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"content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2491 30.03.2011 Kleine Anfrage des Abgeordneten Korschewsky (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Naturpark Südharz Die Kleine Anfrage 1229 vom 9. Februar 2011 hat folgenden Wortlaut: Am 30. Dezember 2010 hat der Südharz den Status eines Naturparks erhalten. In einer darauf bezogenen Pressemitteilung stellte Umweltminister Jürgen Reinholz fest: \"Mit der Ausweisung des Südharzes als Na- turpark wird einerseits die Arten- und Biotopvielfalt erhalten und andererseits die Regionalentwicklung so- wie ein nachhaltiger Tourismus gefördert.\" Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ziele und Aufgaben in Bezug auf einen nachhaltigen Natur- und Ressourcenschutz verfolgt die Landesregierung mit der Ausweitung des Südharzes als Naturpark? 2. Durch welche Maßnahmen kann und soll nach Ansicht der Landesregierung eine umfassende Entwick- lung der durch traditionelle Nutzung der Südharzregion unter Beibehaltung der darin gewachsenen Ar- ten- und Biotopvielfalt sowie vorhandener naturnaher Lebensräume geprägten Landschaft forciert wer- den? 3. Wie und mit welcher Zielstellung soll nach Ansicht der Landesregierung eine länderübergreifende Zu- sammenarbeit unter der Dachmarke Nationale Naturlandschaften mit den Verantwortlichen der angren- zenden Naturparke erfolgen? 4. Welche Effekte für die Regionalentwicklung und einen nachhaltigen Tourismus sind nach Ansicht der Landesregierung durch die Ausweisung der Region Südharz als Naturpark zu erwarten? 5. Welche touristischen Angebote sollen im Naturpark erhalten, erweitert oder neu entwickelt werden und mit welcher Zielrichtung? 6. Welche Schwerpunkte setzt die Landesregierung bei der Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung im Na- turpark Südharz für die kommenden fünf Jahre? 7. Gibt es aktuell einen Naturparkplan? Wenn ja, welchen Inhalt und welche Zielsetzung liegen diesem Plan zugrunde? Wenn nein, wann ist die Vorlage eines Naturparkplanes vorgesehen? 8. Welche kommunalen Gebietskörperschaften und welche Träger öffentlicher Belange, deren Aufgaben- bereich durch den Naturparkplan berührt wird, wurden oder werden an der Aufstellung des Naturpark- planes beteiligt? Druck: Thüringer Landtag, 6. April 2011",
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"content": "Drucksache 5/ 2491 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 9. Wurde oder wird der Naturpark Südharz bei der Erarbeitung der Landestourismuskonzeption berück- sichtigt? Wenn ja, mit welcher Entwicklungskonzeption? Wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. März 2011 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Ausweisung des Südharzes als Naturpark dient dem Schutz, der Erhaltung und Entwicklung einer vom Menschen geprägten, historisch gewachsenen und reich strukturierten Kulturlandschaft. Mit den bereits beste- henden Naturschutzgebieten (NSG), Landschaftsschutzgebieten (LSG) und Natura-2000-Gebieten sind die besonders wertvollen Landschaftsteile ausreichend geschützt. Die NSG-/LSG-Verordnungen gelten weiter. Mit der Naturparkverordnung soll die Sicherung des Landschaftscharakters im gesamten Gebiet erreicht werden, um die besondere Bedeutung der Gebiete für Erholung und Tourismus zu bewahren. Die Errichtung von großen Windkraftanlagen ist ausgeschlossen. Der oberirdische Abbau von Bodenschät- zen ist auf die Abbaubereiche nach Maßgabe der Regionalpläne zu begrenzen. Zu 2.: In Abstimmung mit den regionalen Akteuren sollen projektbezogene Vorhaben durch die Inanspruchnahme von Mitteln von Förderprogrammen, wie zum Beispiel dem Programm zur \"Förderung von Maßnahmen zur Entwicklung von Natur und Landschaft in Thüringen\" (ENL), verwirklicht werden. Zu 3.: Über die Verordnung ist gesichert, dass der Träger des Naturparks Südharz die Dachmarke Nationale Na- turlandschaften verwendet und öffentlichkeitswirksam zum Einsatz bringt. Es besteht seit dem Beginn des Ausweisungsverfahrens eine enge Kooperation mit dem Regionalverband Harz e. V. als Träger der beiden Naturparke in Niedersachsen und Sachsen-Anhalt. Ziel ist die länderübergreifende Vermarktung der Des- tination Harz. Zu 4.: Der Südharz soll nicht nur als Naherholungslandschaft, sondern auch als traditionelles Tourismusgebiet erhalten und ausgebaut werden. Dazu sollen schwerpunktmäßig fremdenverkehrsrelevante Infrastruktur- einrichtungen und touristische Erlebnisbereiche, insbesondere in den Tourismusorten, geschaffen werden. Diesem Anliegen wird die Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz vom 1. Dezember 2010 im § 3 Nr. 2 gerecht. Die öffentliche Wahrnehmung der Region wird sich aufgrund des Naturparks durch die Einbindung in die Dachmarke Nationale Naturlandschaften auf Landes- und Bundesebene deutlich verbessern. Naturparke tragen zur Erhaltung der Attraktivität des Gebietes bei. Durch die Naturparkausweisung wird die Region beispielsweise schon 2011 die Möglichkeit haben, zertifizierte Natur- und Landschaftsführer auszubilden. Der Naturpark und insbesondere dessen Träger unterstützen und fördern die Entwicklung regionaler Pro- dukte und deren Vermarktung. So entstehen beispielsweise regionale Wertschöpfungsketten, die im Er- gebnis dazu beitragen können, dass seltene Biotope nicht nur erhalten werden, sondern auch einen öko- nomischen Nutzen haben. Zu 5.: Vorrangig werden die nachstehenden touristischen Ziele erhalten und weiter qualifiziert. Dies gilt insbeson- dere bei den übergreifenden Projekten. Zahlreiche gelungene Beispiele zeugen davon: - der Harzer Grenzweg, der das Grüne Band im Bereich des Harzes erschließt, - der gerade im Südharz an Bedeutung gewinnende Karstwanderweg, - das Wanderwegenetz des Harzklubs insgesamt, - das als Touristenmagnet geltende Streckennetz der Harzer Schmalspurbahnen, - das Geopark-Projekt: 2",
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"content": "Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 2491 Zu 6.: Die Siedlungsentwicklung ist kommunale Selbstverwaltungsaufgabe. Die Dorferneuerung kann Gemeinden bei der Umsetzung von entwicklungsfördernden Maßnahmen in anerkannten Förderschwerpunkten begleiten. Im Anerkennungszeitraum können in diesen ländlichen Siedlungen örtliche Entwicklungsvorhaben und auch damit im Zusammenhang stehende touristische Maßnahmen umgesetzt werden. Im Naturpark Südharz wurden derartige Vorhaben in den vergangenen Jahren in 24 Dörfern mit Mitteln der Dorferneuerung gefördert. Aktuell sind in der Gemeinde Buchholz, der OT Rotheshütte der Stadt Ell- rich und der OT Neustadt der Stadt Neustadt/Harz als Förderschwerpunkte der Dorferneuerung anerkannt. Zu 7.: Aktuell gibt es keinen Naturparkplan. Die Erstellung soll in Abhängigkeit von der Haushaltslage erfolgen. Zu 8.: Gemäß § 7 der Thüringer Verordnung über den Naturpark Südharz werden bei der Aufstellung des Natur- parkplanes die im Naturpark gelegenen kommunalen Gebietskörperschaften und die Träger öffentlicher Be- lange, deren Aufgabenbereich durch den Naturparkplan berührt wird, beteiligt. Zu 9.: Die Umsetzung der Landestourismuskonzeption soll durch sechs Leitprojekte erfolgen. Darunter befindet sich die Profilierung des Angebotssegments \"Natur und Aktiv\". Dies ist für alle Thüringer Nationalen Natur- landschaften und somit auch für den Naturpark Südharz von Bedeutung. Reinholz Minister 3",
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