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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 5689 05.02.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Leukefeld (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Spezialsportlehrer am Sportgymnasium Oberhof Die Kleine Anfrage 2769 vom 14. Dezember 2012 hat folgenden Wortlaut: Das Sportgymnasium Oberhof ist ein allgemeinbildendes Staatliches Gymnasium mit angegliedertem Regel- schulteil. Es werden ausschließlich Kinder und Jugendliche unterrichtet, die parallel zur schulischen Ausbil- dung aktiv Leistungssport betreiben. Entsprechend dieser Ausrichtung ist es notwendig, Spezialsportlehrer an der Schule zu beschäftigen, die entsprechend dem Lehrplan Sportunterricht absichern und gleichzeitig als Trainer tätig sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass derzeit ein Mangel an Spezialsportlehrern besteht, da Trainer nicht über die entspre- chende pädagogische Befähigung verfügen und andererseits Sportlehrer mit pädagogischem Abschluss über keine Spezialsportausrichtung als Trainer verfügen? Wenn ja, wie viele Fachkräfte fehlen und in welchen Sportarten? 2. Wie viele Diplomsportlehrerinnen und Diplomsportlehrer sind derzeit am Sportgymnasium Oberhof tätig? 3. Wie viele Sportlehrerinnen und Sportlehrer sind gleichzeitig im Sportunterricht und als Trainer in welchen Sportarten tätig? 4. Wie viele Sportlehrer haben sowohl eine pädagogische als auch eine Trainerausbildung und wie hoch ist der Bedarf? 5. Gibt es entsprechende Ausbildungsangebote, um diesen Bedarf künftig absichern zu können? 6. Wie kann gesichert werden, dass Trainer den Sportunterricht übernehmen können? 7. Welche Position vertritt die Landesregierung hinsichtlich der Ausbildung und Weiterbildung von Trainern, um einen pädagogischen Abschluss zu erzielen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. Februar 2013 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es besteht kein Mangel an Spezialsportlehrkräften. Die Absicherung von Spezialsportunterricht nur mit Sportlehrerinnen und Sportlehrern aus dem Stammpersonal der Schule ist jedoch nicht möglich und auch nicht vorgesehen. Zur Stärkung der Spezialsportausbildung an den Thüringer Sportgymnasien wurde zwi- Druck: Thüringer Landtag, 18. Februar 2013",
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"content": "Drucksache 5/ 5689 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode schen dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (TMBWK), dem Thüringer Ministe- rium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) und dem Thüringer Landessportbund (LSB) eine Rah- menvereinbarung geschlossen, die den Einsatz von Speziallehrkräften und Trainern im Unterricht und im Training bewusst als geeignete Form zur Absicherung einer sehr guten und qualifizierten sportlichen Ausbil- dung und Betreuung der jungen Sportlerinnen und Sportler vorsieht. Auf dieser Grundlage wird der Spezi- alsportunterricht am Sportgymnasium in Oberhof im Schuljahr 2012/2013 in sieben Spezialsportarten (Ski- langlauf, Biathlon, Skisprung, Skeleton, Rodel, Sportschießen, Nordische Kombination) im Gesamtumfang von 208 Wochenstunden durch vier Lehrer und 25 beteiligte Trainer abgesichert. Zu 2.: Am Sportgymnasium Oberhof sind insgesamt neun Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung im Fach Sport tätig. Zu 3.: Am Sportgymnasium Oberhof sind aus dem Stammpersonal derzeit vier Sportlehrer im Spezialsportunter- richt und gleichzeitig auch als Trainer eingesetzt. Der Einsatz erfolgt in den Sportarten Skilanglauf, Biath- lon, Skisprung und Skeleton. Zu 4.: Es haben vier Sportlehrer eine Lehrbefähigung und eine Trainerlizenz in einer vom Gymnasium angebote- nen Spezialsportart. Am Sportgymnasium Oberhof besteht im Schuljahr 2012/2013 ein Gesamtbedarf von 208 Wochenstunden Spezialsportunterricht, der vollständig abgesichert wird. Zu 5.: In Thüringen wird keine Lehrerausbildung mit dem Ziel der Lehrbefähigung in einer Spezialsportart angebo- ten und ist auch künftig nicht vorgesehen. Über die Ausbildung und Lizenzierung von Trainern und Übungs- leitern durch die Sportverbände/Sportfachverbände oder anderer Sportinstitutionen wird die erforderliche sportartspezifische und sportpädagogische Qualifikation der im Unterricht eingesetzten Trainer gewährleis- tet. Darüber hinaus erfolgt durch die Schule eine Begleitung und Unterstützung der im Unterricht eingesetz- ten Trainer in allen schulpädagogischen Fragen. Zu 6.: Ein Trainereinsatz ist ausschließlich zur Absicherung von Spezialsportunterricht vorgesehen. Training und Spezialsportunterricht sollen in enger inhaltlicher und sportpraktischer Abstimmung erfolgen und eine Einheit bilden. Besonders die speziellen Anforderungen in den Wintersportarten machen den Einsatz von Lehrkräf- ten (Lehrer und Trainer) mit Spezialkenntnissen und -fähigkeiten im Unterricht erforderlich. Die inhaltliche Verantwortung für den Spezialsportunterricht liegt bei den Sportfachverbänden, die Gesamtverantwortung für den Unterricht obliegt der Schule. Zur Erfüllung schulspezifischer Anforderungen erfahren die Trainer eine enge pädagogische Begleitung durch die Schule. Zu 7.: Die Gewinnung, Qualifizierung und fachliche Anleitung der Trainer liegt in der Verantwortung des Lan- dessportbundes und der Fachverbände. Vergleiche auch Antwort zu Frage 1. Matschie Minister 2",
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