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            "content": "Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/       3940 23.01.2012 Kleine Anfrage des Abgeordneten Meyer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz Rückzahlung von Fördermitteln im Zusammenhang mit dem Bau- und Sanierungs- projekt \"Tor zur Stadt Eisenach\" Die Kleine Anfrage 1990 vom 8. Dezember 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Heinrich-Becker GmbH war bis zum Juni dieses Jahres Investor des Projektes \"Tor zur Stadt Eisenach\". Für die Sanierung der auf dem Baugelände befindlichen Altlasten einschließlich des Aushubs zur Herstel- lung von Kellerräumen hatte der Investor eine genehmigte Freistellung mit der Zusicherung von entspre- chenden Fördermitteln des Landes. Im Juni wurde die Investition an einen neuen Investor verkauft. Die Kel- lerräume werden vom nun in die Investition eingetretenen Investor nicht mehr benötigt. Dieser hatte deshalb ursprünglich vor, die Kellerräume vor Baubeginn wieder verfüllen zu lassen, was aber eine entsprechende Rückzahlung von Fördermitteln an das Land zur Folge hätte. Laut Berichterstattung der Thüringischen Landeszeitung vom 23. November 2011 teilte der Investor im öf- fentlichen Teil der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Eisenach vom 22. November 2011 mit, dass er den Aushub nicht verfüllen werde, da er die Gruben für die Standsicherung seiner Gebäude benötige. Wei- terhin berichtete in diesem Zusammenhang der Büroleiter des Oberbürgermeisters von Zusicherungen des Umweltministeriums, in diesem Fall von einer Rückforderung von Fördermitteln abzusehen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche statischen und bautechnischen Nachweise erbrachte der neue Investor für die bautechnische Notwendigkeit der Gruben? 2. Wer prüfte diese Nachweise bzw. wird diese Nachweise prüfen und wann wird das Prüfergebnis dem neuen Investor mitgeteilt? 3. Welche Konsequenzen hätte das Prüfergebnis, wenn sich daraus nicht die erwähnte Notwendigkeit für die Standfestigkeit der Gebäude ergibt? 4. In welcher Höhe wäre dann eine Rückforderung der für den Mehraushub ausgereichten Fördermittel durch das Umweltministerium zu erwarten? 5. Hat es Zusagen des Umweltministeriums gegenüber der Stadt Eisenach im Zusammenhang mit dem Projekt \"Tor zur Stadt Eisenach\" gegeben, keine Rückforderungen von Fördermitteln zu stellen? Wenn ja, mit welcher Begründung? Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2012",
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