Rechtsextremismus effektivieren. Sie wird mit einem dienststellenübergreifenden Ansatz die Bekämpfung von Straftaten der Politisch moti- vierten Kriminalität - Rechts (PMK-R), optimieren. Durch eine aktive Informationsbeschaffung innerhalb und außerhalb von Ermittlungsverfahren sollen lokale Erkenntnisse zu überregionalen Lageinformationen ver- dichtet und daraus Strafverfolgungs- aber auch Präventionsansätze abgeleitet werden. Gegen gewalttätige Rechtsextremisten wird die Strafverfolgung durch die Führung von Sammelverfahren und einen täterorientier- ten Ermittlungsansatz effektiviert. Die Fahndung nach flüchtigen Rechtsextremisten soll intensiviert werden. 3",
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"content": "Drucksache 5/ 5912 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Darüber hinaus ist die BAO ZESAR zuständig für die Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben der Straf- verfolgung in allen Fällen der Politisch motivierten Gewaltkriminalität, sofern diese der PMK-R zuzuordnen sind. Zur Gewährleistung eines ganzheitlichen Bekämpfungsansatzes hat die BAO ZESAR des Weiteren ein landesweites Ziehungsrecht für sämtliche Fälle der Politisch motivierten Kriminalität sowie der Allge- meinkriminalität, sofern ein Zusammenhang mit den Aufgaben und der Tätigkeit der BAO besteht oder zu vermuten ist. Geibert Minister Anlage *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen- nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 4",
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"content": "Anlage 1 zur Kleinen Anfrage Nr. 2838 Nr. Jahr Tatort Straftat Waffe / Werkzeug Anzahl Verletzungen Anzahl Tat- Ausgang des Verfahrens Opfer verdächtige 1. 2009 Saalfeld Widerstand gegen körperliche Gewalt 1 unverletzt 1 Geldstrafe Vollstreckungsbeamte 60 Tagessätze a 15 € (§ 113 StGB) 2. 2009 Saalfeld Körperverletzung körperliche Gewalt 1 Nasenbluten, 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 2 StPO (§ 223 StGB) Hämatom am linken Auge 3. 2009 Pößneck fahrlässige Körperver- PKW 1 Quetschung am 1 Einstellung gemäß § 153 Abs. 1 StPO letzung (§ 229 StGB) rechten Fuß 4. 2009 Pößneck Gefährliche Körperver- körperliche Gewalt 1 leicht verletzt 1 Einstellung gemäß § 154 Abs. 1 StPO letzung (§ 224 StGB) nach Verbindung zu anderer Straftat 5. 2009 Sonneberg Gefährliche Körperver- körperliche Gewalt 2 Verletzung im 3 1 TV verurteilt zu 120 Stunden gemein- letzung (§ 224 StGB) Gesicht nütziger Arbeit binnen drei Monaten 1 TV verurteilt zu 100 Stunden gemein- nütziger Arbeit binnen drei Wochen 1 TV Freispruch 6. 2010 Rudolstadt Gefährliche Körperver- körperliche Gewalt 1 leicht verletzt 2 bekannt Anklageerhebung; bislang keine letzung (§ 224 StGB) 1 unbekannt Terminierung 7. 2010 Neuhaus am Widerstand gegen Scherben einer 1 leicht verletzt am 1 Freiheitsstrafe in Höhe von 6 Monaten - Rennweg Vollstreckungsbeamte Bierflasche Kinn Bewährungszeit 2 Jahre - (§ 113 StGB) 8. 2012 Sonneberg Gefährliche Körperver- körperliche Gewalt 1 leicht verletzt unbekannt Ermittlungen noch nicht abgeschlossen letzung (§ 224 StGB) 9. 2012 Sonneberg Körperverletzung körperliche Gewalt 1 Prellung am rechten 1 Ermittlungen noch nicht abgeschlossen (§ 223 StGB) Fuß",
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